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21. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie herzlich. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Rentenpolitik der Bundesregierung. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering. Bitte schön, Herr Minister.
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Franz Müntefering (SPD)
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute im Kabinett den Rentenversicherungsbericht 2005, den Alterssicherungsbericht 2005 und den Bericht zum Stand der Altersversorgung in der Landwirtschaft behandelt und verabschiedet. Diese Berichte wären eigentlich zum November vergangenen Jahres fällig gewesen. Wir haben damals darum gebeten, sie später abgeben zu dürfen, weil sich die Regierung im Stadium ihrer Bildung befand. Zudem haben wir in der Zwischenzeit eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen auf diesem Gebiet beschlossen. Ich habe gestern das Gutachten des Sozialbeirates zum Rentenversicherungsbericht bekommen und es dem Kabinett heute vorgelegt. Der Sozialbeirat hat mir gestern in Person seines Vorsitzenden Professor Rürup mitgeteilt, dass er dem Rentenversicherungsbericht zustimmt. Natürlich werden zu einzelnen Punkten Anmerkungen gemacht, die uns Anregungen für die Zukunft geben, aber insgesamt gibt es Zustimmung. Mit dem Rentenversicherungsbericht verband sich heute der Beschluss zu zwei Eckpunkten. Zum einen werden die 1 -Euro-Jobs in Zukunft nicht mehr in die Referenzsumme, also in die Lohnsumme, die die Grundlage für die Entwicklung der Renten ist, einbezogen. Zum anderen werden wir die vorgesehene Dämpfung der Renten, die wir in diesem Jahr nicht durchführen, nachholen, aber nicht vor 2010. Wir haben das für 2012 und die Folgejahre in den Rentenversicherungsbericht modellhaft einbezogen, da diese Rechnung im Bericht dargestellt werden muss. Wir sind davon ausgegangen, dass sich – wie am 1. Februar 2006 im Kabinett beschlossen – das Renteneintrittsalter ab 2012 bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht, dass aber diejenigen, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können und 65 Jahre alt sind, ihre Rente ohne jeden Abschlag erhalten. Insgesamt bedeutet dies, dass sich das faktische Renteneintrittsalter, das bisher zwischen 60 und 65 Jahren lag, bis zum Jahr 2029 auf ein Alter zwischen 63 und 67 Jahren entwickeln wird. Parallel dazu wird es die Initiative „ 50 plus“ geben. Damit wollen wir vonseiten der Politik unterstützen, dass die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben, und verhindern, dass sie mit zum Beispiel 55 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen. 58 Prozent der über 55 -Jährigen sind nicht mehr berufstätig; das ist hochproblematisch. In Skandinavien und in anderen Ländern ist das ganz anders. Wir müssen an dieser Stelle besser werden. Das Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre und Vorschläge zur Initiative„ 50 plus“ werden Mitte dieses Jahres vorliegen. Jetzt geht es nur um den Bericht, also um die Ankündigung der Maßnahmen. Die Debatte dazu hat ja bereits begonnen. Wir sind im Bericht davon ausgegangen, dass es in diesem Jahr keine Rentenkürzung geben wird, ganz gleich, wie die Referenzsummen der Jahre 2004 und 2005 letztlich sein werden. Der entsprechende Gesetzentwurf ist eingebracht; wir werden darüber in den nächsten Wochen zu beschließen haben. Der Rentenversicherungsbeitrag wird zum 1. Januar nächsten Jahres von 19, 5 auf 19, 9 Prozent angehoben. In dieser Höhe bleibt er für den Verlauf dieser Legislaturperiode. In den Rentengesetzen steht, dass er bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent hinaus wachsen soll. Wir sind sicher, dass man das erreichen kann. Wir haben auch vereinbart, dass die Dynamik des Anstiegs des Bundeszuschusses für die Rentenversicherung gebrochen wird. Über die letzten zehn Jahre gab es eine Steigerung von etwa 6 Prozent. Sie wird deutlich moderater ausfallen. Wir rechnen damit, dass der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung in den kommenden vier, fünf Jahren im Schnitt um 1 Prozentpunkt pro Jahr steigen wird. Was die Entwicklung der Höhe des Beitragssatzes und die Sicherung des Beitragssatzniveaus angeht, können wir uns also aufgrund der Aussagen des Rentenversicherungsberichts für die nächsten Jahre und auch für die Zeit bis 2019 sicher fühlen. Der Alterssicherungsbericht geht über das Thema der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. In ihm wird der Gesamtzusammenhang dargestellt und deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich Altersvorsorge betrieben wird. Ich nenne als Stichworte die Riester-Rente und die betriebliche Vorsorge. In beiden Bereichen sind wir auf einem guten Weg. Wir wissen aber, dass noch Verbesserungen durchzuführen sind. Die Koalition hat sich zum Beispiel vorgenommen, im Jahre 2008 den Kinderzuschlag im Rahmen der Riester-Rente zu erhöhen. Insbesondere bei der ergänzenden Vorsorge müssen wir noch stärker als bisher die Familien- und Kinderkomponente berücksichtigen. Unterm Strich kann ich Ihnen sagen: Die Struktur der gesetzlichen Rentenversicherung steht; hier muss nicht mehr viel verändert werden. Das gilt für die Wegstrecke, die wir gegenwärtig überblicken können. Wir müssen aber dafür werben, dass stärker als bisher ergänzende Vorsorge betrieben wird, dass also die Riester-Rente, die betriebliche Vorsorge oder andere Vorsorgemöglichkeiten in größerem Umfang genutzt werden. Wenn uns das gelingt, wird das Rentenniveau auch in Zukunft angemessen sein und den Lebensstandard der Rentnerinnen und Rentner langfristig sichern. Natürlich ist dies von der Entwicklung des Wohlstands, von der Prosperität insgesamt abhängig. Alle Wohlstandsgewinne, die wir zu verzeichnen haben, werden sich auch positiv auf den Bereich der Alterssicherung auswirken.
