Dieses Plenarprotokoll ist ungeprüft und kann Formatierungsfehler etc. enthalten (siehe hier).
Zum Zitieren bitte das offizielle Original-Dokument dieses Plenarprotokolls verwenden.
172. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Klaus Uwe Benneter (SPD)
Video der Rede von Klaus Uwe Benneter (SPD)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Die FDP möchte einen Prüfauftrag an die Bundesregierung beschließen lassen. Geprüft werden sollen Änderungen des GmbH H-Rechts und des Aktiengesetzes für GmbH Hs und Aktiengesellschaften, bei denen eine Kommune Alleingesellschafterin ist. Im Interesse einer kritischen Öffentlichkeit sollen die Verschwiegenheitspflichten der von den Kommunen entsandten Aufsichtsratsmitglieder zwar nicht aufgehoben, aber deutlich eingegrenzt werden. So steht es in dem Antrag, den wir ablehnen werden. Wir brauchen keinerlei Änderungen im Gesellschaftsrecht. Für die Fälle, die hier in den Blick genommen sind, gilt das Primat des Kommunalrechts. Das führt zu sachgerechten Lösungen. Zunächst zum Aktienrecht. Im Aktiengesetz ist genau diese Konstellation der von einer Kommune entsandten Aufsichtsratsmitglieder ausdrücklich geregelt. Es gibt zwar eine grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht für Aufsichtsratsmitglieder bei vertraulichen Angelegenheiten. Aber: § 394 Akt G bestimmt für Aufsichtsratsmitglieder, die gegenüber einer Gebietskörperschaft berichtspflichtig sind, dass insofern keine Verschwiegenheitspflicht besteht. Die entsandten Aufsichtsratsmitglieder dürfen also gegenüber ihrer Gebietskörperschaft auch über Vertrauliches berichten. Um aber die Interessen der Aktiengesellschaft zu wahren, müssen jetzt die Empfänger der Berichte Verschwiegenheit über diese vertraulichen Angelegenheiten wahren, § 395 Akt G. Konsequenz daraus ist, dass diese Berichte der entsandten Aufsichtsratsmitglieder nicht in öffentlicher Sitzung abgegeben werden dürfen, jedenfalls nicht, soweit Vertrauliches zur Sprache kommt. Der Bericht darf also nur gegenüber einem Gremium abgegeben werden, das nach Mitgliederzahl und Zusammensetzung die Vertraulichkeit rechtlich und tatsächlich gewährleistet. Fazit: Die Kommune erfährt alles, muss aber über vertrauliche Dinge schweigen. Das ist, soweit es Mitgesellschafter gibt, vollkommen in Ordnung und kann meines Erachtens nicht besser geregelt sein. Aktiengesellschaften, die ausschließlich einen öffentlichen Gesellschafter haben, gibt es meines Wissens nicht. Praktisch bedeutsam sind also nur die kommunalen GmbH Hs, bei denen die Kommune Alleingesellschafter ist. Bei diesen GmbH Hs kann die Kommune einen Aufsichtsrat einrichten und im Gesellschaftsvertrag regeln, wem gegenüber der Aufsichtsrat Bericht erstatten muss. Es gibt aber in diesem Falle keine gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten des Aufsichtsrates gegenüber der Kommune. In einer Einmann-GmbH H ist der Aufsichtsrat gegenüber dem Einmanngesellschafter voll auskunftspflichtig. Das ergibt sich auch aus dem im FDP-Antrag zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg. Eine Geheimhaltungspflicht des Aufsichtsrats gegenüber dem Einmanngesellschafter würde doch auch überhaupt keinen Sinn ergeben. Es gibt umgekehrt auch keine gesellschaftsrechtliche Geheimhaltungspflicht des Einmanngesellschafters. Er darf über seine GmbH H alles öffentlich machen, was er möchte, auch Ungünstiges und auch Betriebsgeheimnisse. Eine Kommune als Alleingesellschafterin einer GmbH H ist also gesellschaftsrechtlich zu keinerlei Geheimhaltung genötigt. Allerdings: Es gibt kommunalrechtliche Geheimhaltungspflichten. Nach dem Kommunalrecht ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit und eine Geheimhaltungspflicht der Kommunalvertreter zum Beispiel dann vorgesehen, wenn es um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter geht, bei Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner usw. Diese Geheimhaltungspflichten bleiben bestehen. Es gibt also nichts Geheimes, was die Gemeinde als Alleingesellschafterin nicht erfahren darf. Der Aufsichtsrat ist gegenüber dem Gemeinderat oder gegenüber dem im Gesellschaftsvertrag bestimmten Gremium voll auskunftspflichtig. Was die Gemeindevertretung oder das sonst bestimmte berichtsempfangende Gremium geheim halten muss, bestimmt sich ausschließlich nach dem Kommunalrecht. Das wird nach meiner Auffassung der Demokratie und dem Prinzip der demokratischen Öffentlichkeit gerecht. Wer aber in diesen Fällen noch mehr Öffentlichkeit und Offenlegung möchte, der muss die Kommunalgesetze der Länder ändern. Das Aktiengesetz und das GmbH H-Gesetz müssen jedenfalls nicht geändert werden.
