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172. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle herzlich. Vor Eintritt in unsere Tagesordnung möchte ich – sicherlich im Namen des ganzen Hauses – der deutschen Fußballnationalmannschaft herzlich zum Einzug ins Finale der Europameisterschaft gratulieren.
- [Beifall]
– Ich sehe stehende Ovationen bei einzelnen Mitgliedern des Hauses. Ich beziehe in diese Gratulation ausdrücklich die türkische Mannschaft ein, die mit bewundernswertem Einsatz, großem Kampfgeist und stetiger Fairness dieses Spiel ganz wesentlich mitbestimmt hat.
- [Beifall]
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Sowohl Kampfgeist als auch Fairness hat auch die überwiegende Mehrheit der deutschen wie der türkischen Fans gezeigt, die sich im Stadion sowie auf den Straßen und Plätzen dementsprechend bewegt und dargestellt haben. Ich glaube, der gestrige Abend hat zur Gemeinschaft der Türken und Deutschen in Deutschland erheblich beigetragen.
- [Beifall]
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Nun müssen wir nach den außerordentlichen Ereignissen zu den normalen Geschäften zurückkehren, was nicht ganz leicht fällt. Wir beginnen mit der Wahl eines Mitglieds des Beirats bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Die Fraktion der CDU/ CSU schlägt erneut Professor Manfred Wilke vor. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Damit ist Professor Wilke für eine weitere Amtszeit gewählt. Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zu dem Bericht der US-Luftwaffe über Sicherheitslücken bei den US-Atomwaffen lagern in Deutschland und Europa (siehe 171. Sitzung) ZP 2 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( 19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90 /DIE GRÜNEN Entwicklung in Afghanistan – Strategien für eine wirkungsvolle Aufbauarbeit kohärent umsetzen – Drucksachen 16 / 8887, 16 / 9685 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Christian Ruck Christel Riemann-Hanewinckel Hellmut Königshaus Hüseyin-Kenan Aydin Ute Koczy (siehe 171. Sitzung) ZP 3 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses ( 3. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90 /DIE GRÜNEN Staatsaufbau in Afghanistan – Pariser Konferenz zur kritischen Überprüfung und Kurskorrektur des Afghanistan Compacts nutzen – Drucksachen 16 / 9428, 16 / 9711 – Berichterstattung: Abgeordnete Eckart von Klaeden Detlef Dzembritzki Dr. Werner Hoyer Dr. Norman Paech Kerstin Müller (Köln) (siehe 171. Sitzung) ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Die Regierungsverhandlungen mit China zur Neuorientierung der Entwicklungszusammenarbeit und zur Förderung der chinesischen Zivilgesellschaft nutzen – Drucksache 16 / 9745 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Finanzausschuss ZP 5 Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 47) a)Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ( 9. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Einhundertsiebte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung – – Drucksachen 16 / 9211, 16 / 9391 Nr. 2. 1, 16 / 9698 – Berichterstattung: Abgeordnete Ulla Lötzer b)Beratung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 6. Ausschuss) Übersicht 11 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht – Drucksache 16 / 9782 – c)Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses ( 6. Ausschuss) zu den Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 Bv E 2 / 08 und 2 Bv R 1010 / 08 – Drucksache 16 / 9783 – Berichterstattung: Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim) d)Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2. Ausschuss) Sammelübersicht 442 zu Petitionen – Drucksache 16 / 9767 – e)Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2. Ausschuss) Sammelübersicht 443 zu Petitionen – Drucksache 16 / 9768 – f)Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2. Ausschuss) Sammelübersicht 444 zu Petitionen – Drucksache 16 / 9769 – g)Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2. Ausschuss) Sammelübersicht 445 zu Petitionen – Drucksache 16 / 9770 – h)Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2. Ausschuss) Sammelübersicht 446 zu Petitionen – Drucksache 16 / 9771 – i)Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2. Ausschuss) Sammelübersicht 447 zu Petitionen – Drucksache 16 / 9772 – j)Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2. Ausschuss) Sammelübersicht 448 zu Petitionen – Drucksache 16 / 9773 – k)Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2. Ausschuss) Sammelübersicht 449 zu Petitionen – Drucksache 16 / 9774 – l)Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2. Ausschuss) Sammelübersicht 450 zu Petitionen – Drucksache 16 / 9775 – m)Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2. Ausschuss) Sammelübersicht 451 zu Petitionen – Drucksache 16 / 9776 – ZP 6 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur unrechtmäßigen Einleitung radioaktiver Lauge in das ehemalige Salzbergwerk Asse II ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Angebot an die namibische Nationalversammlung für einen Parlamentarierdialog zur Versöhnungsfrage – Drucksache 16 / 9708 – Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ZP 8 Beratung des Antrags der Abgeordneten Florian Toncar, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Menschenrechtslage in Tibet verbessern – Drucksache 16 / 9747 – ZP 9 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe ( 17. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Festnahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia Eu B-EP 1652 ; P 6 _TA-PROV ( 2008) 0021 – Drucksachen 16 / 8609 A. 9, 16 / 9822 – Berichterstattung: Abgeordnete Erika Steinbach Dr. Herta Däubler-Gmelin Florian Toncar Michael Leutert Volker Beck (Köln) ZP 10 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Glaubwürdigkeit von G 8 nicht verspielen – Maßnahmen zur Bekämpfung der Nahrungsmittelkrise auf dem Gipfeltreffen in Hokkaido beschließen – Drucksache 16 / 9750 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Finanzausschuss ZP 11 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN Ursachen der Piraterie vor der somalischen Küste bearbeiten – Politische Konfliktlösungsschritte für Somalia vorantreiben – Drucksache 16 / 9761 – ZP 12 Beratung des Antrags der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Martin Zeil, Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln unterbinden – Drucksache 16 / 9752 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Die Tagesordnungspunkte 21 und 46 e werden abgesetzt. Sind Sie auch mit diesen Vereinbarungen einverstanden? – Das ist offenkundig der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe unsere Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b auf: a)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH H-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (Mo Mi G) – Drucksache 16 / 6140 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ( 6. Ausschuss) – Drucksache 16 / 9737 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Jürgen Gehb Klaus Uwe Benneter Mechthild Dyckmans Ulrich Maurer Jerzy Montag b)Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses ( 6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Birgit Homburger, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP GmbH H-Gründungen beschleunigen und entbürokratisieren – Drucksachen 16 / 671, 16 / 9737 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Jürgen Gehb Klaus Uwe Benneter Mechthild Dyckmans Ulrich Maurer Jerzy Montag Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt je ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist auch das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.
