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130. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Otto Fricke (FDP)
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Liebe und geschätzte Ausschussvorsitzendenkollegin Griese, eigentlich war das, was Sie da gerade versucht haben, etwas unter dem, was Sie an Wissen und Können haben.
- [Zuruf] Kai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Oh
Halten wir erstens fest: Ich habe mich beim Kanzleramt erkundigt, warum während der ganzen Debatte keiner vom Kanzleramt den Mut hat, hier zu erscheinen. Es scheint irgendwelche Probleme in der Koalition zugeben.
- [Zuruf] CDU/CSU
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– Nein, das ist ein Staatssekretär im Innenministerium, falls ich die Große Koalition einmal darüber aufklären darf, wer sie regiert.
- [Zuruf] Klaus Uwe Benneter (SPD): Wenn er doch schlafen würde
- [Zuruf] Sönke Rix (SPD): Kleinkariert
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– Jetzt kommen wir zum Kleinkarierten, lieber Herr Kollege. Zweitens. So zu tun, als hätten wir nur diesen einen Antrag in dem dicken Buch, ist ein bisschen unfair. Ich habe eben noch einmal schnell nachgezählt. Auf den Seiten 369 bis 388 befinden sich insgesamt 2 0 Anträge, die darstellen, wo wir überall Kürzungen vorschlagen. Dazu gehört auch der von Ihnen benannte Antrag. Dazu sage ich klar: Wenn man für unsere Kinder sparen will, damit sie nicht mit weiteren Schulden belastet werden, dann kann man das nicht so machen, wie es viele in unserem Land tun, indem sie sagen: Klar bin ich für das Sparen, aber bitte nicht bei mir. Wenn man sparen will, dann muss man auch im eigenen Bereich sparen. Nun zu dem konkreten Vorwurf, wir wollten für Hartz-IV-Empfänger keine Leistungen nach dem Elterngeld: Erstens haben wir darüber diskutiert. Sie wissen also, warum. Zweitens. In Ihrer Koalition war dies doch auch umstritten. Drittens. Wenn das Elterngeld, wie von Ihnen und auch heute von der Frau Ministerin immer dargestellt, zur Ermöglichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, dann hat es im Bereich Hartz IV nichts zu suchen. Wenn Sie bei Hartz-IV-Berechtigten dafür sorgen wollen, dass diese gerade im ersten Jahr und nicht im zweiten, denn dann gibt es das Elterngeld nämlich nicht, ausreichende Finanzmittel für ihre Kinder haben, dann müssen Sie in diesem Bereich die Leistungen erhöhen. Das ist dann aber eine andere Baustelle. Das, was Sie vorhaben, stellt eine Systemwidrigkeit dar. Zum Abschluss: Ich finde es nicht gut, dann, wenn eine Oppositionsfraktion den Mut hat, zu zeigen, wo sie spart, zu sagen: Genau das dürft ihr aber nicht.
- [Beifall] FDP
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Kerstin Griese (SPD)
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Lieber Kollege Fricke, die SPD-Fraktion ist nicht für die Präsenzliste des Kanzleramts zuständig. Das sind die eigenartigen Rituale des Haushaltsausschusses, die Sie zwar hier ausleben können, die uns aber in der Sache nicht weiterhelfen. Die Sache, um die es geht, ist die, dass dieser Bundeshaushalt, was das Sparen für unsere Kinder und die Zukunftsfähigkeit sowie die Gestaltung des demografischen Wandels und die Generationengerechtigkeit angeht, einer der erfolgreichsten ist, den wir je hatten.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Wir haben es endlich geschafft, die Neuverschuldung zu senken. Wir haben es geschafft, dass wir für die kommenden Generationen etwas tun, denn es geht um Sparen und um vernünftiges Ausgeben. Ich glaube, hier haben wir genau das richtige Gleichgewicht gefunden, indem wir als SPD eine gleiche soziale Leistung für alle, nämlich 300 Euro Elterngeld für alle, fordern. Das ist nun einmal unser Charakter. Dass Sie als FDP einen anderen haben, sei Ihnen gegönnt. Das unterscheidet die SPD von der FDP. Nichtsdestotrotz sage ich: Die Kombination aus Elterngeld und Betreuungsausbau stellt genau den richtigen Weg dar. Auf dem befinden wir uns. Bei Investitionen in Bildung und Betreuung handelt es sich nämlich um Zukunftsinvestitionen. Damit machen wir eine nachhaltig gute Politik für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Petra Pau (DIE LINKE)
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Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 17, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in der Ausschussfassung. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke vor, über die wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 16 / 732 6 ? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 16 / 732 7 ? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Auch dieser Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 17 in der Ausschussfassung. Wer stimmt für den Einzelplan 17 ? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Einzelplan 17 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt II. 17 auf: a)Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz – Drucksachen 16 / 6407, 16 / 642 3 – Berichterstattung: Abgeordnete Otto Fricke Lothar Binding (Heidelberg)Dr. Ole Schröder Roland Claus Omid Nouripour b)Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht – Drucksachen 16 / 642 3, 16 / 642 4 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Ole Schröder Lothar Binding (Heidelberg) Otto Fricke Dr. Dietmar Bartsch Omid Nouripour Zum Einzelplan 07 liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Über diesen stimmen wir am Freitag nach der Schlussabstimmung ab. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für die FDP-Fraktion.