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Dr. Max Stadler (FDP)
Video der Rede von Dr. Max Stadler (FDP)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Die Große Koalition hätte heute die Chance, aufgrund eines Antrags der FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung zur Lösung eines Problems aufzufordern, das in den Kommunen sehr viele Menschen beschäftigt. Es geht um mehr Öffentlichkeit und Transparenz bei der Entscheidungsfindung in der Kommunalpolitik. Die Lösung wäre, wie ich noch ausführen werde, einfach. Mir ist völlig unverständlich, warum CDU/CSU und SPD offenbar dieses Thema nicht anpacken wollen. Tatsache ist, dass aus unterschiedlichen Gründen landauf, landab vielfach die Erfüllung kommunaler Aufgaben in neu gegründete Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder sogar Aktiengesellschaften ausgelagert worden ist. Wir reden nicht über echte Privatisierung, sondern nur über eine Änderung der Rechtsform; denn der FDP-Antrag bezieht sich auf solche Gesellschaften, die vollständig in kommunaler Hand sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Betrieb von Schwimmbädern, die Erbringung von Leistungen der Daseins vor-Zu Protokoll gegebene Reden
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Video der Rede von Katrin Kunert (DIE LINKE)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Gegen Geheimniskrämerei – Entscheidungen in kommunalen Gesellschaften sollen transparent gestaltet werden, und wir debattieren überhaupt nicht, geben zum zweiten Mal unsere Reden zu Protokoll. Transparenz sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP! Wenigstens die Abschlussdebatte hätten wir führen können. Zum anderen frage ich mich ernsthaft, wenn Ihnen das Thema so wichtig erscheint, warum haben Sie keinen konkreten Antrag im Rahmen der GmbH H-Novelle eingebracht? Und deshalb habe ich meinem ersten Redebeitrag nichts hinzuzufügen. Erstens: Kompliment an die FDP, sie hält ein Super-Plädoyer gegen die Privatisierung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge. Alle in ihrem Antrag aufgeführten Probleme würden sich heute nicht so drastisch darstellen, wenn die Aufgaben der Daseinsvorsorge kommunal erbracht würden. Es steht auch in der Begründung des Regensburger Urteils, dass mit zunehmender Privatisierung die öffentlich-rechtlichen Bindungen ausgehebelt werden können. Eine zweite Vorbemerkung: Würde man das Mitspracheund Entscheidungsrecht der Bürgerinnen und Bürger und der Kommune als Vertretungskörperschaft wirklich stärken wollen, wäre zunächst an eine Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge zu denken. Das haben inzwischen auch die Kommunen erkannt. In seiner Presseerklärung vom März dieses Jahres begrüßt der Deutsche Städte- und Gemeindebund ausdrücklich die Überlegungen einiger Städte und Gemeinden, bisher privat erbrachte Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wieder zu kommunalisieren. Die neue Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeinde-Zu Protokoll gegebene Reden
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In der ersten Lesung zum Antrag der FDP-Fraktion erklärten die Rednerinnen und Redner von Union und SPD, dass sie es eigentlich für eine Zumutung halten, diesen Antrag überhaupt beraten zu müssen. Deshalb möchte ich eingangs an die Adresse der Regierungsfraktionen gerichtet feststellen: Dass der FDP-Kollege Max Stadler ein wahlkreisfolkloristisches Interesse daran hat, die mangelnde Transparenz von Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften hier zu thematisieren, ist wohl unbestritten. Es ist ihm allerdings auch unbenommen. Bezeichnend an Ihrer Haltung ist im Übrigen nicht, wie Sie mit Oppositionsanträgen umgehen, sondern dass Sie der Sache selbst überhaupt kein Gewicht beimessen. Denn es sollte sich auch zu Ihnen herumgesprochen haben, dass die Überführung kommunaler Aufgaben in privatrechtliche Gesellschaftsformen vor Ort zu sehr problematischen Entwicklungen geführt hat. Bezeichnend ist allerdings auch, dass die FDP-Fraktion ihren Antrag über beinahe zwei Jahre im Ausschuss vergilben lässt. Ich konnte der lokalen Berichterstattung – namentlich der „Passauer Neuen Presse“ – entnehmen, dass Herr Stadler sich öffentlichkeitswirksam darüber beklagt hat, dass die Koalition dem FDP-Antrag nicht folgt. Herr Kollege Stadler, ich bin der altmodischen Auffassung, dass das Werben um parlamentarische Mehrheiten damit beginnt, dass man einen Antrag auch auf die Tagesordnung des Ausschusses setzt. So