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17. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüße Sie alle sehr herzlich. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 a und 15 b sowie den Zusatzpunkt 8 auf: 15 a)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen – Drucksache 16 / 508 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Verteidigungsausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO b)Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Das Fluglärmgesetz unverzüglich und sachgerecht modernisieren – Drucksache 16 / 263 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Verteidigungsausschuss Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss ZP 8 Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND-NISSES 90 /DIE GRÜNEN Den Schutz der Anwohner vor Fluglärm wirksam verbessern – Drucksache 16 / 551 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Verteidigungsausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Bundesregierung Bundesminister Gabriel.
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Sigmar Gabriel (SPD)
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung bringt heute ihre Gesetzesnovelle zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm ein. Die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft haben ein gemeinsames großes Interesse daran, dass wir diese Novelle zügig beraten und für Rechtssicherheit sorgen. Wenn ich die Anträge und die Positionierungen zu diesem Vorhaben richtig verstanden habe, dann sind wir uns fraktionsübergreifend einig, dass der Gesetzgeber handeln muss. Diese Meinung kommt jedenfalls auch in den Anträgen der Oppositionsfraktionen FDP und Grüne sehr dezidiert zum Ausdruck.
- [Zuruf] Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es
Denn Millionen Menschen, die in der Nähe von Flughäfen leben, werden durch Fluglärm nicht nur gestört, sondern auch einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Wir wissen alle, dass wissenschaftliche Studien seit langer Zeit Lärm als eine der großen Ursachen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen belegen. Wir wissen gleichzeitig, dass wir hier gleichsam zwei Seelen in einer Brust haben. Es gibt diejenigen, die, sofern sie sich das leisten können, zu jeder Zeit mit Flugzeugen möglichst weit wegfliegen wollen, diejenigen, die vom Lärm betroffen sind und die Flughafennutzung zum Zwecke der Lärmminderung einschränken wollen. Diese beiden Seelen spiegeln sich natürlich auch in dem Gesetzentwurf wider. Wir alle – jedenfalls die, die sich länger als ich mit diesem Thema befasst haben – wissen, dass in den letzten sechs Jahren immer wieder der Versuch unternommen wurde, beides zu einem ausgewogenen und vertretbaren Kompromiss zu führen. Lassen Sie mich deshalb eine Bemerkung vorab machen. Ich habe bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfes bemerkt, dass wir – wie alle das gelegentlich tun – immer noch quasi reflexartig das wiederholen, was wir in der Vergangenheit, als wir entweder in der Regierung oder in der Opposition waren, zu bestimmten Themen gesagt haben. Ich schlage vor, dass wir, weil es sich hier um eine sehr schwierige Suche gehandelt hat – sonst hätte es nicht sechs Jahre gedauert, bis man zu einem Gesetzentwurf gekommen ist –, versuchen, in den Ausschussberatungen sehr dezidiert darauf einzugehen, welche denkbaren Kritikpunkte es gibt und was zu den vorliegenden Kompromissen geführt hat. Es ist ja ein Gesetzentwurf, der eins zu eins den Kompromiss der alten Bundesregierung wiedergibt. Ich kann gut verstehen, dass sich diejenigen, die damals in der Opposition waren – zum Teil sind sie es ja auch heute noch –, an das erinnern, was sie zu jener Zeit gesagt haben. Das würde uns nicht anders gehen. Aber vielleicht können wir es schaffen, noch einmal genau zu überprüfen, ob das, was gegen den Gesetzentwurf eingewandt wird – einerseits von den Vertreterinnen und Vertretern derjenigen Bürgerinitiativen, die die Belastung noch weiter verringern wollen, andererseits von den Vertretern der Fluggesellschaften oder Flughäfen –, ob also diese Maximalpositionen wirklich durchgesetzt werden sollten oder ob wir nicht mit diesem Gesetzentwurf einen Stand erreicht haben, der gewährleistet, dass wir das inzwischen frei entwickelte Richterrecht als Parlament wieder einfangen und eine wirklich verlässliche gesetzliche Grundlage schaffen. Wir sollten ehrlich zugeben, dass unser Gesetzentwurf, der den Versuch unternimmt, beide Seiten zu respektieren, noch nicht all das beinhaltet, was die Rechtsprechung in Deutschland abdeckt. Es gibt Hinweise darauf, dass auch Rechtsprechung stattfindet, die weit über das hinausgeht, was selbst der Kompromissentwurf von Rot-Grün aus der letzten Legislaturperiode enthält. Auf der anderen Seite gibt es Flughafenbetreiber, die insbesondere ihre Neubauten, aber auch ihre Erweiterungsbauten bereits heute schon gemäß den Richtlinien dieses Gesetzentwurfs errichtet haben. Derzeit läuft ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht um den Flughafen Berlin-Brandenburg International. Ich will in diesem Zusammenhang auf einen Punkt hinweisen, der für diejenigen, die dieses Projekt wollen, wichtig ist: Die Seite, die diesen Flughafen bauen will, bezieht sich vor Gericht auf diesen Gesetzentwurf mit seinen Lärmgrenzwerten und nimmt sie als Argument für die Bewilligung der Planungen. Diesen Punkt muss man wissen, wenn man den Gesetzentwurf wesentlich verändern will. Die Bayern liegen, was den Bereich Lärmschutz angeht, wieder einmal weit vorne. Der Flughafen München ist heute einer der wirtschaftlichsten Flughäfen, die wir in Deutschland haben. Dort gibt es aber überhaupt keine Probleme, die im Gesetz vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten.
- [Beifall] Ulrich Kelber (SPD)
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Man sollte aber auch offen ansprechen, dass es bei einem Flughafen Schwierigkeiten gibt, nämlich beim Flughafen Frankfurt/Main. Dort entstanden die Probleme, weil über einen langen Zeitraum zu wenig unternommen worden ist. Man hat sich darauf verlassen, dass die gesetzlichen Regelungen entweder nicht kommen oder nicht so scharf ausfallen werden. Deshalb ist der Investitionsbedarf in Hessen höher als an jedem anderen Standort. Übrigens hat Leipzig überhaupt keine Probleme mit der Einhaltung dieser Grenzwerte.