- [Beifall] FDP
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Recht ist, was der Freiheit dient.“ – Dies ist ein Zitat des ersten Bundesjustizministers der Bundesrepublik Deutschland, des Liberalen Thomas Dehler, dessen 110. Geburtstag wir in diesem Jahr feiern. Der Ausspruch zeigt, dass für Thomas Dehler die Grund- und Freiheitsrechte politische Ideale waren. Geprägt von den Ereignissen des Unrechtsregimes im Nationalsozialismus, war Dehler überzeugt von der Idee des freiheitlichen Rechtsstaates. Dehler wollte ebenso den handlungsfähigen Rechtsstaat. Er hat sehr wohl die Herausforderungen gesehen, die es heute in unterschiedlicher Form gibt, aber auch in vergangenen Jahren gegeben hat. Dennoch hätte er auch heute ganz bewusst gesagt: „Recht ist, was der Freiheit dient.“ Heute wäre für ihn selbstverständlich, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt werden muss, und zwar genau so, wie es letztendlich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben ist.
- [Zuruf] Joachim Stünker (SPD): Darum machen wir das auch
Diesen Schutz zu gewährleisten, wäre für ihn keine lästige Kleinigkeit gewesen; das ist es auch heute nicht. Ich sage deswegen deutlich: Die Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stimmt uns besorgt. Jüngst führte ja der Bundesinnenminister in der Zeitschrift für Rechtspolitik aus, es sei problematisch, wenn auch das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes in Wohnungen von diesem Schutz erfasst werde; das gehe zu weit; die Löschungspflicht und das Verwertungsverbot reichten doch aus. – Dieses Argument zieht sich durch viele Debatten. Ich erwähne das, weil es bei der Debatte über das Richterband um genau dieses Problem geht: Wenn es um die Erfassung und das Speichern von Gesprächen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung geht, also um privat geführte Gespräche, nicht um Gespräche, die notwendigerweise der Aufklärung von Kriminalität dienen, halten wir nichts davon, nun sozusagen das Beste aus der Rechtsprechung herauszuholen und ein Richterband als zulässig zu erachten. Das ist nämlich mit der Rechtsprechung schwerlich in Einklang zu bringen. Ich erwähne das auch, weil uns Beratungen zur Onlinedurchsuchung – das hat sich ja aus der Debatte über den Haushalt ergeben – im nächsten Jahr auf jeden Fall beschäftigen werden. Auch da wird es um die Grundsatzfrage gehen: Wie kann der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt werden? Auf der einen Seite ist die Informationsgewinnung wichtig, gerade auch diejenige, die notwendig ist, um gegen Kriminalität vorzugehen und um Erkenntnisse über den internationalen Terrorismus zu gewinnen. Auf der anderen Seite ist mit dieser Rechtsprechung ein Spannungsbogen dergestalt angelegt, dass nicht alles, was möglich ist, auch erlaubt ist. Deshalb wird sich die Onlineuntersuchung in den Beratungen, die wir hierzu noch häufig führen werden, an dieser Rechtsprechung messen lassen müssen. Wenn es zutrifft, was alle Sachverständigen in der Anhörung während der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts gesagt haben, dass bei der Entwicklung einer Software in diesem Bereich eine Trennung zwischen kernbereichsrelevanten und nicht kernbereichsrelevanten Gesprächen technisch nicht möglich ist, dann zeigt dies, dass wir hier, ganz vorsichtig ausgedrückt, in schwierigstes verfassungsrechtliches Gelände kommen werden.