eilig scheinen Sie es also nicht zu haben mit der Transparenz. Man erkennt das populistische Ansinnen und ist verstimmt. Doch nun zum Antrag selbst. Die Freien Demokraten beschreiben hier ein Problem, das auch wir als Bündnisgrüne sehen. So bedenklich, wie sich einige Privatisierungen öffentlicher Leistungen auf die politische Steuerungsfähigkeit der Kommunen ausgewirkt haben, so bedenklich sind auch die Folgen, wenn die Leistungserbringung zwar vollständig oder mehrheitlich in kommunaler Hand verbleibt, der Kontrolle der Öffentlichkeit jedoch aufgrund privatrechtlicher Vorschriften entzogen wird. Die Anwendung privaten Gesellschaftsrechts führt beispielsweise zu einer Situation, in der sich Stadtwerke in Eigentümerschaft einer Kommune am Bau eines Kohlekraftwerkes im Nachbarkreis beteiligen, ohne dass die Öffentlichkeit von der bevorstehenden Entscheidung informiert wird. Da zudem kleinere Gemeinderatsfraktionen in den Aufsichtsgremien dieser Gesellschaften oftmals nicht vertreten sind, wird den großen Fraktionen hier die Möglichkeit geboten, unbehelligt von öffentlichen Diskussionen und Auseinandersetzungen ihre politischen Ziele zu verfolgen. Das ist das Sinnbild dessen, was wir umgangssprachlich als „kommunalen Klüngel“ bezeichnen. Zu Protokoll gegebene Reden
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
Video der Rede von Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 9732, den Antrag der FDP-Fraktion auf Drucksache 16 / 395 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 35 sowie Zusatzpunkt 12 auf: 35 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst , Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Für eine qualitätsgesicherte und flächendeckende Arzneimittelversorgung – Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel begrenzen – Drucksache 16 / 9754 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ZP 12 Beratung des Antrags der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Martin Zeil, Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln unterbinden – Drucksache 16 / 9752 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wolf Bauer, Marlies Volkmer, Daniel Bahr, Martina Bunge, Birgitt Bender und Rolf Schwanitz für die Bundesregierung geben dazu Reden zu Protokoll.
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU)
Video der Rede von Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Für eine ausreichende und sichere Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu sorgen, ist eine grundgesetzlich verankerte Aufgabe des Staates – Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Die Erfüllung dieser Aufgabe liegt in den Händen der Präsenzapotheken. Sie haben sich über lange Zeit als verlässlicher Partner bewährt. Aus Sicht der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion sind sie der Garant für die ordnungsgemäße und sichere Arzneimittelversorgung unserer Bevölkerung. "Angesichts der Gefahren, die mit der Verwendung dieser Arzneimittel verbunden sein können, könnte das Erfordernis, die Echtheit der ärztlichen Verschreibungen wirksam und verantwortlich nachprüfen zu können und die Aushändigung des Arzneimittels an den Kunden selbst oder an eine von ihm mit dessen Abholung beauftragte Person zu gewährleisten, ein Verbot des Versandhandels rechtfertigen. Wie die irische Regierung dargelegt hat, könnte die Zulassung einer Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erst nach Erhalt der Verschreibung und ohne weitere Kontrolle das Risiko erhöhen, dass ärztliche Verschreibungen missbräuchlich oder fehlerhaft verwendet werden. Im Übrigen kann die tatsächlich gegebene Möglichkeit, dass ein Arzneimittel, das ein in einem Mitgliedstaat wohnender Käufer bei einer Apotheke in einem anderen Mitgliedstaat erwirbt, in einer anderen Sprache etikettiert ist als in der Sprache des Heimatstaats des Käufers, im Fall von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gravierendere Folgen haben." Auch vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber dafür Sorge getragen, dass nur solche Arzneimittel über den Versandhandel ausgeliefert werden dürfen, die zum einen für den deutschen Markt zugelassen sind und zum anderen Informationen in deutscher Sprache enthalten. Darüber hinaus gibt es hohe Anforderungen an die ausländischen Versandhandelsapotheken. So müssen auch diese eine durch einen Apotheker geleitete Präsenzapotheke vorweisen und in ihrem Heimatland zum Beispiel an der Nacht- und Notfallversorgung teilnehmen. Inzwischen hat sich beim