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15. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Barbara Hendricks (SPD)
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Ich will noch einmal sagen, dass wir natürlich auch die Herstellungskosten des Kraftstoffes auf der Basis reinen Pflanzenöls betrachtet haben. Er war in der Tat in dem Bericht, von dem ich gerade sprach und der sich auf das Jahr 2004 bezog und die Überförderung von Biodiesel darstellte, nicht enthalten. Das, was Sie als zartes Pflänzchen bezeichnet haben, hat in der Tat im Jahr 2005 einen nicht unbedeutenden Marktanteil – zumindest war er größer als 2004 ; denn sonst hätten wir das schon in unsere Berichterstattung für 2004 einbezogen – gewonnen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass diejenigen, die im vergangenen Jahr in solche Anlagen investiert haben, fälschlicherweise davon ausgegangen sind, dass die Steuerbegünstigung bis zum Jahr 2009 in Form einer Steuerbefreiung gewährt würde. Aber das war, wie ich Ihnen bereits unter Hinweis auf § 2 a Abs. 3 des geltenden Mineralölsteuergesetzes gesagt habe, so nicht versprochen. Bezogen auf die energetische Wirkung und die Herstellungskosten ist es nach unserer Auffassung durchaus möglich, auch reines Pflanzenöl mit 15 Cent pro Liter Steuer zu belegen. Ich weiß, dass es nicht nur bei den Herstellern, sondern auch über die Fraktionsgrenzen in diesem Haus hinweg Widerstand gegen die Besteuerung gibt. Das werden wir sicherlich noch erörtern müssen, ich bitte aber zu bedenken: Es ist logisch, dass es sofort Ausweichbewegungen hin zum reinen Pflanzenöl gäbe, wenn man die Steuerbefreiung für einen Teil der biogenen Kraftstoffe, für den Biodiesel, aufheben würde, aber nicht für das reine Pflanzenöl. Auch die Hersteller von Biodiesel würden sich sofort darüber beschweren, dass ihre Anlagen kaputtgehen, während die Anlagen für die Gewinnung von Pflanzenöl gut laufen. Auch diese Auswirkungen müssen Sie ökonomisch betrachten.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Frau Staatssekretärin, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie den Grundsatz der Bundesregierung betont haben, dass sich Biokraftstoffe im Markt nur dann behaupten können, wenn sie steuerlich bevorteilt sind, weil sie nur dann wettbewerbsfähig sind. Wie verträgt sich jedoch dieser von Ihnen artikulierte Grundsatz mit der Tatsache, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs des Finanzministeriums steht, dass mit Beginn des Jahres 2007 die Steuerbefreiung der Biokraftstoffe vollständig beendet werden soll? Hierdurch ist meiner Ansicht nach die Geltung des von Ihnen genannten Grundsatzes nicht mehr gewährleistet.
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Dr. Barbara Hendricks (SPD)
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Ich hatte, Herr Kollege Fell, gesagt, dass der Preisabstand nötig war, damit biogene Kraftstoffe auf dem Markt Fuß fassen konnten. Ferner müssen sie günstiger sein, weil sie einen geringeren energetischen Wert haben. Wenn der energetische Wert gleich ist, ist die Vorteilsgewährung auf Dauer nicht nötig. Der entscheidende Punkt ist aber, dass wir ab dem Jahre 2007 eine Quotenregelung zur Beimischung von biogenen Kraftstoffen in fossile Kraftstoffe vorschlagen werden. Dann werden die biogenen Kraftstoffe im Rahmen dieser Kraftstoffe vollständig besteuert. Diese vollständige Besteuerung ist dann aber für die Hersteller von biogenen Kraftstoffen völlig irrelevant, weil die Beimischung einen Marktzugang garantiert.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
Video der Rede von Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Wir sind damit zeitlich am Ende der heutigen Fragestunde. Die noch vorliegenden Fragen 42 bis 45 werden nach unserer Geschäftsordnung schriftlich beantwortet. Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 9. Februar 2006, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.
- [Schluss] : 15. 41 Uhr