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Offene Plenarprotokolle

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148. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Die Sitzung ist eröffnet. Ich darf Sie bitten, für einen Augenblick stehen zu bleiben. Am Montag dieser Woche, am 3. März 2 008, verstarb Annemarie Renger im Alter von 88 Jahren. Dr. h. c. Annemarie Renger war von 1953 bis 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 1972 bis 1976 dessen erste Präsidentin und zugleich weltweit die erste Frau an der Spitze eines frei gewählten Parlaments. Am 7. Oktober 1919 in Leipzig als Tochter eines führenden Funktionärs der Arbeitersportbewegung geboren, wuchs Annemarie Renger in einer Familie mit langer sozialdemokratischer Tradition auf. Nach dem Krieg wurde Annemarie Renger, deren Mann in Frankreich gefallen war, engste Mitarbeiterin und Vertraute Kurt Schumachers. Nach seinem Tod 1952 trat sie selbst in die aktive Politik ein und wurde 1953 über die Landesliste Schleswig-Holstein der SPD erstmals in den Bundestag gewählt. Von 1969 bis 1972 war sie eine der vier Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Im Dezember 1972 wurde sie als Nachfolgerin von Kai-Uwe von Hassel zur Bundestagspräsidentin gewählt. Nur wer sich daran erinnert, welchen Bedenken die erste Bundestagspräsidentin sich innerhalb wie außerhalb des Parlamentes gegenübersah, kann die Genugtuung ermessen, mit der sie vier Jahre später beim Wechsel in das Amt einer Vizepräsidentin feststellen konnte, dass sie bewiesen habe, dass eine Frau das kann. Die Würde ihres Auftretens, ihre Bestimmtheit und ihr energischer Durchsetzungswille wie ihre Fähigkeit zum Kompromiss haben dazu beigetragen. Annemarie Renger hat wichtige Parlamentsreformen auf den Weg gebracht und sich persönlich stark für die Aussöhnung mit unseren östlichen Nachbarn engagiert. So leitete sie die ersten Bundestagsdelegationen auf ihren Reisen nach Polen, nach Rumänien und in die Sowjetunion. Ein besonderes Herzensanliegen von Annemarie Renger waren die Beziehungen zu Israel. Der Deutsche Bundestag wird ihr Andenken in Ehren bewahren. Im Rahmen eines Staatsakts werden wir der Verstorbenen am kommenden Donnerstag hier im Deutschen Bundestag gedenken. Schon Anfang der vergangenen Woche haben wir mit Betroffenheit erfahren, dass unser Kollege Johann-Henrich Krummacher am Montag, dem 2 5. Februar 2 008, im Alter von erst 61 Jahren nach kurzer und schwerer Krankheit verstorben ist. Jo Krummacher wurde am 2 7. Dezember 1946 in Heidelberg geboren und studierte Evangelische Theologie und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Heidelberg und Tübingen. Nach zwei Jahrzehnten der Tätigkeit im Pfarrdienst der Evangelischen Landeskirche Baden-Württemberg sowie als Lehrer leitete er von 1996 bis 2 005 als geschäftsführender Direktor die Evangelische Akademie in Bad Boll. In seinen publizistischen Werken widmete er sich insbesondere Fragen aus dem Bereich der Ethik, der Theologie, der Kunst und der Kultur. Die beiden zuletzt genannten Themen förderte er aktiv als langjähriger Vorsitzender des Vereins für Kirche und Kunst in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sowie als Gründer und Chefredakteur der Kulturzeitschrift Das Plateau. Nach Jahrzehnten beruflichen Engagements entschloss sich Johann-Henrich Krummacher, als aktiver Christ auch politisch tätig zu werden. Er trat 2 001 in die Christlich Demokratische Union Deutschlands ein und errang bereits bei den Bundestagswahlen 2 005 im Wahlkreis Stuttgart I ein Direktmandat. Als Mitglied dieses Hauses engagierte er sich besonders in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien. Trotz der Kürze seiner Zugehörigkeit zu unserem Parlament hat er gerade im Bereich der Kulturpolitik, den er als Mitglied der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Ausschusses für Kultur und Medien sowie des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung bearbeitete, wichtige Akzente setzen und sich über die Fraktionsgrenzen hinweg persönlich hohen Respekt und Anerkennung erwerben können. Wir alle werden ihn als einen besonders liebenswürdigen Kollegen in Erinnerung behalten. Seiner Familie, seiner Frau und seinen sechs Kindern, sprechen wir unsere Anteilnahme aus. Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn unserer heutigen Sitzung müssen wir einige Wahlen durchführen. Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass Professor Richard Schröder und der Kollege Markus Meckel für eine weitere Amtszeit Mitglieder des Beirats nach § 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bleiben sollen. Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist Ulrike Poppe zur Wiederwahl benannt worden. Sind Sie mit diesen Vorschlägen einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann sind die Herren Schröder und Meckel sowie Frau Poppe erneut in den Beirat nach § 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gewählt. Die SPD-Fraktion schlägt außerdem vor, anstelle der Kollegin Christel Humme die Kollegin Caren Marks zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss nach Art. 53 a des Grundgesetzes zu wählen. Sind Sie auch damit einverstanden? – Das ist offenkundig der Fall. Dann ist die Kollegin Marks zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses nach Art. 53 a des Grundgesetzes gewählt. Die Kollegin Diana Golze hat aufgrund ihrer Schwangerschaft das Amt als Schriftführerin vorübergehend niedergelegt. Als Nachfolgerin schlägt die Fraktion Die Linke die Kollegin Elke Reinke vor. Sind Sie damit einverstanden? – Auch das ist der Fall. Damit ist die Kollegin Reinke zur Schriftführerin gewählt.

  • [Beifall] DIE LINKE

Bei diesem hohen Maß an Einmütigkeit besteht gute Aussicht, dass auch die vereinbarten Veränderungen der Tagesordnung auf Zustimmung stoßen. Interfraktionell ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 19 abzusetzen und die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD: Computermesse Ce BIT – IT-Forschung als Wachstumsimpuls für Deutschland (siehe 147. Sitzung) ZP 2 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 2 8) a)Beratung des Antrags der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten – Drucksache 16 / 8377 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union b)Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Kauch , Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Freiwilligen projektbasierten Klimaschutz auf verbreiteter Grundlage voranbringen – Drucksache 16 / 7174 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ZP 3 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN: Unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung zu den Folgerungen aus der Onlineentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2 7. Februar 2 008 ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Innere Führung stärken und weiterentwickeln – Drucksache 16 / 8376 – Überweisungsvorschlag: Verteidigungsausschuss ZP 5 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( 13. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90 /DIE GRÜNEN Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien des Bundes tatsächlich durchsetzen – Drucksachen 16 / 7739, 16 / 8412 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Eva Möllring Renate Gradistanac Ina Lenke Elke Reinke Irmingard Schewe-Gerigk ZP 6 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE: Massenentlassungen bei deutschen DAX-Konzernen trotz Gewinnexplosion Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Der bisher zur Aussprache vorgesehene Tagesordnungspunkt 16 – hier handelt es sich um die erste Beratung des Gesetzentwurfs zum Straßburger Vertrag – kann ohne Debatte an die Ausschüsse überwiesen werden. Schließlich mache ich auf mehrere nachträgliche Ausschussüberweisungen im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam: Der in der 145. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Arbeit und Soziales ( 11. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften – Drucksache 16 / 8100 – überwiesen: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Arbeit und Soziales Der in der 145. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( 19. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften – Drucksache 16 / 8148 – überwiesen: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Der in der 145. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 16. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2 001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Gesetz) – Drucksache 16 / 8154 – überwiesen: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Der in der 146. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Antrag soll zusätzlich dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( 19. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden. Beratung des Antrags der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dr. Karl Addicks, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Potenziale der Tourismusbranche in der Entwicklungszusammenarbeit durch Aufgabenbündelung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ausschöpfen – Drucksache 16 / 8176 – überwiesen: Ausschuss für Tourismus (f) Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? – Widerspruch ist nirgendwo zu erkennen. Dann haben wir auch das einvernehmlich so beschlossen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gratuliere ich zu einer Reihe von Geburtstagen: Der Kollege Gerd Höfer feierte am 2 3. Februar seinen 65. Geburtstag, und der Kollege Alfred Hartenbach ist gestern 65 Jahre alt geworden.

