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121. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Anette Kramme (SPD)
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Dirk Niebel (FDP)
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Vielen herzlichen Dank, Frau Kollegin. Nachdem ich Ihnen jetzt längere Zeit zugehört habe, ist mein Fragebedarf noch größer geworden. Würden Sie mir bestätigen, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands Mehrheitseigner der hannoverischen Verlagsgruppe Madsack ist, die wiederum ein wesentlicher Anteilseigner der PIN-Gruppe ist?
- Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU], zur SPD gewandt: Was? So was macht ihr?
Wenn Sie mir das bestätigen, frage ich weiter: Können Sie mir sagen, ob Frau Hendricks, nachdem sie in der nächsten Woche vermutlich Schatzmeisterin der SPD sein wird, unmittelbar Einfluss auf die Lohnfindung der PIN-Gruppe nehmen wird?
- [Beifall] FDP
- [Zuruf] Laurenz Meyer (CDU/CSU): Jetzt bin ich aber gespannt
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Anette Kramme (SPD)
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich die Konzernstrukturen einer SPD-Holding nicht kenne.
- [Unruhe] FDP
Ich kann ohne weiteres die Unternehmen aus meiner Region nennen.
- [Zuruf] Laurenz Meyer (CDU/CSU): Sagen Sie mal, welche in Ihrer Region sind
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Sie können sicher sein, dass ich auch in der Vergangenheit diesbezüglich tätig geworden bin. Sie können sicher sein, dass wir unseren Laden sauber halten werden.
- [Beifall] Klaus Brandner (SPD)
- [Zuruf] CDU/CSU: Oh
- [Zuruf] FDP: Oh
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Die Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist notwendig und zielführend. Mit Blick auf die Kolleginnen und Kollegen darf ich sagen: Die SPD hat der Aufgabe des Briefmonopols nur unter der Bedingung zugestimmt, dass Vorkehrungen zur Sicherung sozialer Mindeststandards in der Postdienstleistungsbranche getroffen werden. Das war Teil des politischen Kompromisses, und Sie können sicher sein: Wir nehmen Spielchen zulasten der Menschen nicht hin. Bei den neuen Postunternehmen gibt es faktisch keine betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungsstrukturen. Die Folgen sind sichtbar: im Vergleich zur Deutschen Post AG wesentlich schlechtere Lohnund Arbeitsbedingungen. Am 8. Oktober befasste sich Report mit der Thematik. „Hungerlöhne in der Postbranche“ titelte man: "Lothar Daniel … Ab morgens fünf ist er auf den Beinen, oft bis abends um halb acht. Eine 60 -Stunden-Woche. Sein Stundenlohn: 4, 50 Euro brutto. Der 49 -Jährige hat in Kiel keinen besseren Job gefunden. Er ist Zusteller beim privaten Postunternehmen PIN." Eine Untersuchung von Input Consulting bestätigt dies. Die durchschnittlichen Lohnkosten bei den beiden Hauptkonkurrenten PIN Group und TNT liegen je nach Beschäftigtengruppe zwischen 30 und 60 Prozent unterhalb derjenigen der Deutschen Post AG. Es darf auch nicht verschwiegen werden, dass der Anteil der geringfügig Beschäftigten an allen Arbeitsverhältnissen bei den neuen Postdienstleistern bei über 60 Prozent liegt. Die Weichen zur Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind gestellt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben dafür den notwendigen Mindestlohn ausgehandelt. Wir haben Anfang Oktober ein Schreiben des Arbeitgeberverbandes Neue Briefund Zustelldienste erhalten, mit dem man uns überzeugen will, dass unser Vorgehen nicht rechtmäßig ist. – Vorweg ist zu sagen, dass die Mitbewerber natürlich zu Tarifverhandlungen eingeladen waren. Doch zurück zum Thema. Man behauptet, dass wir die 50 -Prozent-Quote für die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht erreichen. Ich sage ganz klar: Florian Gerster argumentiert mit Mondzahlen, mit Eigenkreationen, die nicht belegbar sind.