Versandhandel neben der „klassischen“ Form des Direktversands an den Endverbraucher – Faceto-Face – eine zweite Vertriebsform über Bestell- und Abholstationen – Pickup-Stationen – entwickelt. Diese Stationen können in jeder Art von Gewerbebetrieb – Supermarkt, Getränkemarkt, Drogerieketten, Tankstelle etc. – eingerichtet werden. Im Unterschied zu Präsenzapotheken unterliegen die Pickup-Stationen bei der Vor-Ort-Abgabe von Arzneimitteln nicht den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung. So wird zum Beispiel auf jegliche Apothekeninfrastruktur verzichtet. Die Vor-Ort-Abgabe kann durch nicht pharmazeutisches Personal erfolgen. Die in letzter Zeit entstandenen Pickup-Stationen und die damit verbundenen Variationen des Versandhandels wurden zum Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht vorhergesehen. Diese neue Versandform war Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Zuletzt entschied das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. März 2008, dass aufgrund der generellen Zulassung des Versandhandels mit allen apothekenpflichtigen Arzneimitteln die Abgabe im Wege des Versandes über Pickup-Stationen rechtlich nicht zu beanstanden ist. Dieses Urteil mag sich vielleicht aus der derzeitigen Rechtslage ergeben, wirft aber aus meiner Sicht verschiedene Fragen auf: Während die Apotheker weiterhin an die umfassenden Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung gebunden sind – zum Beispiel Vorhaltung von Laboren und Räumlichkeiten für den Nachtdienst, Mindestgröße der Betriebsräume –, sollen diese offenbar für Pickup-Stationen nicht gelten. Dies hätte aus meiner Sicht eine ungerechtfertigte, verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Präsenzapotheken zur Folge. Außerdem wird die aus Verbraucherschutzgründen wichtige Beratung durch Apotheker abgeschwächt, und es kommt zur Beliebigkeit bei der Abgabe von Arzneimitteln. Schließlich dürfen wir auch nicht übersehen, dass durch die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über Pickup-Stationen bei Schlecker, dm etc. die besondere Ware „Arzneimittel“ aus Sicht des Verbrauchers mit Konsumgütern – zum Beispiel Bonbons, Reinigungsmitteln oder Hygieneartikeln – gleichgestellt wird. Damit wird insbesondere der Gebrauch verschreibungspflichtiger Arzneimittel in den Augen der Verbraucher verharmlost. Auch die immer stärker stattfindende Werbung mit Niedrigpreisen kann die Verbraucher verleiten, mehr Arzneimittel als nötig zu verwenden. Beides fördert den Arzneimittelmissbrauch. Zu Protokoll gegebene Reden
- Es ist sehr zu begrüßen, dass wir noch vor der Sommerpause die Gelegenheit haben, uns mit einem überaus wichtigen Thema zu befassen, nämlich der Frage, wie die Arzneimittelversorgung der Zukunft aussehen soll. Umso bedauerlicher ist die Qualität des zur Debatte stehenden Antrags. Auch wenn ich persönlich die Zielrichtung der Vorlage unterstütze: Wenn man möchte, dass ein Anliegen in jedem Fall abgelehnt wird, dann muss man es so begründen, wie Sie das getan haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke– nämlich gar nicht. Die Gefährdung der Arzneimittelsicherheit durch den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln bleibt bei Ihnen leider eine bloße Behauptung. Dabei stellt uns das im März ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts tatsächlich vor ein gewaltiges Problem. Zur Erinnerung: Das Gericht hatte geurteilt, dass der Arzneimittelbestell- und -abholdienst, der von einigen Drogeriemärkten in Kooperation mit Versandapotheken angeboten wird, zulässig ist. Ich sehe drei Gefahren: Erstens sehe ich eine Unübersichtlichkeit auf die bestehenden Arzneimittelvertriebswege zukommen, die die Arzneimittelsicherheit unmittelbar gefährdet: Jede Instanz, die zwischen die Abgabe durch die Apotheke und den Empfang des Patienten geschaltet ist, erhöht das Risiko der Verwechselung, der falschen Lagerung usw. Zweitens. Was beim Versandhandel für verzichtbar gehalten wird, kann in der Konsequenz auch nicht für die Versorgung in der öffentlichen Apotheke vorgeschrieben werden. Das hätte vor allem Konsequenzen für die Beratungsleistungen, aber auch für Notdienste und Laborleistungen
- mit negativen Auswirkungen für die Bevölkerung. Drittens dürfen die Entwicklungen im Apothekenbereich nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Stellen Sie sich vor, dass das Fremdbesitzverbot fiele. Durch die Niederlassungsfreiheit könnten Kapitalgesellschaften nach ihrem Markteintritt unbegrenzt eigene Apotheken eröffnen
