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Offene Plenarprotokolle

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151. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Ich gebe das Wort dem Kollegen Dr. Carl-Christian Dressel, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ohne jetzt eine Replik geben zu wollen, möchte ich anknüpfen an das, was Herr Trittin gesagt hat: Gerade wenn man mit Vorurteilen gegenüber Europa aufräumen will, gerade wenn man darstellen will, dass Europa etwas ist, was jeden angeht, muss man feststellen: Der Vertrag von Lissabon ist ein wichtiger Schritt, weil Europa mit diesem Vertrag transparenter, effizienter und vor allem demokratischer wird.

  • [Beifall] SPD

Wir erleben auch einen weiteren wichtigen Entwicklungsschritt: Nachdem sich die Europäische Union schon einige Zeit als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts versteht, sind jetzt in Art. 2 des EU-Vertrages die Werte aufgeführt, auf die sich die Union stützt, Werte wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und die Achtung der Menschenwürde. Für eine Gemeinschaft, die ursprünglich als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde, ist diese Entwicklung zu einer Wertegemeinschaft etwas, was mit uns Sozialdemokraten der überwiegende Teil des Hauses nur gutheißen kann.

  • [Beifall] SPD

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass durch den Vertrag von Lissabon die Charta der Grundrechte für die Institutionen der EU erstmals Rechtsverbindlichkeit erhält. Ich wage aber vorauszusagen: Wenn die Charta der Grundrechte gegenüber den Institutionen der EU gilt, dann wird sich im Sinne eines Jus Communae Europaeum auch eine Entwicklung in die nationalen Verfassungsräume abzeichnen, so wie es jetzt schon ein fruchtbares Miteinander im deutschen Verfassungsraum auf Bundes- und Länderebene gibt. Gleichzeitig wird im Rahmen der Stärkung der nationalen Parlamente allerdings auch das Europäische Parlament weiter gestärkt. Dies haben wir als Parlamentarier seit Jahren gewünscht. Das gilt sowohl für uns als auch für die Kolleginnen und Kollegen des Europäischen Parlaments. Wir können uns erfreut darüber zeigen, dass gerade diese Fortschritte während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahre 2007 beschlossen worden sind. Zu den Fortschritten gehört auch, dass die Opposition im Deutschen Bundestag mehr Rechte erhält, oder – wie es Nikolai Fichtner in der Financial Times Deutschland formuliert hat – „Mehr Macht für Opposition im Bundestag“. Es besteht die Möglichkeit, dass die Opposition, wenn sie über ein bestimmtes Quorum der Mitglieder des Deutschen Bundestages verfügt, gegen europäische Vorhaben mit der Subsidiaritätsklage vorgehen kann. Ich denke, dieses Oppositionsrecht ist beispielhaft und fraktionsübergreifend begrüßenswert.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Wir hoffen, dass wir mit der heutigen Debatte den Ratifizierungsprozess beschleunigen können. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 19. Dezember 2007 beschlossen. Ich gehe davon aus, dass gerade von der deutschen Ratifizierung eine besondere Signalwirkung ausgeht. Wir wollen, dass der Ratifizierungsprozess in allen Mitgliedstaaten – an die „Linken“ gerichtet füge ich hinzu: inklusive Irland – zügig und positiv verläuft, damit der Vertrag zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Was wir als Bundesrepublik Deutschland dazu beitragen können, das tun wir auch. Neben der Ratifikation des Vertrages von Lissabon und der Verabschiedung des sogenannten Begleitgesetzes müssen wir unser Grundgesetz behutsam anpassen, um die Ziele zu erreichen, die wir mit dem Begleitgesetz verfolgen: Erstens. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes sieht vor, durch die Einfügung eines Abs. 1 a in Art. 23 das Recht des Bundestages und des Bundesrates auf Erhebung der Subsidiaritätsklage im Grundgesetz zu verankern und im Rahmen des Oppositionsschutzes die Pflicht des Bundestags einzuführen, auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Erhebung der Subsidiaritätsklage zu beschließen. Zweitens. Das Mehrheitsprinzip wird in einzelnen Fällen modifiziert, sodass wir im Begleitgesetz in Einzelfällen die Zweidrittelmehrheit anstelle der im Hause üblichen einfachen Mehrheit festschreiben können. Drittens. Durch eine Änderung von Art. 45 des Grundgesetzes wird der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Wahrnehmung der Rechte ermächtigt, die dem Deutschen Bundestag in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt werden. Viertens. Um einen Gleichklang im Rahmen des Oppositionsschutzes, der im System des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland angelegt ist, zu gewährleisten, wird das für Normenkontrollanträge maßgebende Quorum nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz von einem Drittel auf ein Viertel angepasst, wie es schon bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen vorgeschrieben ist und wie es auch künftig bei der Erhebung der Subsidiaritätsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof geregelt wird. Das ist ein vernünftiger und rechtssicherer Weg, der sich in der Tradition unseres Parlaments und seines Vorgängers befindet. Am 8. September 1948 hat Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat ausgeführt – ich zitiere – : "… daß die drei Staatsfunktionen Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können." Dieses von Carlo Schmid definierte Ideal können wir durch den EU-Reformvertrag auf die europäische Ebene ausweiten; denn die Möglichkeit einer verbesserten gegenseitigen