  • [Beifall]

Die Kollegen Rainder Steenblock und Thomas Kossendey begingen ihre 60. Geburtstage am 2 9. Februar und am 4. März. Im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich allen Jubilaren nachträglich sehr herzlich und wünsche alles Gute.

  • [Beifall]

Auf der Ehrentribüne hat der Parlamentspräsident unseres Nachbarlandes Luxemburg, der Präsident der Abgeordnetenkammer des Großherzogtums, Herr Lucien Weiler, mit seiner Delegation Platz genommen. – Im Namen des ganzen Hauses begrüße ich Sie sehr herzlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.

  • [Beifall]

Ich hatte gestern Abend schon Gelegenheit, Sie nicht nur in aller gebotenen Freundlichkeit zu begrüßen, sondern auch unsere Freude darüber zum Ausdruck zu bringen, dass Sie mit Ihrem Besuch und der hochrangigen Besetzung Ihrer Delegation aus allen Fraktionen des luxemburgischen Parlaments das große Interesse an möglichst engen und traditionell freundschaftlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern deutlich machen. Wir beteiligen uns gern an Ihren Bemühungen, die Beziehungen auch zwischen unseren Parlamenten, soweit es überhaupt noch geht, zu vertiefen. Für Ihren Aufenthalt bei uns und für Ihr weiteres parlamentarisches Wirken begleiten Sie unsere besten Wünsche. Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 3 a bis 3 c auf: a)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung – Drucksache 16 / 8305 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit b)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb – Drucksache 16 / 8306 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit c)Beratung des Antrags der Abgeordneten Gudrun Kopp , Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb beschleunigen – Drucksache 16 / 7872 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst der Bundesminister Michael Glos.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute, wie wir gerade vom Präsidenten gehört haben, den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und den Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb. Ich meine, das sind zwei wichtige Bausteine unseres Energie- und Klimaschutzpakets. Wir wissen ja: Klimaschutz wollen wir alle. Darüber sind wir uns einig. Ich finde, Klimaschutz muss zu bezahlbaren Preisen möglich sein. Wir meinen, mit den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele müssen wir einen Weg wählen, der Verbrauchern und Unternehmungen im Land die geringstmöglichen Lasten auferlegt.

  • [Beifall] CDU/CSU

Durch zusätzliche Flexibilität bei den Förderbedingungen ist es möglich, mit dem gleichen Geld mehr Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung auszulösen. Der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2 02 0 auf etwa 2 5 Prozent, also etwa auf das Doppelte, ansteigen. Stärkung der Verbraucher, mehr Wettbewerb im Energiemarkt und Klimaschutz müssen sich ergänzen. Dies wird gerade im Messwesen bei Strom und Gas deutlich. Bislang gibt es ein Monopol des Netzbetreibers für den Einbau und das Ablesen des Zählers. Damit soll jetzt Schluss sein, nach dem Motto: Es ist aus damit, dass der Gasmann zweimal klingeln muss.

  • [Heiterkeit] CDU/CSU

Künftig soll jeder Verbraucher selbst bestimmen können, wer bei ihm den Strom oder das Gas abliest. Mithilfe sogenannter intelligenter Zähler wollen wir den Stromund Gaskunden die Möglichkeit eröffnen, ihren Energieverbrauch selbst bedarfsgerecht und kostenoptimal zu steuern. Man kann dann gleich ablesen, wie viel Strom gerade gebraucht wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bei der Nutzung der Geräte die günstigsten Tarife wählen und damit leichter sparen können. Das schont den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher, und es stärkt die Position der Kunden gegenüber den großen Energieversorgern. Auch über die muss ich noch ein paar Worte verlieren. Wichtigstes Ziel meiner Politik als Bundesminister für Wirtschaft ist, die Verbraucher zu stärken. Ich meine, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher im Mittelpunkt unserer Betrachtungsweise stehen müssen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Dazu gehört, dass wir den Wettbewerb auf diesem Gebiet mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die ich jetzt nicht alle aufzählen will, gestärkt haben. Ein Beispiel dafür ist die Tatsache, dass die Stromkunden ihre Anbieter jetzt sehr rasch wechseln können. Ich kann nur empfehlen, davon Gebrauch zu machen – das geschieht bereits sehr rege –, dann allerdings immer streng darauf zu achten, dass der neue Lieferant innerhalb eines Jahres seine Bedingungen nicht so ändert, dass man wieder mehr bezahlt. Wir brauchen einfach kostenbewusstere Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Maßnahmen, die wir zur Stärkung des Wettbewerbs und gegen den Missbrauch von Marktmacht im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht haben, beginnen zu wirken. Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt machen von ihren neuen Instrumenten rege Gebrauch. So hat das Bundeskartellamt in den letzten Tagen ein Preismissbrauchsaufsichtsverfahren gegen 35 Gasversorger eingeleitet.

  • [Beifall] Oskar Lafontaine (DIE LINKE)

– Vielen Dank für den Beifall von ganz links.

  • [Zuruf] Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Die haben aber dagegen gestimmt
  • [Zuruf] Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Dagegen stimmen und dann klatschen Eigentor

Ich möchte noch einmal betonen: Für die länderübergreifenden Gasversorger ist das Bundeskartellamt zuständig. Für diejenigen, die sich auf ein Bundesland beschränken, sind es die Landeskartellbehörden. Ich fordere die Landeskartellbehörden noch einmal nachdrücklich auf, von ihren gewachsenen Vollmachten Gebrauch zu machen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ich meine, Gewinne, ja, das ist selbstverständlich; aber Übermaßgewinne, die manche auf diesem Gebiet zu vereinnahmen gewohnt sind, sind total falsch. In diesen Tagen findet auch eine Diskussion statt, in der sich das Bundesumweltamt als Sachverständiger über eine mögliche Stromlücke im Land zu profilieren versucht hat. Das ist etwas, worüber wir uns Gedanken machen müssen. Der Energieminister ist auch für die Sicherheit der Energieversorgung zuständig. Natürlich werden in Deutschland und Europa morgen nicht plötzlich die Lichter ausgehen. Heute wird aber darüber entschieden, wie sicher die Versorgung morgen und übermorgen ist, und vor allen Dingen darüber, wie viel dann für Strom oder für Gas bezahlt werden muss. Was wir derzeit in der öffentlichen Debatte erleben, ist für mich nicht nachvollziehbar. Mit Blick in die Zukunft ist es eigentlich ein Stück weit verantwortungslos. Neue Kohlekraftwerke finden dort, wo sie gebaut werden sollen, keine Akzeptanz, obwohl sie unter besseren Bedingungen für die Umwelt produzieren als die jetzt vorhandenen. Die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken ist gegenwärtig ein politisches Tabu, weil es nicht gelungen ist, sich in der Großen Koalition zu Beginn entsprechend zu vereinbaren.

