BundesTagger

Offene Plenarprotokolle

Dieses Plenarprotokoll ist ungeprüft und kann Formatierungsfehler etc. enthalten (siehe hier).
Zum Zitieren bitte das offizielle Original-Dokument dieses Plenarprotokolls verwenden.

19. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dieser fortgeschrittenen Stunde, in der es um das bedeutende Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes geht, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit. Kollegin Bär hat den Grund unseres Hierseins schon sehr ausführlich begründet. Bislang war ein Rabatt bei Sammelbestellungen von Schulbüchern gesetzlich möglich, wenn diese Bücher überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert oder von ihr erworben wurden. Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufügen. Es ist natürlich richtig, Herr Kollege Tauss, dass es nicht immer einleuchtend ist, warum bestimmte Bundesländer versuchen, einen Großteil dieser Lasten auf Eltern und auf erwachsene Kinder abzuwälzen.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Das ist es Bayern

– Ich will diesen Namen gar nicht mehr in den Mund nehmen. Trotzdem verstehen wir Liberale natürlich die prekäre Situation. Damit meine ich nicht so sehr die prekäre Situation der Länderhaushalte – sie ist schon dramatisch genug – als vielmehr die der Kommunen und der Städte, die diese Finanzen im Zweifel aufbringen müssen. Aber ich will hier im Bundestag nicht darüber klagen, dass diese Erhöhung des Elternanteils etwas mit dem Aushöhlen des Prinzips der Lernmittelfreiheit in den jeweiligen Bundesländern zu tun hat. Das müssen die Landespolitiker in den Landtagen und in ihren sonstigen Gremien schon selbst ausfechten. Ich will vielmehr auf einige Absurditäten dieses Systems der Buchpreisbindung hinweisen, die hier offenkundig werden. Als Motive werden in der Stellungnahme der Bundesregierung genannt, dass das Buch als Kulturgut gestärkt werden muss und dass man die Vielfalt der Verlagsund Buchhandelslandschaft fördern möchte. All das scheint mir mit der gesetzlichen Normierung eines Anspruchs auf Rabattgewährung nicht notwendigerweise befördert zu werden.

  • [Beifall] FDP

Tatsächlich erfolgt die Schulbuchbeschaffung – ich habe es schon gesagt – durch die Städte und Gemeinden, die natürlich versuchen, den Bedarf an Schulbüchern möglichst vieler Schulen zu bündeln und auf diese Weise einen größtmöglichen Rabatt für sich erzielen. Aber diese Aufträge werden nicht dem örtlichen Buchhandel zugeleitet, wo sie im Zweifel die Nachfrage fördern und zusätzliche Umsätze generieren würden, sondern Spezialhändlern, die über große Lager, aber im Regelfall über keinerlei Verkaufsflächen für die Öffentlichkeit verfügen. Mit diesen Spezialhändlern kann und will der mittelständische Buchhändler nicht in Konkurrenz treten. Besonders grotesk wird es, wenn das Preisvolumen der zu beschaffenden Bücher nach dem EU-Recht eine öffentliche Ausschreibung des Auftrags erfordert. Der Schwellenwert dafür beträgt 200000 Euro. Dies ist gerade in größeren Städten ein schnell erreichter Auftragswert. Sie erinnern sich sicherlich daran, dass der Buchpreis, der mögliche gesetzliche Rabatt und auch alle denkbaren zulässigen Angebotsnebenleistungen im Buchpreisbindungsgesetz festgelegt wurden. Das heißt, die Angebote der Fachhändler können sich nicht voneinander unterscheiden. Jede Ausschreibung, die von den Städten durchzuführen ist, erfordert eine umfassende Wertung der Angebote, die in vier Stufen erfolgen muss. Aus der Ausschreibung ergibt sich aber zwangsläufig eine Vielzahl fast gleichwertiger Angebote mit der Folge, dass die Städte das Losverfahren wählen. In meinen Augen ist dies ein sinnloser und zudem kostenträchtiger Vorgang, der die Vorteile des gesetzlichen Rabatts zumindest teilweise wieder aufhebt.

