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20. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 a und 15 b auf: a)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 16 / 99 – aa)Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 11. Ausschuss) – Drucksache 16 / 688 – Berichterstattung: Abgeordnete Brigitte Pothmer bb)Bericht des Haushaltsausschusses ( 8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung – Drucksache 16 / 689 – Berichterstattung: Abgeordnete Waltraud Lehn Hans-Joachim Fuchtel Dr. Claudia Winterstein Dr. Gesine Lötzsch Anja Hajduk b)Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Katja Kipping, Kornelia Möller und der Fraktion der LINKEN Angleichung des Arbeitslosengeldes II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 – Drucksachen 16 / 120, 16 / 688 – Berichterstattung: Abgeordnete Brigitte Pothmer Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Klaus Brandner, SPD-Fraktion.
- [Beifall] SPD
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Klaus Brandner (SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Menschen in Ost und West.
- [Zuruf] Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na ja, das wollen wir mal sehen
Man sollte ganz deutlich daran erinnern – auch Fritz Kuhn weiß dies –, dass wir im letzten Jahr das Vorhaben gestartet haben, gleiche Regelsätze in Ost und West einzuführen. Wir werden dieses Gesetz nun gemeinsam mit der CDU/ CSU verabschieden. Insofern ist es wichtig, heute festzustellen: Das Arbeitslosengeld II ist künftig in Ost und West gleich. Das entsprechende Gesetz wurde einer kontinuierlichen Bewertung unterzogen. Wir können heute sagen: Wir haben dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung getragen. So sieht eine lernende Gesetzgebung aus. Dafür steht die neue Koalition. Daran wollen wir uns messen lassen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Ich will ganz klar feststellen: Wer glaubt, es bedürfe in Deutschland nur einer abschließenden Reform, irrt. Die Welt ist nicht statisch. Wir müssen an den Veränderungen arbeiten. Wir haben deshalb Schluss gemacht mit der Vorstellung, dass das Nettoeinkommen und die Lebenshaltungskosten im Osten niedriger sind, dass es im Osten ein unterschiedliches Verbraucherverhalten gibt und dass deshalb ungleiche Regelsätze in Ost und West gerechtfertigt sind. Wir haben sie auf ein Niveau zusammengeführt. Wir haben damit ein Stück Spaltung überwunden. Das ist das Ergebnis unserer Politik und das finden wir richtig so.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Ich sprach von lernender Gesetzgebung. Das heißt auch, dass wir die aktuellen Entwicklungen nicht aus dem Auge verlieren dürfen. Dazu will ich ganz deutlich sagen: Wir müssen den Erwartungen und den Veränderungen Rechnung tragen. Damit meine ich ganz konkret die Frage, wie sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Deutschland entwickelt hat. Denn die Zahl der Einpersonenbedarfsgemeinschaften ist überdurchschnittlich stark gestiegen: allein von Januar bis September 2005 um 19, 5 Prozent. Doch wer darin Missbrauch sieht – das will ich gleich klar sagen –, liegt falsch. Denn CDU/CSU, SPD und Grüne haben es gemeinsam zu verantworten, dass diese Gesetzgebung ermöglicht worden ist und dies Rechtszustand ist. Deshalb will ich mich klar gegen jegliche Form von Diskriminierung derjenigen zur Wehr setzen, die nur ihre rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.