- [Beifall] SPD
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– Darüber freuen sich die Leipziger. Wir haben also an einem Flughafen Probleme, über die wir offen reden müssen. Aber wir sollten nicht so tun, als ginge es einfach von der Hand, alle Probleme durch eine wesentliche Änderung des Gesetzentwurfes zu lösen. Meine Bitte wäre also, sehr intensiv in die Beratungen einzusteigen. Ich will dem Ausschuss dafür gerne zur Verfügung stehen. Das gilt natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses. Wir wollen diesen Gesetzentwurf nicht durchpeitschen, sondern wir wollen dafür sorgen, dass wir sachgerecht über die Probleme reden, die sich bei der Suche nach Kompromissen natürlich immer ergeben. Dass es diese Probleme gibt, sollte weder die eine noch die andere Seite verschweigen. Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahre 1971. Wir alle können uns vorstellen, dass es längst nicht mehr up to date ist. Damals gab es in Deutschland 2500 Starts und Landungen pro Tag; heute sind es 6000. 1971 wurden 32 Millionen Passagiere befördert. 2005 waren es 165 Millionen. Das 35 Jahre alte Gesetz entspricht nicht mehr den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung. Die Lärmschutzzonen reichen kaum über die Flughafengelände hinaus. Das noch geltende Fluglärmgesetz erlaubt sogar, ein Krankenhaus oder einen Kindergarten unmittelbar am Zaun der großen deutschen Flughäfen zu errichten. Das wird niemand von Ihnen für sinnvoll halten. Aus diesem Grund müssen wir das inzwischen durch Richterrecht in der beschriebenen Art und Weise sehr unterschiedlich geregelte Problem beim Lärmschutz neu lösen. Einige Stimmen sagen, dass dies bitte schön nicht in einem neuen Fluglärmgesetz geregelt werden sollte, sondern im Luftverkehrsgesetz. Ich will niemandem unterstellen, dass er damit gezielt versucht, in eine Bundesratsdebatte einzusteigen. Man muss aber Folgendes wissen: Wenn wir Entbürokratisierung wollen, dann macht es nicht viel Sinn, ein Gesetz zweimal zu beraten, nämlich das Fluglärmgesetz für den Bereich des Bestandes und das Luftverkehrsgesetz bei wesentlichen Ausund Erweiterungsbauten. Denn es sind die gleichen Regelungen. Der Verweis im vorliegenden Gesetzentwurf auf § 8 des Luftverkehrsgesetzes ist nach meiner Auffassung wirklich eine exzellente Möglichkeit zur Minimierung unnötiger Bürokratie. Auf anderen Wegen würden wir dies nicht erreichen. Mehr Rechtssicherheit gibt es durch eine andere Vorgehensweise nicht. Das ist alles durch die Verfassungsrechtler geprüft worden. Daher glaube ich, dass wir hier eine sinnvolle Lösung gefunden haben.
- [Beifall] SPD
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Ich will auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfs nicht intensiver eingehen; das werden wir in den Ausschussberatungen tun. Im Gesetz sind erweiterte Schutzzonen vorgesehen. Im Antrag der FDP-Fraktion, aber auch im Antrag der Grünen wird darauf hingewiesen, dass man bei Hauptund Nebenflugbetriebsrichtungen gleiche Regelungen in Bezug auf den Lärmschutz haben sollte. Unser Vorschlag, erweiterte Schutzzonen einzurichten, stellt einen guten Kompromiss dar. Man muss nur wissen, dass diese erweiterten Schutzzonen ganze Gemeindeteile betreffen. Ich war lange genug in der Kommunalpolitik tätig, um zu wissen, was ein absolutes Bauverbot in einer Gemeinde für den Bürgermeister bedeutet. Auch da sind uns als Parteien die kommunalpolitischen Probleme unserer Bürgermeister und Landräte nicht fremd. Es geht vielmehr darum, mit entsprechenden technischen Maßnahmen zu versuchen – in diesem Fall zugegebenermaßen gestreckt über zehn Jahre –, weiterhin vorhandene Baumöglichkeiten zu nutzen. Auf die Kosten will ich allerdings noch eingehen. Im Vorfeld sind gigantische Kosten veranschlagt worden: am Anfang um die 5 Milliarden Euro. Dann gab es in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eine Untersuchung darüber, welche Kosten in den kommenden zehn Jahren ausgelöst werden. Ich glaube, dass wir diesen Kostenschätzungen deshalb trauen können, weil alle Beteiligten an dieser Untersuchung teilgenommen haben. Bei Verkehrsflugplätzen entstehen Kosten von 600 Millionen bis 740 Millionen Euro, bei Militärflugplätzen Kosten von 75 Millionen bis 95 Millionen Euro. Umgelegt auf den Zeitraum von zehn Jahren bedeutet dies eine Verteuerung um 1 Euro pro Ticket. Bei einer Verteuerung um 1 Euro pro Ticket kann ich, ehrlich gesagt, keine Gefährdung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit erkennen, jedenfalls dann nicht, wenn Freunde von mir für einen Flug nach Barcelona weniger bezahlen als für ein S-Bahn-Ticket in Berlin.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Das sollte man also realistisch sehen. Ich gebe zu: Es gibt ein Problem; das ist der Flughafen Frankfurt. Dort gibt es einen sehr großen Nachholbedarf. Deshalb sind die Kosten dort relativ hoch. Ich bin gern bereit, auch darüber noch zu reden. Aber an sich haben wir einen guten Kompromiss gefunden. Eine abschließende Bemerkung zum Thema „Ungleichbehandlung des militärischen Flugverkehrs und des zivilen Flugverkehrs“. Wir haben uns in unserem Kompromiss dazu entschieden, den Vorschlag, beide Verkehre gleich zu behandeln, nicht zu übernehmen. Es gibt ja insbesondere aus der FDP-Fraktion Forderungen nach einer Gleichbehandlung. Sie wissen so gut wie ich, dass der Grund dafür, dass wir für eine differenzierte Behandlung waren, der ist, dass die Tagesrandbelastung bei Militärflughäfen bzw. Militärflugzeugen am Morgen, am Abend, in der Nacht und vor allen Dingen am Wochenende, also gerade dann, wenn sich Menschen in ihrer Erholungsphase befinden, weit geringer ist als bei zivilen Flughäfen. Wir sind der Überzeugung, dass für die zivile Luftfahrt schärfere Grenzwerte gelten müssen, als es bei Militärflugplätzen nötig ist. Das ist der Grund dafür, dass wir uns im Kompromisswege für eine Differenzierung der Werte entschieden haben. Ich glaube, nach sechs Jahren Debatte – es ist ein schwieriges Feld; mit Sicherheit sind nicht alle Probleme gelöst – haben wir einen vertretbaren Kompromiss geschlossen, bei dem wir eine wirklich überalterte Rechtssituation sowohl zugunsten der Luftverkehrswirtschaft–sie hat jetzt Planungssicherheit – als auch zugunsten der Anwohnerinnen und Anwohner haben erneuern können. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Michael Kauch (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Geschichte der Novellierung des Fluglärmgesetzes ist lang und leidig. Bereits die Vorgängerregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung von 1998 den Menschen in den Einflugschneisen versprochen, es werde sich jetzt etwas ändern. Eingehalten wurden diese Versprechungen bis zum Schluss jedoch nicht. Jetzt legt die neue Regierung endlich einen Gesetzentwurf vor. Das begrüßen wir ausdrücklich. Viel zu lange haben nicht nur die Anwohner darauf gewartet, dass der Lärmschutz an die aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung angeglichen wird. Viel zu lange haben auch die Flughafenbetreiber darauf gewartet, dass es endlich Rechtssicherheit, Planungssicherheit und vor allen Dingen Wettbewerbsgleichheit unter den Flughäfen gibt. Denn die Vielzahl der unterschiedlichen Urteile hat dazu geführt, dass die Wettbewerbssituation der einzelnen Flughafenstandorte nicht mehr fair geregelt ist.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] FDP
Tatsächlich wird heute an den meisten Flughäfen entweder freiwillig oder durch Auflagen der Betriebsgenehmigung mehr für den Schallschutz getan, als es das Gesetz von ihnen verlangt. Wenn es nach der heutigen Rechtslage, nach dem heutigen Fluglärmgesetz, ginge, dann wäre beispielsweise an meinem Heimatflughafen in Dortmund die Schutzzone 1 an der Startbahn und die Schutzzone 2 am Terminal zu Ende. Das ist der Stand des Fluglärmgesetzes von 1971. Deshalb haben wir erheblichen Handlungsbedarf. Ich möchte an dieser Stelle aber auch den Sorgen begegnen, die Bürger im Blick darauf haben, was denn passiert, wenn wir jetzt ein Gesetz verabschieden, es aber eine Betriebsgenehmigung gibt, die einen stärkeren Lärmschutz vorsieht. Ich denke, alle – auch die Schutzgemeinschaften gegen Fluglärm – sollten dazu beitragen, dass in der Diskussion Sachlichkeit einkehrt. Wenn wir hier ein Gesetz verändern, das Mindeststandards setzt, dann hebt das natürlich nicht die bestehenden Betriebsgenehmigungen auf. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wir begrüßen aber ausdrücklich nicht, dass sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat; denn sie macht damit nichts anderes, als die Fehler der Vorgängerregierung eins zu eins zu übernehmen.
- [Beifall] FDP
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Herr Gabriel, Sie sind mit Ihrem Entwurf eines Fluglärmgesetzes weiter gekommen als der Kollege Trittin, der heute ebenfalls unter uns weilt. Inhaltlich ist es aber kein Fortschritt gegenüber der Einigung vom Mai, die das Kabinett nie erreicht hat. Dieses Fluglärmgesetz ist weit davon entfernt, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den betroffenen Anwohnern, den Nutzern und den Flughafenbetreibern zu leisten. Vor allem müssen wir feststellen: Auch Sie begehen mit Ihrem Gesetzentwurf den trittinschen Fehler, beim Lärmschutz Bürger erster, zweiter und dritter Klasse zu schaffen.
- [Beifall] FDP
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Anwohner von Militärflughäfen sollen lediglich bei Grenzwerten geschützt werden, bei denen nach einhelliger Einschätzung der Lärmwirkungsforschung eine Gesundheitsgefährdung besteht. Sie argumentieren, das sei durch die besondere Situation in den Tagesrandlagen begründet. Natürlich ist das Lärmbild an einem Militärflughafen ein anderes als an einem Verkehrsflughafen. Die Grenzwerte, über die wir reden, sind aber bereits Mittelwerte. Das heißt: Wenn man in den Tagesrandlagen eine niedrigere Belastung als an den Verkehrsflughäfen hat, dann ist sie während des Tages umso größer. Es gibt in diesem Land auch Menschen, die nachts im Spätdienst oder frühmorgens arbeiten und während des Tages ihre Ruhephasen brauchen. Deshalb müssen alle Anwohner, wenn es um Mittelwerte über den Tag geht, gleich behandelt werden.
- [Beifall] FDP
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An den neuen und auszubauenden Flughäfen wollen Sie Schallschutzmaßnahmen schon deutlich früher bezahlen lassen als an Bestandsflughäfen. Es ist ein durchaus diskussionswürdiges Argument, zu sagen: Wenn jemand einen neuen Flughafen baut, dann muss es einen Interessenausgleich zwischen ihm und den Anwohnern geben. Die Frage aber ist: Was ist das Schutzziel des Fluglärmgesetzes? Das Fluglärmgesetz hat das Ziel, Gesundheitsschutz sicherzustellen; das Luftverkehrsrecht hat das Ziel, den Interessenausgleich herzustellen. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Frage der Ausbauflughäfen angemessen im Luftverkehrsrecht zu klären ist, weil es andere Schutzziele als das Fluglärmgesetz hat.