  • [Beifall] FDP

Wenn wir die Vielfalt der Buchhandelslandschaft in Deutschland wirklich fördern wollen, dann sollten wir in größtmöglichem Umfang von der Ausnahme nach § 7 Abs. 3 Gebrauch machen, die vorsieht, dass immer dann, wenn Schulen über einen eigenen Beschaffungsetat verfügen, Anschaffungslose den örtlichen Buchhändlern zugeteilt werden können. Auf diese Weise würde eine solche Ausschreibung umgangen. Auch während des Schuljahres könnte man noch problemlos Folgeanschaffungen tätigen. All das ist ansonsten nicht möglich. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrats eine ganze Reihe von praktikablen Ergänzungsvorschlägen gemacht. Dabei geht es insbesondere darum, dass auch die Privatschulen in den Genuss einer möglichen gesetzlichen Rabattregelung kommen sollen. Es geht um die Einführung einer Räumungsverkaufsklausel und Ähnliches mehr. Wir als FDP begrüßen diese Änderungsvorschläge der Bundesregierung, weil sie aus unserer Sicht das Leben mit dem Buchpreisbindungsgesetz für den Buchhandel erleichtern. Ich bedanke mich.

  • [Beifall] FDP

Das Wort hat jetzt der Kollege Jürgen Tauss von der SPD-Fraktion.

  • [Zuruf] : Jörg

– Jörg Tauss .

Mein Name ist unverändert. Ich habe nicht geheiratet.

  • [Heiterkeit]

Liebe Kollegin Bär, herzlichen Glückwunsch selbstverständlich auch von unserer Seite. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes. Wir begrüßen diesen Entwurf. Ich will die Gelegenheit nutzen, einmal ganz grundsätzlich – Sie haben das angesprochen, Kollege Waitz – auf das Buchpreisbindungsgesetz, die Regelungen insgesamt in ihrem positiven Wirken und darüber hinaus natürlich auch auf die Punkte einzugehen, die jetzt geändert werden sollen. Dabei geht es natürlich nicht nur, aber vor allem um Schulbücher. Das ist ein wichtiger Punkt, der uns als Bildungspolitiker ganz speziell interessiert. In einem Punkt bin nicht ganz Ihrer Auffassung. Ich glaube, es sind vor allem die Buchhandlungen, die von dem Buchpreisbindungsgesetz, das wir 2002 miteinander beschlossen haben, profitieren. Ich glaube auch, dass gerade dieses Gesetz – das war auch immer die Position der Verlage und der Buchhandlungen – entscheidend zu dieser langfristigen Vielfalt im deutschen Buch- und Verlagswesen beigetragen hat, die in der Tat weltweit einmalig ist. Diese Vielfalt gilt es weiter zu sichern. Wir hatten infolge der Gesetzgebung aus dem Jahre 2002 relativ heftige Probleme mit der EU-Kommission, die die Buchpreisbindung im Rahmen von Liberalisierungsbestrebungen untersagen wollte. Wir haben uns damals gemeinsam mit Österreich erfolgreich dagegen gewehrt. Ich glaube, das war gut so; denn mit dem Buchpreisbindungsgesetz werden drei kulturpolitische Ziele angestrebt: Erstens sollen Vielfalt und hohe Qualität des Buchangebotes gewahrt werden. Zweitens soll das enge Netz von Buchhandlungen mit qualifiziertem Personal in kleinen und mittleren Orten erhalten bleiben. Drittens soll den Autorinnen und Autoren natürlich weiterhin eine angemessene Vergütung gewährt werden. Dass wir hier erfolgreich waren, belegen übrigens einige Zahlen aus der Statistik:

  • [Beifall] SPD

In Ortschaften mittlerer Größe, also mit 20000 bis 50000 Einwohnern, gibt es in Österreich durchschnittlich 4, 7 Buchhandlungen – damit ist Österreich in diesem Bereich Rekordhalter–, in der Schweiz 4, 5 und in Deutschland „nur“ 3, 2. Immerhin liegen wir damit zusammen mit den beiden anderen Staaten an der Spitze. In Großbritannien, wo es keine Buchpreisbindung gibt, gibt es in solchen Ortschaften im Schnitt 1, 7 Buchhandlungen und in den USA sogar nur 0, 75. Hier gibt es also sehr deutliche Unterschiede. Gleiches trifft bei einem anderen Aspekt zu. Die Zahl der lieferbaren Bücher pro 1 Million Einwohner liegt im deutschen Sprachraum um 44 Prozent höher als im angelsächsischen Sprachraum, wo man keine Buchpreisbindung kennt. Diese Zusammenhänge sind ganz eindeutig. Wir haben also mit unseren gesetzgeberischen Maßnahmen, die darauf abzielten, die Buchpreisbindung zu erhalten, auch wichtige kulturpolitische Ziele erreicht.

