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Offene Plenarprotokolle

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18. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bitte erlauben Sie, dass ich mich kurz an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne wende – ich sehe, dort sitzen vor allem Gruppen von jungen Menschen –: Der Sachverhalt, den ich gleich darlegen werde, ist ziemlich schwierig. Im Wesentlichen geht es um die Frage, wie viel Geld eine Bank oder Sparkasse überhaupt haben muss, damit sie an andere Geld verleihen darf. Das ist eigentlich ein ziemlich einfacher Sachverhalt. Aber die Materie insgesamt ist schwierig. Ich bitte dafür um Verständnis. Sie müssen nicht denken, Sie wären dumm, wenn Sie gleich nicht mehr so viel verstehen.

  • [Zuruf] Roland Claus (DIE LINKE): Warum war das nicht auch an uns gerichtet?
  • [Gegenruf] Petra Ernstberger (SPD): Das hat sie sich nicht getraut
  • [Zuruf] Petra Ernstberger (SPD): Das hat sie sich nicht getraut
  • [Zuruf] : Man muss dazu sagen, den meisten Abgeordneten geht es auch so

– Ein Kollege hat gerade gesagt: Den meisten Abgeordneten geht es auch so. Das will ich nicht kommentieren.

Wir hoffen ganz auf Sie, Frau Staatssekretärin, dass wir hinterher vollständig informiert sind und alles verstehen. Nun aber los!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie beschlossen. Den vorangegangenen Prozess zur grundlegenden Modernisierung der bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierfirmen, bekannt unter dem Stichwort Basel II, haben wir seit Beginn der Diskussionen vor knapp sieben Jahren auf internationaler Ebene begleitet und mitgestaltet. Auch der Deutsche Bundestag hat diesen Prozess stets begleitet. Auf dem Gebiet der Finanzmarktpolitik sieht die Bundesregierung eine zentrale Aufgabe in der neuen Legislaturperiode darin, den Inhalt von Basel II eins zu eins in Verwaltungsvorschriften zu überführen, welche für die beaufsichtigten Institute praktikabel, für die Kunden und die übrigen Marktteilnehmer akzeptabel und für den Finanzdienstleistungssektor insgesamt stabilitätsfördernd sind. Dies soll eine weiterhin reibungslose Versorgung der Wirtschaft und vor allem der mittelständischen Betriebe und Unternehmen mit Bankkrediten zu attraktiven Konditionen sicherstellen. Darüber hinaus werden die neuen bankaufsichtsrechtlichen Regelungen wettbewerbsneutral für die Banken und Sparkassen und außerdem benutzerfreundlich für die Kreditinstitute und deren Kunden ausgestaltet. Lassen Sie mich die vorrangigen Ziele im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsprojekt verdeutlichen: Das Kreditgewerbe, aber auch die Kredit nehmenden Unternehmen und Haushalte sollen von der Neufassung der bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen profitieren. Die künftig differenziertere Erfassung der Risiken aus dem Kreditgeschäft ermöglicht den Instituten eine exaktere Berechnung der bankaufsichtsrechtlich verursachten Kapitalkosten. Damit wird die Voraussetzung für eine risikogerechtere Gestaltung der Kreditkonditionen geschaffen. Nach dem neuen Regelungswerk steht sämtlichen Instituten grundsätzlich die Möglichkeit offen, die modernisierten Verfahren zur Risikoanrechnung zu nutzen. Der Anreiz zur Anwendung ausgefeilter, fortgeschrittener Verfahren besteht in der Aussicht auf Erleichterungen bei den bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen. Die Sorge vor allem kleinerer Institute, die neuen Eigenkapitalregelungen könnten unverhältnismäßig hohe Hürden für sie darstellen, wird im Bundesfinanzministerium sehr ernst genommen. Einseitige Belastungen oder überzogene Anforderungen sind nicht beabsichtigt. Die im Rahmen der Baseler und Brüsseler Verhandlungen bei der Mittelstandsfinanzierung erzielten Erfolge werden nun im deutschen Bankenaufsichtsrecht festgeschrieben. Sämtliche in der neuen EU-Richtlinie enthaltenen Wahlrechte zugunsten von