- [Beifall] FDP
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Das, was ich gerade aufgeworfen habe – Anwohner erster, zweiter und dritter Klasse –, umschreibt die zentralen Kritikpunkte unsererseits an diesem Gesetzentwurf. Da es um den Gesundheitsschutz der Menschen geht, müssen die Grenzwerte für alle gelten. Deshalb werden wir, die FDP-Fraktion, uns dafür einsetzen, dass im Ausschuss eine Anhörung mit Fachleuten aus der Lärmwirkungsforschung stattfindet, um insbesondere die Argumente bezüglich der Militärflughäfen auszuräumen. Es stellt sich folgende Frage: Besteht nicht das wirkliche Argument der Bundesregierung dafür, die Anwohner an Militärflughäfen schlechter zu stellen – Herr Gabriel, es ist vielleicht nicht Ihr Argument, sondern das Ihrer Kabinettskollegen –, darin, dass die Militärflughäfen die einzigen Flughäfen sind, wo der Bund die Maßnahmen selber bezahlen muss, während ansonsten mit dem Fluglärmgesetz ein Gesetz geschaffen wird, für dessen Umsetzung andere zahlen müssen, nämlich die Kommunen, die Länder oder die privaten Eigentümer der Verkehrsflughäfen? Wenn es den Bund selber Geld kostet, ist er nicht bereit, diese Kosten zu tragen. Das dürfte der tiefere Sinn dessen sein, was hier im Hinblick auf die Militärflughäfen beschlossen wird.
- [Beifall] Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- [Beifall] FDP
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Wir, die FDP-Fraktion, wollen anspruchsvolle Grenzwerte, die dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung entsprechen. Wir wollen, was die Schallschutzmaßnahmen angeht, eine Gleichbehandlung des zivilen und des militärischen Fluglärms. Wir wollen die Einführung strenger Nachtschutzzonen. Dabei sollten wir in den Ausschussberatungen noch einmal darüber nachdenken, ob es möglicherweise sinnvoll ist, im Gesetz die Frage der Einzelschallereignisse gegenüber dem Dauerschallpegel stärker zu gewichten; denn gerade die Aufwachreaktionen in der Nacht, die gesundheitsgefährdend sind, kommen nicht so sehr durch den Dauerschallpegel, sondern durch laute Einzelereignisse zustande. Da sollten wir uns das Gesetz noch einmal genauer anschauen.
- [Beifall] FDP
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Die Grünen haben die so genannte 100 / 100 -Regelung in ihrem Antrag wieder aufgewärmt, obwohl Herr Trittin sie bereits aus dem Gesetzentwurf gestrichen hatte. Wir bitten die Bundesregierung daher, bei ihrem Kurs zu bleiben; denn es muss darum gehen, realistische und nicht hypothetische Belastungsszenarien in das Gesetz aufzunehmen.
- [Beifall] FDP
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Es ist wichtig, zu fragen: Wie wollen wir die Siedlungssteuerung betreiben, um nicht die Zahl derjenigen zu erhöhen, die durch Lärm belastet werden? Deshalb wäre es sinnvoll, die Bauverbote im Fluglärmgesetz zu verschärfen. Die Bundesregierung macht in ihrem Gesetzentwurf das Gegenteil: Die Bauverbote werden gelockert. Auch darüber müssen wir im Ausschuss noch einmal dringend reden; denn es kann nicht sein, dass, um den von Ihnen angesprochenen Bürgermeistern Gutes zu tun, Bauvorhaben genehmigt und Häuser errichtet werden, in denen später Menschen wohnen, die erneut Schallschutzmaßnahmen einfordern, die finanziert werden müssen. Eines ist an diesem Vorgang bemerkenswert: Der Minister hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem die CDU/ CSU auch zugestimmt hat. Noch vor der Entscheidung im Kabinett hat die Kollegin Reiche jedoch eine so grundsätzliche Kritik an diesem Gesetzentwurf in einer Pressemitteilung verbreitet, dass man sich fragen muss, ob dieser Gesetzentwurf überhaupt in der Koalition abgestimmt wurde. Darüber hinaus muss man die Kollegin Reiche fragen, ob sie sich jemals mit diesem Thema beschäftigt hat; denn über ihre Argumente zur Kostenschätzung wurde in den letzten Monaten ausführlich diskutiert und die Probleme sind einvernehmlich zwischen den Betreibern und den Fluglärmgegnern geklärt worden. An dieser Stelle möchte ich dazu aufrufen, die sachlichen Fragen des Gesetzentwurfs zu klären. Die liberale Opposition wird sich für einen angemessenen Interessenausgleich einsetzen. Vielen Dank.
- [Beifall] FDP
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Ulrich Petzold (CDU/CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kauch, selbstverständlich können wir manchem Argument folgen. Sie haben die Militärflughäfen angesprochen. Dazu möchte ich Ihnen etwas sagen. Wenn Sie die DLR-Studie und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster richtig lesen, dann kommen Sie nicht umhin, der Regelung zuzustimmen, die wir gefunden haben. Lärm ist eine Geißel der modernen Zivilisation.
