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151. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Wolfgang Börnsen (CDU/CSU)
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Filmhit des Jahres 1950 trug den Titel Der Theodor im Fußballtor. Leicht, locker, amüsant und komödiantisch spielte Theo Lingen den Tor-Lehmann und schaffte eine kleine Freude in einer an Not reichen Nachkriegszeit.
- [Zuruf] Renate Blank (CDU/CSU): Da sieht man mal, wie alt wir beide sind
Sein Filmsong, schlicht und schelmisch, wurde ein Gassenhauer. Einige haben ihn noch im Ohr:
- [Zuruf] Renate Blank (CDU/CSU): Ja
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"Der Theodor, der Theodor, Der steht bei uns im Fußballtor. Wie der Ball auch kommt, Wie der Schuss auch fällt, Der Theodor, der hält!"
- [Zuruf] Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Singen
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Doch gehalten hat der Olli Kahn der Notzeit den entscheidenden Elfmeter nicht. Denn Der Theodor im Fußballtor kommt nicht mehr vor. In keinem Archiv ist dieser Kultspielfilm mehr aufzutreiben. Dieses Schicksal teilt Theo mit gut einem Drittel des deutschen Filmkulturerbes. Verloren, verlegt, vergessen – ein Stück Filmerbe ist unwiderruflich auf der Strecke geblieben. Ein Land, das seine Filme verliert, verliert auch Teile seiner Erinnerung und seiner Identität.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] FDP
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Was bei Büchern und Musik eindeutig geregelt ist, hat auch für den Film zu gelten. Da sind wir uns mit unserer Kollegin Claudia Roth und den anderen Fraktionen einig:
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Was?
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Es muss eine Hinterlegungspflicht geben, und zwar nicht nur für den öffentlich geförderten Film, sondern auch für die mehr als 2500 Dokumentar- und Kurzfilme, die bei uns jährlich gedreht werden. Im Entwurf für das neue Filmförderungsgesetz hat der von uns hochverehrte Staatsminister Bernd Neumann die Archivierungspflicht für den Bund fest verankert – vorausschauend, wie er eben ist. Die seit 2004 praktizierte Auflage zur Archivierung geförderter Filme erhält damit Rechtskraft. Anerkennung verdient auch die Bereitschaft der Produzenten, durch eine freiwillige Selbstverpflichtung Filmkopien zu sichern. Allein im Bundesarchiv sind 150000 Spiel- und Dokumentarfilme hinterlegt. Erfasst und gesichert wird seit 1895, registriert aber erst seit 2004. Eine zentrale Erfassung aller Filme gibt es bisher nicht. Dazu muss es aber kommen.
- [Beifall] CDU/CSU
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Es gibt bei uns in Deutschland allein zehn größere öffentliche Filmarchive bzw. -museen, dazu kleinere und Privatsammlungen. Es existieren keine genauen Angaben über die Gesamtzahl der seit 113 Jahren hinterlegten Kopien. Wir haben versucht, zu ermitteln. Dorothee Bär und andere wissen es schon: Wir kommen auf über 208000 Filme, die in Deutschland in Archiven und Museen erfasst sind. Das ist doch ein großartiger Kulturschatz.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Habt ihr da durchgezählt?
- [Zuruf] Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Angeguckt?
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– Ja, einzeln. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher die Initiative der Bundesregierung, durch eine Datenbank für Übersicht in einem föderalen System zu sorgen. Das ist nicht zum Nulltarif zu machen. Allein das Bundesarchiv rechnet für die Filmsicherung mit Kosten in Höhe von 2, 1 Millionen Euro jährlich. Die Kosten für die Umkopierung der im Hinblick auf die Haltbarkeit risikoreichen Zellulosenitratfilme sind dabei genauso berücksichtigt wie die Kosten für Maßnahmen beim instabilen Trägermaterial Acetat. Die Registrierung allein reicht ja nicht. Das Filmgut braucht Bestandssicherung. Wer hinter die Kulissen schaut – –
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Wolfgang Börnsen (CDU/CSU)
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Manfred Grund (CDU/CSU)
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Börnsen, teilen Sie meine Einschätzung, dass kostbare Filme nicht nur archiviert und hinterlegt werden müssen, sondern ab und zu auch wieder der Öffentlichkeit gezeigt werden sollten, etwa im Fernsehen? Teilen Sie in diesem Zusammenhang meine Freude darüber, dass der Mitteldeutsche Rundfunk heute Abend gegen 23 Uhr den Film „Karbid und Sauerampfer“ aus dem Jahre 1963 zeigt, in dem der jetzt leider verstorbene Schauspieler Erwin Geschonneck eine herausragende Rolle spielt?