- [Beifall] SPD
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Ob das sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage. Wir müssen darüber nachdenken, ob bei all den Ausgaben, die die Gesellschaft zu tragen hat, die Justierung dieser Ausgaben in der bisherigen Form zu Recht erfolgt ist. Denn es kann nicht Aufgabe des Staates sein, für Jugendliche ein Auszugsprogramm zu organisieren. Wir haben diesen Punkt aufgegriffen, wobei wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen. Wir wehren uns–ich finde, zu Recht – gegen die Hysterie, die in diesem Lande teilweise entfacht worden ist, dass es ganze Umzugskarawanen gegeben haben soll. Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Der Zustand, den wir jetzt erlebt haben, ist so nicht gewollt gewesen. Aber von massenhaftem Missbrauch kann auch nicht die Rede sein. Deshalb wollen wir, dass klargestellt wird, dass auch zukünftig jungen Menschen die notwendige Unterstützung bereitgestellt wird und dass es auch zukünftig keine Zwangsfamilien geben wird. Um es klar zu sagen: Wer gute Gründe hat, aus dem Elternhaus auszuziehen, der hat dazu auch in der Zukunft die Möglichkeit. Wer zum Beispiel eine Arbeitsstelle fernab vom Elternhaus antreten will, der muss dazu die Möglichkeit haben. Wir haben diese Jugendlichen nicht zu Bittstellern gemacht. Vielmehr haben wir im Gesetz drei konkrete Gründe vorgesehen, bei denen man nach wie vor eine Bedarfsgemeinschaft gründen kann. Denjenigen, die schwerwiegende soziale Gründe vorweisen können, die im Elternhaus vorliegen, wird weiterhin ein Umzug ermöglicht. Diejenigen, die zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt einen Umzug in Anspruch nehmen müssen, können dies. Wir haben hinzugefügt, dass ein sonstiger schwerwiegender Grund Anlass sein kann, aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft auszuziehen. Wir wissen, dass dies zwei sehr konkrete Gründe und ein dritter, nicht so konkreter Grund sind. Letzterer trägt aber den Lebenswirklichkeiten Rechnung. Wir haben ein Verhältnis von 75 langzeitarbeitslosen Jugendlichen pro Fallmanager entwickelt. Wir müssen erwarten können, dass dieser die Differenziertheit der Lebenssituation aufgreift und im Notfall denjenigen, die besonderer individueller Hilfe bedürfen, diese zuteil kommen lässt.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Das ist Ergebnis unserer Politik. Da lassen wir auch nicht nach. Wir wollen, dass die Jugendlichen in Deutschland sich auf uns, auf die Politik verlassen können. Denn wer im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage bereits ausgezogen ist, muss nicht ins Elternhaus zurück und erhält auch weiterhin die 100 -prozentige Leistung des Arbeitslosengeldes II. Das heißt, das Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft werden wie bisher gezahlt. Weder Zwangsfamilie noch Zwangsräumung ist hier angesagt. Das muss heute Morgen sehr deutlich klargestellt werden.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Meine Damen und Herren, in einer solidarischen Gesellschaft müssen alle Verantwortung füreinander übernehmen. Deshalb sagen wir an diesem Punkt sehr deutlich, dass Jugendliche unter 25 Jahren künftig in der Regel 80 Prozent der Regelleistung erhalten. Sie werden damit nicht schlechter gestellt als Ehe- bzw. Lebenspartner. Denn ein Alleinstehender erhält 100 Prozent der Regelleistung; kommt ein Partner hinzu, erhöht sich der Betrag um 80 Prozent. Genau das regeln wir auch für Jugendliche oberhalb des 18. Lebensjahr es, die in der elterlichen Bedarfsgemeinschaft verbleiben. Das ist angemessen. Dazu stehen wir auch. Manche haben das als Sparen bezeichnet. Aber wofür sparen? Wir sparen für Investitionen in die Zukunft, in die bessere Kinderbetreuung, in die bessere Ausbildung, in mehr Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Darin zu investieren, kann kein Schade sein. Das sind Investitionen in die Zukunft. Dazu stehen wir. Das wollen wir fortsetzen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Worauf kommt es an? Wir wollen den Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher zukünftig absenken. Wir senken damit aber nicht die Rentenzeiten ab. Wir minimieren damit auch nicht den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er soll voll erhalten bleiben. Denn wir wollen nicht, dass Menschen dauerhaft im Arbeitslosengeld-II-Bezug bleiben. Vielmehr wollen wir, dass Menschen die Chance bekommen, aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug wieder in normale Arbeitsverhältnisse einzutreten. Insofern ist es uns wichtig, dass keine gebrochenen Erwerbsbiografien entstehen, sondern dass durchgehende Versicherungsverläufe bleiben, dass durchgängig Anspruch auf Rehabilitation bleibt und dass die vollen Leistungen bei Erwerbsminderung möglich bleiben. Das ist sozialstaatlich geboten. Dazu stehen wir. Das werden wir auch weiterhin einhalten.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Ich will in diesem Zusammenhang ganz deutlich sagen, dass wir gemeinsam die Langzeitarbeitslosen, die in der Vergangenheit oft als Sozialhilfeempfänger nicht rentenversichert, nicht krankenversichert und nicht pflegeversichert waren, in das solidarische Sozialsystem aufgenommen haben und damit Rechtsfortschritt in diesem Lande organisiert haben.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Wir waren es, die dafür gesorgt haben, dass man auf einer sicheren Grundlage die Zukunft angehen kann.