- oder auch Pickup-Stellen. Eine Kombination aus der Aufhebung des Fremdbesitzverbotes und des Abbaus von Mindestanforderungen an die Arzneimittelabgabe würde unserer Arzneimittelversorgung ein neues Gesicht geben. Arzneimittelsicherheit und Beratungsqualität, die Grundpfeiler unserer heutigen Versorgungslandschaft, würden leiden. Der Gesetzgeber hat die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung nicht ohne Grund den Apotheken übertragen. Ich denke hier vor allem an das hochqualifizierte Personal, das jederzeit beraten kann, nicht nur auf Nachfrage und nicht nur telefonisch, und an die Verpflichtung zu Nacht- und Notdiensten. Was kann man also tun, um ein Ausfransen der Vertriebswege zu verhindern? Gewerbliche Abholstellen lassen sich nicht einfach verbieten, da dies in verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Weise in die Berufsfreiheit der potenziellen Betreiber eingreifen würde. Die einzige rechtliche Handhabe sehe ich persönlich in der Beschränkung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß und damit auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der Europäische Gerichtshof hatte den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt, da von diesen besondere Risiken ausgehen. Allein deshalb unterliegen sie der Verschreibungspflicht. Warum hat sich die damalige rotgrüne Koalition mit Unterstützung der CDU/ CSU-Fraktion nicht schon 2003 gegen den Versandhandel mit diesen besonderen Arzneimitteln entschieden? Tatsächlich haben wir damals derart strenge Regelungen gesetzlich verankert, dass der direkte Versand aus einer deutschen Versandapotheke an einen Patienten sicher ist. Für den Versand aus einer Apotheke der Länder, deren Sicherheitsstandards den deutschen Regelungen entsprechen sollen, dürfte im Wesentlichen Gleiches gelten. Was der Gesetzgeber aber damals nicht vorhergesehen hat, war die Zulassung von Pickup-Stellen und damit die Unterbrechung des Vertriebswegs. In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir natürlich alle Wege prüfen müssen, die eine qualitativ hochwertige und sichere Arzneimittelversorgung gewährleisten. So werden wir zu diskutieren haben, ob eine Kennzeichnung legaler Versandapotheken im Internet eingeführt werden kann. Denn nach wie vor geht das größte Sicherheitsproblem davon aus, dass die Patientinnen und Patienten heute nicht erkennen können, ob sie es mit einem seriösen Versender zu tun haben und in welchem Land er überhaupt ansässig ist. Ein anderer Vorschlag ist, dass spezifische Anforderungen an die Pickup-Stellen formuliert werden. Auch hierüber werden wir eingehend zu beraten haben. Unsere Vorstellung einer Arzneimittelversorgung der Zukunft sieht im Zentrum ein kompetentes Arzneimittelmanagement, insbesondere bei chronisch Kranken und pflegebedürftigen Menschen. Hier liegen die Kernkompetenzen des Apothekers, die es zum Wohl der Patienten zu fördern gilt. Unsere Aufgabe ist es, dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Zu Protokoll gegebene Rede
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Daniel Bahr (FDP)
Video der Rede von Daniel Bahr (FDP)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist Apotheken ab 1. Januar 2004 die Möglichkeit eingeräumt worden, Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu betreiben. Es waren SPD, Grüne und CDU und CSU, die im Jahre 2003 den Versandhandel in Deutschland gegen die Stimmen der FDP beschlossen haben. Die FDP hat damals vor den Folgen gewarnt. SPD, Grüne und CDU und CSU hatten seinerzeit nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet, sondern schon zuvor den Versandhandel sowohl für rezeptpflichtige als auch für rezeptfreie Arzneimittel erlaubt. Das Gericht hat dann in seinem Urteil festgestellt, dass der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneien in EU-Ländern zugelassen werden muss, die Länder aber bei rezeptpflichtigen Arzneien andere Bestimmungen treffen können. Der Versandhandel ist seit über vier Jahren zulässig, und damit wurden Fakten geschaffen. Apotheken haben sich auf Versandhandel eingestellt, und einige haben entsprechend investiert. Patienten haben sich an diesen Service gewöhnt. Jetzt braucht es sehr gute Gründe, um den Versandhandel wieder abzuschaffen. Laut Apothekervereinigung ABDA lösen 93 Prozent der Deutschen das zuletzt vom Arzt ausgestellte Rezept in einer unabhängigen und wohnortnahen Apotheke ein. Der Versandhandel macht heute noch nur einen kleinen Teil aus, stellt je nach Annahmen etwa 1 bis 3 Prozent