- [Zuruf] Ute Kumpf (SPD): Habt ihr das jetzt abgesprochen?
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Das habt ihr schon Klasse gemacht
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Wolfgang Börnsen (CDU/CSU)
Manfred Grund hat recht. Wie gesagt, wir haben inzwischen ein großartiges Filmarchiv. Es geht aber um die 10 Prozent, die wir noch nicht erfasst haben. Wir leisten uns zu wenige Wiederholungen. Wir leben von der Aktualität. Traditionspflege und das Erfassen von Kultfilmen gehört in einem verbesserten Verfahren dazu. Manfred, du hast gerade einen solchen Kultfilm genannt. Das ist ein großartiger Film mit einer großartigen schauspielerischen Leistung. Meine Kollegen werden dazu beitragen, dass die heutige Debatte vielleicht die Sensibilität erhöht, damit wir zu einer verstärkten Aufnahme von Traditionsfilmen kommen. Das würde ich mir sehr wünschen. Jetzt kommen wir auf die Kulissen zurück. Es ist wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass Bund und Länder einen beachtlichen finanziellen Beitrag zur Erhaltung des Filmbestandes leisten. Mehr Zusammenarbeit wäre jedoch wünschenswert. Der vom BKM eingeleitete Beitritt Deutschlands zur Europäischen Konvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes wird diese Sicherungsarbeit stabilisieren und stärken. Als eine der großen europäischen Filmnationen können wir den Verlust von weiteren Filmen nicht akzeptieren, da sind wir uns alle einig. Ein weiteres Eigentor von Theodor im Fußballtor darf es nicht geben. Ob man nun David oder Götz oder wie auch immer in den alten traditionsreichen Filmen heißt – es muss darauf Wert gelegt werden, dass auch die letzten 10 Prozent der noch nicht ermittelten und erfassten Filme ins Archiv kommen. Die neue erweiterte Filmpolitik der Bundesregierung macht nicht nur zuversichtlich, was die Stabilisierung der Mittel für die Filmförderung angeht. Die 60 Millionen Euro, die jährlich allein durch den Deutschen Filmfonds eingesetzt werden, sind klug eingesetzte Gelder. Sie stärken den Filmstandort Deutschland und sind eine Anerkennung der Leistung der Filmschaffenden. Wir erkennen jedoch an, dass die Bundesregierung für sehr viel mehr sorgt. Sie fühlt sich im neuen FFG und im Bundesarchivgesetz verantwortlich dafür, die Zukunft des Kulturguts Film zu garantieren. Dieser Bereitschaft sollte unsere gemeinsame Zustimmung gelten.
- [Beifall] Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Video der Rede von Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Dr. Claudia Winterstein (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat von Charlie Chaplin beginnen:
- [Zuruf] Monika Griefahn (SPD): Auch nicht schlecht
"Filmemacher sollten bedenken, dass man ihnen am Tag des Jüngsten Gerichts all ihre Filme wieder vorspielen wird."
Die meisten deutschen Filmemacher brauchen diesen Zeitpunkt aufgrund der teils massiven Lücken in unseren Filmarchiven allerdings nicht zu befürchten. Seit der Geburt des Kinos am Ende des 19. Jahrhunderts wurden Filme lange Zeit als bloße Unterhaltung angesehen, die nach ihrer kommerziellen Verwertung letztlich wertlos wurden. Hollywood hat in den 30 er- und 40 er-Jahren ganze Lastwagenladungen an Filmen einfach in den Pazifik gekippt. Inzwischen gibt es in den USA ein verbindliches System der Archivierung, und auch in Deutschland setzt sich die Erkenntnis durch, dass Filme mehr sind als Unterhaltung. Der Film ist als Kunstform ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und historischen Erbes unseres Landes und verdient daher unseren besonderen Schutz.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] FDP
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Die Tatsache, dass wir hier einen interfraktionellen Antrag beraten, zeigt, dass wir in der Analyse der Situation und im Ziel einig sind: Die Archivierung von filmischen Werken ist in Deutschland ungenügend, und wir brauchen neue Standards, um unser Filmerbe auch dauerhaft zu schützen. Herr Börnsen hat ein sehr schönes und passendes Beispiel gebracht. Die entscheidende Frage ist nun: Wie organisieren wir die Filmarchivierung? Der Antrag nennt einige wichtige Punkte, lässt aber auch einige Fragen offen. Da ist nämlich zunächst einmal zu klären: Was wollen wir archivieren? Wir müssen uns zwischen kompletter und selektiver Archivierung entscheiden. Einige sagen, alles, was als bewegtes Bild daherkommt, ist als ein einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes zu begreifen und somit archivierungswürdig. Das hieße aber, dass wir auch sämtliche Werbespots, Videospiele, Handy- und Internetfilmchen oder auch gewisse andere Filme
- [Zuruf] Hans-Joachim Otto (FDP): Was meinst du damit?