- [Beifall] FDP
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Als FDP-Fraktion wollen wir nicht, dass das Bundesverfassungsgericht immer mehr zum Ersatzgesetzgeber wird. Dies wird ja zu Recht von manchen kritisiert. Wir sehen, dass schwierige verfassungsrechtliche Fragen zu prüfen sind. Aber es ist doch angemessener, nach einem Ringen um die beste Lösung im Zweifel lieber von einer Maßnahme abzusehen, wenn wir Gefahr laufen, vom Bundesverfassungsgericht die rote Karte gezeigt zu bekommen. Das muss das Anliegen aller hier im Hause sein. Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der Rechtspolitik gerade im letzten Jahr immer großen Wert darauf gelegt, konstruktive Oppositionspolitik zu machen. Wir haben beim Unterhaltsrecht nicht nur mit eigenen Anträgen zur Debatte beigetragen, sondern nachher dem gefundenen Kompromiss auch zugestimmt. Genauso haben wir es beim Urheberrecht gemacht, weil wir die gute Tradition fortsetzen wollten, hier gemeinsam zu einer Lösung zu kommen, die die widerstreitenden Interessen miteinander auszugleichen versucht.
- [Beifall] SPD
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In diesem Zusammenhang erwähne ich die Computerkriminalität. Wenn wir aber berechtigte Kritik äußern, dann geschieht dies aus der Sorge heraus, dass wir uns in diesem Bereich vielleicht selbst entmachten und die Entscheidungen dorthin geben, wo sie eigentlich nicht fallen sollten. Sie sollten aber hier im Bundestag getroffen werden. Vielen Dank.
- [Beifall] FDP
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Lothar Binding (SPD)
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst mache ich eine Bemerkung zu Frau Golze, auch wenn es Sie wundern mag, weil es nicht zum aufgerufenen Thema gehört. Aber es ist eine allgemeine Bemerkung, die ein Schlaglicht auf die Art wirft, sich Dinge zu überlegen. Sie, Frau Golze, haben vorhin etwas sehr Gutes gesagt:
- [Zuruf] Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Das kann nicht sein
Kinderarmut kann man nicht in einer Talkshow bekämpfen. Das ist richtig, und das unterstütze ich sehr. Jetzt frage ich mich natürlich, wie das jemand aus einer Fraktion sagen kann – hier hatten mein Kollege Sönke Rix und ich dieselbe Idee –, in deren Reihen Oskar Lafontaine und Gysi sitzen. Sie sind ja die Spezialisten für diese Art der Politik.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Heiterkeit] CDU/CSU
- [Heiterkeit] SPD
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Ich glaube, man muss hier sehr vorsichtig sein. Nun eine Vorbemerkung zu dem Einzelplan 07, Bundesjustizministerium, und dem Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht. Das Volumen der Einzelpläne ist relativ klein. Deshalb kann ich die Ausschussdebatte vielleicht so beschreiben: Das Volumen der Einzelpläne und die Dauer der Diskussion waren umgekehrt proportional. Dass wir trotzdem sehr viel erreicht haben, verdanken wir einer Gruppe von Menschen, die sich schon lange um diese beiden Einzelpläne kümmern: die Berichterstatter Dr. Ole Schröder, Otto Fricke , Omid Nouripour , Roland Claus bzw. Dr. Dietmar Bartsch und Michael Leutert. Sie haben sich sehr intensiv um die Einzelfragen gekümmert. Vom BMJ danke ich insbesondere Brigitte Zypries sowie den Herren Dr. Schmitt-Wellbrock und Axel Vogel, die uns sowohl fachlich als auch in den Teilen der Debatte, in denen wir nicht einer Meinung waren, sehr gut unterstützt und die unterschiedlichen Positionen sehr konstruktiv zusammengeführt haben. Beim Bundesverfassungsgericht bedanke ich mich bei Frau Dr. Barnstedt und Herrn Köntopp, der den Haushalt des Gerichts vertritt. Die Zusammenarbeit war insgesamt sehr konstruktiv. Last, but not least haben uns auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Haushaltsreferaten sehr gut unterstützt.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Wir sehen es als einen besonderen Erfolg an, dass der Einzelplan 07 einen Aufwuchs verzeichnet. Darüber wird man sich sicherlich wundern, weil wir doch eigentlich sparen. Wir sehen aber den Aufwuchs deshalb gerechtfertigt, weil wir das Personal beim Deutschen Patent- und Markenamt verstärken konnten.