  • [Beifall] SPD

Übrigens haben wir ganz nebenbei rund 10000 Arbeitsplätze in Buchhandlungen erhalten. Trotz aller Strukturprobleme, die es zweifellos auch in diesem Bereich gibt, haben wir damit auch einen wichtigen Beitrag für die Buchhandlungen geleistet. Heute reden wir aber vor allem über die Nachlassgewährung für preisgebundene Schulbücher. Darauf zielt die Initiative des Bundesrates ab. Sie ist sinnvoll, weil ansonsten aufgrund der Maßnahmen bestimmter Bundesländer – die Kolleginnen und Kollegen vor mir haben das schon angesprochen – die Rabattgewährung bei Schulbuchbestellungen durch Schulen wegfallen würde und Eltern und schulpflichtige Kinder die Betroffenen wären. Ich bedauere sehr, Frau Kollegin Bär, dass Bayern hier eine Vorreiterrolle eingenommen hat.

  • [Zuruf] Dorothee Bär (CDU/CSU): Wir sind da kein Vorreiter

Ich halte es für ein schlechtes und politisch fatales Signal, dass ausgerechnet das nicht ganz arme Land Bayern signalisiert, die Schulbücher für seine Kinder und Jugendlichen nicht mehr finanzieren zu können. Das ist ein ganz schlechtes Signal auch an andere Bundesländer. Das muss ich kritisch sagen.

  • [Beifall] SPD

Wir müssen jetzt reagieren, weil andere Länder nachziehen. Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben das angekündigt und begründen es mit dem Vorgehen Bayerns. Dass das ein Problem ist, ist doch völlig klar. Auch Schulbücher, die im Eigentum der Schule verbleiben, sollen jetzt zu einem großen Teil von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern finanziert werden. Die Formulierung im alten Gesetz gewährleistet den Sammelrabatt für Schulbücher aber nur dann, wenn keine oder nur eine geringe Beteiligung der Eltern bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler erfolgt. Aus diesem Grunde müssen wir uns um diese Frage kümmern. Wenn wir die Änderung, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, nicht vornehmen würden, bedeutete das in der Konsequenz, dass der Rabatt in Höhe von 8 bis 15 Prozent entfiele und die Bücher entweder entsprechend teurer würden oder nur eine entsprechend geringere Zahl von Büchern von den Schulen beschafft werden könnte. Deshalb ist es notwendig, diese Änderung vorzunehmen. Wir halten die Änderungsvorschläge des Bundesrates für richtig, durch die im gleichen Zuge einige Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Auf diese will ich jetzt aber im Detail nicht eingehen. Wir wollen nämlich noch einige andere Punkte mit dem Gesetzentwurf regeln, der seitens der Bundesregierung ins Parlament eingebracht wird. Hier geht es beispielsweise um die Frage, ob und wie unter stärkerer Betonung bildungspolitischer Aspekte auch Privatschulen – das halte ich nicht für eine Elitegeschichte, Frau Kollegin, sondern das ist ein Punkt, der für die Waldorfschulen usw. sinnvollerweise mitgeregelt wird – einbezogen werden können, damit sie ähnlich von den Rabatten profitieren. Auch diesem Vorschlag der Bundesregierung würden wir zustimmen. Aber, Herr Kollege Waitz, es geht nicht nur um die Rabatte. Wir haben eine Reihe weiterer Änderungen. Die Mängelexemplare sind ein Thema. Ein wichtiger Punkt ist, dass wir die Kennzeichnungspflicht für Mängelexemplare einführen. Das ist die eine Klarstellung. Zum Zweiten werden wir eine Räumungsverkaufsklausel in § 3 des Buchpreisbindungsgesetzes vorschlagen; denn es hat sich gezeigt, dass die Möglichkeiten der Lagerbereinigung, wie wir sie in der Vergangenheit hatten, nicht ausreichend sind. Hier kann man sich vorstellen, eine entsprechende Regelung zu finden. Vorgeschlagen ist ein Zeitraum von 30 Tagen, und zwar für die Bücher, die aus den gewöhnlichen Beständen des Unternehmens stammen und die zuvor den Lieferanten zur Rücknahme angeboten worden sind. Auch da wollen wir eine Klarstellung erreichen. Der dritte Punkt ist die Prüfung der Aufhebung der Buchpreisbindung für Ausgaben, deren erstes Erscheinen länger als 18 Monate zurückliegt. Auch das ist eine Klarstellung. Last, but not least: Die Gesetzesinitiative des Bundesrates ist sinnvoll. Wir werden seitens des Parlaments und der Bundesregierung alle vorgeschlagenen Änderungen diskutieren. Es gibt noch einige ergänzende Vorschläge vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die wir im praktischen Gesetzgebungsverfahren ebenfalls sorgfältig betrachten wollen. Es geht bei diesem Buchpreisbindungsgesetz – ich glaube, da sind wir uns hier im Hause auch zu vorgerückter Stunde einig – um das wichtige Kulturgut Buch und dessen Verwendung in unseren Schulen sowie um die notwendige Sicherung der einzigartigen Vielfalt unseres Buch- und Verlagswesens. Das müsste doch ein Ziel sein, bei dem wir Übereinstimmung erzielen. Wenn wir dann nebenbei, wie beschrieben, für die betroffenen Eltern, Jugendlichen und Kinder und natürlich die Schulen die Rabatte erhalten, dann haben wir, glaube ich, etwas getan, womit wir in der Öffentlichkeit sehr gut bestehen können. Kulturpolitisch können wir ohnehin bestehen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Herr Präsident, ich habe Redezeit gespart. Wenn Sie mir die für das nächste Mal gutschreiben, bin ich hoch zufrieden. Einen schönen Abend!