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– das überlasse ich deiner Fantasie – aufheben müssten. Das ist aber nicht zu leisten. Eine allzu umfängliche Archivierung ist schlichtweg nicht finanzierbar, weder durch die Produzenten noch durch den Staat. Wir müssen also Kriterien für die Bedeutung oder die Qualität eines Filmes festlegen. Auf jeden Fall sollte die Pflicht der Archivierung nicht wie bisher nur dann greifen, wenn ein Film öffentlich gefördert wird; denn selbstverständlich sind auch nicht geförderte Filme Teil des Filmerbes.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] FDP
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Wenn wir also auswählen, dann nach Kriterien mit dem Ziel des Bewahrens und Weitergebens des Filmerbes. Ich denke, dass eine Expertenkommission sinnvolle Kriterien erarbeiten könnte. In den USA funktioniert dieses System. Bereits seit 1942 sammelt hier die Library of Congress Kinofilme, die nach einem Kriterienkatalog archiviert werden. Die nächste Frage lautet: Wer soll archivieren? Hier bieten sich aus meiner Sicht zwei Lösungen an: Erstens. Wir schaffen eine bundeseinheitliche Regelung analog zu dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek bei Büchern. Seit 1969 gibt es hier die Pflicht zur Hinterlegung eines Exemplars. Das Filmarchiv des Bundesarchivs könnte bei dieser Regelung die Funktion der Nationalbibliothek übernehmen. Die zweite Möglichkeit wäre ein Bund-Länder-Abkommen, in das die Archive der Länder mit einbezogen werden. Aber hier ist dann vor allen Dingen die Einheitlichkeit der Archivierung sicherzustellen. In dieser zentralen Frage erwarte ich einen klaren Vorschlag von Ihnen, Herr Staatsminister. Schließlich müssen wir auch die Frage klären: Wie wollen wir archivieren? Die Experten sagen uns, dass es für eine langfristige Archivierung nicht ausreicht, nur eine Kopie des Films aufzubewahren. Die meisten Länder, in denen die Hinterlegungspflicht gefordert ist, sehen die Abgabe des Originalnegatives an das Archiv vor. Aber eine solche Forderung berührt natürlich auch ganz massiv die Interessen der Produzenten. Schließlich ermöglicht nur das Original die Herstellung von Kopien in beliebiger Zahl und damit die kommerzielle Verwertung. Insofern könnte ein Kompromiss sein, dass geregelt wird, dass zunächst eine Kopie abgegeben und später das Original hinterlegt wird. Hier könnte langfristig auch die technische Entwicklung durch die Digitalisierung hilfreich sein. Früher oder später wird sich die Filmwirtschaft auf einen einheitlichen digitalen Standard einigen. Das wird vor allen Dingen für die Archivierung einfacher und billiger. Auch müssen wir sicherstellen, dass der Eigentümer die Rechte an seinem Material behält, wenn er es im Archiv deponiert. Meine Damen und Herren, der Antrag ist ein erster wichtiger Schritt zur Sicherung des deutschen Filmerbes. Ich hoffe, ich habe durch meine Aussagen deutlich gemacht, dass wir über diesen interfraktionellen Konsens hinaus natürlich noch viele Fragen zu klären haben. Daher sollten wir im Kulturausschuss die noch offenen Fragen in einer Anhörung mit Experten aus der Filmwirtschaft und den Institutionen, die sich mit dem Filmerbe befassen, erörtern.