Mittelstandskrediten sollen ausgeübt werden. Dies betrifft sowohl die genauere Berücksichtigung von risikomindernden Portfolioeffekten bei kleinvolumigen Krediten, den so genannten Retailportfolios, als auch die Anerkennung von Kreditsicherheiten. Ganz generell ist die Umsetzung strikt an den Mindestvorgaben aus den neu gefassten EU-Richtlinien ausgerichtet worden. Eine Überregulierung wäre unerwünscht. Allerdings müssen wir einräumen, dass allein die Mindestvorgaben aus Brüssel bereits einen beträchtlichen Umfang aufweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellt die Bundesregierung die Weichen für eine mittelstandsfreundliche Umsetzung von Basel II. Die internationalen Verhandlungen über Basel II sind aus deutscher Sicht erfolgreich gestaltet worden und es ist ein Mittelstandspaket zur fairen Behandlung von Mittelstandskrediten vereinbart worden. Nunmehr kommt es darauf an, diesen Erfolg endgültig zu sichern. Lassen Sie mich auf das im Rahmen der Basel-II-Verhandlungen vereinbarte so genannte Mittelstandspaket eingehen: Es beinhaltet zum Beispiel eine Senkung des Anrechnungssatzes für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, wenn es um einen Kreditbetrag von bis zu 1 Million Euro geht. Diese Zuordnung zum so genannten bankaufsichtsrechtlichen Retailportfolio, auf das ich bereits eingegangen bin, bedeutet, dass man solche kleineren Kredite bis zu 1 Million Euro auch dann ausreichen kann, wenn man bei den Banken 25 Prozent weniger Sicherheiten bzw. Eigenkapital hat. Außerdem hat das Mittelstandspaket niedrigere Anrechnungssätze für Kredite an Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro zum Inhalt. In Bezug auf diese Unternehmen kann es Abschläge bei den Eigenkapitalanforderungen von maximal 20 Prozent geben. Darüber hinaus ist enthalten, dass es keine Risikozuschläge für langfristige Kredite an Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils maximal 500 Millionen Euro gibt. Die Kreditsicherheiten, die in Deutschland üblich sind, werden stärker als bisher berücksichtigt; hier lautet das Stichwort: Pfandbriefe. Zur Umsetzung der neuen EU-Eigenkapitalregelungen in das deutsche Bankenaufsichtsrecht ist vorgesehen, neben dem vorliegenden Gesetzentwurf auch zwei Rechtsverordnungen in Kraft zu setzen, die die neuen Regelungen im Kreditwesengesetz um notwendige technische Bestimmungen ergänzen sollen: Zum einen wird eine Solvabilitätsverordnung zur Festlegung von Ausführungsbestimmungen zu den Eigenkapitalanforderungen erlassen – diese Verordnung wird den bisherigen Grundsatz I im Kreditwesengesetz ersetzen –, zum anderen werden die Großkredit- und Millionenkreditverordnung überarbeitet und ergänzt. Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts ist die Voraussetzung für eine gründliche Befassung des Parlaments mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geschaffen worden. Nun besteht Gelegenheit zur vertieften Erörterung dieses wichtigen Vorhabens. Das Bundesministerium der Finanzen wird Ihnen hierfür gerne zur fachlichen Beratung zur Verfügung stehen. Herzlichen Dank.

Danke schön. – Ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde. Als erster hat sich Kollege Leo Dautzenberg, CDU/ CSU-Fraktion, gemeldet.

Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Die EU-Richtlinien, um die es geht, sind vom Finanzministerium relativ schnell umgesetzt worden. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass auch die vorhandenen Wahlrechte genutzt werden. Schließlich war es ja auch das Verdienst der parlamentarischen Begleitung dieser Maßnahmen, dass die Mittelstandskomponenten realisiert werden konnten. Meine Frage an Sie lautet: Werden die Verordnungen, die Sie gerade genannt haben – ich meine zum einen die Solvabilitätsverordnung und zum anderen die Großkredit- und Millionenkreditverordnung –, zeitgleich zur parlamentarischen Beratung vorliegen, damit wir sie in das Beratungsverfahren einbeziehen können?