des Marktes dar. Ob die in dem Antrag der Linken genannte Zunahme an Arzneifälschungen als Grund für ein Verbot des Versandhandels für rezeptpflichtige Arzneimittel ausreicht, ist rechtlich betrachtet aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse unwahrscheinlich. Die FDP ist genauso wie die Linken besorgt, dass die Zahl an Arzneimittelfälschungen zunimmt. Die FDP beobachtet daher die Entwicklungen genau. Die FDP will, dass der Verbraucher weitestgehend vor Fälschungen geschützt ist und sich auf eine hohe Arzneimittelsicherheit verlassen kann. Das Bundeskriminalamt jedenfalls schätzt das Risiko, eine Arzneimittelfälschung in einer niedergelassenen Apotheke zu erhalten, genauso niedrig ein wie in einer legalen Versandapotheke. Am meisten treten Fälschungen laut Bundeskriminalamt im Bereich Dopingmittel und Lifestyle-Präparate wie zum Beispiel Viagra auf. Die beiden Hauptvertriebswege sind Sportstudios und illegaler Internethandel. Leider ist zu befürchten, dass auch bei einem Verbot des Versandhandels von rezeptpflichtigen Arzneien weiterhin mit Arzneifälschungen zu rechnen ist. Deshalb ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung mit Apothekern und Pharmabranche darüber spricht, wie zum Beispiel durch verbesserte Kennzeichnungen oder andere Maßnahmen die Sicherheit erhöht werden kann. Falls der Versandhandel wieder verboten würde, ist auf jeden Fall mit Klagen zu rechnen, deren Ausgang schwer abzuschätzen ist. Einschränkungen des grundgesetzlich verbürgten Rechtes der Berufsfreiheit bedürfen immer einer besonderen Begründung. Ohne triftige Gründe des Gemeinwohls wäre damit die Wahrscheinlichkeit, dass Klagen von Betroffenen gegen die Wiedereinführung des Versandhandelsverbots erfolgreich sind, sehr groß. Den Versandhandel komplett wieder zu verbieten, halte ich für nicht mehr gangbar. Wir sollten deshalb gemeinsam an einem Weg arbeiten, wie die nicht gewollten Auswüchse verhindert werden können. Etwas anderes ist nämlich die nun durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig eröffnete Möglichkeit einer Abgabe von Arzneimitteln in Abgabestellen, die nicht die Bedingungen erfüllen, die an eine Apotheke gestellt werden. Damit ist es nach geltender Rechtslage möglich, dass anstelle des Apothekers auch zum Beispiel Kioskbetreiber oder Tankwarte unkontrolliert Rezepte einsammeln und die bestellten Arzneimittel ausgeben. Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung ist damit nicht gewährleistet. Eine weitere Problematik entsteht dadurch, dass die Abgabestellen zum Teil Gutscheine für ihren eigentlichen Geschäftsbetrieb ausstellen, wenn Patienten Arzneimittel über sie beziehen. Damit schwindet das Bewusstsein dafür, dass es sich bei Arzneimitteln um ein ganz spezielles Gut handelt, das mit Nebenwirkungen verbunden ist und bei dem eine sorglose Ausweitung des Konsums auf jeden Fall verhindert werden muss. Arzneimittel gehören nicht zwischen Waschmittel und Schokoriegel. Eine solche Entwicklung kann weder unter Sicherheitsaspekten noch im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen gewollt sein. Wettbewerb kann nur unter fairen Bedingungen funktionieren. Es ist eine Benachteiligung, wenn Wettbewerber Pflichten zu erfüllen haben, die andere nicht erfüllen müssen. Die Apotheke vor Ort erfüllt wichtige Gemeinwohlaufgaben wie Nachtund Wochenenddienst, muss Labor und Mindestgrößen der Ladenfläche und entsprechend fachkundiges Personal gewährleisten. Wir alle haben ein Interesse daran, dass diese Pflichten erfüllt werden, damit die Arzneimittelversorgung auf einem entsprechend hohen Niveau erreicht wird. Wenn jetzt Drogerien oder andere versuchen, über die Ausnutzung des Versandweges sich den Anschein einer Apotheke zu geben, ohne die Pflichten zu erfüllen, dann sind das unfaire Wettbewerbsbedingungen für die Apotheken vor Ort. Hinzu kommt, dass Apotheken eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllen müssen, um den Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Es könnte eine Gefahr für die Sicherheit und die Versorgung vor Ort entstehen. Diese Ausfransung durch Abholstellen war meines Erachtens selbst von der Mehrheit derjenigen nicht gewollt, die damals der Aufhebung des Versandhandelsverbotes zugestimmt haben. Das Gesetz ist insofern nicht exakt genug formuliert. In der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes heißt es dazu: „Zwar dürfte der Gesetzgeber von dem ,klassischen‘ Versandhandelsmodell mit individueller Zustellung ausgegangen sein; doch hat er seine Regelung nicht auf dieses Modell beschränkt.