Kontrolle auf europäischer wie auf nationaler Ebene ist gegeben. Lassen Sie uns ein fraktionsübergreifendes Signal für dieses Ziel aussenden. Ich wünsche, dass jede demokratisch und wahrhaft europäisch gesinnte Fraktion in diesem Haus den vorgelegten Gesetzentwürfen zustimmt, sodass wir Einstimmigkeit erreichen. Ich danke Ihnen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Nächster Redner ist der Kollege Thomas Silberhorn, CDU/CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das erklärte Ziel des Vertrages von Lissabon ist es, die Europäische Union der 27 Mitgliedstaaten handlungsfähiger und demokratischer zu machen. Diesem Ziel kommen wir, wie ich meine, ein gutes Stück näher. Mehr Handlungsfähigkeit wird durch die Vereinfachung der Entscheidungsprozesse erreicht, beispielsweise durch die Ausweitung der Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit, aber auch durch die institutionellen Veränderungen. Das ist in einer erweiterten Europäischen Union unabdingbar. Mehr Demokratie schaffen wir durch eine Stärkung der Parlamente, sowohl durch eine Aufwertung des Europäischen Parlaments, das in vielen Fällen am Mitentscheidungsverfahren beteiligt wird, als auch durch eine stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente. Beides, mehr Handlungsfähigkeit und mehr Demokratie, bedingen aber auch einander. Wenn man die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union stärken will, dann erfordert das geradezu, dass man auch mehr Demokratie schafft, und zwar dadurch, dass man die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments wie der nationalen Parlamente stärkt. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal des Vertrages von Lissabon. Über die Instrumente, die den nationalen Parlamenten an die Hand gegeben werden – die Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage – , haben wir mehrfach debattiert. Ich bin nach wie vor skeptisch, ob der sehr hohe formale Aufwand der Subsidiaritätsrüge – innerhalb von acht Wochen muss eine Stellungnahme abgegeben werden und ein bestimmtes Quorum der nationalen Parlamente erreicht werden – gerechtfertigt ist. Wir werden bei der Wirkung der Subsidiaritätsrüge sehr genau hinsehen müssen. Nach meiner Einschätzung liegt ihre Wirkung weniger in den einzelnen Verfahren als im Allgemeinen darin, dass wir mit diesem Instrument eine höhere Sensibilität der nationalen Parlamente für europäische Politik schaffen können. Aber wir können damit umgekehrt auch eine höhere Sensibilität der europäischen Institutionen für die Belange der nationalen Parlamente erreichen. Mit wesentlich mehr Hoffnung sehe ich die Subsidiaritätsklage, die wir – völlig zu Recht – im Deutschen Bundestag als ein Minderheitenrecht eines Viertels der Mitglieder des Hauses ausgestalten. Das ist die einzig sachgerechte Lösung. Das haben auch die Expertengespräche im Europaausschuss ergeben. Vor diesem Hintergrund werden sich auch die Rolle der Kommission und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs verändern müssen. Die Europäische Kommission wird sehr viel genauer als bisher begründen müssen, warum sie auf europäischer Ebene aktiv wird. Herr Trittin, hier muss in der Tat mit mancherlei Anmaßung Schluss sein, die die Europäische Union bislang im Rahmen der Kommission begeht; denn die Interpretation des Subsidiaritätsprinzips kann nicht sein, dass es immer dann besser ist, wenn die Europäische Union tätig wird. Das haben wir an der Bodenschutzrichtlinie gesehen. Hier wird die Tätigkeit der Europäischen Union damit begründet, dass in einem Fluss die Flussablagerungen flussabwärts die Grenze überschreiten könnten. Es grenzt schon an Absurdität, mit einem solchen Argument das Tätigwerden auf europäischer Ebene zu begründen. Die Europäische Kommission wird sich künftig sehr viel mehr anstrengen müssen. Es reicht eben nicht aus, darauf zu verweisen, dass es besser ist, etwas auf europäischer Ebene gemeinsam zu regeln. Die Europäische Kommission muss vielmehr auch darlegen, dass eine bestimmte Materie durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichend geregelt werden kann. Insoweit setze ich manche Hoffnung auf den Europäischen Gerichtshof. Ich wünsche mir, dass sich der Europäische Gerichtshof zum Partner der Parlamente entwickelt; denn die Instrumente, die uns der Vertrag von Lissabon zuweist, bedeuten ein Stück Mitverantwortung der nationalen Parlamente für die europäische Politik. Die Mitverantwortung der nationalen Parlamente muss dazu führen, dass die bislang recht exekutivlastige Rechtsetzung in der Europäischen Union ein Stück weit parlamentarisiert wird, und zwar durch die bessere Beteiligung des Europäischen Parlaments wie der nationalen Parlamente. Dies wird sich am Ende selbstverständlich auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs niederschlagen müssen. Es ist dessen Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das Subsidiaritätsprinzip justiziabel wird und mit Inhalten ausgestattet wird. Eine wirksame Kompetenzbegrenzung muss auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Tragen kommen. Außerdem muss ein gewisses Verständnis dafür entwickelt werden, dass nicht jedes Tätigwerden eines Ministers im Ministerrat mit der parlamentarischen Mehrheit gleichzusetzen ist, der dieser Minister zu Hause verpflichtet ist. Da kann es durchaus Unterschiede geben. Deswegen ist die Wahrung der Handlungsspielräume der nationalen Parlamente unsere Aufgabe als Wächter des Subsidiaritätsprinzips und zugleich eine Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs, dies in seiner Rechtsprechung ebenfalls zu berücksichtigen.