  • [Heiterkeit] SPD

Die Redezeit haben Sie durch die vielfältigen Zwischenrufe schon verbraucht, Herr Kollege Tauss.

  • [Beifall]
  • [Heiterkeit]

Das Wort hat die Kollegin Dr. Petra Sitte von der Fraktion Die Linke.

  • [Beifall] DIE LINKE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Grundbekenntnis vorweg: Wir halten die Buchpreisbindung natürlich für ein unverzichtbares Instrument, um das Kulturgut Buch allen zugänglich zu machen. Im Eingangsbeitrag wurde bereits darauf hingewiesen. Im Wissen um den Wert der Bücher für die Bildung und die Entwicklung eines jeden Menschen und vor allem der Heranwachsenden, also der jungen Menschen, haben wir uns stets dafür eingesetzt, Bücher aus der Logik des Marktradikalismus und der Profitmaximierung herauszuhalten, Schulbücher ganz besonders. Heute diskutieren wir dem Grunde nach eigentlich gar nicht über die Buchpreisbindung, wenn auch formalrechtlich; es besteht ja ein solcher Antrag vonseiten des Bundesrates. Tatsächlich reden wir aber über ein bildungspolitisches Thema; denn das, was sich aus dieser Entwicklung ergibt, ist höchst problematisch. Es ist schon erwähnt worden: Eigentlich beginnt damit an den Schulen die Abschaffung der Lernmittelfreiheit. An den Universitäten hat sie längst stattgefunden. Weil bereits fünf Bundesländer eine Regelung eingeführt haben, nach der Schüler bzw. Eltern an den Kosten der Schulbücher mit mehr als 50 Prozent beteiligt werden, ist die Sammelrabattklausel gefährdet. Danach ist für Schulbücher, die überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden, ein Rabatt von 8 bis 15 Prozent vorgesehen. Dies ist aber wegen der hohen privaten Mitfinanzierung nicht mehr der Fall. Das heißt, wenn man von der bisherigen Summe ausgeht, nichts anderes, als dass in Zukunft weniger Bücher angeschafft werden können. Deshalb sollen wir jetzt einer Gesetzesänderung zustimmen, die den Preisnachlass für Schulbücher erhält, ungeachtet der Höhe der privaten Mitfinanzierung durch die Eltern bzw. volljährigen Schüler. Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil wir wollen, dass die Eltern in den Genuss dieses Rabatts kommen. Eigentlich fällt uns dieser Kompromiss sehr schwer, weil wir genau wissen, dass damit ein Tor geöffnet wird, was es den betreffenden Kommunen und den Ländern leichter macht, sich von ihrer Verpflichtung, Schulbücher künftig mitzufinanzieren, zu lösen. Ich habe diese Diskussion auf Landesebene mitgemacht. Auf der anderen Seite gibt es Eltern – das wissen wir genau –, für die jeder gesparte Euro, auch an dieser Stelle, von entscheidender Bedeutung ist. Ich hatte schon einmal gesagt, dass jedes zweite Kind in Armut aufwächst. Eltern solcher Kinder denken, wenn es um Anschaffungen geht, nicht in erster Linie an Bücher oder Schulbücher. Deswegen halten wir diesen Gesetzentwurf hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den Bildungszugang, die soziale Gerechtigkeit und die sozialen Perspektiven, die sich daraus für Kinder ergeben, für höchst problematisch. Ich glaube, Länder wie Bayern machen es sich an dieser Stelle recht einfach. Diese Regelung darf man eigentlich nicht akzeptieren.

