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15. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Jörg Rohde (FDP)
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Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung denn die Auffassung, die zum Beispiel von der Lebenshilfe vertreten wird, dass es sich bei den Kosten der Umlage um so genannte werkstattnotwendige Kosten handelt, die von den zuständigen Leistungsträgern erstattet werden müssen? Dazu auch gleich die zweite Nachfrage. Jetzt kommen ja auch Kosten für die Umstellung der EDV-Verfahren auf die Behindertenwerkstätten zu. Wie sieht die Bundesregierung in diesem Fall die Kostenträgerschaft?
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Rolf Schwanitz (SPD)
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Zunächst, Herr Kollege Rohde, weise ich darauf hin, dass die Veränderungen im geltenden Recht seit dem 1. Januar dieses Jahres für viele Betriebe natürlich mit Umstellungen verbunden sind. Im Umlageverfahren gibt es keine Betriebsgrößenbegrenzung mehr. Damit kommt das U- 2 -Verfahren für viele Betriebe neu zur Anwendung. Wir werden – insofern nehme ich Bezug auf Ihre erste Frage – und können dem Abstimmungsprozess hier natürlich nicht vorgreifen. Deswegen kann ich mich auch heute in der Fragestunde dieser Einschätzung eines Sozialverbandes nicht anschließen. Wir sind der Auffassung, dass es bezüglich des neuen geltenden Rechts, das wir seit dem 1. Januar dieses Jahres haben, keinen Veränderungsbedarf gibt. Aber wir sind im Abstimmungsprozess begriffen und werden am Ende zu einer Bewertung zu kommen haben. Zunächst sind jedoch die Spitzenverbände der Krankenkassen in der Pflicht und müssen ihrerseits Stellung nehmen.
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Dann komme ich zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Kasparick zur Verfügung. Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Patrick Döring auf: Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Vorschrift des§ 41 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung, KDV, welche zur Umsetzung der Richtlinie 2001 / 85 /EG in nationales Recht angepasst wurde, hinsichtlich der den Durchgang in eine Richtung versperrenden Bügel im Fahrerbereich von Omnibussen in Deutschland auf unterschiedliche Weise nachgekommen wird?
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Ulrich Kasparick (SPD)
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Ulrich Kasparick (SPD)
Herr Kollege Döring, Sie fragen nach den Schwenkbügeln in Bussen. Wir müssen EU-Recht in nationales Recht umsetzen. In Ihrer zweiten Frage äußern Sie die Vermutung, dass es bei den Schwenkbügeln auch um die Sicherheit von Fahrgästen geht. Das ist aber nicht der Fall. Es geht darum, freie Sicht für den Fahrer zu gewährleisten. Deswegen sind andere technische Anforderungen zu stellen, als wenn es um die Sicherheit von Fahrgästen ginge. Die Regelung, die wir jetzt in nationales Recht umsetzen, gilt seit dem 13. Februar 2005. Das bedeutet, dass die Busse, die seit diesem Zeitpunkt in den Verkehr gebracht wurden, keinen Schwenkbügel an der Fahrerkabine mehr haben müssen. Ältere Busse haben ihn noch. Er kann auch nach wie vor bestellt werden, wenn ein Kunde ihn in seinen Bussen haben möchte. Wir haben vonseiten des Bundesverkehrsministeriums empfohlen, diese Bügel wenigstens für Schülerbusse vorzuhalten; denn auch dann, wenn das Gedränge am Schulschluss–Sie wissen, wie das im Schülerverkehr ist – besonders groß ist, braucht der Fahrer freie Sicht.
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Patrick Döring (FDP)
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Vielleicht darf ich die Frage 8 kurz erklären. Einige Nahverkehrsunternehmen haben die Befürchtung, dass bei einem gegebenenfalls nötigen scharfen Abbremsen ein stehender Fahrgast sozusagen ungehindert bis zur Windschutzscheibe durchfliegt, wenn dieser Bügel nicht mehr zur Verfügung steht. Teilt das Bundesministerium die Befürchtung von Nahverkehrsunternehmen, dass bei Eintreten eines solchen Vorgangs gegebenenfalls zusätzliche Gefahren für stehende Fahrgäste entstehen können?
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Ulrich Kasparick (SPD)
Wir reden nun über mögliche so genannte Frontalunfälle. Die Bügel sind nicht dazu gedacht, die Fahrgäste in diesem Fall zu schützen,
- [Zuruf] Patrick Döring (FDP): Tun sie aber
sondern sie sind eine Sperre für die Fahrgäste, die dazu dient, dass der Fahrer freie Sicht hat. Wenn man den Passagierschutz bei Unfällen erhöhen wollte, dann müsste man das System auch an anderen Stellen im Bus komplett neu gestalten. Die Empfehlung unseres Hauses ist, diese Bügel insbesondere im Schülerverkehr einzusetzen. Die Nahverkehrsbetriebe haben bei der Bestellung neuer Busse natürlich die Möglichkeit, diese Bügel mitzubestellen. Aber die EU-Richtlinie schreibt diese nicht mehr vor.
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Video der Rede von Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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