- [Zuruf] DIE LINKE
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– Ein wenig verstärken; Sie haben recht. Man brauchte 2 00 Stellen, die wir auch sehr gerne geschaffen hätten. Aber wir wollen klug vorgehen. Ein kluger Personalaufwuchs zeichnet sich dadurch aus, dass man das Personal nur in dem Maße verstärkt, in dem geeignete Kräfte am Markt verfügbar sind. Es gibt aber derzeit keine 2 00 Personen am Arbeitsmarkt, die beim Deutschen Patent- und Markenamt zu beschäftigen wären. Deswegen haben wir insgesamt nur 35 zusätzliche Stellen vorgesehen. Das ist aber sehr gut investiertes Geld. Denn jeder weiß, dass das Deutsche Patent- und Markenamt die Haupteinnahmequelle im Justizressort darstellt und insofern die dort Beschäftigten ihr Geld tatsächlich verdienen. Welche enormen Entwicklungsschritte wir vollbracht haben, wird schon daraus deutlich, dass bis zum Jahr 1998 / 1999 die Gebührenmarken im Patent- und Markenamt vor dem Aufbringen mit der Zunge angefeuchtet werden mussten. Inzwischen ist das mithilfe der Informationstechnologie ersetzt worden. Das ist eine sehr gute Entwicklung, und es war auch nötig, weil der Bedarf an dieser Stelle sehr groß ist. Das verdanken wir auch den SPD-Kolleginnen, die diese Ministerien seither geführt haben. Es wirft ein kleines Schlaglicht auf die FDP, dass sie auch diesmal wieder einen Kürzungsantrag im Bereich der Informationstechnologie des Deutschen Patent- und Markenamts eingebracht hat.
- [Zuruf] Otto Fricke (FDP): Aber nur, wo es Ausgabereste gab
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– Ja, aber ich halte das für ein kritisches Instrument. Denn wir wollen nicht zurück in die Zeit, als man die Gebührenmarke noch mit der Zunge anfeuchten musste. Ich will kurz erläutern, warum wir so stolz auf das sind, was wir erreicht haben. Das Deutsche Patent- und Markenamt könnte nämlich auch zum Nadelöhr werden. Denn wir haben einen sehr starken Aufwuchs im Forschungsetat. Die Forschungsmittel werden um mehr als 800 Millionen Euro verstärkt. Wenn diese Mittel in dem von uns gewünschten Sinne wirken, dann wird es in aller Kürze sehr viel mehr Patentanmeldungen geben. Insofern ist es essenziell, unsere Ämter so auszustatten, dass sie die notwendige Prüfgeschwindigkeit an den Tag legen und die Abläufe so organisieren können, dass die Patente möglichst schnell am Weltmarkt verfügbar sind. Das ergibt sich aus der Kombination von Forschung, Wirtschaft und Politik und der Arbeit im Deutschen Patent- und Markenamt.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Wir haben einen zweiten Stellenaufwuchs vorgesehen, den ich etwas ambivalent vortrage; denn eigentlich hoffen wir, dass wir ihn nicht brauchen. Dabei geht es um das Bundesamt für Justiz, das nach dem EHUG für das elektronische Handelsregister zuständig ist. Wenn alle Unternehmen, die verpflichtet sind, künftig dort ihre Bilanzen zu veröffentlichen, dieser Pflicht nachkommen, dann brauchen wir keine Ordnungsgelder und kein Personal, um die Unternehmen zu motivieren, dieser Pflicht nachzukommen. Gegenwärtig hat es aber den Anschein–die Frist läuft erst am 31. Dezember aus –, dass ein sehr großer Teil der etwas über 1 Million Unternehmen dieser Meldepflicht, der sie unterliegen, zunächst nicht nachkommt.