- [Beifall] FDP
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Ich jedenfalls hoffe auf eine fruchtbare Diskussion und eine gute Lösung zum Schutz des Filmerbes.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] FDP
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Video der Rede von Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Angelika Krüger-Leißner (SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dankbar für die heutige Debatte zum Filmerbe; denn das ist auch eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, wie wichtig das Filmschaffen für unser nationales kulturelles Gedächtnis ist. Ich denke, das wird bei uns immer noch unterschätzt. Nicht nur die überlieferten Bücher und Schriften gilt es zu bewahren und zu pflegen; es sind gerade die bewegten Bilder, die einen besonders lebendigen Eindruck von zurückliegenden Epochen und Gesellschaften vermitteln. Dass dem Film eine andere Wertschätzung als dem Buch entgegengebracht wird, liegt vor allem daran, dass der Film im Vergleich zum Buch ein sehr junges Medium ist. Erst vor gut 100 Jahren hat die Stummfilmzeit begonnen. Aber es liegt auch daran, dass sich der Film seine Anerkennung erst erobern musste. Die Anerkennung als eigene Kunstform ist für den Film immer noch keine Selbstverständlichkeit. Aus der Erfahrung meiner Arbeit in der Filmförderungsanstalt kann ich berichten, dass wir uns in der Filmförderung bemühen, der ganzen Bandbreite des filmischen Schaffens gerecht zu werden. Denn der gut gemachte Unterhaltungsfilm hat genauso seine Berechtigung wie der Arthouse-Film mit künstlerischem Anspruch, wie ein Dokumentarfilm, der das Brennglas auf einen Ausschnitt unserer Wirklichkeit legt, oder wie der Kurzfilm eines Hochschulabsolventen. Im Rückblick erkennen wir: Erst das ganze Spektrum des Filmschaffens spiegelt die Zeit, den Zeitgeist und die Gesellschaft wider, in der diese Filme entstanden sind.
- [Zuruf] Wolfgang Börnsen (CDU/CSU): Richtig
Auf internationaler Ebene gab es bereits 1980 eine Initiative der UNESCO, die mit einer entsprechenden Richtlinie die Bedeutung des audiovisuellen Erbes befördern wollte. Ich erinnere daran: Am 27. Oktober ist UNESCO-Tag des audiovisuellen Erbes. Seit 2001 gibt es die Konvention des Europarats für den Schutz des audiovisuellen Erbes. Ich begrüße an dieser Stelle ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Beitritt Deutschlands zu diesem Übereinkommen derzeit vorbereitet. Im Juni dieses Jahres erwarten wir einen Bericht der EU-Kommission zum Filmerbe. Ich denke, damit sollten wir uns beschäftigen. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Auf internationaler Ebene ist bereits einiges passiert. Lassen Sie mich nun einen Blick auf das deutsche Filmerbe werfen. Seit den Anfangstagen der bewegten Bilder hat sich bei uns ein großer Filmstock angesammelt. Die CDU/CSU-Fraktion hat die Filme sogar gezählt. Wir haben in Deutschland besondere Einrichtungen, die sich um die Archivierung kümmern. Im Bundesarchiv ist ein eigenes Filmarchiv untergebracht. Es gibt zudem die Stiftung Deutsche Kinemathek, die sich um das Filmerbe bemüht. Die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung verwaltet die Filme der NS-Zeit. Das Filmschaffen der DDR wird von der DE FA-Stiftung gepflegt. Wir wissen, dass es auch auf Länderebene entsprechende Bemühungen gibt. Das scheint alles ganz beachtlich zu sein. Aber wenn man genau hinschaut, dann muss man sagen, dass es mit dem Filmerbe nicht zum Besten steht. Das wird besonders deutlich, wenn wir es mit dem Buch-Archivwesen vergleichen. Lassen Sie es mich so formulieren: Es gibt zwei Aufgaben, die bei der Archivierung zu leisten sind: Erstens. Der gesamte Bestand muss gesichert werden. Zweitens. Es muss gewährleistet sein, dass die Gegenwartsproduktion an Filmen lückenlos erfasst wird – und nicht nur die geförderten, sondern alle Filme. Im Buchwesen gibt es seit langem entsprechende Vorkehrungen und Verpflichtungen. Im Filmbereich steht so etwas noch aus. Ich komme nun zu den Problemen bei der Archivierung. Zum einen ist das herkömmliche Speichermedium, nämlich das Material der