“ Wir brauchen daher eine gesetzliche Klarstellung, dass ein Versand von Arzneimitteln nur aus Apotheken durch Apotheken selbst oder von diesen beauftragten Transportunternehmen unmittelbar an den Endverbraucher zulässig ist. Die FDP legt einen Antrag vor, der genau dieses Problem anpackt. CDU, CSU und SPD müssen sich jetzt bewegen. Sie haben den Versandhandel erlaubt und damit die Möglichkeit für solche Ausfransungen erst geschaffen. Bisher sagt die schwarz-rote Bundesregierung auf unsere Forderungen, dass sie nichts unternehmen wolle. Wenn Schwarz-Rot nichts macht, dann fördern Sie ungleiche Wettbewerbsbedingungen und Verzerrungen. Zu Protokoll gegebene Reden
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Video der Rede von Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion Die Linke im Bundestag die Bundesregierung auf, einmal vorausschauend zu agieren, nicht alles über den Markt „regeln“ zu lassen und hinterher vor einem Zustand zu stehen, den man eigentlich so nicht gewollt hatte. Alle proklamieren, es ginge ihnen um eine qualitätsgesicherte und flächendeckende Arzneimittelversorgung. Aber unübersehbar ist, dass der Anteil über das Internet bezogener rezeptpflichtiger Arzneimittel permanent steigt. Absehbar ist der Zeitpunkt, an dem dieser Umsatzverlust die Apotheken massiv unter Druck bringt, viele Apotheken in ihrer Existenz bedroht. Die Infragestellungdes flächendeckenden Apothekennetzes wird über kurz oder lang ein Versorgungs- und Beratungsproblem der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum und für ältere, zumeist mehrfach erkrankte Menschen bringen. Die Freigabe des Versandhandels auch für rezeptpflichtige Arzneimittel mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 2004 ist für uns nicht zuvörderst ein Sicherheitsproblem hinsichtlich möglicher Gefahren des Bezugs „gepantschter“ Arzneimittel oder der Abwicklung des Vertriebs auch über Drogeriemärkte; insofern greift unseres Erachtens auch der ebenfalls zu dieser Debatte eingebrachte FDP-Antrag zu kurz. Für uns steht die Rettung der bewährten inhabergeführten Präsenzapotheke im Mittelpunkt. Die Apotheke mit einem ausgebildeten Pharmazeuten an der Spitze und vielen kundigen Angestellten soll auch in Zukunft eine qualitätsgesicherte und flächendeckende Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung in der Bundesrepublik garantieren. Die Bedeutung bzw. Rolle des Apothekers und der Apothekerin als Heilberufler und Heilberuflerin ist angesichts der älter werdenden Bevölkerung und der Komplexität medizinischer Neuerungen bzw. permanenter Veränderungen im Gesundheitssystem eher noch zu stärken als zu schwächen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie dieses Erfordernis unterstützen und nicht behindern. Nicht umsonst hat der Europäische Gerichtshof die Ausgestaltung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in das Ermessen der Länder gegeben. Die Freigabe des Versandhandels für alle zugelassenen Arzneimittel ab 2004 war eingebettet in die Kostendämpfungsbemühungen des Gesetzgebers. Sicher haben wir eine Vielzahl von Apotheken, womit wir allerdings „nur“ im europäischen Mittelfeld liegen. Aber die Apotheken sind nicht die Preistreiber der permanent steigenden Arzneimittelausgaben. So sind die Ausgaben für Arzneimittel von 1995 bis 2005 von 8, 94 Milliarden Euro auf 15, 44 Milliarden Euro gestiegen. Im gleichen Zeitraum haben sich aber die Rohgewinne der Apotheken und des Großhandels von 5 Milliarden in 1995 auf 4, 94 Milliarden in 2005 sogar geringfügig reduziert. Kostentreiber sind folglich die Pharmakonzerne. Also nicht einmal das Argument der Minderung der Arzneimittelausgaben zieht bei der Ermöglichung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Sicher werden etliche Menschen auch zum Versandhandel vor allem aus finanziellen Aspekten „gelockt“, beispielsweise über den teilweisen oder gänzlichen Wegfall von Zuzahlungen. Aber hierzu ist zu sagen: Zuzahlungen passen prinzipiell nicht zur Bereitstellung medizinisch notwendiger Güter in einem solidarischen Gesundheitssystem. Die Zuzahlungen müssen weg – nicht die Apotheken. Mit einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung für alle wäre das auch möglich. Doch heute geht es um die Vorsorge, dass uns das Apothekensystem nicht zerbricht. Daher unser Appell an die Bundesregierung: Legen Sie sofort einen Gesetzentwurf vor, der den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel begrenzt!