- [Zuruf] Otto Fricke (FDP): Woher wissen Sie das denn?
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– Weil wir nicht glauben, dass im letzten Zwölftel des Jahres noch überproportional viele Meldungen kommen werden, wenn in elf Zwölfteln des Jahres große Versäumnisse zu verzeichnen sind. Wir sind, wie gesagt, sehr vorsichtig vorgegangen. Schätzungen zufolge sind viele hundert Stellen notwendig, aber es sind nur 98 Planstellen in diesem Bereich eingestellt worden. Um der Unsicherheit Rechnung zu tragen, sind 30 dieser Stellen gesperrt. Ich glaube, das ist eine sehr gute politische Maßnahme, um verfolgen zu können, wie sich das Amt entwickelt und welche Notwendigkeiten existieren. Wir freuen uns, dass es gelungen ist – in diesem Zusammenhang möchte ich Karl Diller besonders danken, der ein schönes Modell entwickelt hat –, der Europäischen Rechtsakademie in Trier zu einer Erweiterung zu verhelfen. Auch diese Mittel sind zunächst gesperrt, aber wir haben die Möglichkeit, die Erweiterung durch den Zukauf eines Anbaus sicherzustellen und damit die ERA zu stärken. Wir glauben, dass das eine sehr gute Maßnahme ist. Wir sind auch froh, dass wir sogar in der mittelfristigen Finanzplanung einen kleinen Betrag für das Präventionsprojekt „Dunkelfeld“ verfügbar halten können.
- [Zuruf] Otto Fricke (FDP): Auch das ist sehr gut Sehr vernünftig
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Darauf wird die Ministerin sicherlich noch besonders eingehen, weil ihr das sehr am Herzen gelegen hat. Wir glauben, dass das eine wichtige Sache ist, die deutlich macht: Die Gesundheitspolitik und die Justiz stehen in diesem Bereich in einem sehr engen Zusammenhang. Kriminalisierung und Krankheit sind in diesem Fall sehr vorsichtig zu betrachten. Deshalb ist dieses Projekt sehr wichtig.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
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Last, but not least: Ein Lieblingsprojekt von Ole Schröder und mir ist die Vereinfachung der Sprache in der Gesetzgebung. Dies ist ein Projekt, das wir im kommenden Jahr fortführen. Ich möchte Ihnen hier „androhen“, dass wir uns nächstes Jahr darum kümmern wollen, dieses Projekt zu institutionalisieren, nachdem wir schon jetzt aufgrund eines Zwischenberichtes erkennen können, dass die zuständige Abteilung sehr produktiv arbeitet. Sie vereinfacht die Sprache der Gesetze tatsächlich und hilft den Juristen bei ihren Formulierungen manchmal sogar so, dass sie von den Bürgern verstanden werden. Das ist eigentlich eine ganz gute Sache. Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Wolfgang Nešković (DIE LINKE)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Linke brachte ich während der letzten Haushaltsdebatte am 11. September 2 007 die Hoffnung zum Ausdruck, dass sich der Widerstand der Bundesjustizministerin Zypries gegen die vordemokratischen Sicherheitsvorschläge des Bundesinnenministers als dauerhaft erweisen möge. Wir verbanden damit die Erwartung, dass es bei diesem Widerstand nicht nur um parteipolitisches Kalkül ginge. Einige Vertreter der Koalition riefen mir zu, ich solle besser über die Töpfe und Töpfchen im Einzelplan 07 reden und die lästigen Grundsatzfragen zu Recht und Freiheit beiseitelassen. Herr Stünker von der SPD nannte die Kritik der Opposition vom 11. September 2 007 eine rein hypothetische Debatte und sagte wörtlich: "Ich darf den Damen und Herren von den drei Oppositionsparteien eines versichern: … Wir" – zuvor sprach er von den „Sozialdemokraten in diesem Hause“ – "brauchen uns von niemandem vorwerfen zu lassen, dass wir in … neun Jahren bei einer einzigen Sachfrage, die zu entscheiden war, auch nur ein einziges Mal die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land aufs Spiel gesetzt hätten, auch nicht in schwierigen Zeiten."