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Wir alle
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Ich will ganz deutlich sagen: Dazu gehört auch, dass diejenigen, die in der Vergangenheit ausgegrenzt waren, erstmals Anspruch auf alle Leistungen am Arbeitsmarkt haben. Alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente stehen den Langzeitarbeitslosen zur Verfügung. Das haben wir durchgesetzt. Uns kommt es darauf an, den Menschen zu helfen, sie zu unterstützen, sie nicht auszugrenzen. In diesem Zusammenhang wird in vielen Fällen über die Frage der Mietschulden – über Einzelfälle – diskutiert und die Frage gestellt: Gibt es auch zukünftig die Möglichkeit, eine dem Einzelfall angemessene Regelung zur Begleichung von Miet- oder Energieschulden zu finden? Ich möchte ganz deutlich sagen: Wir wollen zuallererst, dass diejenigen, die Schulden machen, auch dafür aufkommen müssen. Deshalb müssen sie zuallererst – ich sage es hier klipp und klar – auf Darlehen verwiesen werden.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Ich sage aber auch: Da, wo es im Einzelfall notwendig ist, wo Härtefälle auftreten, wo zum Beispiel Wohnungslosigkeit droht, muss es möglich sein, dass anstatt des Darlehens eine Beihilfe gewährt wird. Wir haben im Ausschuss sichergestellt – das Ministerium hat das zweifelsfrei beantwortet –, dass der Gesetzestext genau dies hergibt. Damit geben wir ein Signal an die Fallmanager, an die Kommunen, an diejenigen, die Leistungen zur Verfügung stellen, genau so zu verfahren: Die Beihilfe ist nicht die Regel, aber sie ist im Einzelfall möglich. Das wollen wir sichergestellt wissen. Ich bin mir insgesamt darüber im Klaren, dass wir die Jugend fördern und nicht alimentieren müssen. Das muss unsere Orientierung sein: Wir müssen all unsere Kräfte auf das Fördern konzentrieren. 2005, nachdem dieses riesige Gesetzeswerk in Kraft getreten ist, hat das noch nicht so geklappt, wie wir uns das vorgestellt haben.
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Das ist wohl wahr
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Wir wissen: Viele Arbeitsgemeinschaften sind erst im Laufe des Jahres 2005 entstanden; nur etwa 50 Prozent der Aktivierungsmittel sind abgerufen worden. Das ist bedauerlich. Das heißt aber nicht, dass der Reformschritt nicht klug und richtig war. Vielmehr müssen wir genau hier ansetzen, den Reformschritt mit mehr Fahrt umzusetzen und die Maßnahmen zu unterstützen. Wir bauen die Chancen für die Jugend aus. Deshalb sagen wir ganz deutlich: Die Koalition sieht es als eine Schwerpunktaktivität an, Vorfahrt für junge Menschen zu gewähren. Der Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs ist ein Element in diesem Paket. Die Vermittlung und Qualifizierung junger Menschen sind ein Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit. Wir wissen, dass auf diesem Gebiet noch viel zu leisten ist. Die Beschäftigten der BA haben unsere volle Unterstützung dabei, sich genau diesem Schwerpunkt stärker als in der Vergangenheit zu widmen. Wir müssen auch daran erinnern, dass die Länder eine große Verantwortung für die Erstausbildung tragen. Wenn nämlich junge Menschen ohne ein gutes Bildungsniveau die Schulen verlassen, ist ein Eintritt ins Arbeitsleben nicht möglich. Hier haben die Länder zukünftig ihre Aufgaben und ihre Verantwortung stärker wahrzunehmen.