  • [Beifall] CDU/CSU

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in der Umsetzung des Vertrages von Lissabon Regelungen gefunden, die europaweit Maßstäbe setzen. Es kommt uns darauf an, dass wir unsere neuen Instrumente aus dem Vertrag von Lissabon im Bundestag wirkungsvoll wahrnehmen und gleichzeitig gegenüber der eigenen Bundesregierung eine starke Mitwirkung des Bundestages verankern.

  • [Beifall] Markus Löning (FDP)

Dass dies gelungen ist, ist für viele Kolleginnen und Kollegen die Voraussetzung dafür gewesen, dem Vertrag von Lissabon am Ende zustimmen zu können. Die Kompetenzübertragung, die wir auf die europäische Ebene vornehmen, wird durch eine stärkere Mitwirkung des Bundestages auf nationaler Ebene gewissermaßen kompensiert. Das bedeutet eben eine stärkere Mitwirkung nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch gegenüber der eigenen Regierung.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Hier wird dem Bundestag nicht nur eine Kontrollfunktion, sondern auch eine konstruktive Rolle, eine gestaltende Funktion, eingeräumt. Im Ergebnis wird dies dazu beitragen, dass europäische Politik auf höhere Akzeptanz stoßen kann, wenn sie durch die Parlamente der Mitgliedstaaten in größerem Umfang als bisher mitgetragen und gestaltet wird. Vielen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Das Wort hat der Kollege Axel Schäfer, SPD-Fraktion.