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Herr Stünker muss wohl verdrängt haben, dass es auch die SPD-Fraktion war, die in der 15. Wahlperiode mit dem Luftsicherheitsgesetz den Luftraum unsicher machen wollte,
- [Zuruf] Joachim Stünker (SPD): Na so was
- [Zuruf] Daniela Raab (CDU/CSU): Haben Sie mal eine neue Platte, Herr Neškovi?
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bis das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz kassierte. Es war die SPD-Fraktion, die ein Zollfahndungsdienstgesetz mit auf den Weg brachte, das den Kernbereich privater Lebensgestaltung missachtete. Es war auch die SPD-Fraktion, die dieses Gesetz als befristeten Verfassungsbruch in die Verlängerung schickte. Es war Frau Ministerin Zypries, die ihr Haus anwies, dem Deutschen Bundestag ein Gesetz zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls vorzulegen, das mit den Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen wurde und am 18. Juli 2 005 vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Erwarten Sie bitte nicht, dass ich meine neun Minuten Redezeit darauf verwende, diese Liste zu vervollständigen.
- [Zuruf] Paul Lehrieder (CDU/CSU): Langt schon
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Bei dieser Aufzählung von Verfassungsverstößen bin ich auch nicht darüber verwundert, wie die Kollegin Kramme von der SPD-Fraktion kürzlich ihre Jastimme zur Vorratsdatenspeicherung begründete.
- [Zuruf] Dirk Manzewski (SPD): Haben Sie auch mal eigene Ideen?
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In ihrer Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung hieß es: "Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird." Bemerkenswert! Herr Stünker, nur zu gern würden wir uns darauf verlassen können, dass schon die SPD in der Koalition und nicht erst das Bundesverfassungsgericht für die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze sorgt.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] FDP
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Es ist nur so, dass zwischen Ihren Beteuerungen und Ihren Taten ein tiefer Abgrund klafft. Zumindest hat Herr Schäuble wohl ausreichend Vertrauen in Ihre rechtsstaatliche Unzuverlässigkeit. Oder welche Erklärung haben Sie dafür, dass er weiterhin unverdrossen mit dem entsprechenden finanziellen und personellen Aufwand an den technischen Grundlagen zur Onlinedurchsuchung basteln lässt?
- [Zuruf] Daniela Raab (CDU/CSU): Guter Mann
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Die SPD-Fraktion hat mit fast allen ihren Stimmen die Vorratsdatenspeicherung zum Gesetz gemacht – mit fast allen; vor denen, die ausgeschert sind, habe ich ausdrücklich Respekt. Ab dem 1. Januar 2 008 werden die Kommunikationsprofile von 80 Millionen Menschen auf Vorrat erfasst, ohne dass es hierfür einen konkreten Anlass gibt – und dies, obwohl das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Rasterfahndung unmissverständlich erklärt hat: Außerhalb statistischer Zwecke besteht ein striktes Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat. Mit diesem Gesetz hat sich die Bundesjustizministerin nicht etwa als Gegenspielerin zu Herrn Schäuble verhalten, sondern sich zu dessen Mitspielerin gemacht. Das Gesetz zeugt vom gleichen verfassungsrechtlichen Fehlverständnis, das auch Herrn Schäuble prägt. Hierzu habe ich schon in meiner letzten Rede Ausführungen gemacht und wiederhole sie hier: Die Grundrechte sind zuallererst Abwehrrechte gegen den Staat. Das heißt, der Bürger soll sich mithilfe der Grundrechte gegen einen allmächtigen Staat schützen können. Mit anderen Worten: Die Grundrechte sind institutionalisiertes Misstrauen gegen den Staat. Sie und Herr Schäuble hingegen wollen ein grundsätzliches Misstrauen des Staates gegen seine Bürger institutionalisieren, indem Sie genau jene Allmacht des Staates für Ihre sicherheitspolitischen Wahnvorstellungen mobilisieren. Wohin diese Wahnvorstellungen führen, ist schon heute belegbar. Den gläsernen Terroristen, von dem Herr Kauder sprach, gibt es nicht. Es gibt nur den Verdächtigen, bei dem die Maßnahmen ansetzen. Wie schnell jedermann zum Verdächtigen werden kann, musste unlängst der Wissenschaftler Andrej H. erfahren – erleiden musste er es: Auf Betreiben der christdemokratischen Eiferin Frau Generalbundesanwältin Harms hat man Herrn H. in monatelanger Arbeit zu einem Terrorverdächtigen aufgebaut. Im Kern hat man diesen Verdacht auf eine angebliche Sprachübereinstimmung mit einem Flugblatt der „militanten gruppe“ gestützt. Im Sommer dieses Jahres hat man Herrn H. dann unter Einsatz eines Spezialkommandos per Hubschrauber nach Karlsruhe verbracht, um ihn anschließend in die Untersuchungshaft zu sperren, wo er bis vor kurzem noch war. Für die Ermittler passte er in ein klares Verdächtigenprofil: unauffällig, gebildet und irgendwie links – fertig war der Terrorvorwurf.
