Dieses Plenarprotokoll ist ungeprüft und kann Formatierungsfehler etc. enthalten (siehe hier).
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15. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Wolfgang Gehrcke-Reymann (DIE LINKE)
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Herr Staatsminister, ich will mich nur noch einmal vergewissern, ob ich das richtig verstanden habe. Sie werden bis zum 21. Februar den von Herrn Marty angeforderten Bericht vorlegen und die Fragen beantworten. Dann steht es Herrn Marty frei, in seinem Bericht das, was Sie geantwortet haben, öffentlich zu machen. Das heißt doch, dass das, was im Plenum des Deutschen Bundestages nicht öffentlich gemacht werden konnte, über den Bericht von Herrn Marty öffentlich wird. Können Sie mir das erklären?
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Dr. h. c. Gernot Erler (SPD)
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Herr Kollege Gehrcke, ich kann Ihnen nur erklären, wie genau das vom Europarat vorgesehene Verfahren ist. Herr Davis als Generalsekretär des Europarates bekommt von den angeschriebenen Ländern – ich hoffe: von allen – rechtzeitig zum 21. Februar die Berichte. Ihm steht dann völlig frei, wie er mit diesen Berichten verfährt. Vorgesehen ist, dass Herr Marty der Parlamentarischen Versammlung des Europarates einen Abschlussbericht vorlegt, der auch diese Berichte nach Art. 52 berücksichtigen kann. Aber was er von den Berichten einfließen lässt, liegt allein in seiner Verantwortung.
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Ich rufe nun die Frage 29 des Kollegen Wolfgang Gehrcke auf: Ist die Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkelbeim Empfang des Diplomatischen Korps – laut Meldung des „Handelsblatts“ vom 1. Februar 2006 –, dass „der Kampf gegen den Terrorismus den Einsatz aller politischer, wirtschaftlicher und, wenn nötig, als Ultima Ratio auch militärischer Mittel verlangt – unter dem Dach, wenn immer möglich, der Vereinten Nationen“, so zu verstehen, dass ein gültiges Mandat der Vereinten Nationen für die Bundesregierung nicht mehr unabdingbar für eine Entscheidung über einen Militäreinsatz ist? Bitte, Herr Erler.
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Dr. h. c. Gernot Erler (SPD)
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Herr Kollege Gehrcke, die Bundeskanzlerin hat in ihrer Rede vor dem Diplomatischen Korps hervorgehoben, dass militärische Mittel im Kampf gegen den Terrorismus nur als Ultima Ratio in Betracht kommen. Im Übrigen lässt die Befugnis des UN-Sicherheitsrates, Zwangsmaßnahmen nach Kap. VII zu beschließen, das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung unberührt. Das steht ausdrücklich in Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen.
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Wolfgang Gehrcke-Reymann (DIE LINKE)
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Herr Staatsminister, das Wort „nur“ haben Sie eingefügt. Das Zitat lautet anders. Meine Frage ist: Die Mehrheit der Völkerrechtler sagt, dass eine Militäraktion–um so etwas handelt es sich ja – ohne ein Mandat der Vereinten Nationen völkerrechtswidrig ist. Es geht hier nicht um Verteidigung und ist auch nicht auf Verteidigung beschränkt. Kann ich daraus schlussfolgern, dass sich die Bundesregierung den Bruch des Völkerrechtes als Möglichkeit offen hält?
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Dr. h. c. Gernot Erler (SPD)
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Selbstverständlich richtet sich die Bundesregierung in all ihren Aktivitäten nach den Regeln des Völkerrechtes. Aber, Herr Kollege Gehrcke, zur Klärung des Sachverhaltes: Ich möchte Sie an die Situation nach dem 11. September 2001 erinnern. Es waren nicht staatliche Akteure, die die schrecklichen Terroranschläge in Washington und New York durchgeführt haben. Einen Tag danach hat der UN-Sicherheitsrat darüber beraten und festgestellt – das hat den Charakter der Setzung einer völkerrechtlichen Norm –, dass solche Angriffe von nicht staatlichen Akteuren mit einem klassischen Angriff von einem Land auf ein anderes gleichgesetzt werden müssen, was damit ein Selbstverteidigungsrecht der Vereinigten Staaten auslöst. In späteren Resolutionen hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dies bestätigt, und zwar auch im Zusammenhang mit der Wahrnehmung dieses Rechts, was im Afghanistankrieg der Fall war. Die von Ihnen unterstellte Trennung zwischen den Herausforderungen des Terrorismus und den Angriffen von einem Land auf ein anderes gibt es seit dem 11. September 2001 also nicht mehr. Im Gegenteil: Durch die Vereinten Nationen ist ausdrücklich festgestellt worden, dass ein Terrorangriff genauso das Recht auf Selbstverteidigung auslösen kann.
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Wolfgang Gehrcke-Reymann (DIE LINKE)
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