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Man darf sich auch nicht aus der Verantwortung für die jungen Arbeitslosen herausstehlen
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Sie können diese Aufgaben nicht einfach der Bundesagentur übereignen. Vielmehr fordern wir die Verpflichtung der Länder ein, hier das zu tun, was ihnen aufgrund unserer Verfassung gebührt. Wir wollen, dass die intensive Betreuung Jugendlicher insbesondere in den Arbeitsgemeinschaften verbessert und ausgebaut wird. So verstehen wir die Veränderungen im Sozialgesetzbuch II, bei deren Umsetzung wir alle mithelfen und mitwirken sollen, damit sie zu einem Erfolg werden, damit zukünftig die arbeitslosen Jugendlichen, von denen – ich sage es deutlich – eine viel zu große Zahl keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, eine nachhaltige Chance zum Eintritt ins Arbeitsleben erhalten. Das wird unsere Zukunftsaufgabe sein. Dafür sind wir angetreten; dafür haben wir die Veränderungen im Sozialgesetzbuch vorgenommen. Ich bitte Sie, diese gemeinsam zu unterstützen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Dirk Niebel (FDP)
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sollte unter anderem Kosten sparen und die Vermittlung in Arbeit verbessern. Beide Ziele sind offenkundig nicht erreicht worden. Die Vermittlung in Arbeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosen, ist nicht signifikant besser geworden; aber dafür sind die Kosten signifikant gestiegen: auf 26 Milliarden Euro statt 14 Milliarden Euro. Von daher ist es bemerkenswert, dass die Angleichung des Arbeitslosengeldes II Ost auf Westniveau durchgeführt wird. Wir sind der Ansicht, dass das Trennende zwischen Ost und West im 16. Jahr der deutschen Einheit nicht mehr Maßstab für Sozialgesetzgebung sein darf.
- [Beifall] FDP
Allerdings gibt es Unterschiede nicht nur zwischen Ost und West, sondern auch zwischen Nord und Süd. Sogar in den ostdeutschen Bundesländern gibt es ganz unterschiedlich strukturierte Regionen, genauso wie in den westlichen Bundesländern. Von daher wäre es sinnvoll gewesen, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abzuwarten, um zu wissen, wo man im Land wie teuer lebt, um das Problem dann differenzierter anzugehen. Bei der Sozialhilfe für Nichterwerbsfähige tun Sie das immerhin. Es stellt sich zugleich die Frage, weshalb die große Koalition nun beim Arbeitslosengeld II eine Angleichung anstrebt, nicht aber bei den Sozialhilfeempfängern, bei den Erwerbsunfähigen, denen es meist noch schlechter geht als denen, die jung und gesund sind. Fest steht: Um durch einen regulären Arbeitsplatz das gleiche Einkommensniveau wie beim Arbeitslosengeld II erreichen zu können, müssen je nach Familienstand zwischen 8 und 10 Euro brutto pro Stunde verdient werden. Das kann in der nächsten Debatte über die Mindestlöhne nicht außer Acht gelassen werden. In diesem Gesetz sind neben der Angleichung des Arbeitslosengeldes II auch noch andere Dinge enthalten, zum Beispiel die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrages für Langzeitarbeitslose um 2 Milliarden Euro. Die maroden Rentenversicherungskassen werden noch einmal zusätzlich um 2 Milliarden Euro belastet, damit sich der Staat seinen Haushalt schönrechnen kann,
- [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Skandal
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obwohl wir seit gestern wissen, dass die Steuerschätzung ergeben hat, dass wir in diesem Jahr 20 Milliarden Euro Steuereinnahmen mehr als vorausgesehen haben werden. Des Weiteren ist in dieses Gesetz die Neuregelung für die jugendlichen Langzeitarbeitslosen eingearbeitet. Wir sind der festen Überzeugung: Jeder Mensch in diesem Land darf aus dem Elternhaus ausziehen, wenn er es sich leisten kann. Wir sind auch der festen Überzeugung: Wer es sich nicht leisten kann und dafür die Hilfe der Allgemeinheit braucht, der muss sich schärferen Kriterien unterwerfen. In der Art und Weise, wie Sie diese Regelung allerdings vorsehen, sind die Kriterien der Überprüfung der schwerwiegenden Gründe für einen Arbeitsvermittler nicht nachvollziehbar. Sie schaffen es ja noch nicht einmal, festzustellen, ob es eheähnliche Gemeinschaften gibt. Sie wollen doch nicht hinter jeden jugendlichen Arbeitslosen einen Arbeitsvermittler oder einen „Arbeitslosenpolizisten“ stellen, um zu überprüfen, ob die Kriterien tatsächlich erfüllt werden. Das wird in der Praxis kaum handhabbar sein, insbesondere weil über die Frage, ob man ausziehen darf, die abgebende Gemeinde entscheidet und nicht die aufnehmende. Wenn also der Bezirk Kreuzberg Kosten sparen möchte und der Jugendliche meint, er müsse dringend ganz weit weg vom Elternhaus, weil es da kriselt, nach München ziehen, dann kann Kreuzberg das genehmigen und die Münchener müssen das bezahlen. Viel Freude dabei! Das wird einen enormen Verwaltungsaufwand zwischen den Kommunen verursachen. Das Problem wird dadurch nicht gelöst. Natürlich ist es problematisch, dass 58 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften Einpersonenhaushalte sind. Das Gesetz, wie Sie es auf den Weg gebracht haben, hat zu einer wahren Zellteilung deutscher Familien geführt. Der Anstieg der Zahl der unter 25 -jährigen Arbeitslosen ist mit 28 Prozent im letzten Jahr doppelt so hoch wie der Anstieg der Zahl der anderen Langzeitarbeitslosen mit 14 Prozent. Das von Ihnen vorgelegte Gesetz setzt das fort, was Rot-Grün gemacht hat. Ich wundere mich schon, dass die Union dabei mitmacht. Denn es setzt Flickwerk fort.