- [Beifall] SPD
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Brigitte Zypries (SPD)
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Reform des GmbH H-Rechts, die wir heute verabschieden, ist, wie Herr Gehb – ich glaube, gegenüber der FAZ – schon gesagt hat, eine historische Reform.
- [Zuruf] Dr. Guido Westerwelle (FDP): Schon wieder eine
Es ist in der Tat eine Überarbeitung des GmbH H-Rechts, wie wir sie seit 1892 noch nicht gehabt haben. Es ist eine ganz massive Entrümpelung und eine Anpassung dieses Rechts an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse. Insofern bedanke ich mich dafür, dass wir so weit gekommen sind. Ich glaube, mit mir danken ganz viele Bürgerinnen und Bürger, auch junge Menschen, die Unternehmen gründen wollen. Unser Haus verzeichnet zwar zu vielen Themen Eingänge, aber es war auffällig, dass gerade zur Reform des GmbH H-Rechts viele Briefe und E-Mails kamen. Die Menschen haben uns gefragt: Wann seid ihr denn endlich so weit? – Die Reform ist schließlich sehr umfangreich beraten worden. Die meisten wollen keine Limited, sondern eine vereinfachte GmbH H, und dass sie keine Limited wollen, ist eine richtige und gute Entscheidung. Dankenswerterweise ist im Zusammenhang mit der Reform unseres GmbH H-Rechts in den Zeitungen häufig verbreitet worden, welche Nachteile es bringt, wenn man zwar zunächst die Limited wählt, dann aber nach einem Jahr feststellt, dass man seine Geschäftsabschlüsse leider in Englisch und in London vorlegen muss. Das ist dann für viele Menschen eine Überraschung. Insofern ist es richtig und gut, dass wir mit diesem Gesetzentwurf eine konkurrenzfähige Gesellschaftsform zur Verfügung stellen. Meine Damen und Herren, wir haben hinsichtlich der Gründung einer GmbH H einen Aspekt sehr lange und sehr sorgfältig diskutiert, und dieser betrifft die Änderungen beim Mindeststammkapital. Wie Sie wissen, hat es eine vollständige Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf gegeben. Wir haben seinerzeit eine Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10000 Euro vorgeschlagen, weil man ein gewisses Kapital braucht, um eine Gesellschaft zu gründen. Denn ohne Kapital kann man nicht einmal ein Telefon anmelden oder einen Schreibtisch kaufen. Hierzu gab es andere Auffassungen, und wir haben gute Diskussionen geführt. Darüber hinaus fand eine sehr gute Sachverständigenanhörung statt, die uns geholfen hat, den richtigen Weg zu finden. Deswegen gibt es jetzt neben der Form der alten GmbH H – so will ich es einmal sagen – mit 25000 Euro Mindeststammkapital die neue Variante der GmbH H, die sogenannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die insbesondere durch den Einsatz eines einzelnen Abgeordneten dieses Hauses in das Gesetz aufgenommen wurde. Vielen Dank, Herr Dr. Gehb, für diese weitreichenden Vorschläge, die wir aufgegriffen haben!
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er hätte gern mehr gewollt
- [Zuruf] Klaus Uwe Benneter (SPD): Wir haben es ins Gmb H-Gesetz gepackt Er wollte es extra
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– Na gut, so nickelich sind wir nicht.
- [Zuruf] Dr. Guido Westerwelle (FDP): Nicht mal beim Lob seid ihr euch einig Nicht einmal ein Lob gönnt ihr euch
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Wir schaffen damit für die Existenzgründer in diesem Lande genau das, was sie erwarten, nämlich eine Kapitalgesellschaft ohne festes Mindeststammkapital. Das wird Unternehmungsgründungen erheblich erleichtern und damit auch die Innovationskraft in Deutschland stärken. Wichtig ist doch, dass neue Ideen auch schnell in die Tat umgesetzt werden können. Das ist es, was wir wollen, um den Wissensstandort Deutschland voranzubringen. Es ist nicht so, als ob wir nur die Unternehmensgründung erleichtern würden, indem wir das Kapital absenken und kleinere Änderungen vornehmen. Vielmehr – ich habe es schon am Anfang gesagt – reformieren wir das GmbH H-Recht umfassend, und zwar zum ersten Mal. Eine Vielzahl von Reformen kennen wir aus dem Aktienrecht. Man spricht beim Aktienrecht bereits von der „Aktienrechtsreform in Permanenz“. Beim GmbH H-Recht ist genau das Gegenteil der Fall: Es ist eher eine Geschichte gescheiterter Reformvorhaben. Der erste Anlauf erfolgte bereits 1937, im Anschluss an die Aktienrechtsreform, und blieb im Zweiten Weltkrieg stecken. Der zweite Reformanlauf Anfang der 70 er-Jahre schaffte es nicht bis in den Rechtsausschuss. Rückblickend muss man wohl sagen: Das war eine ganz gute Entscheidung. Denn man wollte damals das GmbH H-Recht mit rund 300 Paragrafen im Grunde dem Aktienrecht anpassen und der Aktiengesellschaft, die damals erste Siegeszüge antrat, eine vergleichbare Rechtsform an die Seite stellen. Ich meine, es war gut, dass man es so nicht gemacht hat. Denn wir brauchen keine zweite Aktiengesellschaft. Vielmehr brauchen wir die GmbH H als eine Rechtsform für den Mittelstand, also für die vielen Hunderttausenden von kleinen Unternehmungen, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden sollen. Diese Gesellschaftsform muss flexibel sein. Sie muss anpassungsfähig sein, und sie muss vor allen Dingen einfach zu verstehen und zu handhaben sein.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Genau dieses stellen wir jetzt mit dem überarbeiteten GmbH H-Recht sicher. Wir verfolgen ein Konzept der starken Deregulierung. Das heißt, wir wollen die Gründung der GmbH H sehr viel einfacher und vor allen Dingen sehr viel schneller machen. Das ist unser Ziel. Vieles, was vor 100 Jahren im Verwaltungsablauf noch selbstverständlich war, ist heute nicht mehr notwendig. Ich nenne als Beispiel die nachgeschalteten Verwaltungsgenehmigungen. Es ist heute beispielsweise noch üblich, dass man, wenn man eine Gaststätte aufmachen will, zunächst ein Gesundheitszeugnis braucht und sich erst danach die GmbH H eintragen lassen kann. Künftig kann dies parallel laufen, was zu einer Beschleunigung führt. Das mag zwar nur ein kleines Beispiel sein, aber es ist eines von vielen Beispielen, die zeigen, dass wir die Geschwindigkeit bei der GmbH H-Eintragung deutlich erhöhen. Gleichzeitig