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU)
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Vielen Dank, Herr Minister. Der vorliegende Bericht ist von vielen – von einigen, wie ich finde, mit künstlicher Aufgeregtheit – lange erwartet worden. Sie haben darauf hingewiesen, dass er dieses Mal ausnahmsweise zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wurde. Können Sie erläutern, welche für die zu behandelnden Fragen wichtigen Daten uns verloren gegangen wären bzw. im Bericht nicht hätten berücksichtigt werden können, wenn er bereits zum 30. November letzten Jahres vorgelegt worden wäre?
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Das ist doch eine gesetzliche Pflicht Oder sehe ich das falsch?
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Franz Müntefering (SPD)
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Wir sind verpflichtet, im November eines jeden Jahres den Rentenversicherungsbericht und einmal pro Legislaturperiode den Alterssicherungsbericht und den Bericht über den Stand der Alterssicherung bei Landwirten einzubringen. Im November vergangenen Jahres haben wir das Parlament gebeten, diese Berichte später vorlegen zu dürfen, um die Entscheidungen der Bundesregierung mit einbeziehen zu können. Ansonsten hätte zum Beispiel unser Beschluss zur Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre keinen Eingang in den Bericht gefunden. Das gilt auch für andere Entscheidungen, die wir getroffen haben. Auch die Eckpunkte, die in den letzten Tagen festgelegt worden sind, hätten nicht einbezogen werden können. Es war allerdings wichtig, diese Aspekte zu berücksichtigen. Darüber hinaus mussten wir auch die Lohn- und Gehaltsentwicklung in diesem Jahr besser einschätzen können. Jetzt haben wir sicherlich ein höheres Maß an Realismus erreicht, als es im November letzten Jahres hätte der Fall sein können.
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Herr Kollege Maurer, die Verteilung von Blumen während einer Plenarsitzung gehört zu den sympathischeren Innovationen unseres Geschäftsbetriebes. Ihre Auswahl ist allerdings erklärungsbedürftig. Dass ausgerechnet das Präsidium davon ausgeschlossen bleibt, finde ich außerordentlich bedauerlich.
- [Heiterkeit]
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Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Herr Minister, vielen Dank für Ihren Vortrag. Ich habe noch eine Frage zum Nachholfaktor. Im vorliegenden Bericht wird davon ausgegangen, dass bisher nicht realisierte Dämpfungen in Höhe von 2 Prozent in fünf Schritten – fünfmal 0, 4 Prozentpunkte – vorgesehen sind. Dass sind aber die 2 Prozent, die schon jetzt nicht umgesetzt worden sind. Kann man denn davon ausgehen, dass künftige Dämpfungen realisiert werden? Ich würde gerne wissen, in welchen Abständen diese Dämpfungen erfolgen sollen oder ob Sie nur diese 2 Prozent ausgleichen wollen.
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Franz Müntefering (SPD)
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Wir haben heute in den Eckpunkten festgehalten, dass diese Dämpfungen nachgeholt werden, allerdings nicht vor dem Jahr 2010. Da wir diesen Vorgang natürlich in den Bericht einfließen lassen mussten, haben wir dies ab dem Jahr 2012 vorgesehen, und zwar innerhalb von fünf Jahren. Das ist aber modellhaft. Die Dämpfungen müssen nicht unbedingt genau zu diesem Zeitpunkt nachgeholt werden. Das hängt von der Möglichkeit ab, wann das zu realisieren ist, von dem Anstieg der Renten. Das Jahr 2012 bietet sich an, weil dann der Riester-Faktor nicht mehr wirkt. Sie wissen, dass mit dem Ansparen im Rahmen der Riester-Rente bis zum Jahre 2011 automatisch eine Dämpfung des Rentenanstiegs um 0, 5 bis 0, 6 Prozentpunkte unterhalb der Lohnentwicklung verbunden ist. Ab 2012 stellt sich die Situation wieder günstiger dar, weil es diesen Abstrich dann nicht mehr gibt. Das sprach dafür, im Bericht das Jahr 2012 als Zeitpunkt aufzunehmen. Wie die Entwicklung in den nächsten Jahren sein wird, kann man heute nicht wissen. Die Entscheidung der Bundesregierung ist, die Dämpfung nachzuholen. Das ist auch zu verantworten, weil die nachwachsende Generation sonst zusätzlich zahlen müsste. Wir haben aber aufgrund der Ausgangslage die Hoffnung – und wir waren sehr vorsichtig bei der Ansetzung von Lohnerhöhungen und der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt–, in den nächsten Jahren keine Negativentwicklung mehr zu haben und somit ohne zusätzliche Dämpfung durch die nächsten Jahre zu kommen.
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Peter Weiß (CDU/CSU)
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Herr Minister Müntefering, in der öffentlichen Debatte – „Vordebatte“ müsste man eigentlich sagen – über den Rentenversicherungsbericht ist ausschließlich die gesetzliche Rente im Blickpunkt gewesen. Zum Teil sind bösartige Bemerkungen gemacht worden wie die Aussage, die Rente würde zur Schrumpfrente. Nun ist es auch Aufgabe des Alterssicherungsberichts, den das Bundeskabinett heute beraten hat, darzustellen, wie das Gesamtversorgungsniveau der älteren Generation in Zukunft aussehen wird. Könnten Sie einmal darauf eingehen – unter Einschluss der weiteren Elemente der Altersversorgung, der privaten und der betrieblichen, sowie der Einkommensentwicklung insgesamt–, wie sich das Gesamtsicherungsniveau der älteren Generation in den kommenden Jahren entwickeln wird?