  • [Zuruf] Ulrich Kelber (SPD): Wir haben uns ja vereinbart

– Wir haben uns vereinbart, dass wir nicht einig sind, Herr Kollege. Das war aber alles. Über mehr haben wir uns nicht vereinbart.

  • [Heiterkeit] CDU/CSU
  • [Heiterkeit] SPD

Selbst der Ausbau erneuerbarer Energien wie der Windenergie stößt zunehmend auf Widerstände. Der Doppelausstieg aus Kohle und Kernenergie ist für mich undenkbar. Die Folge wäre, dass die Energieversorgung in Deutschland dramatisch in Gefahr geriete. Die erneuerbaren Energien könnten eine solche Lücke nicht rasch genug schließen. Wir brauchen deshalb eine offene und sachliche Diskussion über die energiepolitische Zukunft unseres Landes; dazu lade ich ein, Herr Kollege Kelber. Mehr Strom in den Netzen ist die Bedingung dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Dauer niedrige Preise bekommen.

  • [Zuruf] Ulrich Kelber (SPD): Wir freuen uns, dass wir das Gesetz endlich vorgelegt bekommen haben

Unabhängig davon, wie der Energiemix zukünftig aussieht, führt an einem Ausbau des Leitungsnetzes kein Weg vorbei. Dazu möchte ich noch ein paar Worte sagen: Wenn man zum Beispiel den Wind aus dem Norden in den Süden bringen will, braucht man neue Leitungen. Der Bau neuer Leitungstrassen ist sehr unbeliebt. Ich kann das sogar nachvollziehen. Wenn wir jedoch alles für teures Geld unter die Erde legen wollen, dann sind die Hochspannungsleitungen unsicherer, und es kostet ein Vielfaches. Dies müsste dann auf die Verbraucher umgelegt werden. Mein Haus arbeitet deshalb für den zweiten Teil des Energie- und Klimapaketes an einem Netzausbaugesetz. Ziel ist eine Beschleunigung des Netzausbaus, damit in die Netze rasch investiert wird. Wir wollen Planungssicherheit für den Netzausbau. Die Vorstellungen der EU-Kommission zu einer sogenannten eigentumsrechtlichen Entflechtung lehnt die Bundesregierung deshalb ab. Wir wollen nicht, dass das verpflichtend wird.

  • [Beifall] CDU/CSU

Wir wollen uns auch nicht von der EU-Kommission vorschreiben lassen, dass wir enteignungsgleiche Eingriffe in das Eigentum an Netzen, aber auch an Gasleitungen vorzunehmen haben. Etwas anderes ist es, wenn ein Unternehmen sein Eigentum freiwillig verkauft, wie das der Eon-Konzern jetzt offensichtlich vorhat. Ich weiß nicht, welche Motive dahinterstehen. Vor kurzem hat dieser Konzern noch eine andere Haltung an den Tag gelegt. Man hört auch davon, dass irgendwelche Deals und der Erlass von Kartellstrafen ihn plötzlich in diese Richtung bewegt haben.

  • [Zuruf] Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Also geht es doch, Herr Glos

Insofern ist das Handeln der EU-Kommission manchmal etwas mysteriös und nur schwer nachvollziehbar. Wenn jemand gegen Kartellrecht verstoßen hat, dann muss er dafür zahlen, finde ich; das darf nicht mit anderen Dingen abgefunden werden.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] FDP

Die faulen Deals, die da offensichtlich gemacht worden sind, und zwar ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, als der Energierat über die verschiedenen Modelle beraten hat, bedürfen meiner Ansicht nach einer intensiven Überprüfung. Das kam überraschend. In der Sache bin ich natürlich für so viel Wettbewerb wie möglich. Wenn die Leitungen und die Erzeugung nicht in einer Hand sind – wir haben gesetzliche Einspeiseberechtigungen schon bevorzugt Nichtnetzbesitzern erteilt –, dann ist das im Prinzip zu begrüßen. Aber es ist eine Reihe von Fragen zu beantworten: Wer hält die Netze in Zukunft so intakt, wie das bis jetzt der Fall gewesen ist? Wer will sie überhaupt kaufen? Die öffentliche Hand ist dafür am wenigsten geeignet. Was wird aus den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die dort beschäftigt sind? Dieser Bereich ist ja der beschäftigungsintensivste Bereich der Stromkonzerne. Ich glaube, auf all diese Fragen müssen wir Antworten finden, und uns muss gerade die Sorge um die Beschäftigten umtreiben.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ich warne deshalb vor Schnellschüssen. Gerade angesichts der Tatsache, dass aus den vorhin genannten Gründen so viel Geld in den Netzausbau investiert werden muss, wäre es sehr problematisch, wenn Teile der Netze – es handelt sich ja zunächst um einen Konzern, der das vorhat, aber andere Konzerne signalisieren ähnliche Absichten – plötzlich den Eigentümer wechseln. Wir werden, wie gesagt, all das sehr sorgfältig betrachten. Es ist meiner Ansicht nach eine vordringliche Aufgabe, das sehr genau zu prüfen. In dem Zusammenhang möchte ich noch sagen: Wir streben eine Ergänzung des Außenwirtschaftsgesetzes an, gemäß der eine Mitsprachemöglichkeit bzw. ein Einspruchsrecht der Bundesregierung verankert wird, wenn Anlagen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen, den Besitzer wechseln oder mehr als 2 5 Prozent der Stimmrechte von Betreibern solcher Anlagen erworben werden. Ich appelliere an alle, die noch unentschlossen sind, dieses Gesetz rasch auf den Weg zu bringen. Sonst sieht es hinterher möglicherweise so aus, als ob sich die Gesetzesänderung gegen einen bestimmten Käufer richten würde. Ich fände es gut, wenn es dieses Instrument gäbe; denn dann könnte man es, wenn man es braucht, anwenden. Ich hoffe, dass Unternehmen sich, falls sie einen Verkauf vornehmen – so etwas können wir ja nicht verhindern –, sehr verantwortungsbewusst bei der Auswahl der Firma, die dann möglicherweise das Netz erwirbt, zeigen und sich nicht rein nach dem Verkaufserlös richten, sondern all die von mir angesprochenen Punkte mitberücksichtigen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ansonsten wünsche ich mir eine gute Gesetzesberatung. Wir vom Bundeswirtschaftsministerium sind jederzeit bereit, auftauchende Fragen zu klären. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Das Wort erhält nun die Kollegin Gudrun Kopp , FDP-Fraktion.

  • [Beifall] FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen! Das EU-Kartellrechtsverfahren gegen Eon ist in der Vergangenheit, Herr Minister Glos, in der Tat sehr gespenstig gelaufen. Ich hätte mir gewünscht, dass kein Deal, so wie es geschehen ist, abgeschlossen worden wäre, sondern dieses Kartellrechtsverfahren erst einmal ganz normal durchgeführt worden wäre.