- [Zuruf] Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Genau
In einer Zeit, in der Hektik und Stress immer mehr den Lebensrhythmus sehr vieler Menschen bestimmen, steigt das Bedürfnis nach Erholung und Ruhe. Waren Ruhe und Stille in den vergangenen Jahrhunderten noch etwas Selbstverständliches, wurde das Recht auf akustische Ungestörtheit in den letzten Jahren immer mehr zum Luxusgut. Ein wesentlicher Störfaktor für die meisten Bürger ist der Verkehrslärm, vor allem die Geräusche, die durch den zunehmenden Luftverkehr entstehen. Die Zahl der davon betroffenen Menschen steigt ständig und die Menschen fragen die Politik zu Recht nach Antworten für ihr Problem. Es wird immer wieder angeführt, dass das gültige Fluglärmschutzgesetz aus dem Jahr 1971 stammt, die letzte Aktualisierung 1984 vorgenommen wurde und sich seitdem nichts getan hat. Das ist, wie Herr Bundesminister Gabriel bereits ausgeführt hat, nur die halbe Wahrheit. Eine ganze Reihe von Gesetzen, Verordnungen und europäischen Richtlinien haben in Randbereichen immer wieder auf das Problem des Fluglärms Bezug genommen und sich positiv auf die Lärmminderung ausgewirkt. Man darf ebenso nicht vernachlässigen, dass Verkehrsflughäfen und Fluggesellschaften sehr viele technische Vorleistungen zur Lärmminderung erbracht haben. So wurden von ihnen bis zum Jahr 2002 rund 550 Millionen Euro für passive Lärmschutzmaßnahmen der Anwohner aufgewandt, 420 Millionen Euro wurden davon allein auf freiwilliger Basis ausgegeben. Das heute eingesetzte fliegende Material verursacht im Vergleich zu dem in der Zeit, in der das noch gültige Lärmschutzgesetz verabschiedet wurde, einen um 30 Dezibel verminderten Lärm. Auch lärmmindernde An- und Abflugverfahren mit neuen Technologien und optimierten Flugroutenplanungen haben sich sehr positiv ausgewirkt. Nicht umsonst werden die Lärmwerte pro Flugbewegung, die 1971 für Wohngebiete eingefordert wurden, heute schon auf dem Flugplatzgelände erreicht. Doch muss man natürlich auch feststellen: All die lobenswerten lärmmindernden Maßnahmen wurden durch den dramatisch gewachsenen Flugverkehr deutlich kompensiert. Deshalb gab es bereits 1997 eine Anhörung im Deutschen Bundestag, in der ein dringender Handlungsbedarf festgestellt wurde. Dieser mündete im Februar 1998 in einen Bundestagsbeschluss mit dem Auftrag an die Bundesregierung, eine Novellierung des Fluglärmgesetzes zum Schutz der Bevölkerung vorzunehmen. Im Mai 2005 legte der vorherige – seit 1998 im Amt befindliche– Bundesumweltminister den Entwurf eines Fluglärmschutzgesetzes vor, der jedoch der Diskontinuität anheim fiel. Umso höher ist es zu bewerten, dass Bundesminister Gabriel nach der Vereinbarung im Koalitionsvertrag das Problem Fluglärm so kurzfristig und zielstrebig in Angriff genommen hat. Wir werden seine Bemühungen, durch die Novellierung Rechtsfrieden und Rechtssicherheit für die Betroffenen herzustellen, unterstützen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Es muss unser Ziel sein, den Gesetzgebungsvorgang in einem überschaubaren Zeitraum abzuschließen.
- [Zuruf] Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja Wohl wahr
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Mit wachsender Sorge sehe ich jedoch ein Problem, über das gesprochen werden muss. Die Rechtsabteilung Ihres Hauses, Herr Minister Gabriel, hat die Gesetzgebungskompetenz für den vorliegenden Gesetzentwurf mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 und Art. 73 Nr. 6 des Grundgesetzes begründet. Dagegen steht die Auffassung der Bundesländer. Sowohl das Fluglärmgesetz aus dem Jahr 1971 als auch dessen zwischenzeitliche Änderungen wurden mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedet. Mit der Novelle sollen die den Ländern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung übertragenen Vollzugsaufgaben mit den entsprechenden Kostenfolgen erheblich ausgeweitet bzw. neu begründet werden. Damit würde das Gesetz unmittelbar in die Verwaltungskompetenz der Länder im Sinne von Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes eingreifen und es bedarf daher nach Auffassung der Länder zwingend der Zustimmung des Bundesrates. Herr Bundesminister, ich habe die Befürchtung, dass sich die Rechtsabteilung Ihres Hauses in der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit durch die Länder etwas vergaloppiert hat. Ich unterstelle nicht einmal, dass Ihre Juristen Unrecht haben, das nicht. Aber wir haben in der vorherigen Legislaturperiode auch schon versucht, das Hochwasserschutzgesetz – daran können Sie sich sehr gut erinnern, Herr Trittin – zustimmungsfrei durch den Bundesrat zu bekommen.
- [Zuruf] Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja War es auch
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Das Ende vom Lied war, dass der Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit seine Kompetenz für das Hochwasserschutzgesetz erklärte. Dadurch war es mit der geplanten Zustimmungsfreiheit vorbei. Sie wissen das ganz genau.
- [Zuruf] Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dadurch wurde es nicht zustimmungspflichtig
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Da halfen dann auch keine Appelle an die Parteidisziplin Ihrer rheinlandpfälzischen Umweltministerin Conrad. Es hatte sich eine Phalanx von Ländern gebildet, die ein Jahr Verhandlungen zur Folge hatte, uns also ein Jahr Stillstand gekostet hat.
- [Zuruf] Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Leider Ja
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Dies hätte bei rechtzeitigen, vertrauensvollen Gesprächen sicherlich vermieden werden können. Genau das fordern wir ein.
- [Beifall] CDU/CSU
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Wir brauchen diese vertrauensvollen Gespräche auch in unserer Fraktion. Ich denke an die nicht gerade prickelnde Unterrichtung durch einen Ihrer Abteilungsleiter am Dienstag. Ich denke, der Umgang Ihres Hauses – das haben Sie bewiesen – kann ein ganz anderer sein. Ich hoffe auf eine sehr gute Zusammenarbeit in den nächsten Wochen. Ich gehe mit Sicherheit davon aus, dass sich die Positionen nicht so wesentlich unterscheiden und durchaus in Übereinstimmung gebracht werden können. Deswegen muss es uns in den nächsten Wochen darum gehen, folgende Fragen frühzeitig auszuräumen: Inwieweit dürfen in Fluglärmzonen überhaupt noch Wohngebäude oder lärmsensible Einrichtungen errichtet werden? Muss es nicht eine Haftung für Bauherren und -planer geben, die den Lärmschutz vernachlässigt haben? Ist es möglich, weitere positive Anreize für einen verstärkten Einsatz Lärm mindernder Flugzeuge zu setzen? Sind ohne weitere Änderungen im Luftverkehrsgesetz tatsächlich alle Interpretationsspielräume und alle Anlässe für Rechtsstreitigkeiten beseitigt? Welche Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sind so gesichert, dass sie bei gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden können? Zu einigen dieser Fragen wird sich in ein paar Wochen die Judikative in Leipzig im Rahmen des Mammutprozesses um den Großflughafen Schönefeld äußern. Welchen Zielpunkt sie dabei setzt, sollte uns nicht egal sein: Es geht zum Beispiel darum, ob die Forderung des Leipziger Regierungspräsidiums erfüllt wird, im Rahmen der Planfeststellung für den Leipziger Flughafen auch den Aspekt des Wiedereinschlafens in Nachtschutzzonen zu berücksichtigen, und um die Frage, welche Wirkung die Ergebnisse der DLR-Studie im Rahmen zukünftiger juristischer Verfahren entfalten werden. Wir sollten uns durchaus überlegen, wie wir in den nächsten Wochen mit den Betroffenen umgehen und in welcher Form wir gemeinsam mit ihnen beraten. Danke schön.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Lutz Heilmann (DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird leider nicht immer gut. Seit Jahrzehnten wird über die Novellierung des Fluglärmgesetzes gesprochen. Rot-Grün hat sieben Jahre lang angekündigt, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Jetzt dürfen wir im Bundestag über diesen Gesetzentwurf debattieren. Eine lange Lagerung führt zwar meist zu einem guten Wein, nicht aber zu einem guten Gesetzentwurf. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein reiner „Schallschutzfenster-Fördergesetzentwurf“. Kein einziger Flughafen wird dadurch leiser und kein Anwohner wird wirklich vom Fluglärm entlastet. Dieser Gesetzentwurf ist ein reiner Erstattungsgesetzentwurf, in dem die Zahlungen der Flughäfen an die Anwohner geregelt werden.