- [Zuruf] Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Gebildet, das passt ja nicht zu Ihnen
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Statt Straftaten aufzuklären, werden so Verdächtige geschaffen. Doch zum Glück: Nicht nur der Haftbefehl für Herrn H., sondern auch die leichtfertige Handhabung des§ 12 9 a Strafgesetzbuch hat nun der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen in aller Schärfe gerügt. Der BGH hat damit Frau Harms deftige Abfuhren erteilt, die letztlich auch Sie, Frau Zypries, treffen, weil Sie sich für diese Frau als Generalbundesanwältin entschieden haben.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Zuruf] Dirk Manzewski (SPD): Das ist doch hanebüchen
- [Zuruf] Joachim Stünker (SPD): Schon mal etwas von Gewaltenteilung gehört?
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Wolfgang Neškovi Während der Staat sich mit diesem Verhalten als vermeintlicher Beschützer vor Kriminalität und Terrorismus aufspielt, entzieht er gleichzeitig den Menschen den notwendigen sozialen Schutz, den er nach dem Sozialstaatsprinzip schuldet. Derselbe Staat, der vorgibt, den Menschen mit großem Kosten- und Personalaufwand maximalen Schutz vor Kriminalität und Terrorismus zu bieten, erklärt, er könne aus finanziellen Gründen nicht mehr ausreichend für die soziale Sicherheit sorgen. Schauen Sie doch einmal auf das Gesamtbild dieser „gesicherten Verarmung“! In diesen kalten Tagen können die unzähligen Berliner Obdachlosen ruhig schlafen. Die Regierung scheut keine Mühe, wenn es darum geht, ihren Schlaf vor Terroristen und Verbrechern zu schützen. Wer dank Hartz IV zum Überleben genug und zum Leben zu wenig hat, kann heute ohne Sorgen sein;
- [Zuruf] Lothar Binding (SPD): Finden Sie, dass Zynismus die richtige Antwort auf diese Frage ist?
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denn die parlamentarische Mehrheit hat ihn so arm gemacht, dass er sich weder den Computer noch den Internet- und Telefonanschluss leisten könnte, deren Kommunikationsprofile man ansonsten speichern lassen würde.
- [Zuruf] Joachim Stünker (SPD): Gehen Sie mal nach Kuba Da geht es Ihnen besser
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Während aber der Schutz der Menschen vor sozialen Härten und Risiken als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips zu den verfassungsrechtlichen Kernpflichten gehört, ist das behauptete Grundrecht auf Sicherheit nicht mehr als eine zielgerichtete Erfindung, um die Freiheitsrechte zu untergraben. Es gibt kein Grundrecht auf Sicherheit. Die Koalition gestaltet und vertieft nicht nur das Klima der sozialen Kälte, sondern sie verantwortet auch den Aufzug eines Klimas der Repression und der Angst.
- [Beifall] DIE LINKE
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Vielleicht werden wir eines Tages erkennen müssen, dass zwischen einem ohnmächtigen Sozialstaat und einem übermächtigen Überwachungsstaat durchaus ein Zusammenhang besteht.
- [Beifall] DIE LINKE
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Vielleicht werden eines Tages die Mittel des Überwachungsstaats auch verwendet werden, um sozialen Unruhen entgegenzutreten. Das wäre das fürchterliche, aber leider vorstellbare Ergebnis einer Politik, an der auch die Sozialdemokraten maßgeblich und entscheidend mitgewirkt haben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Zuruf] Siegfried Kauder (CDU/CSU): Ichhabe noch nie so einen Unsinn gehört
- [Zuruf] Joachim Stünker (SPD): Das aus dem Mund der PDS, das passt
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
Video der Rede von Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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