  • [Beifall] SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist die Stunde des Parlaments. Mit einem gewissen Stolz können wir feststellen, dass wir, die übergroße Mehrheit in diesem Hause, mit dem Lissabon-Vertrag die Gemeinschaft demokratischer, bürgernäher und damit auch parlamentarischer machen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Damit haben wir ein Stück des Weges abgeschlossen, den seit 45 Jahren die Christdemokraten, Liberalen und Sozialdemokraten im Bundestag – seit 25 Jahren auch die Grünen – gegangen sind: einen gemeinsamen europäischen Verfassungsbogen zu spannen, der für die Politik tragfest ist, die unser Land auch mit unterschiedlichen Regierungskonstellationen in der Europäischen Union macht. Bei dieser parlamentarischen Debatte ist der Linkspartei eine Frage zu stellen. Die Linkspartei muss heute entscheiden, für welche Tradition sie steht: für die Tradition, die mit der jungen Arbeiterbewegung und Teilen des liberalen Bürgertums 1848, also vor genau 160 Jahren, begonnen hat, als in der Bürgerlichen Revolution das vereinte Europa ein Schlagwort war, oder für die Tradition der KPD von vor genau 60 Jahren, Nein zum Grundgesetz zu sagen. Vor dieser Entscheidung stehen Sie heute. Für uns ist unsere Entscheidung deshalb so wichtig, weil wir mit dem neuen Vertrag von Lissabon so etwas wie ein Grundgesetz für das 21. Jahrhundert in Europa schaffen. Das Nein der Linkspartei dazu heißt eben, dass sie sich auf eine kommunistische Tradition stützt, die nicht unsere Tradition ist. Dies muss hier ganz deutlich gemacht werden.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Wir hatten eine Expertenanhörung – es gab eine außergewöhnlich spannende und kritische Diskussion – , an deren Ende uns alle Experten, egal von welcher Fraktion sie vorgeschlagen worden sind, gesagt haben: Wir empfehlen euch, für diesen Vertrag zu stimmen. – Keiner hat gesagt, wir sollten gegen den Lissabon-Vertrag stimmen.

  • [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Das stimmt nicht

– Das gilt selbst für eure Experten. Der Einzige, der anderer Meinung war, war ein Abgeordneter der Linkspartei aus dem Europäischen Parlament. – Wenn Sie sagen, dass der Entwurf des Lissabon-Vertrages ein Putsch der Regierung sei, dann zeigen Sie nur eines: Sie sind auf Bundesebene europapolitisch nicht handlungsfähig.

  • [Zuruf] CDU/CSU: Untauglich

Besser gesagt: Sie sind auf Bundesebene, was Europa anbelangt, untauglich. Das ist die ganz klare Feststellung, die wir hier treffen müssen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Zuruf] Markus Löning (FDP): Die sind überhaupt untauglich

