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15. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Heinrich L. Kolb (FDP)
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Herr Staatssekretär, Sie haben gerade gesagt, nur 39 Prozent der über 55 -Jährigen seien in deutschen Unternehmen noch beschäftigt. Was ist die Zielstellung der Bundesregierung? Hält sie 60 oder 70 Prozent für angemessen? Welche Zahl muss erreicht werden, damit in Ihrem Sinne eine nachhaltige Verbesserung eintritt?
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Franz Thönnes (SPD)
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Herr Kolb, aufgrund der rentenpolitischen Entscheidungen, die wir in der Vergangenheit getroffen haben, konnte vom Jahr 2003 auf das Jahr 2004 das Renteneintrittsalter bei den normalen Altersrenten weiter auf etwa 63 Jahre gesteigert werden. Das ist ein Erfolg. In der Vergangenheit lag das Renteneintrittsalter bei 62 Jahren. Wenn man jetzt Zielmarken setzt und das Ziel nicht erreicht, wird nur wieder darüber diskutiert, dass nichts erreicht wurde. Wir wollen den Prozentsatz erhöhen. Das ist unser fester Wille. Wir wollen, dass die Älteren mit ihrer Erfahrung und ihrer Kompetenz in den Betrieben einen Platz haben. Wir wollen über die 39 Prozent kräftig hinauskommen.
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Herr Staatssekretär, ich möchte direkt anschließen. Die Bundesregierung hat sich im Lissabonprozess verpflichtet, den Anteil der Beschäftigten bei den über 55 -Jährigen von, wie Sie gerade gesagt haben, jetzt 39 Prozent auf 50 Prozent zu erhöhen. Das entspricht immerhin 1 Million Arbeitsplätzen für über 55 -Jährige. Glauben Sie, dass die Maßnahmen, die Sie gerade vorgeschlagen haben, ausreichen – Sie haben selbst gesagt, dass es die Evaluation von Hartz I bis Hartz III gegeben hat, sie ist sehr negativ ausgefallen –, oder sind Sie nicht der Meinung, dass noch weitere Anstrengungen notwendig sind?
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Franz Thönnes (SPD)
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Die Lissabonstrategie ist bis weit über das Jahr 2010 ausgerichtet. Alle sind aufgefordert, sich anzustrengen, um diese Größenordnung zu erreichen. Das wird natürlich von der Lage in den jeweiligen Jahren abhängig sein. Ich habe schon deutlich gemacht: Es gibt noch mehr zu tun. Wir müssen überlegen, wie wir hinsichtlich der längeren Teilnahme am Arbeitsprozess die Älteren qualifizieren und fit halten können, damit sie den ständig steigenden Herausforderungen gewachsen sind. Seitens der Tarifvertragsparteien muss noch viel getan werden. Wir werden mit ihnen darüber sprechen. Darüber hinaus müssen wir überlegen, welcher gesetzlichen Regelungen es bedarf. Nun möchte ich noch Folgendes ansprechen. Der Evaluationsbericht darf natürlich kritisch gelesen werden. Aber von Beispielen wie den Personal-Service-Agenturen oder den Bildungsgutscheinen, die negativ beurteilt wurden, gleich auf den ganzen Bericht zu schließen, ist falsch. Die Bundesagentur für Arbeit befindet sich in einem großen Reform- und Umorganisationsprozess, an dem sich die Beschäftigten mit großem Engagement beteiligen, sodass für die Arbeitsuchenden eine gute Serviceleistung geboten werden kann, die Schritt für Schritt noch verbessert wird. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Das bedeutet auch einen Fortschritt für die älteren Menschen, die auf Integration in den Arbeitsmarkt warten.
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Wir kommen jetzt zu Frage 24, ebenfalls der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk: Wie sieht die Bundesregierung die Verlängerung der 58 er-Regelung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts der geplanten Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und einer damit einhergehenden Notwendigkeit der besseren Integration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt?
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Franz Thönnes (SPD)
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Frau Kollegin, ich vermute, dass Sie mit dem Begriff „ 58 er-Regelung“ die Vorschriften des § 428 SGBIIImeinen. Nach dieser Regelung können ältere Arbeitslose, anders als alle anderen Arbeitslosen, auch dann Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie nicht mehr bereit sind, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, weil sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten. Im Gegenzug verpflichten sich die Betroffenen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in eine so genannte abschlagsfreie Altersrente zu wechseln. Die Regelung ist nach der Verlängerung ihrer Geltungsdauer durch das Fünfte SGB-III-Änderungsgesetz bis Ende 2007 befristet. Verzeihen Sie mir, aber von daher besteht kein Zusammenhang mit der Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ab dem Jahr 2012. Ein Ende des Jahres 2007 entstehender Anspruch auf Arbeitslosengeld eines älteren Leistungsempfängers ist im Laufe des Jahres 2009 erschöpft.
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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