Herr Kollege, derzeit liegen lediglich Entwürfe dieser Verordnungen vor. Es wäre zwar möglich, dass sie dem Parlament informell zur Kenntnis gegeben werden. Aber im Grunde handelt es sich hier um ein exekutives Verfahren. Um diese Verordnungen zu erlassen, ist, soweit ich weiß – allerdings bin ich mir nicht sicher; da bin ich im Moment überfragt –, die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Selbstverständlich werden wir auf informellem Wege über ihren Inhalt berichten. Aber das ist nicht Gegenstand der Abstimmungen in diesem Haus oder im Finanzausschuss. Herr Kollege, der Hinweis, den Sie eingangs gemacht haben, ist richtig: Trotz wechselnder Mehrheiten hat dieses Haus den Basel-II-Prozess immer einvernehmlich sehr positiv begleitet. Sie werden sich daran erinnern, dass wir bereits im Sommer 2000 und im Sommer 2001 einvernehmlich zwei Entschließungen gefasst haben, die sehr positive Wirkungen hatten, weil sie die Position unserer Verhandlungsführer auf internationaler Ebene gestärkt haben. Denn dieser Richtlinie der Europäischen Union sind ja Verhandlungen auf der internationalen Ebene vorausgegangen, im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Dort ist die Position unserer Verhandler von der Deutschen Bundesbank und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch die Entschließungen, die der Deutsche Bundestag im Hinblick auf die Mittelstandskredite gefasst hatte, sehr gestärkt worden. Sonst hätte das von mir eben angesprochene und dargestellte so genannte Mittelstandspaket innerhalb des Richtlinienvorschlages so nicht ausgestaltet werden können.

Danke schön. – Ich erteile das Wort zu einer Frage Kollegen Roland Claus, Linkspartei.

Frau Kollegin, ich beziehe mich auf Ihre Koalitionsvereinbarung, in der Sie in der Rubrik „Aufbau Ost voran bringen“ angekündigt haben, Mitte 2006 neue Rahmenbedingungen für Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer zu schaffen. In welchem Zusammenhang stehen die heutigen Entscheidungen des Kabinetts mit dieser Ankündigung und inwiefern berücksichtigen Sie mit dem Gesetzentwurf die besondere Verantwortung der Sparkassen? Welche Nachteile entfallen für die Sparkassen und was wird sich für sie verbessern?

Zu Ihrer ersten Frage, Herr Kollege Claus: Das steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Was in der Koalitionsvereinbarung zur Überarbeitung von Kreditkonditionen angekündigt worden ist, bezieht sich auf Mittelstandskredite, zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das ist ein anderes Thema, mit dem wir uns, wie angekündigt, bis Mitte des Jahres befasst haben wollen. Zu Ihrer zweiten Frage. Es ist nicht so, dass die Sparkassen in besonderer Weise bevorteilt oder benachteiligt würden. Entscheidend ist, dass die Frage der so genannten Intergruppenforderungen auch zugunsten der Sparkassen gelöst worden ist. Das war, auch auf der europäischen Ebene, zunächst sehr fraglich. Sie müssen wissen, dass die Banken in Deutschland in drei Säulen organisiert sind: Wir haben zum Ersten die Privatbanken, die als Konzerne strukturiert sind, zum Zweiten die Sparkassen und zum Dritten die Volksbanken, die als Genossenschaften organisiert sind. Nun sind die jeweiligen Sparkassen wie auch die Genossenschaftsbanken in ihrem Verbund zunächst jeweils selbstständig. Bei einer Konzernstruktur hingegen gibt es natürlich keine eigenständige X-Bank in Y-Stadt; vielmehr ist jede Bank dem Mutterkonzern – dessen Sitz meist Frankfurt ist – zugeordnet. Die Frage war, wie Kredite innerhalb dieser Gruppen bewertet werden müssen: ob dafür viel oder wenig Eigenkapital zugrunde gelegt werden muss. Da ist es uns gelungen, im Interesse der Sparkassen und auch der Volksbanken die so genannten Intergruppenforderungen zu minimieren. Das war uns aus dem Grund möglich, weil die Sparkassen bzw. die Volksbanken untereinander einen Haftungsverbund bilden. Wir haben dafür sorgen können, dass ein solcher Haftungsverbund von Brüssel genauso gewertet wird, als wenn die jeweiligen Banken zu einem Konzern gehörten. Dadurch ist eine mögliche Benachteiligung der Sparkassen oder Volksbanken ausgeräumt worden und die besondere Struktur des deutschen Bankenwesens hat Berücksichtigung gefunden.