bekämpfen wir quasi als Gegengewicht die Missbräuche am „Lebensende“ einer GmbH H sehr nachdrücklich. Insbesondere die sogenannten Bestattungsfälle von GmbH Hs, denen sich schon ein eigener Gewerbezweig widmet, sollen härter verfolgt werden. Gescheiterte Unternehmer werden sich in Zukunft also nicht mehr ihrer Verantwortung entziehen können. Das Mo Mi G verlagert die Gewichte weg von einer vorbeugenden Formstrenge hin zu einer nachsorgenden Kontrolle, die erst im Krisenfall eingreift, dann aber mit größerer Schärfe als in der Vergangenheit. Die Reform knüpft also an das an, was wir gemeinhin mit dem mündigen Verbraucher oder mit dem aufgeklärten Bürger und der aufgeklärten Bürgerin meinen. Die Idee ist, dass sie sich informieren und möglichst vernünftige Entscheidungen treffen sollen. Nur im Versagensfall soll eingegriffen werden. Ein weiteres grundlegendes Ziel des Entwurfs ist die Rückkehr zum bilanziellen Denken im Haftungskapitalsystem der GmbH H. Das betrifft sowohl die Kapitalaufbringung als auch die Kapitalerhaltung. Das Stichwort ist hier Cash-Pooling, ein Begriff, den insbesondere die Töchter von größeren Unternehmen kennen und der deshalb für die Großkonzerne unserer Wirtschaft von Bedeutung ist. Auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger gewollt hätten, dass die Reform etwas eher in Kraft tritt, meine ich: Es war gut, dass wir diese große Reform nicht übers Knie gebrochen haben. Dass sie jetzt ein Jahr später als ursprünglich geplant vollendet wird, ist meines Erachtens kein Schaden. Denn wir können heute sagen: Wir werden ein Gesetz verabschieden, das im Hause intensiv unter Zuhilfenahme des Sachverstandes der Abgeordneten beraten worden ist und in das die Meinung vieler Sachverständiger eingeflossen ist. Ich möchte mich bei Ihnen allen recht herzlich dafür bedanken, dass am Ende eine Reform dabei herausgekommen ist, von der wir sagen können: Sie wird uns helfen, die Rechtsform für den Mittelstand zukunftsfest für die nächsten Jahre zu gestalten. Das ist ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Mechthild Dyckmans (FDP)
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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorweg zu sagen, lieber Kollege Gehb: Der ganz große Wurf ist diese Reform nach Meinung der FDP nicht.
- [Beifall] FDP
Frau Ministerin, die Ziele, die Sie sich mit dieser Reform gesetzt haben, begrüßen wir. Die Umsetzung ist allerdings gerade in dem von dem Kollegen Gehb so besonders herausgestellten Teil nicht gelungen. Wirtschafts- und Mittelstandspolitik heißt für die FDP zum einen, strukturelle Probleme abzubauen. Unsere Unternehmen müssen von überflüssiger Bürokratie befreit werden. Deshalb unterstützen wir auch die mit der Reform angestrebte Deregulierung. Dass Sie den FDP-Vorschlag aufgenommen haben, die Eintragung ins Handelsregister von der Vorlage behördlicher Genehmigungen zu lösen, begrüßen wir ausdrücklich. Beschleunigung bei der Handelsregistereintragung haben wir aber auch schon durch das gemeinsam in dieser Legislaturperiode verabschiedete EHUG erreicht. So ist die Gründung einer GmbH H nach neuesten Zahlen bei uns in Deutschland heute schon in durchschnittlich sechs Werktagen möglich. Der EU-weite Durchschnitt liegt bei dem Doppelten. Wir sind also bisher gar nicht so schlecht. Wichtig ist für uns Liberale auch eine Vereinfachung des GmbH H-Rechts. Gesetze müssen verständlich und in der Praxis handhabbar sein. Gerade das GmbH H-Gesetz war jedoch sehr kompliziert, und die dazu entwickelte Rechtsprechung des BGH war kaum noch nachvollziehbar. Eigenkapitalersetzende Darlehen, Cash-Pooling, verdeckte Sacheinlage – dies alles sind Begriffe, bei denen sich Unternehmer und Rechtsanwälte die Haare rauften. Es wurde Zeit für eine Vereinfachung und für die Schaffung von Rechtssicherheit. Es wird sich aber erst in Zukunft herausstellen, ob die gefundenen Regeln tatsächlich die richtigen Lösungen sind; die Sachverständigen hatten hier doch noch einige Bedenken. Das dritte Ziel des Gesetzentwurfes, das Sie angesprochen haben, die Missbrauchsbekämpfung, haben Sie für die Voll-GmbH H, wie wir meinen, im Großen und Ganzen nicht schlecht umgesetzt. Leider zerstören Sie mögliche Erfolge durch die Einführung der Mini-GmbH H. In den letzten Tagen ist mir gerade aus dem Bundesjustizministerium immer wieder vorgehalten worden, man habe mit der GmbH H-Reform einen sehr liberalen Gesetzentwurf vorgelegt und verstehe daher überhaupt nicht, warum die FDP diesem Gesetzentwurf nicht zustimme.
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das verstehen wir auch nicht
- [Zuruf] Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Versuchen Sie, das mal zu erklären
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– Ich werde es Ihnen erklären. – Wir tragen den Gesetzentwurf nicht mit, weil Sie mit der Mini-GmbH H einen Systembruch begehen, der nicht notwendig ist und der–im Gegenteil – dem Wirtschaftsstandort schaden wird.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] FDP
- [Zuruf] Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Quatsch
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Liberale Politik heißt für uns nicht Beliebigkeit, heißt nicht Rosinenpickerei, heißt nicht, ohne ordnungspolitischen Rahmen jeden gerade so agieren zu lassen, wie es für ihn am einfachsten ist. Liberale Politik bedeutet Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Übernahme von Verantwortung für wirtschaftliches Handeln. All dies haben Sie bei der Mini-GmbH H nicht.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] FDP
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Sie verlassen den ordnungspolitischen Rahmen, indem Sie eine Kapitalgesellschaft ohne Kapital zulassen, und das, obwohl Sie – wenn auch spät – wieder zu der Einsicht gekommen sind, dass die Absenkung des Mindeststammkapitals für die GmbH H gerade nicht der richtige Weg ist. Auch wenn Kollege Gehb immer wieder glaubt, mich darüber belehren zu müssen, dass das Stammkapital keine Voraussetzung für Gläubigerschutz ist, so kann ich nur sagen: Jawohl, lieber Jürgen, das weiß ich.