Filmrollen, für Verfallsprozesse besonders anfällig. Der Aufwand für die Sicherung ist entsprechend groß. Einige Filmwerke sind akut gefährdet, auf immer verloren zu gehen. Zum anderen gibt es keine einheitlichen Vorschriften zur Abgabe an die Filmarchive. Frau Winterstein hat es richtig gesagt: Wir brauchen verbindliche Qualitätsstandards, die wir bisher aber nicht haben – weder für die abzugebenden Archivexemplare noch für die Verfahren bei der Archivierung und Konservierung. Ich bin froh, dass die von mir geschilderten Probleme von der Bundesregierung bereits erkannt worden sind und die entsprechenden Bemühungen angelaufen sind. Ende des vergangenen Jahres – ich denke, die Mitglieder des Kulturausschusses erinnern sich – hat Kulturstaatsminister Neumann dem Ausschuss ausführlich über seine Vorhaben zur Sicherung des Filmerbes berichtet. Gesetzlich fixiert werden soll das im Rahmen der anstehenden Novelle des Bundesarchivgesetzes. Wir begrüßen diese Anstrengungen und wollen sie unterstützen. Ich glaube, mit unserem Antrag können wir sie ein Stück vorantreiben. Das scheint mir notwendig zu sein. Angesichts der Bedeutung des Themas ist das aber nur ein erster Schritt. Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen, die weit über die eigentlichen Fragen der Archivierung hinausgehen. Erstens ist ein gesichertes Filmerbe auch für den Fortbestand unserer Kinolandschaft in der Fläche von existenzieller Bedeutung. Zweitens – das steht damit in Zusammenhang – : Ohne gesichertes Filmerbe können wir unserem kulturellen Bildungsauftrag nicht gerecht werden. In diesem Zusammenhang möchte ich ein brandaktuelles Thema ansprechen: Die Kinos stehen vor einem radikalen technologischen Umbruch zur digitalen Filmvorführung. Statt der herkömmlichen Filmrolle werden nur noch digitale Bildträger, die man ganz einfach in einer Handtasche transportieren kann, zum Einsatz kommen. Kaum ein Kino wird es sich leisten können, daneben auch die herkömmliche Vorführtechnologie vorzuhalten. Deshalb sind gerade die kleinen Programmkinos und die kommunalen Kinos darauf angewiesen, dass das historische Filmmaterial auch in digitaler Form zur Verfügung steht. Das ist eine Herausforderung. Das gilt übrigens genauso für die Verleihfirmen, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Die Umkopierung des historischen Materials auf digitale Träger ist also nicht nur eine Frage der Sicherung, sondern zugleich auch eine Frage der Bereitstellung, damit wir unserem Auftrag zur Vermittlung von Filmkultur und Filmgeschichte gerecht werden können. Selbstverständlich ist damit auch die Frage der Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen aufgeworfen, die – das will ich ausdrücklich anmerken – im vorliegenden Antrag zu kurz kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die digitale Umrüstung der Kinos wird derzeit im Rahmen der Novellierung des Filmförderungsgesetzes verhandelt. Sobald wir hier klarer sehen – in den nächsten Monaten wird das der Fall sein – , werden wir uns der Notwendigkeit der digitalen Umkopierung historischen Materials zuwenden müssen. Dieser Weg scheint mir unausweichlich zu sein. Ich möchte an dieser Stelle anregen – ich glaube, auch Frau Winterstein hat das gemacht – , dass wir uns im Vorfeld der Novelle des Bundesarchivgesetzes im Rahmen einer großen Anhörung im Ausschuss mit all diesen Fragen beschäftigen. Dies sollten wir zum Anlass nehmen, die umfassende Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2005 zum Stand der Filmarchivierung und zur Verbreitung des nationalen Filmerbes in Deutschland, die vom Kinematheksverbund erstellt wurde, zu aktualisieren. Das scheint mir notwendig zu sein. Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich freue mich, dass wir bei diesem für mich wichtigen Thema den Anfang gemacht haben. Ich freue mich ebenfalls, dass wir auch in dieser filmpolitischen Frage das bewährte Einvernehmen, das wir schon oft im Ausschuss für Kultur und Medien praktiziert haben, fortsetzen können. Ich danke Ihnen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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