  • [Beifall] FDP

Mich beunruhigt nicht, dass Eon sein Übertragungsnetz verkaufen möchte. Dabei handelt es sich um eine freie unternehmerische Entscheidung. Diesen Schritt würden wir durchaus begrüßen. Es kann aber nicht sein, dass ein Deal geschlossen wird, wobei wir den „Preis“ dafür nicht erfahren. So etwas sollte es nicht geben. Gerade in der Energiewirtschaft brauchen wir strukturelle Reformen. Wir müssen hier Strukturen aufbrechen. Dabei geht es darum, dass die Stromerzeugung von der Netzverantwortung in gewisser Weise getrennt wird. Wir haben hierzu einen entsprechenden Antrag eingebracht und darin festgehalten: Die eigentumsrechtliche Entflechtung stellt für uns die Ultima Ratio dar. Zugleich haben wir in einem weiteren Antrag die Schaffung einer Netz AG für Deutschland, in die alle Netze von Netzbetreibern eingebracht werden, vorgeschlagen. Eine solche Netz AG sollte unabhängig arbeiten und Investitionsentscheidungen treffen können, also alle Verantwortung für die Netze tragen, damit auf der einen Seite dem Durcheinander und auf der anderen Seite der Marktkonzentration, die wir augenblicklich haben, ein Ende gemacht wird. Außerdem wollen wir eine Entflechtungsnorm aufnehmen. Auch das ist eine wichtige Forderung. Das Kartellamt muss die Möglichkeit haben, bestimmte Strukturen gerade im Erzeugungsbereich aufzubrechen. Dazu braucht man mehr als nur einige wenige Gesetzeskorrekturen, nämlich vielmehr ein Schwert, mit dessen Hilfe entsprechende Maßnahmen tatsächlich durchgesetzt werden können.

  • [Beifall] Oskar Lafontaine (DIE LINKE)
  • [Beifall] FDP

Was in die derzeitige politische Landschaft passt, das ist die Frage, wer, wenn jemand die Netze verkauft, sie kaufen soll. Plötzlich kommt die Debatte auf, ob nicht der Staat der Eigentümer der Netze sein sollte. Diese Einstellung aufseiten der Linken wundert mich nicht. Aber in Richtung SPD und Grünen muss ich sagen: Wir haben doch erlebt, dass der Staat eben nicht der bessere Verwalter ist. Als Beispiel nenne ich die Bahn. Hier sind wir derzeit in schwierigsten Privatisierungsberatungen. Dies zeigt, dass es nicht sinnvoll ist, den Staat zum Verwalter zu machen. Die DDR haben wir mit all den wirtschaftspolitischen Dissonanzen, die es dabei gegeben hat, hinter uns gelassen.

  • [Zuruf] Ulrich Kelber (SPD)

Das kann es nicht sein.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] FDP

Ich hoffe, Herr Minister Glos, dass Sie die Kraft haben, sich hier durchzusetzen, und dass Sie die Marktöffnung an dieser Stelle positiv begleiten und nicht durch mehr Staat intervenieren wollen. Wir haben heute den Gesetzentwurf zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vorliegen. Beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das ja ein weiteres Mal verändert werden soll, gibt es eine Besonderheit. Die Ausgangslage war, dass auf der Basis der Daten von 1998 im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung von 2 002 bis 2 005 CO 2 -Einsparungen im Umfang von 10 Millionen Tonnen und bis 2 010 im Umfang von mindestens 2 0 Millionen Tonnen erfolgen sollen. In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung einen Bericht, eine Art Zwischenbilanz, vorgelegt. Dieser Bericht gibt sehr klar und deutlich zu erkennen, dass diese Einsparungen nicht annähernd erreicht wurden. Das heißt, das Instrument hat nicht gewirkt. Die Bundesregierung hat jetzt entschieden, einen Turnaround zu machen und zu sagen, wir wollen weiter fördern, weil das Ergebnis nicht gestimmt hat, und zwar so lange, bis ein Ergebnis herauskommt, das uns passt. Dem Bericht ist auch zu entnehmen, dass durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bis 2 010 mit Zusatzkosten, die die Verbraucher zu tragen haben, im Umfang von 5, 6 Milliarden Euro zu rechnen ist. Das bedeutet eine Steigerung der Kosten bis 2 010 um 1, 2 Milliarden Euro. Wer hat diese Zusatzkosten zu tragen? – Natürlich wieder einmal die Energiekunden. Das ist nicht akzeptabel, ganz zu schweigen davon, dass auch diese Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Grunde genommen technologieselektiv ist. Hier will Politik eine ganz bestimmte Technologie umsetzen. Auch wenn die Instrumente nicht greifen und das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist, soll weitergemacht werden. Nun, so hat Minister Glos ausgeführt, sollen bis 2 02 0 2 5 Prozent des gesamten Stroms in Deutschland durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt und damit eine Verdoppelung vorgenommen werden. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass mit der Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes auch eine Ausweitung des Geltungsbereichs einhergeht. Es sollen jetzt nicht nur kleinere Anlagen Fördermittel beantragen dürfen, sondern auch größere Anlagen.

  • [Zuruf] Dirk Becker (SPD): Das ist doch gut so Das ist der Erfolg dieses Gesetzes

Das heißt, die Größengrenzen werden gestrichen und die Wärmenetze sollen mit in die Förderung hinein. Die Anzahl der zu fördernden Anlagen und Netze wird also steigen. Es wird ein Finanzvolumen von 750 Millionen Euro pro Jahr aufgesetzt, und zwar gedeckelt. Darüber hinaus soll für diejenigen, die solche Anlagen betreiben, die Möglichkeit bestehen, bis Ende 2 014 ihren Dauerbetrieb anzumelden. Die Förderung würde dann bis 2 02 0 laufen. Das bedeutet im Umkehreffekt: Durch die Änderung dieses Gesetzes werden – wiederum zulasten der Verbraucher – bis 2 02 0 weitere 7, 5 Milliarden Euro als Fördermittel gebunden. Dieses Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entwickelt sich zu einem Dauersubventionsinstrument. Wir haben davon ja schon einige andere; das kennen wir aus der Vergangenheit. Das können wir von der FDP-Bundestagsfraktion nicht akzeptieren.

  • [Beifall] FDP

Wir sagen: Die neuen Fördertatbestände bringen neue Informationspflichten, also neue Bürokratie, mit sich. Pro Jahr fallen dadurch Verwaltungskosten von circa 430000 Euro für die jeweiligen Einheiten an. Diese Belastungen entstehen Wirtschaft und Verwaltung in diesem Bereich zusätzlich. Wir, die FDP-Bundestagsfraktion, haben schon lange gefordert, dass die Instrumente, die angewandt werden, um Klimaschutz zu realisieren, dringend durchforstet werden müssen. Die Liberalen haben den Entwurf eines Wärmegesetzes eingebracht. Dieses Wärmegesetz sollte in den Emissionshandel integriert werden. Dann gäbe es an dieser Stelle Klimaschutz plus Kosteneffizienz und somit eine ganz andere Bilanz. Das, was die Bundesregierung jetzt andenkt, also eine Verlängerung der Geltungsdauer des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, mit dem die festgelegten Ziele – ich sage es noch einmal sehr deutlich – nicht erreicht, sondern verfehlt worden sind und das zusätzliche Kosten verursacht, wird die Verbraucher unter dem Strich belasten, ohne dass es zu dem notwendigen Ergebnis und zur Einführung marktwirtschaftlicher Instrumente kommt. Dies lehnen wir deutlich ab.

  • [Beifall] FDP

Zu dieser Debatte passt eine Umfrage. An diese will ich erinnern, weil natürlich immer wieder die Frage im Raum steht, wie nahe wir in der Energiepolitik an der Realisierung unseres Zielkanons, bestehend aus Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit, sind. In einer aktuellen Umfrage des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung wurden 2 00 Energieexperten aus Deutschland danach befragt, was nach ihrer Beobachtung Priorität in der Energiepolitik hat, die die Bundesregierung betreibt. Die Forscher sagten: Höchste Priorität hat bei der Bundesregierung mit 61 Prozent die Umweltverträglichkeit, nur noch mit 2 5 Prozent die Wirtschaftlichkeit und mit mageren 14 Prozent die Versorgungssicherheit. Herr Minister Glos, das zeigt sehr deutlich: Sie haben bescheinigt bekommen, dass das, was Sie leisten, nicht dazu beiträgt, dass der in der Energiepolitik bestehende Zielkanon, der gerade für die Wirtschaftspolitik, für Sie als Ressortleiter von besonderer Bedeutung wäre, ausgewogen realisiert wird. Sie müssten dafür sorgen, dass Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit eine Einheit mit dem Klimaschutz bilden können. Das tun Sie leider bis heute nicht. Deshalb mahnen wir Liberalen Sie noch einmal: Tun Sie etwas, um diesen Zielkanon endlich in ein Gleichgewicht zu bringen! Sorgen Sie für mehr Wettbewerb und sorgen Sie auch dafür, dass die Privatverbraucher genauso wie die Unternehmen in unserem Land nicht über Gebühr mit Kosten belastet werden, wodurch sie weniger wettbewerbsfähig sind!

  • [Beifall] FDP

Die FDP-Bundestagsfraktion legt Ihnen heute einen Antrag vor, der sich mit mehr Wettbewerb im Messwesen im Strom- und Gasbereich befasst. Gerade im Messbereich gibt es eine große Chance. In den Haushalten und Unternehmen gibt es 12 5 Millionen Messgeräte für Wasser, Strom und Gas. Hier Wettbewerb zu schaffen und mit intelligenten Zählern und Messmethoden den Verbrauchern zu verdeutlichen, wann sie wie viel Strom verbrauchen und wie sie ihren Stromverbrauch regulieren können, bietet eine hervorragende Chance, Gebühren zu sparen. Diese Chance gibt es sowohl für die Wirtschaft als auch für die Privatverbraucher. Herr Minister Glos, zwei Dinge sind nach unserer Ansicht nicht in Ordnung: Sie treten in Ihrem Gesetzentwurf für eine Öffnung des Messwesens innerhalb von sechs Jahren ein. Sie möchten, dass zunächst das Gewerbe und die Industrie davon profitieren und erst dann, zeitversetzt, die Privatkunden, also die Haushalte. Zu dieser Abstufung sagen wir: Sie sind nicht ehrgeizig genug. Gehen Sie schneller voran. Sie brauchen keine sechs Jahre, um die Marktöffnung zustande zu bringen. Sorgen Sie dafür, dass die Marktöffnung schnellstmöglich erfolgt.

Frau Kollegin, bitte.

Legen Sie die notwendige Verordnung vor und sorgen Sie dafür, dass die Privatkunden von der Öffnung genauso profitieren wie die Gewerbe- und Industriekunden.

  • [Beifall] FDP

Das nützt den Verbrauchern und wäre eine konsequente, marktorientierte Energiepolitik. Vielen Dank.

  • [Beifall] FDP

Nächster Redner ist der Kollege Rolf Hempelmann, SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch wenn wir gerne über vieles andere reden, beschäftigen wir uns heute vor allen Dingen mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des KWKG. Für viele von uns ist das ein vertrautes Thema. Spätestens seit den Koalitionsverhandlungen fordern einige Fraktionen, unter anderem die SPD-Fraktion, die Vorlage eines Monitoringberichts. Es war klar, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. Mit dem am 5. Dezember im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wurde eine tragfähige Grundlage für die parlamentarischen Beratungen geschaffen, die von allen an der Kraft-Wärme-Kopplung Interessierten positiv aufgenommen wurde. Vielen Dank dafür. Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ist neben der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des EEG, und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ein Schwerpunktthema des integrierten Energie- und Klimapakets der Bundesregierung. Zu der geplanten Reduktion der CO 2 -Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2 02 0 soll dieses Paket mit einer Minderung des CO 2 -Ausstoßes um 36 Prozent beitragen. Der Ausbau der hocheffizienten KWK – im Jahr 2 02 0 sollen 2 5 Prozent des Stromverbrauchs durch KWK gedeckt werden – ist ein unverzichtbarer Bestandteil dieser Strategie. Die Verdopplung des KWK-Anteils – heute liegt er bei etwa 12 Prozent – wird zu einer jährlichen Reduktion der CO 2 -Emissionen um knapp 15 Millionen Tonnen führen; der Minister hat das eben schon erwähnt. Dieses Potenzial – ich denke, darüber sind wir uns in diesem Hause einig – darf nicht ungenutzt bleiben.

  • [Beifall] Manfred Grund (CDU/CSU)
  • [Beifall] SPD

Spätestens seit Vorlage des Monitoringberichts zum derzeit geltenden KWKG wissen wir, dass auf diesem Sektor Handlungsbedarf besteht. Der KWK-Anteil konnte in den letzten Jahren gerade einmal stabilisiert werden – insbesondere aufgrund von Investitionen kommunaler Unternehmen. Gleichzeitig hat die Zwischenprüfung, also der Monitoringbericht, gezeigt, dass auf der Grundlage des bisherigen Gesetzes das CO 2 -Minderungsziel für das Jahr 2 010 nicht erreicht werden kann. Unter anderem deshalb haben wir frühzeitig zu dieser Novelle gedrängt. Nach dem Motto „Besser spät als nie“ freuen wir uns, dass der Entwurf heute vorliegt. Die KWK ist die effizienteste Technologie zur Ausnutzung des Energiegehaltes eines Primärenergieträgers. Wir können mit ihr nach dem derzeitigen Stand der Technik Wirkungsgrade von bis zu 90 Prozent erreichen. Sie leistet damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Minderung des CO 2 -Ausstoßes, sondern trägt auch zur Ressourcenschonung bei. Aufgrund dieser Vorteile ist das 2 5 -Prozent-Ziel für 2 02 0 auch kein End-, sondern ein Zwischenziel. Wir können davon ausgehen – das vom BMWi ausgegebene Gutachten macht das deutlich –, dass hier noch weitere Potenziale schlummern, die mittelfristig gehoben werden sollten. Wir setzen nicht auf ein einzelnes Instrument zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, sondern wir schaffen neben dem KWKG auch an anderen Stellen geeignete Rahmenbedingungen für die KWK, unter anderem im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Denn – viele haben das beobachtet – gerade in Regionen, in denen es hohe Anteile sowohl von erneuerbaren Energien als auch von Kraft-Wärme-Kopplung gibt, haben wir es durchaus mit einem Konkurrenzverhältnis zwischen beiden zu tun. Deswegen wird jetzt im KWKG eine Gleichbehandlung von KWK und erneuerbaren Energien eingeführt. Zugleich streben wir in der Novelle des EEG eine verbesserte Netzintegration der erneuerbaren Energien an. Das schafft mehr Planbarkeit in diesem Bereich und entschärft die Binnenkonkurrenz zwischen KWK und erneuerbaren Energien. Ein zweiter Bereich, in dem wir die Rahmenbedingungen für KWK setzen, ist der Emissionshandel. Hier haben wir eine Doppelbenchmark für den Nationalen Allokationsplan bis zum Jahre 2 012 durchgesetzt. Das heißt, es gibt eine Zuteilung sowohl für den Strom- wie für den Wärmeanteil. Wir wollen diese Präferenz der KWK auch weiterhin, also auch nach 2 012 , erhalten. Wir begrüßen deswegen den Kommissionsvorschlag, für die Wärmeproduktion im Bereich der KWK keine Versteigerung von Zertifikaten vorzusehen.