  • [Beifall] DIE LINKE

In den letzten Jahren wurde uns aufgrund der Ergebnisse der PISA-Studien immer ins Stammbuch geschrieben, dass in der Bundesrepublik Deutschland der soziale Hintergrund und – davon abhängig – die Bildungschancen der Kinder, ihre soziale Perspektive sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungschancen eine unheilvolle Wirkungskette bilden. Deshalb glaube ich, dass wir uns an dieser Stelle mit dem eigentlichen Problem, das hinter dieser Gesetzesänderung steckt, viel intensiver und offensiver befassen sollten. Selbst wenn die Föderalismusreform in der geplanten Weise durchgeführt wird, sollten wir die Verantwortung der Länder und der Kommunen, soweit sie mit betroffen sind, in der öffentlichen Debatte aufzeigen. Wir sollten versuchen, eine solche Entwicklung zu verhindern. Danke schön.

  • [Beifall] DIE LINKE

Die Rede der Kollegin Katrin Göring-Eckardt nehmen wir zu Protokoll. Damit kommen wir zur Rede der Kollegin Rita Pawelski von der CDU/ CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Herr Kollege Tauss, weil wir alle gemeinsam wollen, dass die Schulen künftig wieder Rabatte bei der Bestellung von Schulbüchern bekommen, wollen wir diesen Gesetzentwurf ganz schnell beraten. In einem Punkt muss ich Sie allerdings korrigieren: In dem Gesetzentwurf des Bundesrates geht es lediglich um die in § 7 des Buchpreisbindungsgesetzes festgelegten Sammelbestellungen von Büchern, die überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden.

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Das habe ich auch gesagt

Die anderen Punkte, auf die Sie Bezug genommen haben – ich werde nachher noch darauf eingehen –,

  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Das ist der Vorschlag der Bundesregierung

sind lediglich Vorschläge der Bundesregierung. Hierzu gibt es noch keinen Gesetzentwurf.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Den wollen wir aber machen

– Es ist doch klar, dass wir das gemeinsam machen werden. Wie ich schon sagte: Rabatte und andere Ergänzungen, auf die ich gleich noch eingehen werde, soll es geben. Bücher gehören zum täglichen Leben. Das fängt spätestens in der Schule mit den Schulbüchern an. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass diese Bücher bei den Nutzern meist nicht ganz so beliebt waren. Aber das ändert sich. Die Liebe zu Büchern wächst mit der Fähigkeit, sie zu lesen und zu verstehen. Aber Bücher haben ihren Preis, der – von wenigen Ausnahmen abgesehen – durch das Buchpreisbindungsgesetz festgelegt ist. Was sich hier höchst bürokratisch und verstaubt anhört, ist aber unbedingt notwendig. Denn ohne eine Preisbindung gäbe es nicht die Vielzahl der Verlage, Buchhandlungen und Titel.

  • [Beifall] CDU/CSU

Vor allem kleine und mittlere Verlage würden im Wettbewerb nicht überleben. Feste Ladenpreise für Bücher sind also eine Grundvoraussetzung für eine lebendige und vielseitige Literaturlandschaft in Deutschland.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Die Zahlen belegen es: Deutschland gehört zu den führenden Buchnationen. Darin sind wir Spitze und darauf können wir stolz sein.

  • [Zuruf] Wolfgang Börnsen (CDU/CSU): Genauso ist es

Bei uns gibt es fast 5000 Buchhandlungen und etwa 14000 Verlage. Sie produzieren jährlich 700 Millionen Bücher. Rund 80000 deutsche Titel kommen pro Jahr in Deutschland auf den Markt.