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, das ist auch so
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für Wirtschaftskraft, für Seriosität und damit letztendlich auch für Gläubigerschutz.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] FDP
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch Unsinn
- [Zuruf] Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Darum lassen wir es bei der Gmb H auch bei den 25000 Euro
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Wer nicht einmal bereit ist, einen bestimmten Betrag für seine unternehmerische Idee einzusetzen, um damit die Ernsthaftigkeit seines Unternehmens zu unterstreichen, wird scheitern.
- [Zuruf] Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unglaublich so etwas
- [Zuruf] Klaus Uwe Benneter (SPD): Das ist die rosa Welt der FDP
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Wie begründen Sie denn die Beibehaltung des Mindeststammkapitals? Da spricht man davon, das Ansehen der GmbH H als verlässlicher Rechtsform des Mittelstandes nicht beschädigen zu wollen und dass das Stammkapital als Seriositätsschwelle notwendig sei. Das alles liest sich doch wie die Argumentation der FDP. Warum aber gelten diese Argumente nicht für die Mini-GmbH H? Sie nehmen sehenden Auges in Kauf, dass unseriöse Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen. Ihnen ist es egal, welcher wirtschaftliche Schaden da entsteht.
- [Beifall] FDP
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ein Quatsch
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Mit der Einführung der Mini-GmbH H – Frau Ministerin hat es gesagt – wollen Sie auf die britische Limited eingehen, obwohl Sie wissen, dass eine solche Gesellschaftsform nicht notwendig ist. Waren Sie, Frau Ministerin, es nicht, die ausdrücklich vor dem Gehb-Modell gewarnt hat?
- [Zuruf] Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Das kann nicht sein
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Haben Sie nicht noch kurz vor Verabschiedung des Regierungsentwurfs in der FAZ erklärt – ich zitiere Sie –: "Die Mini-GmbH H ist ein Zugeständnis an den Koalitionspartner..." Und – das haben Sie heute noch einmal gesagt –: "Ganz ohne Kapital kann man kein Unternehmen gründen, auch nicht im Dienstleistungssektor." Was hat Sie nun eigentlich vom Gegenteil überzeugt? Das haben Sie heute nicht erklärt. Die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss kann es nicht gewesen sein. Die Mehrheit der Sachverständigen war weder von der Notwendigkeit noch gar von der Seriosität der Mini-GmbH H überzeugt.
- [Zuruf] Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer braucht die FDP?
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Es ist richtig: Wir hatten in den letzten Jahren einen kurzfristigen Boom von Limiteds in Deutschland, kurzfristig deshalb, weil nur ungefähr die Hälfte der Limiteds statistisch das erste Geschäftsjahr überlebt und nur 3 Prozent – ich wiederhole: 3 Prozent – die ersten beiden Jahre. Demgegenüber sind die GmbH Hs viel stabiler. Nur 2, 5 Prozent der GmbH Hs geraten im ersten Jahr in finanzielle Schwierigkeiten. Es ist also richtig, dass ein Großteil der Limiteds wirtschaftlich keinen Erfolg hatte. Warum? Diese Limiteds sind schlicht überschuldet. Das liegt nicht am britischen Recht, sondern an der fehlenden Finanzstärke dieser Limiteds. So wurde das Insolvenzverfahren bei 70 Prozent der Limited- Insolvenzen im Jahr 2006 mangels Masse nicht einmal eröffnet. Von diesen Insolvenzen – das bitte ich zu beachten – waren knapp 1500 Arbeitnehmer in Deutschland betroffen, und die ausstehenden Forderungen beliefen sich auf rund 130 Millionen Euro. So viel zum gesamtwirtschaftlichen Schaden.
- [Beifall] FDP
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Mini-GmbH Hs werden dasselbe Schicksal erleiden wie die Limiteds. Sie werden bei Lieferanten, bei Banken und bei Behörden auf Vorbehalte treffen. Sie sind hoch insolvenzanfällig. Man kann natürlich sagen: Das ist das Risiko des einzelnen Geschäftsmannes. Es wird auch die Meinung vertreten, man könne die Mini-GmbH H doch erst einmal ausprobieren. Wir Liberale fragen aber auch nach dem potenziellen wirtschaftlichen Schaden.
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): So ist es
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Wir fragen: Wer sind denn die Verlierer dieser Reform? Eine ganz klare Antwort hat der Sachverständige Professor Goette bei der Anhörung gegeben: Verlierer ist die Allgemeinheit. Der Fiskus, die Sozialkassen und die kleinen Gläubiger sind die Gelackmeierten. – Das sind nicht meine Worte, sondern die Worte von Professor Goette. Bei jedem insolventen Unternehmen gibt es Gläubiger, die ihr Geld nie sehen. Steuern und Sozialabgaben – das wissen wir – sind das erste, was eine Firma nicht mehr zahlt, wenn sie wirtschaftliche Schwierigkeiten hat. Arbeitnehmer und deren Familien sind von dem wirtschaftlichen Fiasko besonders betroffen. Es wird versucht, die Mini-GmbH H als „Einstiegsvariante“ zur GmbH H hinzustellen, so in der FAZ, nach einer Pressemitteilung von Herrn Gehb. Wenn sie das denn wenigstens wäre, wenn man wirklich die Möglichkeit geschaffen hätte, zunächst mit einem geringen Mindestkapital zu beginnen, dann aber die GmbH H mit einer festen Frist zu einer Voll-GmbH H zwingend aufschließen zu lassen und umzufirmieren, dann wäre das noch ein gangbarer Weg gewesen. Eine solche Verpflichtung sieht der Gesetzentwurf aber nicht vor. Man hält bewusst an den zwei eigenständigen Formen fest, und das ist falsch. Das ganze Konzept der Mini-GmbH H wird nicht gebraucht. Es nutzt niemandem. Zum Abschluss möchte ich auf eine ganz besondere Variante des Gesetzes eingehen. Das GmbH H-Gesetz wird ein gesetzliches Musterprotokoll für Notare enthalten. Ausgerechnet der Notar, der am besten ausgebildete Jurist,
- [Zuruf] Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Danke schön Vielen Dank
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der zu Recht weiterhin alle Gründungen vornehmen soll, bekommt gesetzliche Beratung. Diesen Unsinn kann man einfach nicht mitmachen.
- [Beifall] FDP
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Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, Musterverträge, Mustersatzungen und Musterprotokolle vorzugeben. Glauben Sie wirklich, man kann unseren Alltag in gesetzliche Muster pressen? Wollen wir demnächst darüber nachdenken und darüber diskutieren, welche Formularhandbücher für Notare und Rechtsanwälte künftig Gesetzesrang erhalten sollen? Nein, diesen Unsinn machen wir von der FDP nicht mit.
