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Offene Plenarprotokolle

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210. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Ich rufe die Frage 5 der Kollegin Kotting-Uhl auf: Würden das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, und das Bundesministerium der Finanzen, BMF, es jeweils grundsätzlich begrüßen oder nicht begrüßen, wenn die Energieversorgungsunternehmen sich an den Sanierungs- und Schließungskosten für das Atommülllager Asse II beteiligten – vergleiche Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Astrid Klug, vom 4. März 2009, hierzu gebe es in der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen –, und inwiefern vertritt die gesamte Bundesregierung – insbesondere auch das BMBF – die Position, dass 74 Prozent des radioaktiven Inventars in der Asse direkt oder indirekt den Kernkraftwerken zugeordnet werden können?

Frau Kollegin Kotting-Uhl, auf Ihre Frage darf ich wie folgt antworten: Die Kosten für die Stilllegung der Asse wurden bislang vom Bund getragen; das ist Ihnen bekannt. Für die Einordnung in den aktuellen politischen Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass auch in der aktuellen Novelle zum Atomgesetz in § 57 bfestgestellt wird, dass der Bund die Kosten für die Stilllegung der Asse trägt. Das zur Einsortierung des aktuellen Diskussionsstandes. Sie haben darüber hinaus nach der Darstellung in Prozent gefragt. Von den 90 Prozent der Aktivität des radioaktiven Inventars – also nicht des Abfallgebindes in der Asse –, die auf die WAK zurückgehen, stammen 80 Prozent von Sekundärabfällen aus Wiederaufarbeitungsleistungen der WAK für die EVUs. Mithin sind 71 Prozent des radioaktiven Inventars in der Asse Sekundärabfälle aus der Wiederaufbereitung von Brennelementen. Hinzu kommt, dass circa 3 Prozent des radioaktiven Inventars direkt von den Kernkraftwerksbetreibern in die Schachtanlage Asse II als eigener Abfall eingelagert wurden.

Nachfrage? – Bitte.

Danke schön, Herr Präsident. – Es geht weniger um eine Nachfrage als um die Wiederholung meiner Frage, die nicht beantwortet wurde. Ich lese sie Ihnen vor: "Würden das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, und das Bundesministerium der Finanzen, BMF, es jeweils grundsätzlich begrüßen oder nicht begrüßen, wenn die Energieversorgungsunternehmen sich an den Sanierungs- und Schließungskosten für das Atommülllager Asse II beteiligten …?" Meine Frage war nicht, was wir auf Antrag der Koalitionsfraktionen mit der Novelle zum Atomgesetz beschlossen haben. Mir ist sehr wohl bewusst, was wir dort beschlossen haben; denn ich war an der Debatte beteiligt. Meine Frage bezog sich auf die Einschätzung bzw. die eventuell unterschiedlichen Einschätzungen der Ministerien. Ich will als Hinweis noch ein Zitat der Staatssekretärin Klug aus der Fragestunde vom 4. März 2009 anführen: "Die Frage, ob sich die EVUs wegen der beschriebenen Umstände an den Kosten der Stilllegung der Asse beteiligen sollten, obwohl sie rechtlich nicht dazu herangezogen werden können, wird innerhalb der Bundesregierung unterschiedlich beurteilt."

Frau Kollegin, lassen Sie mich zunächst festhalten, was unstreitig ist. In der Bundesregierung ist unstreitig, dass es keine rechtliche Handhabe gibt,

  • [Zuruf] Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, das habe ich gerade zitiert

die EVUs für in der Asse entstandene Kosten heranzuziehen. Dies findet seinen Ausdruck in der aktuellen Novelle zum Atomgesetz. Frau Kollegin Klug hat dies übrigens, wie ich glaube, fünfmal in entsprechenden Antworten in der letzten Fragestunde erläutert. Bundesumweltminister Gabriel hat darüber hinaus gesagt, dass es eine moralische Verantwortung der EVUs gebe; dies ist die Position von Herrn Gabriel. Er hat angekündigt, darüber Gespräche mit den EVUs zu führen. Diese gilt es abzuwarten.

Weitere Nachfrage?

Ja, danke schön. – Wenn das BMU nun plant, Gespräche zu führen, möchte ich das BMBF an dieser Stelle fragen, ob es nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Asse-Skandals im Sommer 2008 Gespräche mit den EVU darüber geführt hat, wie man mit dem Asse-Skandal oder auch der Kostenfrage umgehen soll.

Die Frage kann ich Ihnen so aus der Hand nicht beantworten. Die Frage der Kosten haben wir rechtlich geprüft. Das Ergebnis bleibt – das hat Ihnen Staatssekretärin Klug in der letzten Fragestunde gesagt, und das sage ich Ihnen heute –: Es gibt rechtlich keinerlei Handhabe.

  • [Zuruf] Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie wissen schon, dass ich Sie weiter quälen muss, wenn Sie mir immer Nichtantworten geben, auch als Antwort auf Frau Flachsbarth

Frau Kotting-Uhl, aber nicht jetzt, sondern in der nächsten Fragestunde.

  • [Zuruf] Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nächste Woche

Ihr Fragerecht ist erschöpft. Jetzt kommen wir zur Nachfrage der Kollegin Dr. Maria Flachsbarth.

Herr Staatssekretär, auch ich will meine Frage von vorhin noch einmal aufgreifen. Ich hoffe, Sie geben mir recht, wenn ich sage, dass die Information über den Zustand der Asse und auch die Frage der Gebührenträger–wer, wann, wo und wofür gezahlt hat – nicht vollständig neu sind. Vielmehr sind das Tatsachen, die man schon vor einigen Jahren – schon vor zehn Jahren – sehr wohl hätte kennen können, wenn man es denn gewollt hätte. Deshalb noch einmal ganz konkret: Was hat die Vorgängerregierung bezüglich der Sanierung der Asse unternommen? Was hat insbesondere der oberste Strahlenschützer, der Bundesumweltminister – das Ministerium war damals, wie ich mich schwach erinnere, in grüner Hand –, getan, um die Zustände in der Asse, die wir alle gemeinsam zu Recht beklagen, zu verbessern?

  • [Zuruf] Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die damalige Opposition einmal gefragt?