  • [Zuruf] Wolfgang Börnsen (CDU/CSU): Das ist imponierend

Fast 1 Million Buchtitel sind jederzeit lieferbar. Insgesamt beträgt der Umsatz des deutschen Buchmarktes 9 Milliarden Euro. Das ist ein unglaublich hoher Betrag. Aber die Praxis des Buchpreisbindungsgesetzes zeigt Änderungs- und Ergänzungsbedarf. Ich will hier drei Punkte aufgreifen, die die Bundesregierung nennt und bei denen es eine hohe Übereinstimmung mit den Wünschen des deutschen Buchhandels gibt: Erstens. Mit der wachsenden Bedeutung von Auktionen im Internet sind vermehrt Fälle von Preisbindungsmissbrauch aufgetreten. Verlagsneue, oft fehlerfreie Bücher wurden als Mängelexemplare angeboten, um die Preisbindung zu umgehen. Darum sollten wir prüfen, eine Kennzeichnungspflicht für Mängelware einzuführen. Im Internet kann man nicht immer erkennen, ob ein Buch wirklich einen Mangel hat. Das kann man erst sehen, wenn man es mit der Post erhalten hat. Wir sollten den Markt nicht durchlöchern.

  • [Beifall] CDU/CSU

Zweitens brauchen wir die Einführung einer Räumungsverkaufsklausel. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei einer Insolvenz die Möglichkeiten der Lagerbereinigung im Buchhandel nicht ausreichend sind. Eine vertraglich bestehende Verpflichtung zur Rücknahme besteht nicht immer. Alternativen sind relativ selten. Eine spezielle Räumungsverkaufsklausel könnte Abhilfe schaffen. Selbstverständlich müssen die Anforderungen besonders hoch sein, um Missbrauch zu vermeiden. Es kann nicht sein, dass einer seinen Laden schließt, ihn wieder öffnet und dann wieder schließt, nur damit er die Bücher günstig auf den Markt bringen kann. Drittens brauchen wir eine Klarstellung des Wortlauts in § 8 Abs. 1 Buchpreisbindungsgesetz. Die jetzige Regelung ist unklar. Bisher gilt, dass bei einem unveränderten Nachdruck die Preisbindung der alten Auflage nach 18 Monaten ausläuft und für die neue Auflage neu beginnt, auch wenn der Text absolut identisch ist. So gibt es für ein und denselben Titel mit identischem Text eine preisgebundene und eine preisfreie Version. Das verstehen die Kunden nicht. Hier muss Klarheit geschaffen werden. Die Pflicht zur Preisbindung bei älteren Titeln darf nur dann einsetzen, wenn sie überarbeitet worden sind oder in veränderter Form neu auf den Markt kommen.

  • [Beifall] CDU/CSU

Meine Damen und Herren, wir werden zudem darüber sprechen, ob die Rabattregelung auch für Privatschulen gilt. Ich denke, das ist notwendig. Wir haben sehr gute Privatschulen.