- [Beifall] FDP
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Wie ist die Situation denn tatsächlich bei der Beweisführung der eheähnlichen Lebensgemeinschaften? Was war mit den zu viel abgeführten Krankenversicherungsbeiträgen der Bundesagentur? Das Geld ist immer noch nicht zurückgekommen und die Krankenversicherungen werden natürlich ihre Kostenpauschale abziehen; da haben Sie wieder das Geld anderer Leute verprasst. Was ist mit dem EDV-Programm A 2 LL? Ich höre immer wieder, dass es nicht funktioniert. Bei der Bundesagentur überlegt man sich schon seit langer Zeit, ob man vielleicht ein teures Nachfolgeprojekt braucht. Es würde mich nicht wundern, wenn es noch teurer wird, wie alle anderen EDV-Projekte. Aber dass die Bundesagentur und übrigens auch die Bundesregierung wissen, dass das, was sie hier vorlegen, erst zum 1. Januar 2007 EDV-technisch ernsthaft umgesetzt werden kann und sie es trotzdem zum 1. Juli dieses Jahres einführen, das ist schlichtweg verantwortungslos und führt die Menschen in die Irre, die glauben, dass es ihnen jetzt besser gehen könnte, und die darauf setzen, dass Ihre Gesetzgebung eine minimale Halbwertzeit hat.
- [Beifall] FDP
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Die Langzeitarbeitslosen müssen dort betreut werden, wo man sich auf sie einstellen kann: in den kommunalen Job-Centern. Wir müssen endlich von der sozialen Begleitung der Langzeitarbeitslosigkeit wegkommen und auf den Pfad einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik zurückkehren. Denn soziale Größe zeigt sich nicht an der Höhe einer Transferleistung, sondern daran, dass die Möglichkeit besteht, einen Arbeitsplatz zu bekommen, damit man seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften kann. Um das zu erreichen, dafür hat die große Koalition überhaupt nichts auf den Weg gebracht: weder in ihrer Koalitionsvereinbarung noch in der Regierungserklärung noch im Rahmen ihrer praktischen Gesetzgebung. Deswegen werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf mit Enthaltung abstrafen. Denn er ist Flickwerk, bei dem Sie genauso gemurkst haben, wie es früher Rot-Grün getan hat.
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Dirk Niebel (FDP)
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Dirk Niebel (FDP)
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Mittlerweile sind es 47 Sekunden.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] FDP
- [Heiterkeit] CDU/CSU
- [Heiterkeit] FDP
Den Entschließungsantrag der Grünen werden wir leider ablehnen müssen; denn in ihm wird eine Ausweitung der Leistungen gefordert. Hier geht es allerdings um das Geld anderer Leute, das diese mit ihrer Hände Arbeit zu erwirtschaften haben. Mit diesen Steuergeldern können Sie offensichtlich nicht anständig umgehen. Wir Liberale können das.