- [Zuruf] Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deswegen fordern Sie ja auch einen Flughafen in Neuhardenberg Sagen Sie dazu auch mal etwas Der dortige Bürgermeister von den Linken ist da ja ganz vorne mit dabei
Wenn wir über Fluglärm reden, dürfen wir aber nicht nur über Schallschutzfenster oder technischen Fortschritt sprechen. In der Tat würde zwar das einzelne Flugzeug–wenn auch zu langsam, so aber doch kontinuierlich – leiser. Gleichzeitig würde sich jedoch die Anzahl der Flüge verdoppeln, in Deutschland in etwa alle 20 Jahre. Die Folge wäre, dass der Fluglärm insgesamt deutlich zunehmen würde. Noch dramatischer sind die Klimafolgen des Flugverkehrs: Er ist auf dem besten Weg, zum Klimakiller Nummer eins zu werden. So überstiegen die Klimafolgen des Luftverkehrs bereits im Jahre 2000 die der weltweiten PKW-Flotte. Der Anteil des Flugverkehrs am globalen Treibhauseffekt beträgt bereits 9 Prozent; die Tendenz ist steigend. Aufgrund massiver Subventionen sind im Luftverkehr sehr hohe Wachstumsraten zu verzeichnen. Gleichzeitig allerdings schädigt er die Umwelt am meisten. Daher fordern wir den Abbau aller Subventionen für den Flugverkehr.
- [Beifall] DIE LINKE
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Denn der Abbau der Subventionen würde selbst nach der niedrigsten Berechnung jedes Jahr mehr Geld einbringen als das Fluglärmgesetz in den nächsten zehn Jahren an Kosten verursacht. Noch immer gibt es keine Kerosinsteuer, noch immer zahlt der internationale Luftverkehr keine Mehrwertsteuer und noch immer werden die Billigflieger von Flughäfen massiv subventioniert. All dies ist nicht länger hinnehmbar. Denn im Gegensatz dazu sind in den Ticketpreisen der wesentlich umweltfreundlicheren Bahn Mineralölsteuer-, Stromsteuer- und Mehrwertsteuerzahlungen enthalten.
- [Zuruf] Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Richtig Das ist der entscheidende Punkt
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Allein diese Bestandteile kosten die Kunden oft mehr als ein Flugticket. Wir hoffen, dass die EU ihre Planungen hinsichtlich der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel nun umsetzt und dass die Bundesregierung dieses Vorhaben aktiv unterstützt. Werte Kolleginnen und Kollegen, das Fluglärmgesetz bringt einige Verbesserungen für die betroffenen Menschen. Es ist aber bei weitem nicht ausreichend. Für wirklichen Lärmschutz müssten echte Grenzwerte eingeführt werden, die nicht überschritten werden dürften.
- [Beifall] DIE LINKE
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Diese würden die Flughafenbetreiber zwingen, aktive Maßnahmen zur Senkung des Fluglärms durchzuführen, zum Beispiel Beschränkungen für laute Flugzeuge und Nachtflugverbote. Leider schafft der vorliegende Gesetzentwurf keine rechtliche Grundlage für Nachtflugverbote. Die gewählten Grenzwerte für die Tagschutzzonen sind nicht ausreichend. Ein wirksamer Gesundheitsschutz der Anwohner ist somit nicht gewährleistet. An einigen Flughäfen – der Minister sprach es an – wurden in letzter Zeit Grenzwerte für den Schallschutz festgelegt, die strenger sind als die, die im jetzt vorgelegten Gesetzentwurf enthalten sind. In der Praxis sind niedrigere Grenzwerte also machbar. Die vorgesehenen Grenzwerte führen, wie der Minister richtig sagte, zu Mehrkosten von umgerechnet maximal 1 Euro. Ich bin mir sicher, unsere und auch Ihre Wähler zahlen gerne auch 2 Euro pro Flugticket mehr. Ja, mehr kostet ein anspruchsvoller Gesundheitsschutz im Flugbereich nicht.
- [Beifall] Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
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Die vorgesehene Einführung einer Nachtschutzzone sehe ich zwar als eine deutliche Verbesserung an, die hierfür vorgeschlagenen Grenzwerte sind aber noch zu hoch. Statt des Wertes von 50 d B(A), der überdies erst ab 2011 gelten soll, muss schnellstmöglich ein Grenzwert von 45 d B(A) angesetzt werden. Nur so kann garantiert werden, dass Anwohnern Schlafstörungen erspart bleiben. Eine Übergangsregelung bis 2011 widerspricht doch dem gesunden Menschenverstand. Übergangsfristen von bis zu 13 Jahren für den Anspruch auf Schallschutz verhöhnen die Betroffenen, die teilweise seit Jahrzehnten auf eine Minderung der Lärmbelästigung warten. Ich empfehle allen Schöpfern dieser Regelung, in die Nähe eines Flughafens zu ziehen.
- [Beifall] DIE LINKE
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Dort können Sie einen Praxistest durchführen; ich wünsche Ihnen ein gutes Durchhaltevermögen. Die Festsetzung der Tagschutzzone 2 hat fast keine rechtlichen Konsequenzen. Wir fordern deswegen, dass wie in der Tagschutzzone 1 Erstattungssysteme eingeführt werden. Die Bauverbote in Schutzzonen werden durch viele Ausnahmeregelungen ausgehebelt. Statt die Bebauung einzuschränken, werden die Baumöglichkeiten mit diesem Gesetz sogar ausgeweitet. Damit entfällt ein wesentlicher Vorteil des Fluglärmgesetzes für die Flughafenbetreiber, die zu Recht darauf hinweisen, dass viele der heute von Lärm Betroffenen in die Nähe eines bestehenden Flughafens gezogen sind. Die so genannte 100 / 100 -Regelung zur Messung des Fluglärms ist im Gegensatz zum Referentenentwurf des BMU von 2004 entfallen. Die stattdessen vorgeschlagene Sigma-Regelung wird bei der Lärmmessung zu bis zu 4 d B(A) niedrigeren Nominalwerten führen. Die Folge ist, dass die Schutzzonen um bis zu 30 Prozent kleiner ausfallen. Da sich die FDP-Fraktion in ihrem Antrag explizit gegen die Anwendung der 100 / 100 -Regelung ausspricht, können wir diesem nicht zustimmen. Zum Antrag der Grünen. Auf Dauer werden Sie Ihren Spagat zwischen Regierung und Opposition nicht durchhalten. Die niedrigeren Lärmgrenzwerte für Militärflughäfen sind sachlich nicht zu begründen. Die Differenz von 3 d B(A) hört sich zwar wenig an, entspricht aber einer Verdoppelung des Verkehrs. Anwohner von Militärflughäfen haben außerdem nur einen Anspruch auf Schallschutzfenster, Anwohner von Zivilflughäfen hingegen haben zusätzlich einen Anspruch auf Belüftungsanlagen. Herr Minister, da Sie auf die Kommunalpolitiker hinweisen, würde ich gern erwähnen, dass viele Kommunen vom Tourismus leben, auch in meiner Gegend, um Lübeck, wo regelmäßig Tiefflüge auf der Tagesordnung stehen. Ich bitte, in der Debatte über das Gesetz darauf noch einmal zu sprechen zu kommen. Die Bevorzugung von Militärflughäfen soll einzig den Bundeskriegsminister
- [Widerspruch] CDU/CSU
- [Widerspruch] SPD
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wohl gesonnen stimmen, dem der Schutz der heimischen Bevölkerung anscheinend wenig am Herzen liegt und der das Geld eher für kriegerische Einsätze der Bundeswehr benötigt. Werte Kolleginnen und Kollegen, über diese und andere Regelungen des Gesetzentwurfs werden wir im Ausschuss sicher ausführlich beraten. Ich verspreche Ihnen, dass wir uns dabei massiv für den Schutz der Lärmbetroffenen einsetzen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
Video der Rede von Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Wir Grünen begrüßen es außerordentlich, dass der jetzige Bundesumweltminister Gabriel den unter Rot-Grün erarbeiteten Gesetzentwurf, den Jürgen Trittin durch das Kabinett und in den Bundesrat gebracht hat, hier einbringt. Das freut uns; das bekennen wir ganz offen.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
Wir waren davon überrascht. Wir werden uns nicht aus der Verantwortung stehlen, wie es andere machen. Damit will ich zum „Spagat“ kommen: Kollege Heilmann, der schlimmste Spagat, den es gibt, ist der, den die PDS im Osten macht nach dem Motto „Wir im Osten haben das gleiche Recht auf Fluglärm wie der Westen“. Ihre Bürgermeister im Osten kämpfen, aber um Fluglärm und um Flughäfen, während Sie hier im Bundestag so tun, als seien Sie die vorderste Front der Lärmschutzinitiativen. Das ist nicht glaubwürdig.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf. Ein solches Gesetz wird einen Fortschritt gegenüber dem rechtlichen Zustand der vergangenen 35 Jahre bedeuten; das kann man doch nicht übersehen. Das alte Gesetz ist in jeder Hinsicht unzulänglich. Um es bildlich zu sagen: Es wäre so, als wenn es im Automobilbereich noch heute die Abgasnormen und Grenzwerte der 60 er-Jahre gäbe. So ist in etwa die derzeitige Situation im Bereich Fluglärm. Es kann uns Parlamentarier doch nur ärgern, wenn in Deutschland in unserer parlamentarischen Demokratie nicht mehr das Parlament Recht setzt, sondern die Richter das tun. Insofern ist es wichtig, dass wir bei der Erarbeitung eines solchen Gesetzes endlich in die Gänge kommen.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Ein Wort zur früheren Opposition aus CDU/CSU und FDP und zu ihren Ländervertretern: Sie hätten in den letzten Jahren immer wieder die Möglichkeit gehabt, dieses Projekt nach vorne zu bringen. Es war zuletzt der Bundesrat, der ein solches Gesetz pauschal abgelehnt hat, obwohl es eigentlich gar nicht zustimmungspflichtig ist. Das Problem ist, dass zwar von vielen wohlfeil gesagt wird, für die Anwohner müsse beim Lärmschutz etwas getan werden, dass aber aufgrund der Interessen vor Ort gegen ein Lärmschutzgesetz gekämpft wird. Bevor ich auf die Details dieses Gesetzes zu sprechen komme, möchte ich noch Folgendes feststellen: Es ist eine Illusion – das haben wir immer gesagt –, zu glauben, mit einem Gesetz den Fluglärm insgesamt bekämpfen zu können. Dieses Gesetz konzentriert sich vor allem auf die Bereiche Entschädigung und Lärmschutzzonen. Das ist auch gut so. Darüber hinaus gibt es europäische Richtlinien wie zum Beispiel die zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen. Im Rahmen ihrer Umsetzung in deutsches Recht kann man viel besser aktive Lärmschutzmaßnahmen oder Nachtflugverbote durchsetzen. In diesem Zusammenhang kann viel besser eine gesetzliche Verankerung von aktivem Lärmschutz vorgenommen werden als in dem Fluglärmgesetz.