  • [Beifall] CDU/CSU

Warum sollen nicht auch die in den Genuss dieser Rabattregelung kommen? Ich kann abschließend sagen: Der Trend zum Buch ist Gott sei Dank ungebrochen. Wir können aber noch besser werden. In Finnland werden pro Jahr und pro Bürger – darin sind die Babys, die Kinder und die älteren Leute eingeschlossen – 24 Bücher verliehen. Die Finnen lernen schon im zweiten und dritten Lebensjahr lesen. Wir sollten uns Finnland zum Beispiel nehmen. Wir könnten noch besser sein, auch wenn wir schon gut sind. Ich danke Ihnen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 16 / 238 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Kai Boris Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90 / DIE GRÜNEN Mehr Qualität für die Hochschulen – Drucksache 16 / 649 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Kollegen Kai Gehring vom Bündnis 90 /Die Grünen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es im Hochschulwesen mit einer einmaligen Chance zu tun. Die Zahl der Studienberechtigten wird in den nächsten fünf Jahren um mindestens 20 Prozent steigen. Das ist eine überaus erfreuliche Entwicklung. Uns steht ein kleines Zeitfenster zur Verfügung, um die Studierendenzahlen auf internationales Niveau anzuheben und dem absehbaren Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Doch was macht die große Koalition? Sie plant eine Föderalismusreform, die ein gemeinsames strategisches Handeln des Bundes mit den Ländern stark einschränkt. Das halten wir für einen Irrweg.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern ist bitter nötig, um die Hochschulen auf die stark steigenden Studierendenzahlen vorzubereiten. Nun kündigt Frau Ministerin Schavan einen Hochschulpakt mit den Ländern an. Der Kompetenzverlust wird mit schönen Worten verkleistert.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich meine, gerade dann, wenn Sie einen erfolgreichen Pakt wollen, dürfen Sie diese Föderalismusreform nicht verabschieden.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aber immerhin, Sie scheinen den Hilferuf der Hochschulen endlich ernst zu nehmen. Ich bleibe skeptisch, was die Erfolgsaussichten eines freiwilligen Paktes angeht. Einen Pakt für mehr Qualität an den Hochschulen halte ich nur dann für denkbar, wenn die strategischen Ziele stimmen. Zukunftsweisende Hochschulpolitik muss aus unserer Sicht vor allen Dingen drei Ziele verfolgen: erstens die Teilhabe erhöhen und die Mobilität erleichtern, zweitens die Studienplatzkapazitäten erhöhen und drittens – als Leitidee über allem – die Qualität steigern.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für einen solchen Qualitätspakt brauchen wir auch einen Ort gemeinsamer Strategiebildung von Bund und Ländern. Daher fordern wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der großen Koalition, und Sie, Frau Ministerin Schavan, auf: Sorgen Sie dafür, dass die Studienplatz- und Personalkapazitäten an den Hochschulen an die steigenden Zahlen der Studienberechtigten angepasst werden. Die HRK hat hierzu den bedenkenswerten Vorschlag gemacht, 8000 Stellen von Professorinnen und Professoren, die ab 2015 pensioniert werden, schon jetzt zu besetzen. Sorgen Sie dafür, dass die Ausgaben für die Hochschulinfrastruktur auf ein angemessenes Niveau angehoben werden und sichern Sie diese langfristig ab.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sorgen Sie für ein System, das einen fairen Ausgleich der Studienplatzkosten zwischen den Ländern regelt. Derzeit entsteht ein Wettbewerb um die höchsten Studiengebühren und den schnellsten Studienplatzabbau. Dem muss mit einem intelligenten Anreizmodell entgegengewirkt werden. Ministerpräsident Milbradt und DIW-Forschungsdirektor Professor Wagner

  • [Zuruf] Michael Kretschmer (CDU/CSU): Ein guter Mann

denken ebenfalls in diese Richtung. Sorgen Sie dafür, dass Hochschulzugänge und -abschlüsse weiterhin bundesweit einheitlich, ohne Abweichungsrecht für die Länder, geregelt werden.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anderenfalls verschlechtern Sie die Mobilität von Studierwilligen und Absolventinnen und Absolventen. Überprüfen Sie auch den Zwischenstand im Bolognaprozess. Sie müssen sich um eine gute Akkreditierungspraxis kümmern, vor allem aber dafür sorgen, dass sich Vergleichbarkeit und Mobilität verbessern und ein ungehinderter Übergang von Bachelor- zu konsekutiven Mast er-Studiengängen überhaupt möglich ist. Wenn wir uns die Realität an den Hochschulen anschauen, dann wird deutlich: Schöne Worte der Ministerin und der Koalitionspartner reichen nicht aus; denn Anspruch und Wirklichkeit klaffen immer weiter auseinander.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zahlreiche unionsgeführte Bundesländer führen allgemeine Studiengebühren ein. Studiengebühren bringen weder mehr Qualität noch mehr Kapazitäten, sondern vor allen Dingen weniger Chancengleichheit, neue Zugangshürden und mehr soziale Selektion.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Das ist wahr

Mit den gerade genehmigten Kf W-Studienkrediten geben die Union und übrigens auch die SPD eine Antwort auf Studiengebühren, die Studierende in eine Schuldenfalle treiben,

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Quatsch

nach dem Motto: Wer vorher wenig hat, muss hinterher besonders viel zurückzahlen, und das ausgerechnet in der Rushhour des Lebens. – Das sind die traurigen Realitäten Ihrer Hochschulpolitik.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Herr Kollege

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der großen Koalition, ich kann Ihnen nur raten: Nehmen Sie die schönen Worte wie Qualität, Teilhabe und Gerechtigkeit erst wieder in den Mund, wenn Sie die Weichen für entsprechende Taten gestellt haben. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Kollege Gehring, auch Ihnen gratuliere ich zu Ihrer ersten Rede im Hohen Haus.

  • [Beifall]

Das Wort hat jetzt die Kollegin Monika Grütters von der CDU/ CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU