Dieses Plenarprotokoll ist ungeprüft und kann Formatierungsfehler etc. enthalten (siehe hier).
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15. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Danke, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Hendricks, Sie sagten, der Entwurf befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Nun hat Staatssekretär Peter Paziorek aus dem Landwirtschaftsministerium sich dahin gehend geäußert, dass das, was hier geplant sei, im Ergebnis dazu führe, dass die Branche einen schweren Rückschlag erleiden werde. Mich würde einmal interessieren, inwieweit diese Position die Positionsfindung in Ihrem Hause beeinflusst.
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Dr. Barbara Hendricks (SPD)
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Herr Kollege, diese Position ist zwar geäußert worden; da will ich Ihnen nicht widersprechen. Aber ich hatte eben von der Überförderung gesprochen. Sie müssen sehen: Bevor der fossile Kraftstoff teurer wurde, war er an den Tankstellen auch immer 10 Cent teurer als der Biodiesel. Seltsamerweise ist er immer noch 10 Cent teurer als der Biodiesel. Das heißt mit anderen Worten: Die Preisgestaltung bei den biogenen Kraftstoffen wurde nicht an deren Gestehungskosten orientiert, sondern an dem Abstand des an den Tankstellen zu erzielenden Preises. Das, was dort geschieht, nennt man im Regelfall einen Windfall-Profit; um den englischen Ausdruck zu benutzen. Sie profitieren also von den steigenden Preisen in einem anderen Marktsegment, was mit den Herstellungskosten der biogenen Kraftstoffe nichts zu tun hat. Ich bin sehr sicher – ich bin auch sicher, dass ich den Kollegen Paziorek aus dem Landwirtschaftsministerium noch überzeugen kann –, dass auch nach einer Festlegung eines Steuersatzes von 10 bzw. 15 Cent, wie ich ihn angesprochen habe, der Preisabstand weiter bei 10 Cent an der Tankstelle liegen wird und dass die Differenz dann nicht mehr als Sondergewinn an die Hersteller der biogenen Kraftstoffe fließt, sondern wegen des auch EUrechtlich gebotenen Abbaus von Überförderungen der öffentlichen Hand zugute kommt.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Ich schätze Ihren Optimismus in Bezug auf die Annahme, dass Sie den Kollegen Paziorek noch überzeugen können. Unabhängig davon möchte ich präzise nachfragen, ob die von Ihnen vorgeschlagenen Sätze, 10 Cent im einen Fall und 15 Cent im anderen Fall, nach Ihrer Meinung exakt dem so genannten Mitnahmeeffekt, von dem Sie gesprochen haben, entsprechen.
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Dr. Barbara Hendricks (SPD)
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Herr Kollege, ich sagte Ihnen eben: Wir haben zum einen den Mitnahmeeffekt betrachtet. Aber wir haben natürlich zum anderen die Herstellungskosten des biogenen Kraftstoffes berücksichtigt und haben auch dessen geringere Wirksamkeit in Rechnung gestellt. Dies alles zusammen hat uns zu der Überzeugung gebracht, dass wir die geringfügige Besteuerung in der Größenordnung von 10 bzw. 15 Cent wirklich verantwortungsbewusst vorschlagen können. Es ist also in Rechnung gestellt, dass der Verbrauch beim biogenen Diesel etwas höher ist als beim fossilen Diesel. Das alles haben wir berücksichtigt, sodass sich keine Schlechterstellung der Verbraucher ergeben wird. Aber ich sage ganz deutlich: Die Extragewinne, die in den letzten Jahren in die Taschen der Produzenten von Biokraftstoffen geflossen sind, werden wir auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir EU-rechtlich dazu verpflichtet sind – denn Überförderungen müssen wir abbauen –, in die Haushalte der öffentlichen Hand umleiten. Dass man, wenn man sich über Jahre an richtig gute Gewinne gewöhnt hat, diese nicht so gerne abgibt und man dann natürlich auch Menschen trifft, die sich unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes dafür vereinnahmen lassen, die wirtschaftlichen Interessen der Produzenten zu vertreten, verwundert allerdings nicht.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Frau Staatssekretärin, Sie haben den Sachverhalt, der in Bezug auf den Biodiesel von Ihnen korrekt wiedergegeben wurde, nämlich den 10 -Cent-Abstand zum Marktpreis, als Begründung für eine höhere Besteuerung aller Biokraftstoffe herangezogen. Ich halte das nicht für korrekt und möchte Sie deswegen fragen, ob dies in die Überlegungen der Bundesregierung eingeflossen ist. Beispielsweise weist bei reinen Pflanzenölen der Preis nicht diesen 10 -Cent-Abstand zum Marktpreis von Diesel auf; sie werden aber plötzlich mit 15 Cent pro Liter höher besteuert, und dies angesichts der Tatsache, dass bei der Nutzung von reinen Pflanzenölen höhere Kosten für die Umrüstung der Motoren hinsichtlich ihrer Tauglichkeit für Pflanzenöl anfallen. Ist auch dieses in die Überlegungen der Bundesregierung eingeflossen?
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Dr. Barbara Hendricks (SPD)
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Herr Kollege, ich sagte es schon eben: Auch bei Pflanzenölen haben wir natürlich die Herstellungskosten, nämlich die Kosten dafür, dass sie so aufbereitet werden, dass man sie als Kraftstoff nutzen kann, und auch die geringere Energieleistung beachtet. Ich gehe allerdings davon aus – Genaueres müsste ich Ihnen nachtragen–, dass wir erhöhte Umrüstungskosten bei PKWs und LKWs nicht in die Berechnung mit einbezogen haben; vielmehr haben wir den Kraftstoff als solchen betrachtet.
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Wir kommen zur Frage 41 des Kollegen Dr. Loske: Wie bewertet die Bundesregierung die Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenölen in Hinsicht auf die Planungssicherheit derjenigen Kraftstoffhersteller und Fahrzeughalter, die im Vertrauen auf die gesetzlich verankerte Steuerbefreiung bis zum Jahr 2009 in neue Techniken investiert haben?