- [Beifall] FDP
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Lassen Sie mich noch einen kurzen Satz zu dem Entschließungsantrag der Grünen sagen: Das ist Rosinenpickerei pur. Sie wollen zum einen eine Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften und zum anderen die steuerliche Behandlung als Personengesellschaft.
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Richtig Das wollen wir Und Gläubigerschutz
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– Das ist genau der Punkt. Dazu sagen Sie so gut wie gar nichts.
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber natürlich
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Wie der Gläubigerschutz aussehen soll, sagen Sie nicht. Das ist genau der Punkt. Sie wollen zwar, dass die Unternehmen Gewinne machen, aber die Risiken und die Schäden wollen Sie sozialisieren und auf die Allgemeinheit verlagern. Da machen wir nicht mit.
- [Beifall] FDP
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Zur vorliegenden Reform kann ich nur sagen: Ja, wir brauchen eine Kultur der Selbstständigkeit. Ja, wir brauchen Existenzgründer, also Menschen, die bereit sind, wirtschaftliche Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Ja, wir brauchen eine starke, seriöse, schnell und unbürokratisch zu gründende GmbH H. Aber nein, wir brauchen weder eine Mini-GmbH H noch ein gesetzliches Musterprotokoll. Manchmal ist weniger schlicht mehr. Danke schön.
- [Beifall] FDP
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manche Gesetzesvorhaben kommen völlig unspektakulär daher und entpuppen sich erst bei näherer Betrachtung als politische Schwergewichte. In diese Kategorie fällt auch die GmbH H-Reform. Sie ist nicht nur die umfassendste Reform des GmbH H-Rechts seit dem Bestehen der GmbH H im Jahre 1892, sondern sie wird auch von manch einem in der Fachliteratur, aber auch in der gängigen Literatur, die jedermann zugänglich ist, als kleine Revolution bezeichnet. Frau Ministerin und Kollegin Dyckmans, der Herrgott verzeihe Ihnen Ihre Übertreibungen, die Sie mir bei der Urheberschaft zugebilligt haben, und mir, dass ich sie ganz gerne gehört habe. In den verschiedensten Zirkeln, zum Beispiel auf dem Deutschen Juristentag und bei Podiumsdiskussionen, wird schon sehr lange über die GmbH H, über Defizite und über mögliche Veränderungen diskutiert. Nun ist das Diskutieren das eine, das Umsetzen ist das andere. Dazu braucht man nämlich Gestaltungskraft. Die Große Koalition ist auf dem Gebiet der Rechtspolitik handlungswillig und vor allen Dingen handlungsfähig.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Die Große Koalition wird hier und heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH H-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen verabschieden. Letztlich kommt es nicht darauf an, ob man Zeitungsartikel schreibt, ob man Interviews gibt oder ob man Fachaufsätze verfasst, es kommt nur darauf an, was schwarz auf weiß im Bundesgesetzblatt steht. In einigen Wochen wird dies im Gesetzblatt stehen. Das ist die Leistung der Großen Koalition.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Ich möchte ohne Anspruch auf Vollständigkeit – und schon gar nicht wie in einer Rechtsvorlesung – wenigstens stakkatohaft auf einige Gesichtspunkte eingehen und sie aufzählen. Es gibt – das ist schon genannt worden – die berüchtigten Beerdigungsfälle, also Firmenbestattungen am Ende einer Gesellschaft. Es gibt die verzwickten verdeckten Sacheinlagen. Es gibt die großen verdrussbereitenden eigenkapitalersetzenden Darlehen und sonstige Leistungen, Nutzungsüberlassungen und Vorratsgesellschaften. Schließlich geht es um das ganz kontrovers diskutierte Cash-Pooling-System und vieles mehr. All diese damit verbundenen Ärgernisse schaffen wir ab. Die geplante Modernisierung werden wir erreichen. All den Missbrauch, den es bisher gegeben hat, werden wir verhindern.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Mechthild Dyckmans (FDP): Wir sprechen uns wieder
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Lassen Sie uns einen kurzen Augenblick Zeit nehmen und bei der Frage verweilen: Warum ist eine Reform des GmbH H-Rechts notwendig? Die GmbH H wird ja als das Erfolgsmodell seit ihrer Geburtsstunde 1892 bezeichnet, und 1 Million Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist ein schlagender Beweis dafür.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Aber alle Erfolgsmodelle, ob es sich um Autos oder sonstige Waren und Güter handelt, kommen natürlich irgendwann in die Jahre und behalten ihren Erfolgsmodellcharakter nur, wenn sie den Zeiten angepasst werden. Das haben wir getan.
- [Zuruf] Klaus Uwe Benneter (SPD): Neues Design
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– „Neues Design“ sagt Herr Benneter.