- [Beifall] FDP
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Gerald Weiß (CDU/CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Niebel, wenn Sie sagen, dass Sie den vorliegenden Gesetzentwurf kraftvoll mit Enthaltung abstrafen werden,
- [Heiterkeit] CDU/CSU
- [Heiterkeit] SPD
dann merkt jeder, dass etwas nicht stimmt. Ich selbst bin gelernter Oppositionspolitiker und sage Ihnen: Wenn wir uns, als wir noch in der Opposition waren, enthalten haben, war es immer so, dass das, was die Regierung vorgelegt hatte, gar nicht so schlecht war.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Man muss sich nun einmal entscheiden, wie man abstimmt; das ist Ihr gutes Recht und das respektieren wir auch. Wir müssen die knappen Mittel unseres Sozialstaates zielgenauer einsetzen; denn sie fließen nicht wie Milch und Honig in einem Land der Verheißung, sondern sie müssen von den Erwerbstätigen täglich hart erarbeitet werden. Mit diesen knappen Mitteln müssen wir zielgerichtet und verantwortungsvoll umgehen. Unser Sozialstaat muss mit seinen begrenzten Mitteln mehr erreichen. Eine der großen Fragen unserer Zeit ist, wie wir in unseren Systemen der sozialen Sicherung für mehr Effizienz und mehr Effektivität sorgen. Dieses Ziel auf einem wichtigen Sektor zu realisieren, hat sich die große Koalition vorgenommen. Dabei geht es um den Bereich der Grundsicherung, vulgo: um das ALGII und um Hartz IV. Hierbei handelt es sich um eine Erneuerung in Stufen. Wir wollen das ALGII zielgerechter, sachgerechter und effektiver gestalten. Das sind wir den Malochern in unserer Gesellschaft schuldig, denen wir jeden Tag große Solidaropfer zumuten. Ich will vier Aspekte unseres Gesetzentwurfes darlegen – Überschneidungen mit dem, was der Kollege Brandner gesagt hat, sind nicht zufällig, sondern großkoalitionär bedingt –:
- [Heiterkeit] CDU/CSU
- [Heiterkeit] SPD
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Erstens. Das ALGII wird gerechter gestaltet. Wir gleichen den Zahlbetrag in Ostdeutschland an den Zahlbetrag in Westdeutschland an, wie es uns auch der Ombudsrat nahe legt. Die Regelleistung in den neuen Bundesländern wird um 14 Euro – von 331 Euro auf 345 Euro – erhöht. Das muss angesichts des linkspopulistischen Getöses der PDS immer wieder betont werden.
- [Zuruf] DIE LINKE: Aha
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Um mehr Gerechtigkeit zu schaffen, müssen wir mehr Geld ausgeben; daher wird diese Leistung erhöht. Dabei geht es immerhin um einen Betrag von 260 Millionen Euro, den wir gemeinsam mit den Kommunen zur Verfügung stellen. Nicht nur, aber auch deshalb müssen wir an den Stellen, an denen wir eindeutig über das Ziel hinausgeschossen sind, Ressourcen einsparen.
- [Beifall] SPD
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Zweitens. Da wir ein Faible für Fakten haben, sage ich Ihnen Folgendes: Das neue Recht gilt ab dem 1. Januar 2005. Seit diesem Zeitpunkt – Herr Brandner hat darauf hingewiesen – ist die Zahl der Einpersonenbedarfsgemeinschaften – so heißt dieses Wortungetüm – um 19, 6 Prozent gestiegen, sogar noch deutlich stärker als die Zahl der Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften.
- [Zuruf] Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, die sind nämlich um 16 Prozent gestiegen 16 Prozent und 19 Prozent, das ist wirklich ein deutlicher Unterschied
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–Ja, das ist deutlich mehr. Der Unterschied beträgt nahezu 4 Prozentpunkte. Gleichzeitig ist die Zahl der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen unter 25 Jahre um 28 Prozent gestiegen – Herr Kurth, doppelt so stark wie die Zahl der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen über 25 Jahre. Diese beiden statistischen Daten braucht man nur zusammenzubringen, dann weiß man, was geschehen ist: Junge Leute sind auf Staatskosten, auf Kosten der Gemeinschaft von zu Hause ausgezogen; sie haben den zu großzügig bemessenen Rechtsrahmen genutzt, den der Gesetzgeber gestaltet hat. Kollege Brandner, das ist natürlich kein Missbrauch. Aber es ist ein Mitnahmeeffekt, den wir nicht wollen können.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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