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Aber euch gehört der Laden doch
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Herr Gerster behauptet auch, der Arbeitgeberverband Postdienste sei undemokratisch. Ich kann Ihnen nur sagen: Werfen Sie einmal einen Blick in das Betriebsverfassungsgesetz! Es ist durchaus üblich, dass sich das Stimmrecht nach der Zahl der jeweils vertretenen Beschäftigten richtet. Von Vollzeitarbeit muss man leben können, muss man seine Existenz sichern können. All denjenigen, die Wettbewerb auf dem Rücken der Menschen wollen, müssen wir eine ganz deutliche Absage erteilen.
- [Beifall] SPD
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Max Straubinger (CDU/CSU)
Eine Holding? Nein, Herr Niebel, aber ich hätte gerne eine. Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Herr Bundesminister Müntefering hat bereits darauf hingewiesen: Anlass der heutigen Gesetzesänderung sind der Wegfall des Postmonopols und die damit verbundenen Ängste, dass es zukünftig Verwerfungen im Bereich der Briefzustellung geben könnte. Vorweg möchte ich feststellen, dass die Liberalisierung der Postmärkte in der Vergangenheit große Erfolge für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für das Unternehmen Deutsche Post gebracht hat.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] FDP
Die Deutsche Post ist besonders wettbewerbsfähig; das hat sie in der Vergangenheit am Markt bewiesen. Dies zeigt sehr deutlich, dass es bisher auch ohne so genannte Mindestregelungen gesetzlicher Art – es gab nur Mindestregelungen auf der Grundlage von Tarifverträgen – gelungen ist, erfolgreich am Wettbewerb teilzunehmen. Natürlich sehen wir, dass es in einzelnen Bereichen durchaus Verwerfungen geben kann. Ich pflichte dem Kollegen Brauksiepe ausdrücklich bei: Es geht nicht um den Wettbewerb niedrigster Löhne. Vielmehr wollen wir, dass die Menschen ein gutes Gehalt, einen guten Lohn erhalten. Dies erreichen wir am besten durch den Abbau der Arbeitslosigkeit. Wenn die Arbeitslosigkeit in Deutschland abgebaut wird, dann gibt es – das sieht man jetzt – eine größere Nachfrage nach Arbeitskräften, was wiederum dazu führt, dass die Löhne steigen. Wir sehen die Lohnforderungen verschiedener Branchen und die Lohnabschlüsse, die heuer schon getätigt worden sind. Wir können durchaus von steigenden Löhnen in Deutschland sprechen. Das spricht für die Politik der Bundesregierung, den Abbau der Arbeitslosigkeit konsequent voranzutreiben. Damit wird die beste soziale Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland geleistet.
- [Beifall] CDU/CSU
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Wir stehen natürlich zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses und der Bundesregierung, durchaus darüber nachzudenken, in einzelnen Bereichen, wo es notwendig ist, Lohnuntergrenzen bzw. entsprechende Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt einzuführen. In einer sozialen Marktwirtschaft ist das in einzelnen Bereichen notwendig. Auch aufgrund der Antragstellung des Arbeitgeberverbandes und von Verdi müssen wir uns mit dieser Frage beschäftigen. Bevor im Jahr 2 007 – das ist Beschlusslage – Postdienste in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden und damit die Allgemeinverbindlichkeit erklärt wird, bedarf es einer besonderen Prüfung. Unsere Entscheidung, Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen, ist nicht nur daran gekoppelt, dass ein Organisationsgrad von 50 Prozent erreicht sein muss, sondern auch daran, dass die Tarifausschüsse darüber zu befinden haben. Wenn Tarifausschüsse, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, miteinander eine Lohnuntergrenze festlegen wollen, sind wir bereit, dem zuzustimmen und dies zu unterstützen. Wenn das Gesetz jetzt geändert wird, stellt dies ein besonderes Verfahren dar: Der Tarifausschuss ist dann nicht beteiligt; die Regelung hängt allein vom Verhalten der Bundesregierung, auch des Bundesarbeitsministeriums, ab und wird dann per Gesetz in Kraft gesetzt. Vorweg sind durchaus die Fragen zu beantworten: Ist ein Organisationsgrad von 50 Prozent erreicht? Wer zählt überhaupt dazu? Zählen nur alle Direktbediensteten der Post dazu? Zählen auch die Beschäftigten in Postagenturen dazu, die vielleicht drei oder vier Briefe am Tag entgegennehmen und damit eine Vorleistung im Hinblick auf die Verteilung erbringen? Zählen auch Taxifahrer oder Kurierdienste dazu? Gehören dazu auch Mitarbeiter von Paketdiensten und Zeitungszusteller? Alle diese Gruppen können am Briefverteilungssystem teilnehmen. Diese Fragen müssen beantwortet werden, um festzustellen, ob der notwendige Organisationsgrad erreicht wird.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] FDP
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Es ist wichtig, dass alle Arbeitgeber dieses Bereiches und alle Briefzusteller eingebunden sind. Der geschlossene Vertrag hat schon ein gewisses Geschmäckle. Es scheint sich um einen Haustarifvertrag der Deutschen Post zu handeln, der aber in den eigenen Reihen kaum zur Anwendung kommt, weil 80 Prozent der Beschäftigten einen weit höheren Lohn bekommen.
- [Zuruf] Jörg van Essen (FDP): Endlich sagt es mal jemand
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Dies muss meines Erachtens einer intensiven Prüfung unterzogen werden. Ich bin schon verwundert, dass trotz der Liberalisierung – nur Briefe mit einem Gewicht bis 50 Gramm fallen noch unter das Postmonopol – in einem Tarifvertrag vereinbart worden ist, dass zukünftig Briefe mit einem Gewicht bis 1000 Gramm unter diese Regelung fallen sollen. Diese Vereinbarung muss intensiv geprüft werden, um eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu schaffen.
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Es spricht alles dagegen, es so zu machen, wie es die Bundesregierung vorschlägt
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Die Bundesregierung kann ich nur auffordern, uns diese Fragen zu beantworten. Ich bin überzeugt, dass wir in der Koalition in diesem zugegebenermaßen schwierigen Punkt eine gemeinsame Lösung finden werden. Aber ich sage auch ganz deutlich, dass es hier nicht um Schnelligkeit, sondern um Gründlichkeit geht.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Den Fahrplan hat der Minister doch vorgegeben
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Gründlichkeit bedeutet, dass wir diese Fragen intensiv behandeln und letztendlich auch beantworten. In diesem Sinne wünsche ich uns ein gutes Gesetzgebungsverfahren und weiterhin intensive Beratungen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
- [Beifall] CDU/CSU
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Klaus Barthel (SPD)
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zentrale Auseinandersetzung betrifft das Verständnis von Wettbewerb und Marktwirtschaft. Herr Westerwelle hat vorhin zwei Thesen vertreten: Erstens. Hungerlöhne schaffen Aufschwung. Zweitens. Hungerlöhne schaffen Wettbewerb.
- [Zuruf] Dr. Guido Westerwelle (FDP): Dummes Zeug Das ist unterkomplex
Ich bin über Ihre Aussagen sehr erstaunt, Herr Westerwelle; denn Ihre Partei war an der Regierung beteiligt, als das Postgesetz auf den Weg gebracht wurde. Wir haben damals mit Ihrem Minister Rexrodt, der sich jetzt leider nicht mehr wehren kann, eine Passage ins Postgesetz aufgenommen, mit der Lohndumping im Postsektor ausgeschlossen werden soll. Wettbewerb soll nämlich nicht über Lohndumping stattfinden. Im Postgesetz steht, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen dieser Branche nicht unterschritten werden sollen. Wenn sie unterschritten werden, dann gibt es für die betroffenen Unternehmen keine Lizenz. Das war das damalige Verständnis der FDP. Ich frage Sie: Waren Sie damals noch nicht für Wettbewerb? Ferner beklagen Sie das Verhältnis von Brutto- zu Nettoeinkommen. Einer der Gründe, warum so hohe Sozialabgaben gezahlt werden müssen, ist, dass sich der Niedriglohnsektor ausweitet. In diesem Bereich werden kaum Sozialabgaben abgeführt. Im Gegenteil: Die Hartz-IV-Leistungen in diesem Sektor verursachen sogar noch Kosten. Auch das haben Sie hier unterschlagen.
- [Beifall] SPD
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Jetzt komme ich zum Thema „Schnelligkeit und Gründlichkeit“. Es ist völlig klar, dass wir bis zum 1. Januar dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben müssen, weil sich sonst die in dieser Branche vorherrschenden Zustände sozusagen multiplizieren. Wovon reden wir hier? Das Gesetz spricht ausdrücklich von Briefdienstleistungen. Herr Straubinger, zu den Briefdienstleistungen gehört gemäß dem Postgesetz die Beförderung von Briefen mit einem Gewicht bis 1000 Gramm. Das kann man alles nachlesen. 91 Prozent dieser Briefe werden von der Deutschen Post AG befördert. Herr Meyer, bevor Sie an dieser Stelle einen Zuruf machen – ich kann Ihnen alle relevanten Zahlen nennen –, frage ich Sie, wie es denn sein kann, dass der Springer-Konzern, der einen Anteil von 70 Prozent an der PIN AG hat, und die cleveren Kaufleute von TNT aus den Niederlanden behaupten, sie hätten 2 70000 Beschäftigte in einem Segment, das nur einen Anteil von 9 Prozent an den Briefdienstleistungen hat. Die haben doch nicht alle Tassen im Schrank, wenn sie das behaupten.
- [Beifall] SPD
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Man braucht doch nur einmal die Berichte der Bundesnetzagentur anzuschauen. Da ist eindeutig festgehalten, dass 150000 Beschäftigte bei der Deutschen Post AG und 46000 Beschäftigte bei den neuen Wettbewerbern in den Tarifvertrag eingebunden sind. Davon sind übrigens 2 7000 geringfügig Beschäftigte. Das heißt, wir haben ein Zahlenverhältnis von 3 : 1. 75 Prozent sind also nach dem Postgesetz organisiert und erfüllen das Kriterium der Tarifgebundenheit. Sie sprechen von Erfüllungsgehilfen. Schauen wir uns das einmal an. Dazu sagt der Herr mit dem goldenen Parteibuch – er lässt sich jetzt 1 Million Euro bezahlen–: 445000 sind bei den Erfüllungsgehilfen beschäftigt. – Ein Blick in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt – ich kann das in den vier Minuten meiner Redezeit nicht weiter ausführen –, dass, wenn man alle Beschäftigten in diesem Bereich, der dafür infrage kommt, zusammenzählt, also auch die Zeitungszusteller, die Beschäftigten der Kurierdienste sowie des Expressund Paketservices, allerhöchstens 186000 beschäftigt sind. Von diesen ist wiederum höchstens ein Drittel mit Briefen befasst. Das alles kann man in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nachlesen. Übrigens: 12 6000 Menschen in diesem Bereich haben einen Minijob. Wenn man sich das alles anschaut und das vorgesehene Quorum berücksichtigt, stellt man fest: 173000 sind bei der Post beschäftigt und an den Tarifvertrag, von dem wir hier reden, gebunden. 66500 sind bei den Postdiensten – einschließlich der Erfüllungsgehilfen – beschäftigt. Das heißt, wir kommen auf ein Zahlenverhältnis von drei Vierteln zu einem Viertel. Wir sind also auf der sicheren Seite. Daran ändert auch das Argument des Haustarifvertrags bei der Deutschen Post AG nichts; denn ich habe noch nie gehört, dass das Vorhandensein von Haustarifverträgen in der Wirtschaft der Sache einen Abbruch tut. Trotzdem gilt der Flächentarifvertrag. Hier kann also überhaupt kein Widerspruch bestehen. Herr Westerwelle, ich frage Sie deswegen zum Schluss: Findet in der deutschen Wirtschaft, wo über 50 Prozent der Beschäftigten nach Tarifvertrag bezahlt werden, kein Wettbewerb statt, weil es dort einen Flächentarifvertrag und damit einen Mindestlohn gibt? Findet in der Europäischen Union, wo 2 0 der Mitgliedsländer einen Mindestlohn definiert haben, der deutlich höher ist als der, der bei uns in der Diskussion ist, kein Wettbewerb mehr statt?
- [Zuruf] Laurenz Meyer (CDU/CSU): Wie viele von den 2 0 ?
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Klaus Barthel (SPD)
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Findet in den Niederlanden, wo es einen Mindestlohn von über 9 Euro gibt und wo TNT seinen Sitz hat, kein Wettbewerb im Postsektor statt, weil es Mindestlöhne gibt? Dies ist doch eine absurde Diskussion. Der Wettbewerb betrifft andere Bereiche; das wissen Sie ganz genau. Da geht es um Qualität, mehr Dienste usw.