- [Zuruf] Mechthild Dyckmans (FDP): Aber mehr auch nicht Auf das Design kommt es nicht an
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Zu diesen bisher nur nationalen Gesichtspunkten einer Veränderung des GmbH H-Rechts und einer Reform an Haupt und Gliedern gesellt sich eine europäische Variante, nämlich – die Kenner von Ihnen wissen es – die europäische Rechtsprechung des Eu GH. Ich nenne nur die Verfahren Centros, Daily Mail, Überseering oder Inspire Art. Sie haben dazu geführt, dass wir aus unseren geradezu paradiesischen Verhältnissen – jedenfalls hinsichtlich der Exklusivität der deutschen Rechtsordnung – jäh auf den Boden der Wirklichkeit zurückgeworfen worden sind. Plötzlich stellen wir fest, dass sich deutsche Firmengründer auch anderer europäischer Rechtsformen bedienen können, zum Beispiel einer französischen oder einer spanischen. Beispielhaft bzw. pars pro toto sei die englische Limited erwähnt, die in quantitativer Hinsicht – das ist schon gesagt worden – noch immer eine große Bedeutung hat. Diese europäischen Herausforderungen kann man nicht bewältigen, wenn man nur eine Änderung der GmbH H-Konfiguration, wie wir sie kennen, vornimmt. Es ist nun einmal nicht möglich, eine Allzweckwaffe bzw. eine – ich formuliere es einmal volkstümlich – eierlegende Wollmilchsau zu schaffen. Man kann nicht einen Sportwagenfahrer, der gerne Porsche fährt, einen sechsfachen Familienvater, der einen Caravan braucht, und eine biedere Familie, die gerne ein Mittelklasseauto fährt, oder den Single mit einem Smart gleichzeitig bedienen. Daher haben wir gesagt: Neben der Änderung bei der GmbH H, die wir alle für notwendig halten und die wir ja vorgenommen haben, müssen wir auch eine spezifische Antwort auf die Herausforderungen der englischen Limited geben. Das haben wir mit der sogenannten haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, kurz „UG“ genannt, getan. Sie wird ihren Platz in § 5 a des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH H-Rechts finden, und das wird auch so bleiben. Meine Damen und Herren, was zeichnet eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft aus? Der Beweggrund, der uns zu dieser Regelung veranlasst hat, war, dass wir eine preiswerte, schnelle und unkomplizierte Gründung ermöglichen und auch die GmbH H von dem Ballast, den sie mit sich bringt, entschlacken wollten. Unser Angebot ist die Gründung einer Gesellschaft mit einem Stammkapital von 1 Euro. Allerdings besteht die Pflicht zur Thesaurierung eines Viertels des jährlichen Gewinns, bis man das Stammkapital der GmbH H eingezahlt hat. Liebe Mechthild Dyckmans, aus diesem Grunde haben wir die Höhe des Stammkapitals der GmbH H bei 25000 Euro belassen. Denn aufgrund des Angebots einer Einstiegsvariante war ein „Herumfummeln“ an der Stellschraube Stammkapital – nach dem Motto: 25000 Euro, 10000 Euro, 5000 Euro; wer bietet mehr, wer bietet weniger? – gar nicht mehr nötig. Wir konnten diese zugegebenermaßen bedeutungsvolle Seriositätsschwelle beibehalten. Weil Sie eben von Konkursen geredet haben, möchte ich Sie fragen: Wissen Sie eigentlich, wie hoch die Insolvenzsumme im Falle des Konkurses einer klassischen GmbH H ist? Im Schnitt beträgt diese Insolvenzsumme 800000 Euro. 25000 Euro Haftungskapital, mit dem man das abfangen will, ist auch nur eine Quantité negligable. Daher haben wir die Hürde für die Gründung bei einem Stammkapital von 1 Euro eingebaut. Im Gegensatz zu den erfolglosen Versuchen in der Vergangenheit, allerdings bei politisch anders gearteten Konstellationen – ich erinnere nur an das Mindestkapitalgesetz oder an das Mi Ka Tra G –, haben wir es nun geschafft, der klassischen GmbH H unter Beibehaltung ihrer Attraktivität für diejenigen, die sich ihrer schon bedienen, eine kleine Schwester zur Seite zu stellen. Meine Damen und Herren, es ging uns nicht nur darum, eine Regelung zu schaffen, die ein geringes Stammkapital vorsieht, sondern auch darum, die Gründungskosten zu verringern. Wer mit einer Einmann-GmbH H vorliebnehmen will und zum Notar geht, der zahlt 20 Euro Notargebühren und 100 Euro Registergebühren. Das Ganze geht auch noch ziemlich schnell, und die Gründungskosten bleiben mit ungefähr 150 Euro deutlich unter den Kosten für die Gründung einer Limited. Nun wird kritisiert, das Gründungsprotokoll sei Quatsch, und man brauche es nicht. Ich sage Ihnen: Wenn Sie heute zum Arzt gehen und sagen, dass Sie ein bestimmtes Rezept brauchen, dann greift der Arzt in eine Schublade, holt seinen 08 / 15 -Rezept block heraus und schreibt es auf. Das kostet Privatpatienten wie mich, die den 2, 3 -fachen Satz zahlen müssen, 20, 11 Euro. Wer mehr will, wem dieses Basismodell, dieser Smart Standard, nicht reicht, wer lieber einen Smart mit Schiebedach, parfümierten Haftreifen
- [Heiterkeit]
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und Ledersitzen will, der muss natürlich mehr zahlen. Wer mehr will, muss abhängig vom Geschäftswert von mindestens 25000 Euro – da lacht das Herz, Herr Benneter, nicht wahr? – mit nach oben offenen Grenzen, freilich degressiv, mehr zahlen. Das wollen wir auch. Mehr Leistung – mehr Gegenleistung; das ist auch auf anderen Gebieten so, das ist ein ganz einfaches Prinzip. Wenn ich schon für die Urheberschaft der Unternehmergesellschaft verantwortlich gemacht werde, will ich sagen: Solange etwas Erfolg hat, wollen alle der Urheber gewesen sein. So ist es auch diesmal: Es ist kurios, wer sich jetzt alles als Erfinder der UG geriert. Bei Misserfolg steht man allerdings als Waisenknabe da. Aber abwarten! Es ist nicht nur der rechtspolitische Sprecher der Union, der sich für die UG ausgesprochen hat, auch aus der Wirtschaft kamen Rufe nach einer solchen Rechtsform. Ich erinnere daran, dass der Chefjustiziar des DIHK, Herr Dr. Möllering, gesagt hat: Wir brauchen noch eine zusätzliche Rechtsform für die ganz Kleinen.
- [Beifall] Klaus Uwe Benneter (SPD)
- [Beifall] CDU/CSU
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Auch aus der Wissenschaft kamen entsprechende Stimmen. So gehen Teile dieser Idee auf den Nestor, auf den Doyen der deutschen Gesellschaftsrechtslehre, Herrn Professor Dr. Lutter, zurück; die UG hat ihm viel zu verdanken. Auch Professor Heribert Hirte hat uns mit zahlreichen Vorschlägen flankierend zur Seite gestanden. Ihm ist ebenso zu danken wie den Mitarbeitern des Justizministeriums, die, was die UG angeht, zwar zum Jagen getragen werden mussten – freilich, Herr Seibert –, aber das dann wunderbar begleitet haben.
- [Beifall] CDU/CSU
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Wir haben nicht nur national Rückenwind: Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreichs hat erklärt, dass er auf ein ähnliches Gesetz wie für die GmbH H-Reform in Deutschland nebst der UG warte. Wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn die Österreicher demnächst mit einer ähnlichen Gesellschaftsrechtsform aufwarten.
- [Zuruf] Klaus Uwe Benneter (SPD): Die müssen aber Lizenzgebühren zahlen
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Last, but not least: Wer gelegentlich liest – dieses „liest“ wird zugegebenermaßen anders geschrieben –, konnte gestern im Handelsblatt lesen, dass die Europäische Kommission, so Binnenmarktkommissar Mc Creevy, eine Europäische Privatgesellschaft einführen will: die sogenannte Societas Privata Europaea – in keiner meiner Reden darf ein lateinischer Ausdruck fehlen.
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU)
Ich mache nur das, was zulässig ist – obwohl manche hier, was die freie Rede angeht, eigentlich gänzlich gegen die Geschäftsordnung verstoßen.