Eines geht bei dieser Diskussion, die Gott sei Dank vielfältig war und bei der sich nicht nur breiter Jubel Bahn gebrochen hat, natürlich auch nicht, nämlich dass wir unehrlich über die schwierige Dialektik zwischen Bürgerinteressen und Parlamentarismus reden. Wir haben die gesamte Diskussion über den Verfassungsvertrag, die jetzt mit dem Lissabon-Vertrag endet, acht Jahre lang öffentlich geführt. Wir hatten Anhörungen und Veranstaltungen, wie es sie nie zuvor in der europäischen Geschichte gegeben hat. Es sind wahrscheinlich Millionen E-Mails an den Konvent gegangen, in denen Vorschläge, Meinungen und berechtigte Kritik geäußert wurden. Das alles ist von den Parlamenten aufgenommen worden und in den Diskussionsprozess eingegangen. Das Resultat ist letztendlich der Kompromiss, der möglich war zwischen denen, die in Europa ein Stückchen weitergehen wollen, und denen, die eher ein Stückchen zögerlich sind. Am Ende haben aber alle gesagt: Dieser Vertrag muss parlamentarisch ratifiziert werden. Ich hätte es gut gefunden – das sage ich ganz offen – , wenn es dem Konvent gelungen wäre, ergänzend zur parlamentarischen Ratifizierung an einem Tag Volksabstimmungen in Europa anzusetzen. Dann hätte man, wie es in der Schweiz der Fall ist, ratifiziert, wenn die Mehrheit der Staaten – in der Schweiz sind es die Kantone – und die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dafür gestimmt hätten. Das ist leider nicht gelungen. Hier haben wir im Rahmen des Verfassungsprozesses tatsächlich ein Defizit, das wir ruhig einräumen können. Aber eines geht natürlich überhaupt nicht, nämlich dass diejenigen, die die Verfassung sowieso nicht wollen, sich dafür aussprechen, dass die Bürger abstimmen, aber nicht um der Abstimmung willen, sondern deshalb, damit dieses Europa verhindert wird. Dagegen sind wir allerdings.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Lasst uns auch, weil wir von der Selbstverpflichtung des Parlaments, unserer Selbstverpflichtung für die zukünftige Arbeit reden, offen ansprechen: Jawohl, es gibt Unterschiede zwischen den Parteien; es gibt auch Unterschiede innerhalb der jetzigen Großen Koalition. In Zukunft wird es auch in diesem Hause einen spannenden Wettbewerb bei der Diskussion über die europäische Dimension von Politik geben. Wir reden hier nicht über Europa, sondern über die Handlungsebene, die wir zusätzlich zur nationalen Ebene unbedingt brauchen. Es wird sich die Frage stellen, ob diese Debatte über Europa durch die Hoffnungsträger oder eher durch die Bedenkenträger bestimmt wird. Ich sage für meine Fraktion: Wir waren, wir sind und wir bleiben die Partei der europäischen Hoffnungsträger. Wir haben im Grundgesetz formuliert, dass wir dieses vereinte Europa wollen, um dem Frieden in der Welt zu dienen. So haben es Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten seit über 140 Jahren formuliert. Das ist unsere Verpflichtung, und deshalb werden wir diesem Vertrag zustimmen.

  • [Beifall] SPD

Das Wort zu einer Kurzintervention gebe ich dem Kollegen Ulrich.

Lieber Kollege Axel Schäfer, ich kann die Nervosität der Sozialdemokratie angesichts der Umfragen, die unsere beiden Parteien demnächst auf gleicher Höhe sehen, und angesichts der Tatsache, dass die sozialdemokratische Partei unter die 20 -Prozent-Marke fällt, sehr gut verstehen. Ich frage mich wirklich, wie du es nennst, dass es in Frankreich und den Niederlanden Volksabstimmungen gab, die Bevölkerungen mit Nein gestimmt haben, nun 90 Prozent dessen, was im ursprünglichen Entwurf stand, im jetzigen Verfassungsvertrag enthalten ist und jetzt die Regierungen nichts Besseres zu tun haben, als darauf zu achten, wie man möglichst jeder Volksabstimmung aus dem Weg gehen kann, um die Verträge durchzubringen. Wie nennst du das? Ist das das demokratische Modell, das du für Europa willst? Wir nennen das ganz bewusst einen Putsch; denn hier haben die Regierungen versucht, die Völker zu entmachten.

  • [Zuruf] Michael Roth (SPD): Es gibt eine Verfassung Es gibt ein Grundgesetz

Das ist Fakt; man kann nicht darum herumreden. Zweitens. Du sagst, dass wir nicht in Europa angekommen sind. Ich sage ganz bewusst: Wir sind stolz darauf, dass wir, die Linke, nicht Ja sagen zu einem Europa, in dem die Armut wächst, in dem die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht. Wir wollen nicht zulassen, dass im Mittelmeer Menschen ertrinken, weil sie nicht nach Europa gelassen werden. Zu diesem Europa sagen wir ganz bewusst Nein. Wir wollen ein Europa der Bürgerinnen und Bürger. Damit sind wir in Europa angekommen; ihr seid auf dem Weg, nur Kapitalinteressen zu vertreten.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Zuruf] Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): So ein Schwachsinn