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Offene Plenarprotokolle

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210. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Auch durch die Wiederholung eines vermeintlichen Widerspruchs entsteht kein wirklicher Widerspruch. Staatssekretär Müller hat korrekt geantwortet: Die in die Asse eingelieferten Bestandteile stammen aus der Wiederaufbereitungsanlage. Sie sind in dem Moment, in dem sie in der WAK entstanden sind, in den Besitz des Bundes gelangt. Insofern ist die Frage, woher sie stammten, an dieser Stelle rechtlich nicht relevant. Entscheidend ist, dass sie im Eigentum des Bundes seit dem Moment sind, in dem sie in der WAK angefallen sind. Insofern ergibt sich die rechtliche Verpflichtung des Bundes.

Jetzt hat die Kollegin Brigitte Pothmer eine Frage.

Herr Staatssekretär, können Sie uns erläutern, wie es zu erklären ist, warum der Bundesumweltminister in vielen Presseveröffentlichungen und überall da, wo er öffentlich auftritt, immer wieder behauptet, dieser Müll sei von den EVUs produziert worden und deswegen müssten sich diese als Verursacher auch an den Kosten für die Sanierung der Asse in größerem Umfang beteiligen, wenn doch der Müll aus der öffentlichen Hand stammt, wie Sie hier deutlich sagen?

Zunächst möchte ich feststellen: Sie haben jederzeit die Gelegenheit, den Bundesumweltminister oder das Bundesumweltministerium zu diesen Äußerungen zu befragen. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass die Staatssekretärin Klug aus dem Bundesumweltministerium in einer der letzten Fragestunden hier im Bundestag klar formuliert hat: Für die Bundesregierung ist es unstreitig, dass es keine rechtliche Handhabe gibt, den EVUs für die in der Asse eingelagerten Abfälle 30 Jahre später rückwirkend neue Kosten in Rechnung zu stellen.

Das Wort zur nächsten Frage geht an die Kollegin Cornelia Behm.

Herr Staatssekretär, ich möchte gerne wissen: Welche Mittel zur Aufbereitung des atomaren Abfalls sind der öffentlichen Hand mit den Materialien übergeben worden, die in die Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe zur Wiederaufbereitung gelangt sind?

Alles, was von den verschiedenen Beteiligten zur Wiederaufarbeitung an die Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe gegeben wurde, wurde im Statusbericht klar zugeordnet. Sie können die Zuordnung den Seiten 102 und 103 des entsprechenden Statusberichts entnehmen.

  • [Zuruf] Volker Schneider (DIE LINKE): Sie haben die Seiten 102 und 103 doch in der Tasche, Frau Behm

Es gibt auch eine Frage der Kollegin Dr. Maria Flachsbarth.

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass die Problematik, mit der wir uns gerade beschäftigen, keine wirklich neue Problematik ist? Wenn ja: Wie lange beschäftigt das Thema „Unterbringung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Schachtanlage Asse“ die Bundesregierung schon? Könnten Sie mir bitte darüber Auskunft geben, wie die letzte Bundesregierung, insbesondere das Bundesumweltministerium, mit dieser Fragestellung umgegangen ist?

  • [Zuruf] Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Heute keine Antwort

Auch wenn ein Betreiberwechsel stattgefunden hat, ist festzustellen, dass die oberste Strahlenschutzbehörde seit Menschengedenken – jedenfalls, solange ich das verfolge – dem Bundesumweltminister untersteht.

  • [Zuruf] Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist auf Seite 103 nachzulesen

Die Zuständigkeit haben Sie korrekt beschrieben. Das Bundesamt für Strahlenschutz spielt eine ganz besonders wichtige Rolle. Durch den Übergang der Verantwortung vom BMBF auf das Bundesumweltministerium zum 1. Januar 2009 hat es neue Verantwortung bekommen. Das BMBF versucht selbstverständlich, das BMU bei dieser Aufgabenerfüllung begleitend zu unterstützen. Sie fragten nach der generellen Einordnung. Ich will uns alle an dieser Stelle daran erinnern, dass die friedliche Nutzung der Kernkraft ein wesentliches Element der Modernisierungspolitik der sozialliberalen Koalition unter Willy Brandt und Helmut Schmidt gewesen ist. Damals gehörte die Herstellung eines Kreislaufs radioaktiver Brennstoffe dazu. In diesem Zusammenhang setzte man auf die Wiederaufbereitung in der WAK. Diesbezüglich bestand über die vielen Regierungen hinaus Kontinuität. Das war übrigens auch zwischen allen damals im Bundestag vertretenen Parteien Konsens. Der eine oder andere kann sich das heute vielleicht nicht mehr vorstellen, aber in den ausgehenden 60 er- und in den 70 er-Jahren wurde die Kernkraft als wichtige Zukunftstechnologie angesehen. Die Erforschung der Wiederaufbereitung und die Herstellung einer funktionsfähigen Wiederaufbereitungsanlage wurden als öffentliche Aufgaben angesehen. Darum hat die WAK als öffentliche Einrichtung diese Aufgabe übernommen. Der Beschluss, der im Konsens gefasst wurde, ist von den damals zuständigen Fachministern – das waren Horst Ehmke und Hans Matthöfer – umgesetzt worden.