  • [Beifall] SPD

Dennoch – auch wenn diese Instrumente wichtig sind – ist das KWKG das zentrale Instrument zur Förderung dieser Technologie. Deswegen wollen wir an dieser entscheidenden Baustelle schnell vorankommen. Wir bauen im Gesetzentwurf weiterhin auf eine umlagefinanzierte Förderung der KWK – das ist richtig –, aber wir stehen dazu, dass wir auch neue Fördertatbestände schaffen. Es ist klargeworden, dass wir allein mit den bisherigen Mitteln die ambitionierten Ziele nicht erreichen werden. Wir setzen die Förderung modernisierter KWK-Anlagen fort. Hinzu kommt aber, dass wir neu errichtete KWK-Anlagen ohne Größenbeschränkungen fördern und die industrielle Eigenerzeugung einbeziehen wollen. All diese Schritte sind notwendig, um die vorgegebenen Mengenziele erreichen zu können. Im Übrigen – das ist jedenfalls ein Petitum unserer Fraktion – sollten wir überprüfen, ob wir Eigenerzeugung nur in der Industrie oder auch in anderen Branchen und Sektoren – im Handel, im Gewerbe, im Dienstleistungssektor – einbeziehen. Ich denke, die Trennung, wie wir sie bisher im Entwurf haben, macht relativ wenig Sinn.

  • [Beifall] SPD

Wir haben einige andere Petita, die wir im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ansprechen werden. So ist durchaus darüber zu diskutieren, dass wir zur Zielerreichung mindestens die zugesagten Mittel flexibler über die Jahre verwenden können. Möglicherweise muss man auch über eine Mittelerhöhung nachdenken. Wir brauchen mit Sicherheit eine Verlängerung der Anmeldefristen über den 31. Dezember 2 014 hinaus. Ich will nur einen Grund nennen, der für eine solche Fristverlängerung spricht: Wir alle wissen, dass wir im Kraftwerksbereich – das gilt im Übrigen für Anlagen bei erneuerbaren Energien genauso wie in jedem anderen Bereich, also auch bei der Kraft-Wärme-Kopplung – einen stark überhitzten Kraftwerksbaumarkt haben. Das führt zu Knappheiten und erhöhten Preisen. Dies lässt sich am besten durch eine Streckung des Investitionszeitraums ausgleichen. Insofern ist auch eine entsprechende Verlängerung der Anmeldefristen notwendig.

  • [Beifall] SPD

Ein weiterer uns wichtiger Punkt betrifft die Förderabbrüche, die wir bei den kleinen KWK-Anlagen kommen sehen. Hier gibt es eine sprunghafte Entwicklung. Die Förderung in bestimmtem Umfang bei kleinen und in geringerem bei größeren KWK-Anlagen wollen wir durch gleitendere Regelungen ersetzt sehen. Hier haben wir also – Sie sehen das – noch eine ganze Menge Detailarbeit vor uns. Wir begrüßen ausdrücklich, dass in dem vorliegenden Entwurf auch der Aus- und Neubau von Nah- und Fernwärmenetzen vorgesehen ist. Hier sollen Investitionszuschüsse gegeben werden. Ich glaube, das ist eine ganz wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Gesetzes insgesamt. Schließlich ist die Erschließung von Wärmesenken notwendig, um die zusätzlichen Wärmepotenziale, die wir durch die Erhöhung des Anteils der KWK schaffen wollen, auch vermarkten zu können. Meine Damen und Herren, ich denke, dass viele Fragen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, durch den vorliegenden Gesetzentwurf schon beantwortet sind. Über einige andere Fragen, die ich gerade aufgezählt habe, werden wir in der weiteren Debatte noch zu diskutieren haben. Klar ist: Die KWK trägt zur weiteren Dezentralisierung unserer Energieversorgungslandschaft bei. Sie führt uns ein Stück weit weg von den großen Kondensationskraftwerken und hin zur Erhaltung lokaler Wertschöpfung und lokaler Arbeitsplätze. Sie stärkt die Stadtwerke, die ihren Strom bereits zu über 80 Prozent durch KWK erzeugen. Damit stärkt sie auch die Anbietervielfalt und den Wettbewerb. Das sind viele zusätzliche Argumente, die dafür sprechen, die Kraft-Wärme-Kopplung weiterzuentwickeln. Auch wenn wir im Bereich der erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2 02 0 sehr erfolgreich sind und es schaffen, ihren Anteil an der Stromerzeugung auf 30 Prozent zu erhöhen, ist für uns klar, dass wir in großem Umfang auch fossile Energieträger verstromen müssen, hier in Deutschland, vor allem aber im Ausland, insbesondere in Schwellenländern wie China und Indien. Wenn wir bei der KWK Fortschritte erzielen, dann können wir national und international einen Beitrag zur klimaverträglichen Nutzung fossiler Energieträger leisten. Das ist gut für das Klima. Das ist aber auch gut für unseren Export. Deswegen glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. In den letzten Monaten haben wir erlebt, dass Neuinvestitionen in Kraftwerke, insbesondere in Kohlekraftwerke, vor Ort auf Widerstände stoßen. Das ist in gewissem Umfang nachvollziehbar, zum Beispiel dann, wenn es um große Kondensationskraftwerke geht. Ich persönlich glaube allerdings, dass wir auch in diesem Bereich nicht ganz ohne neue Kraftwerke auskommen werden. Schließlich sollen sie alte, klimaschädliche Anlagen ersetzen. Jedenfalls ist klar: Wir alle müssen ein großes Interesse daran haben, dass neue Kraftwerke entstehen, die auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden. Es werden aber auch solche dabei sein, die mit Kohle befeuert werden. Ich denke, es ist auch die Aufgabe von Politik, hier für Aufklärung und Akzeptanz zu sorgen. Wir brauchen in Deutschland eine Art Arbeitsteilung. Wir müssen eine sichere Energieversorgung, die Schaffung der Rahmenbedingungen für die Erhaltung von Industriearbeitsplätzen in der energieverbrauchenden Industrie und unsere anspruchsvollen Klimaschutzziele miteinander verbinden. Das wird nicht funktionieren, wenn man republikweit überall CO 2 -freie Zonen einrichtet. Auch die Regionen müssen bereit sein, über neue KWK-betriebene Kraftwerke hinaus einen Beitrag zu leisten.

  • [Beifall] SPD

Ansonsten würden wir von den Realitäten sehr schnell überholt. Wir müssen an vielen Fronten gleichzeitig erfolgreich sein. Wir brauchen den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien; dazu haben wir in der letzten Sitzungswoche die erste Lesung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes durchgeführt. Wir brauchen eine massive Steigerung der Energieeffizienz auf der Angebots- und auf der Nachfrageseite; dazu werden wir entsprechende Maßnahmenpakete auf der Basis der Beschlüsse von Meseberg vorlegen. Wir brauchen die Modernisierung des fossilen Kraftwerksparks, und zwar möglichst unter Einsatz der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung. Wenn wir diese drei Ansätze parallel verfolgen, dann ist das eine gute Voraussetzung sowohl für Fortschritte im Bereich der Ökologie als auch im Bereich der Ökonomie. Ein weiterer wichtiger Punkt, der heute bereits angesprochen worden ist und den auch ich nicht unerwähnt lassen will, betrifft die Netze. Auch eine wettbewerbsneutrale Organisation des Netzbetriebes muss in unser aller Interesse liegen. Wir brauchen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen, wir müssen möglichst vielen Anbietern eine faire Chance auf diesem Markt geben, wenn wir den Wettbewerb vorantreiben wollen. Wir brauchen aber auch den Ausbau der Netze. Denn es ist klar, dass unsere Netze, wenn unsere Energieversorgung durch KWK und durch erneuerbare Energien dezentralisiert wird, immer leistungsfähiger werden müssen. Wir brauchen deswegen Rahmenbedingungen, die auf ein angemessenes Netzentgelt abzielen. Es muss am Ende so sein, dass der Verbraucher keinen Euro mehr zahlt als notwendig, zugleich aber Renditen erzielt werden können, die Investitionen in die Netze attraktiv halten. Das ist ein schwieriger Balanceakt, insbesondere für die Bundesnetzagentur. Aber Enteignungsfantasien, Entflechtungsvorschläge, wie sie aus Brüssel kommen, haben nicht den Nachweis gebracht, dass sie zu dem gewünschten Doppelziel – zu sinkenden Preisen und mehr Investitionen – führen; wer sich die Zahlen des United Kingdom anschaut, wird zu diesem Ergebnis kommen. Meine Redezeit ist abgelaufen, und ich möchte nicht dem nächsten Redner unserer Fraktion Redezeit stehlen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Der nächste Redner – dem Sie die Redezeit nicht stehlen können – ist der Kollege Oskar Lafontaine für die Fraktion Die Linke.

  • [Beifall] DIE LINKE

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe ja, dass Sie mir gern die Redezeit stehlen würden; aber da steht die parlamentarische Geschäftsordnung davor. Insofern müssen Sie jetzt zuhören. Es war heute Morgen schon von der sozialen Marktwirtschaft die Rede. Wir definieren soziale Marktwirtschaft als eine wirtschaftliche Ordnung, die Lohndumping und Monopolpreise verhindert. Wenn wir die Situation in unserem Lande betrachten, müssen wir feststellen, dass wir nicht besonders erfolgreich gearbeitet haben: Wir haben derzeit fallende Löhne, also echtes Lohndumping, während die Monopolpreise steigen. Das ist das Gegenteil von dem, was das Ergebnis der Ordnungs- und Wirtschaftspolitik einer sozialen Marktwirtschaft sein müsste.

  • [Beifall] DIE LINKE

Es hat keinen Sinn, wenn wir hier – dieser Ansatz ist ja unstreitig – über die energetischen Wirkungsgrade der Kraft-Wärme-Kopplung dozieren. Die Frage ist vielmehr, in welchem politischen Umfeld wir diskutieren: Viele Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland leiden zurzeit darunter, dass sie fallende Löhne, fallende Renten zu verkraften haben, während die Monopolpreise schamlos steigen. Das muss das Thema der heutigen Debatte sein.

  • [Beifall] DIE LINKE

Ich widme mich jetzt nicht den fallenden Löhnen, ich widme mich den steigenden Preisen und sage, dass die bisherige Ordnungspolitik der Regierung schlicht und einfach nicht die gewünschten Erfolge hat oder, wenn man so will, dass in den letzten Jahren eine Ordnungspolitik gemacht worden ist, deren Ergebnisse im Gegensatz zu den Zielen stehen, die immer wieder vorgetragen werden. Die Monopolunternehmen kassieren immer noch schamlos ab. Die Leidtragenden sind die Bürgerinnen und Bürger, die, ich sage es noch einmal, mit fallenden Löhnen und fallenden Renten konfrontiert sind. Das ist die Lage in Deutschland.

  • [Beifall] DIE LINKE

Was kann man machen, um diese Entwicklung zu verhindern? Es gibt einen Ansatz, den die Linke schon mehrfach vorgetragen hat und den auch andere Fraktionen befürworten: Das ist eine Verschärfung der Kartellgesetzgebung. Eine verschärfte Kartellgesetzgebung ist in einer marktwirtschaftlichen Ordnung die einzige Möglichkeit, Monopole zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass der Wettbewerb seine soziale Funktion erfüllt: zu Preisen zu führen, die akzeptabel sind. Monopole haben die Folgen, die ich angesprochen habe. Die Linke ist für eine Verschärfung der Kartellgesetzgebung, weil es nicht darum geht – ich zitiere das sehr gerne –, wirtschaftliche Macht zu kontrollieren, sondern darum, wirtschaftliche Macht überhaupt zu verhindern.

  • [Beifall] DIE LINKE

Das ist ein Ansatz, für den ich mich immer wieder ausgesprochen habe. Ich berufe mich hier nicht auf Karl Marx, sondern auf Walter Eucken – damit Sie wissen, woher dieser Ansatz kommt. Es ist nicht gelungen, wirtschaftliche Macht zu kontrollieren. Wir haben in Deutschland Monopolunternehmen, die die Energiepolitik in den letzten Jahren weitgehend bestimmt haben und die teilweise über Lobbyisten die Gesetzgebung beeinflusst haben, was zu den negativen Folgen geführt hat, mit denen wir heute konfrontiert sind.

  • [Beifall] DIE LINKE

Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Kartellgesetzgebung verschärft wurde und dass die Verfahren nicht länger auf die Stromerzeuger beschränkt bleiben, sondern auch auf die Gasversorger ausgedehnt werden. Das war notwendig. Ich stimme der Kritik durchaus zu: Es geht nicht an, dass sich die Monopolunternehmen mit einigen Gesten freikaufen können. Die Kartellverfahren sollten durchgezogen werden, damit Vertrauen in solche Verfahren entsteht und nicht damit gerechnet werden muss, dass der Lobbyismus wieder zu einem Deal führt und die Kartellverfahren zurückgezogen werden.

  • [Beifall] DIE LINKE

Erstens ist also – darin besteht offensichtlich Übereinstimmung – eine Verschärfung der Kartellgesetzgebung notwendig, wenn wir Monopolpreise verhindern wollen.

  • [Zuruf] Ulrich Kelber (SPD): Wer hat denn gegen eine verschärfte Kartellgesetzgebung gestimmt? Unangenehmes wird ignoriert

Zweitens stellt sich die Frage – darin gibt es unterschiedliche Auffassungen –, wer für die Netze zuständig sein soll. In der Fachdebatte ist es weitgehend unstreitig, dass man die Netze von den Stromerzeugern trennen sollte. Ich wundere mich, dass die Bundesregierung in dieser Frage den falschen ordnungspolitischen Ansatzpunkt vertritt – damit ist sie innerhalb der Europäischen Union ziemlich isoliert –, Netzbetrieb und Stromerzeugung nicht zu trennen. Das passt ordnungspolitisch wie die Faust aufs Auge. Denn wenn man an dieser Position festhält, dann wird es nicht gelingen, Monopolpreise zu verhindern.

  • [Beifall] DIE LINKE

Daher treten wir für die Trennung der Netze von den Stromerzeugern ein. Daraus ergibt sich die Frage, wem die Netze übertragen werden sollen. Dabei kann ich mich mit einem gewissen Vergnügen auf Hermann Scheer berufen. Denn er hat sich als ein Energiepolitiker ausgewiesen, der tatsächlich die Verbraucher und den Umweltschutz im Blick hat. Er fordert eine öffentliche Netzbetriebsgesellschaft unter gemeinsamer Trägerschaft des Bundes und der Länder, die Eigentümer aller Stromübertragungsnetze werden sollten. Stromnetze seien unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur und gehörten zur Daseinsvorsorge ebenso wie Straßen und Schienen. Die Übernahme der Stromnetze durch die öffentliche Hand könnte Scheer zufolge über die Netznutzungsgebühren refinanziert werden. Eine öffentliche Netzgesellschaft sei zudem neutral gegenüber allen Stromproduzenten und könne behördlich zum Netzerhalt und -ausbau verpflichtet werden. Damit trifft Hermann Scheer den Kern der Sache.

  • [Beifall] DIE LINKE

Die private Nutzung der Netze hat nur dazu geführt – das hat das Beispiel Eon gezeigt –, dass man auf der einen Seite überhöhte Preise fordert, aber auf der anderen Seite die notwendigen Netzinvestitionen unterlässt, und wenn man Schwierigkeiten mit der Kartellbehörde bekommt, bietet man das mehr oder weniger marode Netz anderen an. Dass man sich so der Verantwortung entziehen kann, ist die Folge einer falschen wirtschaftlichen Ordnung im Stromsektor.

  • [Beifall] DIE LINKE

An dieser Stelle will ich mit besonderem Genuss darauf hinweisen, dass die Kollegen der SPD-Fraktion ihre Vorlagen überarbeiten müssen. Wenn Sie sich mit den vermeintlich völlig unhaltbaren Forderungen der Linken auseinandersetzen, gilt der Vorschlag, die Netze in öffentliche Hand zu übertragen, immer als sehr kostenträchtig. Wir begrüßen es außerordentlich, dass dieser Vorschlag jetzt aus Ihren eigenen Reihen kommt. Das ist durchaus eine Veränderung. Zur Kostensituation möchte ich Folgendes feststellen – leider ist der Kollege Struck nicht anwesend; vielleicht kann man es ihm ausrichten –: Man muss die Prozentrechnung beherrschen. Die einzige geistige Aufgabe, die man leisten muss, besteht darin, 5 Prozent des Sozialprodukts zu errechnen. Wenn man das ausrechnet, dann erkennt man, dass die gesamte Argumentation gegen die Linke in sich zusammenfällt. Ich wiederhole mein Angebot: Ich schenke demjenigen eine goldene Uhr, der widerlegt, dass in Deutschland bei der durchschnittlichen Steuer- und Abgabenquote Europas in den letzten Jahren keine einzige soziale Kürzung notwendig gewesen wäre. All diese Kürzungen waren ein einziger Betrug, weil man nicht in der Lage war, in Deutschland eine durchschnittliche Steuer- und Abgabenquote zu erheben, die dem europäischen Durchschnitt entspricht.

  • [Beifall] DIE LINKE

Ich fordere also alle neoliberalen Professoren, Journalisten und Abgeordneten auf, diesen Satz zu widerlegen. Eine goldene Uhr müsste eigentlich ein Anreiz sein. Aber zurück zum Thema. Wir halten eine öffentliche Netzstruktur für notwendig. Der dritte Vorschlag der Linken, neben der Verschärfung des Kartellrechts und einer öffentlichen Netzstruktur, ist die Rekommunalisierung der Energieversorgung. Das wird auch durch meinen Vorredner Herrn Hempelmann gestützt. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Kraft-Wärme-Kopplung gerade im kommunalen Bereich finanziert worden ist. Das hat seine Gründe. Es hängt mit den Auseinandersetzungen zusammen, zu denen es häufig kommt, wenn vor Ort größere Kraftwerksanlagen durchgeboxt werden sollen. Wir hatten eine ähnliche Situation in einer saarländischen Gemeinde, in der RWE die Leistung eines Kraftwerksblocks von 400 Megawatt auf 1600 Megawatt erhöhen wollte. Hätte man dort beispielsweise eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage auf einer vernünftigen Megawattbasis angeboten, dann wäre das sicherlich bei den Bürgerinnen und Bürgern auf große Zustimmung gestoßen. Wenn man aber die bisherige falsche Politik fortsetzt, den Monopolisten große Kraftwerksanlagen zu genehmigen, die keinen vernünftigen Effizienzgrad erreichen, dann ist es richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger eine solche verfehlte Politik ablehnen. Das ist der entscheidende Zusammenhang.

  • [Beifall] DIE LINKE

Aus diesen Gründen ist die Linke für eine Rekommunalisierung der Energieversorgung. Dies ist nach unserer Auffassung ein geeignetes Instrument, um dem jetzigen Trend steigender Monopolpreise entgegenzuwirken und dem Gedanken des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. Aufgrund von Naturgesetzen ist es unwiderlegbar, dass eine dezentrale Energieversorgung die umweltgerechteste Energieversorgung ist. Wenn man eine dezentrale Energieversorgung will, dann braucht man ein kartellrechtliches Vorgehen gegen die bisherigen Anbieter, die alles im Sinn haben, aber nicht eine dezentrale kleinräumige Energieversorgung. Eine dezentrale Energieversorgung ist aber nicht nur ökologisch, sondern auch beschäftigungspolitisch sinnvoll, wie alle Untersuchungen in den letzten Jahren gezeigt haben. Man kann hier tatsächlich vieles zusammenbinden. Wenn man akzeptiert, dass man bei Ökologie nicht nur an Umweltschutz denken darf, sondern diesen Gedanken mit der sozialen Frage verbinden muss, dann muss man alle ordnungspolitischen Weichenstellungen so vornehmen, dass das Soziale mit dem Ökologischen verbunden wird; das heißt, man muss Monopolpreise unterbinden. Das heißt für uns auch eine Verschärfung des Kartellrechts und – das wiederhole ich – eine öffentliche Netzstruktur, damit man wirklich Wettbewerb organisieren kann. Es bringt nichts – das ist ein großer Irrtum –, den einen privaten Eigentümer zu wechseln und ihn durch einen anderen privaten Eigentümer zu ersetzen. Auch dieser wird im Sinne haben, hohe Erträge und Renditen zu erwirtschaften. Damit wird er genauso preistreibend wie die bisherigen Netzeigentümer wirken. Geben Sie diesen verfehlten ordnungspolitischen Ansatz endlich auf!

  • [Beifall] DIE LINKE

Da Sie eben wieder von der DDR angefangen haben, muss ich Ihnen sagen, dass das langsam ein bisschen billig und nervend ist. Im Norden Europas befindet sich nicht die DDR. Wenn Sie beispielsweise in Dänemark oder Schweden Verhältnisse wie in der DDR festgestellt haben, dann haben Sie vielleicht eine falsche Sichtweise. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man in diesen Staaten sehr gute Erfahrungen mit der öffentlichen Netzstruktur gemacht hat. Ich fahre gerne mit Ihnen dorthin und unterhalte mich vor Ort mit konservativen und auch liberalen Politikerinnen und Politikern. Für die Linke reklamiere ich eine solche Struktur. Sie ist ein besseres Instrument als die bisherige Netzstruktur und wird zu sinkenden Preisen führen. Ich fasse zusammen. Wir können die Energiedebatte nicht nur auf der Grundlage technischer Daten führen. Wir können die Energiedebatte nicht abgehoben von der gesellschaftlichen Wirklichkeit in der Bundesrepublik führen. Wir müssen uns der Tatsache stellen, dass wir hier ordnungspolitisch versagt haben, weil wir eine wesentliche Zielsetzung der sozialen Marktwirtschaft grob verfehlt haben. Deutschland hat die dritthöchsten Gaspreise und mit die höchsten Strompreise in Europa. Sie liegen um 50 Prozent – man höre! – über dem europäischen Durchschnitt. Wenn noch fallende Löhne hinzukommen, dann zeigt das, dass die bisherige Energiepolitik zu korrigieren ist. Sie muss einer Energiepolitik weichen, die Umweltschutz und Soziales miteinander verbindet. Dazu haben wir Vorschläge gemacht.

  • [Beifall] DIE LINKE