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Die europäische Umgebungslärmrichtlinie verlangt, dass auch an Flughäfen in Ballungsräumen Lärmschutz- und Lärmminderungspläne erarbeitet werden, dass also beim Schallschutz aktiv eingegriffen wird. Auch das steht noch an. Nun zum Gesetz selber. Jahrelang haben wir um dieses Gesetz gerungen und gekämpft, wir wissen, wer daran mitgewirkt hat und wo wir nachgeben mussten. Deswegen ist uns bewusst, dass dieses Gesetz Schwächen hat und dass es Stellen gibt, an denen nachgebessert werden muss. Weil wir nun in der Opposition sind, werden wir selbstverständlich nicht aufhören, zu denken. Das wäre ja auch absurd. Was sind unsere Kritikpunkte? Zunächst zu den Grenzwerten. Es ist richtig und gut, dass das Gesetz bei Neu- und Ausbau ambitionierte und am Stand der Wissenschaft orientierte Grenzwerte vorsieht. Falsch aber ist es, bei den bestehenden Flughäfen niedrigere Grenzwerte und damit mehr Lärm zuzulassen – und das auf Dauer. Wir wollen, dass die neuen besseren Grenzwerte aus der Lärmwirkungsforschung sukzessive auf die alten Flughäfen angewendet werden. Auch dort brauchen wir ambitioniertere Grenzwerte.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Wir wollen, dass die Grenzwerte regelmäßig überprüft werden. Das muss dann aber auch zu der Konsequenz führen, dass sie korrigiert werden, wenn die Wirkungsforschung sagt, sie seien nicht mehr richtig, heute wisse man mehr darüber, was Krankheiten verursacht. Zum Themenbereich Hauptflugrichtung und Nebenflugrichtung. Kollege Kauch, wir haben in unserem Antrag nicht die alte 100 / 100 -Regel aufgegriffen, sondern haben nur festgestellt, dass es nicht sein kann, dass man ein Verfahren wählt, das diejenigen, die sich in der Nebenflugrichtung befinden, rechnerisch so benachteiligt, dass sie fast keinen Schutz bekommen. An diesem Verfahren üben wir Kritik. Das wollen wir korrigieren.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Zuruf] Marie-Luise Dött (CDU/CSU): Das sagt die 100 / 100 -Regel aber nicht aus
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Uns stört auch, dass die zeitliche Streckung für Entschädigungszahlungen viel zu lang ist. Menschen, die schon seit 20 oder 30 Jahren auf Maßnahmen warten, können nicht noch weitere zehn Jahre warten, bis sie endlich Geld für Schallschutzmaßnahmen bekommen. Schließlich ist es – da bin ich mit Ihnen, Herr Kauch, einer Meinung – nicht angemessen, dass Bürgerinnen und Bürger, die von militärischem Fluglärm betroffen sind, schlechtere Entschädigungsregeln haben. Da haben Sie vollkommen Recht. Der Verteidigungsminister möchte natürlich nichts aus seinem Etat hergeben. Das muss das Parlament zurückweisen und sagen: Wir wollen Gleichheit zwischen beiden Lärmbelastungen.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] FDP
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Ein weiterer Punkt. Das Gesetz rechnet nach einer Methode, die in Europa nicht mehr gängig ist. Die Umgebungslärmrichtlinie definiert die neuen Lärmindizes „Lden“ und „Lnight“. Diese sollten wir heutzutage nicht mehr unterbieten; denn das ist der moderne messtechnische Standard. Wir wissen, dass wir an der alten Methode festgehalten haben, weil man mit dieser Methode etwas verstecken kann. Ich meine, das Parlament, das immer sagt, dass es das europäische Recht eins zu eins umsetzen will, sollte das auch bei den Messmethoden tun. Es muss eins zu eins und nicht eins zu minus eins umgesetzt werden.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Unser letzter Kritikpunkt betrifft die Bauverbote. Auch die Flughafenbetreiber sagen, in den letzten Jahren sei immer näher an die Flughäfen herangebaut worden. Das treibe die Kosten hoch. Man muss den Mut haben, Bauverbote auszusprechen. Das ist durch das Gesetz zunächst einmal möglich. Zusätzlich enthält es aber zahlreiche Ausnahmen, durch die das Bauverbot so unterlaufen wird, dass es damit praktisch kaputtgeschossen ist. Auch hier muss nachgebessert werden.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] FDP
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Ich komme zum Schluss. Wir brauchen ein neues Fluglärmgesetz mit besseren und anwohnerbezogenen Grenzwerten. Wir sagen es ganz offen: Bei einer solchen Regelung müssen wir eine Balance zwischen dem Flugverkehr, der Flugwirtschaft und den Anwohnern finden. Sie darf eben nicht dauerhaft zulasten der Anwohner gehen. Man darf nicht immer zuallererst nur an die Interessen der Flughäfen und nicht an die der Anwohner denken. Ein Letztes. Minister Gabriel, Sie haben gesagt, insgesamt koste das Ganze nicht viel. Das ist vollkommen richtig. Die Belastungen für die Flugwirtschaft und die Fliegenden durch dieses Gesetz sind absolut zumutbar. Das ist der Preis, den die Leute für die Belastung anderer zahlen müssen. Dass ausgerechnet der Flughafen Frankfurt besondere Probleme haben soll, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist nämlich der Flughafen mit den größten Profitraten und dem stärksten Wachstum in den letzten Jahren. Der Chef von Fraport kann vor Kraft fast nicht laufen. Dies ist in dieser Woche beim Verkehrsforum Deutschland wieder zu beobachten gewesen. Man hat mit dem geworben, was man ist und kann. Angesichts der großen Zahl an Flügen in Frankfurt ist der Einzelflug gar nicht so stark belastet. Nicht einmal hier gibt es also einen berechtigten ökonomischen Einwand. Ich meine, wir sollten den Mut aufbringen, ein ambitioniertes Gesetz zu verabschieden. Vielen Dank.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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