- [Zuruf] Mechthild Dyckmans (FDP): Ja, leider
Die Europäische Kommission schlägt vor, dass es für die Gründung einer Societas Privata Europaea genügen soll, 1 Euro einzubringen. Ich möchte einmal wissen, wie Sie dagegen angehen wollen, Frau Dyckmans! Aber wollen wir warten, bis die Europäische Kommission endlich zu Potte kommt? Nein. Hic et nunc, hier und jetzt, heute machen wir das!
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Ganz zum Schluss: Verehrte Frau Dyckmans, liebe Mechthild,
- [Zuruf] Mechthild Dyckmans (FDP): Lieber Jürgen
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bei der ganzen Kritik, die du vorgelesen hast, hättest du dir an deinem parlamentarischen Urahnen, dem nationalliberalen Abgeordneten Dr. Bamberg er ein Beispiel nehmen sollen, der sich schon am 21. März 1892 in der 199. Sitzung des Reichstages bei der Einführung der GmbH H neben der Aktiengesellschaft – die übrigens genauso bekämpft worden ist wie jetzt die UG, die neben der GmbH H eingeführt werden soll – wahrscheinlich – ich war nicht Zeitzeuge, auch wenn ich manchmal fast so aussehe –
- [Heiterkeit]
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ganz lässig hingestellt und erklärt hat: Allen Verzagten und allen Kritikern sei gesagt, dass sie sich erst einmal anschauen sollen, wie sich das Neue in der Praxis bewährt. – Das empfehle ich auch. Wir sollten nicht aus Angst vor dem Tode Selbstmord begehen! Wir sollten uns anstecken lassen von dem Optimismus der Pioniere des Gesellschaftsrechts!
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Wir sollten nicht kleinkariert und kleinmütig an einer Gesellschaftsrechtsreform herummäkeln, die – davon bin ich überzeugt – sowohl den Gründungswilligen als auch den Investoren als auch den großen Konzernen einen Rechtsrahmen bietet, innerhalb dessen die Leute ihre unternehmerische Findigkeit, ihren Ideenreichtum umsetzen können. Ich bin der Meinung, mit der Reform, die wir heute verabschieden, wird die GmbH H, wird das Gesellschaftsrecht fit für das 21. Jahrhundert. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Gehb, Sie sprachen eben von einem neuen Design für das Gesetz. Ich denke, es geht nicht um die Fassade, sondern um den Inhalt. Deswegen muss ich Ihnen hier wirklich widersprechen.
- [Beifall] DIE LINKE
Wir beraten heute einen Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung, der den Namen, den er trägt, aus unserer Sicht nicht verdient.
- [Zuruf] Andreas Schmidt (CDU/CSU): Aha
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Wir haben diesen Gesetzentwurf im Ausschuss – ich muss sagen: in seltener Einmütigkeit mit der FDP – abgelehnt.
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das muss der FDP zu denken geben
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Dies werden wir auch heute tun. Aus unserer Sicht gibt es keinen Anlass, die bewährte Rechtsform der GmbH H durch eine neue Unterform zu ergänzen. Diese sogenannte Unternehmergesellschaft ist missbrauchsanfällig, bietet keinen hinreichenden Gläubigerschutz und ist deshalb aus unserer Sicht völlig überflüssig.
- [Beifall] DIE LINKE
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Als Grund für diese Gesellschaftsform hat Dr. Gehb–ich muss ihn wieder zitieren – in der ersten Lesung am 20. September 2007 Folgendes gesagt: "Wir stehen in einem europäischen Wettbewerb nicht nur hinsichtlich der Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen, sondern auch hinsichtlich der Rechtsordnungen und der Rechtsformen. Diesen Wettbewerb nehmen wir an. Wir wollen und müssen ihn gewinnen."
- [Zuruf] Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Gehb, ja
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Für mich stellt sich die Frage, ob dieser von Ihnen ausgerufene Wettbewerb zwangsläufig so aussehen muss, dass die niedrigsten Standards anzusetzen sind. Wenn überhaupt ein Vergleich zwischen Rechtsordnungen gezogen werden kann, dann sollte dies aus der Sicht meiner Fraktion nach dem Maßstab der Verwirklichung sozialstaatlicher und demokratischer Grundsätze erfolgen. Dies scheint mir hier nicht der Motor und der Maßstab der Veränderung gewesen zu sein. Sie unterstellen, dass viele Gründer darauf angewiesen sind, möglichst viel Kapital mit einem möglichst geringen Risiko zu erwirtschaften. Warum dies das Beste ist, kann uns allerdings niemand begründen. Warum muss ein Unternehmer, der als Marktteilnehmer Gewinne erzielt, von den Risiken seines Tuns möglichst freigestellt werden? Ich frage Sie: Wie wollen Sie das den Millionen Arbeitslosen erklären, denen in den vergangenen Jahren immer mehr Risiken der Lebenssicherung aufgebürdet worden sind?
- [Zuruf] Klaus Uwe Benneter (SPD)
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– Ja, ich frage auch Herrn Benneter zum Beispiel. Sie sind ja in einer sozialen, demokratischen Partei, deren Mitglied ich auch einmal war.
- [Zuruf] Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Sie wollen wahrscheinlich eh nur einen VEB
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sollen wir die Gmb H ganz auflösen?
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Die Gründer, die Sie mit 1 Euro mal eben eine Gesellschaft gründen lassen wollen, werden am Markt tätig sein. Die Unternehmergesellschaft wird also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und darüber hinaus viele weitere Gläubiger haben. Was macht dieser Unternehmer denn, wenn er statt der erwarteten Gewinne ganz im Gegenteil Verluste einfährt?
- [Zuruf] Joachim Stünker (SPD): Was macht er heute denn?
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Er wird früher oder später logischerweise in die Insolvenz gehen. Meine Kollegin von der FDP hat es gesagt: Wer dann die Kosten trägt, scheint Ihnen gleichgültig zu sein.
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das, was Sie machen wollen, wäre ein wirtschaftspolitischer Niedergang
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– Dass Sie nicht unserer Meinung sind, ist ja allgemein bekannt.