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Versandapotheken müssen Anforderungen an die Patienteninformation und die Sicherheit ihrer Dienstleistung erfüllen, die denen entsprechen, die auch an eine Offizinapotheke gestellt werden. Dazu kommen besondere Anforderungen an die Sicherheit des Transports und die Art und Weise der Auslieferung. Wenn es hier rechtliche oder praktische Defizite geben sollte, wären diese konkret zu benennen. Das macht aber niemand von denen, die die Kampagne gegen den Versandhandel führen. Stattdessen werden diffuse Ängste geschürt. Als Hilfsargument wird häufig der Schutz vor Arzneimittelfälschungen angeführt. Richtig ist, dass Arzneimittelfälschungen nicht mehr ausschließlich ein Problem der Dritten Welt sind. Im Zuge der Globalisierung und auch über das Internet gelangen Medikamente, die gar keine oder nicht die auf der Packung angegebenen Wirkstoffe enthalten, zunehmend auch zu uns. Zwar bewegt sich nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation der Anteil der Fälschungen am Arzneimittelumsatz in den westlichen Industrieländern noch unter 1 Prozent. Allerdings ist dieser vermeintlich kleine Anteil alles andere als beruhigend, zumal man von einer hohen Dunkelziffer und einem weiteren Anstieg ausgehen muss. Dem aber mit einem Verbot des Versandhandels begegnen zu wollen, ist völlig illusorisch. Der Großteil der Arzneimittelfälschungen stammt aus Ländern der Dritten Welt. Der Versand von Arzneimitteln von Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums direkt an Endverbraucher in Deutschland ist aber ohnehin verboten. Zudem ist die weit überwiegende Anzahl gefälschter Arzneimittel nicht verschreibungspflichtig. Bei ihnen handelt es sich um „Lifestyle“-Medikamente, Potenzmittel, Anabolika, Schlafmittel und auch Nahrungsergänzungsprodukte, die die Kundinnen und Kunden auf eigene Rechnung bestellen. Dieser Versandhandel lässt sich aber–soweit er aus der Europäischen Union kommt – mit den Instrumenten des Arzneimittelrechts nicht verhindern, rechtlich, weil ein Versandhandelsverbot für rezeptfreie Arzneimittel nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu vereinbaren wäre, aber auch „technisch“, weil man ein solches Verbot ohne die Abschaffung des Internets nicht umsetzen könnte. Das Nebeneinander unterschiedlicher Vertriebswege auf dem Arzneimittelmarkt ist eine Tatsache. Diese Pluralisierung wird nicht zuletzt durch die Rechtsprechung Zu Protokoll gegebene Reden
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Rolf Schwanitz (SPD)
Video der Rede von Rolf Schwanitz (SPD)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Zum 1. Januar 2004 ist der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland legalisiert worden. Wesentlich dafür war, dass chronisch Kranke, immobile Menschen und Beschäftigte einen besseren Zugang zu Arzneimitteln erhalten. Klar war, dass der Versandhandel nur in den Fällen infrage kommt, in denen Arzneimittel nicht akut benötigt werden. Damals wie heute werden die immer gleichen Szenarien gegen den Arzneimittelversand herangezogen. Bisher ist noch keines eingetreten. Heute gibt es über 2000 Apotheken, die eine Erlaubnis zum Versandhandel haben. Gleichzeitig sind diese Versandapotheken auch Präsenzapotheken. Damit beteiligen sie sich an den Gemeinwohlaufgaben wie Nachtund Wochenenddienst, und sie beraten ihre Patientinnen und Patienten. Wenn wir die Fakten ganz nüchtern ansehen, dann zeigt sich, dass seit der Einführung des Versandhandels die flächendeckende und ordnungsgemäße Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln uneingeschränkt besteht und dass es kein Apothekensterben gibt. Seit Einführung des Versandhandels ist die Zahl der Apotheken um fast 200 auf rund 21500 gestiegen. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine regionale Unterversorgung mit Arzneimitteln. Der Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel aus Versandapotheken beträgt weniger als 1 Prozent der Arzneimittelausgaben. Diese Fakten verdeutlichen, dass von einer Gefährdung der Präsenzapotheke keine Rede sein kann. Vielmehr sind die Apotheker aufgefordert, stärker mit ihrem lokalen Standortvorteil zu werben. Das Argument der Arzneimittelfälschungen ist genauso vielschichtig wie der Fälschungsbegriff selbst. Er reicht von der falschen Kennzeichnung der Arzneimittelpackung über Patentverstöße bis hin zur Fälschung von Wirkstoffen. Unbestritten ist, dass jede Fälschung eines Arzneimittels eine zuviel ist. Wenn wir die Zahlen des Zollberichts 2007 genauer ansehen, dann entfallen von den Arzneimittelfälschungen mit einem Warenwert von 8, 3 Millionen Euro über 90 Prozent auf einen einzigen Fall, und dabei geht es um einen Patentstreit. Ohne diesen Fall reduziert sich der Warenwert an gefälschten Medikamenten von 2, 5 Millionen Euro in 2006 auf 0, 6 Millionen Euro in 2007. Dabei findet die Fälschungsproblematik im illegalen und nicht im legalen Arzneimittelversandhandel statt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Versandhandel mit Einbeziehung eines Bestell- und Abholservice keine besonderen Risiken für den Endabnehmer gesehen. Für die Sicherheit der Lieferkette, also auch für Transport und Lagerung, ist der versendende Apotheker verantwortlich. Dabei darf in den Bestell- und Abholstellen nicht der Anschein erweckt werden, dass dort Arzneimittel abgegeben würden. Für die Abgabe ist allein ein Apotheker verantwortlich. Den Versandhandel auf verschreibungsfreie Arzneimittel gesetzlich zu begrenzen, würde den illegalen Versandhandel bestärken. Wir wollen jedoch, dass die Menschen ihre Arzneimittel legal beziehen. Deshalb sehen wir keine Gründe, die Regelung des Versandhandels zu ändern.