- [Zuruf] Joachim Stünker (SPD): Sie reden doch schwach
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Ebenso gehen Sie darüber hinweg, dass die neuen Unternehmen, die mit einer weitestgehenden Haftungsbeschränkung entstehen sollen, sehr viel häufiger pleitegehen. Gerade das lehrt ja die Erfahrung mit den britischen Limiteds. Von den Unternehmern, die sich in Deutschland für diese britische Rechtsform entschieden haben, ist ein hoher Prozentsatz längst insolvent. Mit ihrer grandiosen Innovation, mit ihren Unternehmergesellschaften, organisieren Sie einen Wettbewerb der Pleiterekorde. Wenn es um Arbeitslose und Rentner geht, dann drehen Sie jeden Cent dreimal um. Wenn es aber um Gründer geht, dann soll es egal sein, wie viel Geld für Rechtsstreitigkeiten und sonstige Folgekosten verloren geht. Möglichst schnell und möglichst einfach sollen Unternehmen gegründet werden. Viel mehr als ein Dogma haben Sie hier nicht zu bieten. Sie alle haben sicherlich schon von Fällen gehört, in denen die Zahlung der Arbeitslöhne angefochten wurde und die Löhne an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden mussten. Versetzen Sie sich jetzt doch bitte einmal in die Lage eines Arbeiters oder eines Angestellten. Sollen sie, wenn sie bei einem solchen Unternehmen beschäftigt sind, ihren Lohn etwa gleich beim Insolvenzverwalter abgeben, weil sie ja schließlich wussten, dass sie bei einer GmbH H light arbeiten, die eben immer ein bisschen mehr Risiko in sich birgt? Ich habe dies bewusst zugespitzt
- [Zuruf] Klaus Uwe Benneter (SPD): Das hat doch mit diesen Fällen überhaupt nichts zu tun
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– es hat garantiert etwas damit zu tun –, weil die Koalition, wie uns scheint, anders an eine GmbH H-Reform herangeht, als wir das tun würden. Während sich die Koalition fragt, mit welchen Rechtsordnungen sie um die Wette eifern kann, richten wir unseren Blick auch auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und fragen uns, wie wir deren Situation in solchen GmbH Hs verbessern können. Hierzu gibt es allerhand Anknüpfungspunkte im Bereich der Demokratisierung der Entscheidungsprozesse in den Unternehmen. Auch der Gläubigerschutz muss gestärkt werden. Denn dadurch werden Arbeitsplätze erhalten und andere Unternehmen – vor allem im Mittelstand – davor geschützt, bei einer Krise des Vertragspartners selbst in eine Krise zu geraten. Es gäbe also viel zu tun. Mit der Unternehmergesellschaft marschiert die Koalition in die entgegengesetzte Richtung und vermindert den Gläubigerschutz. In der Begründung zur Einführung dieser Unternehmergesellschaft wird lapidar auf die Vielzahl von Gründungen in der Form der Limited hingewiesen. Wie viele Gründungen aber gibt es genau? Wie viele sind schon wieder gelöscht worden? Warum ist das geschehen, und wie ergeht es den Gläubigern solcher Limiteds? Welche Probleme ergeben sich für die Gründer selbst? All diese Fragen sind nicht seriös beantwortet worden, sonst hätten Sie diesen Gesetzentwurf nicht in dieser Form vorgelegt. Zum Teil sind die von mir genannten Fragen in der Anhörung des Rechtsausschusses beantwortet worden. Die Antworten fielen deutlich gegen die Unternehmergesellschaft aus. Es wurde klar herausgestellt, dass der faktische Verzicht auf das Stammkapital ein Risiko für die Gläubiger darstellt. Es wurde auf die französischen GmbH Hs mit weniger als 7500 Euro Stammkapital hingewiesen. Ebenso wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die englischen Limiteds viel insolvenzanfälliger sind als Unternehmen nach dem bislang geltenden deutschen Recht. Ähnliches droht nun mit der Einführung der unterkapitalisierten Unternehmergesellschaft. Gegen diese von uns und vielen Sachverständigen geäußerten Warnungen führen Sie merkwürdige Argumente an. Über das Argument, selbst die 25000 Euro der GmbH H, die als Stammkapital aufzubringen sind, seien nichts im Vergleich zu den gewöhnlich auftretenden Schulden, kann man sich nur wundern. Man fragt sich, ob es sich dabei um Zynismus oder Gedankenlosigkeit handelt. Sie vergessen auch die Seriositätsschwelle, die vom Stammkapital ausgeht. Die Ansparpflicht für das Stammkapital, die für die neue Unternehmergesellschaft gelten soll, mag für Sie eine kleine Beruhigungspille sein. Aus unserer Sicht ist das aber keine Lösung.
- [Beifall] DIE LINKE
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Es ist auch nicht gesagt, dass der Gesetzentwurf den Gründern selbst wirklich hilft. Denn sie kommen damit eher zu dem Trugschluss, dass nichts leichter ist, als ein Unternehmen zu gründen. Im Zweifel sind die Gründer besser beraten, wenn sie durch entsprechende Hürden davon abgehalten werden, unwirtschaftliche Unternehmungen zu gründen. Wegen mangelnder Kreditwürdigkeit werden sie von den Banken sowieso nur dann Geld bekommen, wenn sie persönlich haften.
- [Zuruf] Klaus Uwe Benneter (SPD): Ja Das hat doch nichts mit Stammkapital zu tun Man muss immer selber haften
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– Ja, aber auch das kann durch Ihren Gesetzentwurf zu einem Problem werden; denn Sie fördern die Leichtfertigkeit im Umgang mit unternehmerischen Entscheidungen.
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist wirklich Blödsinn
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– Sie haben gleich die Möglichkeit, darauf einzugehen.
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das werde ich auch
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Ein zu schnelles und leichtfertiges Eingehen persönlicher Haftungsrisiken wird durch Ihr Gesetz indirekt gefördert. Wenn die Gründer mit ihrer Geschäftsidee falsch liegen, sind sie doppelt hart getroffen: als Unternehmer gescheitert und in persönlichen Schulden versunken. Sie haben an keiner Stelle den Bedarf für die Einführung der Unternehmergesellschaft nachgewiesen. Wenn Sie den Vergleich der Rechtsordnungen sozial verantwortlich und ernsthaft durchführen würden, dann wären ganz andere Schlussfolgerungen zwingend notwendig. Dann gäbe es längst den Mindestlohn. Da Sie aber diesen Vergleich nicht sozial verantwortlich durchführen, kann man nur mit Schrecken abwarten, welche Neuerungen uns beim großen Wettbewerb der Rechtsordnungen erwarten. "Alles in allem kann man zur Einführung der Unternehmergesellschaft nur festzustellen: Wie Sie hier auf den Namen „Gesetzentwurf… zur Bekämpfung von Missbräuchen“ kommen, ist schleierhaft und vollkommen unverständlich. Sie öffnen dem Missbrauch Tür und Tor."
- [Zuruf] Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Manchen wird das Recht immer verborgen und schleierhaft bleiben
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Wir werden dem nicht zustimmen. Danke.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Zuruf] Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Das gehört mit zu dem größten Unfug, den ich hier je gehört habe
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