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Offene Plenarprotokolle

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121. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Das Wort hat die Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks.

  • [Beifall] SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach § 4 Nr. 11 b des Umsatzsteuergesetzes sind die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer befreit; Kollege Schui hat eben davon gesprochen. Mit dieser Vorschrift wird das Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umgesetzt. Zu den unter die Steuerbefreiung fallenden Umsätzen gehören die Leistungen, die nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung – für die Zuhörer hier im Saal: Wir nennen sie PUDLV – aus dem Jahr 1999 zum Universaldienst gehören. Das ist die Beförderung von Briefsendungen bis 2 000 Gramm, von adressierten Paketen bis 2 0 Kilogramm und von Zeitungen und Zeitschriften. Alle anderen Leistungen der Deutschen Post AG sind ebenso wie die Dienstleistungen anderer Postdienstleister bereits jetzt umsatzsteuerpflichtig. Die Steuerbefreiung gilt aufgrund der zwingenden EU-Rechtslage für die Leistungen der Deutschen Post AG aus dem Bereich der gesetzlichen Exklusivlizenz und die sonstigen Universaldienstleistungen nach der PUDLV völlig zu Recht. Nach dem Ergebnis der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg am 2 4. August dieses Jahres bleibt die Mehrwertsteuerbefreiung für flächendeckende Universaldienste in der Postbranche erhalten.

  • [Beifall] Klaus Barthel (SPD)

Maßgebend für diese Entscheidung ist insbesondere, dass mit der Steuerbefreiung für diese Leistungen sichergestellt werden soll, dass Postdienstleistungen auch weiterhin ständig flächendeckend und bundesweit angeboten werden und für jedermann erschwinglich sind.–Selbstverständlich wird kontrolliert, ob das eingehalten wird. Die Bürgerinnen und Bürger würden sofort merken, wenn das nicht eingehalten würde. – Unter die Begünstigung sollen deshalb Leistungen von Unternehmen fallen, die eine zur Versorgung der Gesamtbevölkerung ausgerichtete Unternehmensstruktur aufweisen und durch Vorhalten einer entsprechenden Infrastruktur auch tatsächlich flächendeckend und bundesweit die Gesamtheit des Leistungsspektrums der Postuniversaldienstleistungen erbringen. Eine solche Befreiung ist auch nach Gemeinschaftsrecht vorzusehen. Postdienstleistungen, die dem Gemeinwohl dienen, sind auch nach dem Wegfall eines Postmonopols von der Mehrwertsteuer zu befreien. Ich möchte festhalten, dass unter die Steuerbefreiung Postdienstleistungen aller Anbieter fallen können, also neben der Deutschen Post AG auch ihrer Mitbewerber, soweit die von mir genannten Voraussetzungen insgesamt erfüllt werden. Damit ist sichergestellt, dass gleiche Umsätze gleich behandelt werden. Wettbewerbsvor- oder -nachteile entstehen durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer nicht. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat die Kollegin Kerstin Andreae das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Staatssekretärin, ich weiß nicht genau, ob der Jobwechsel, der am Wochenende eventuell für Sie ansteht, eine gute oder eine schlechte Wahl ist. Auf jeden Fall aber habe ich mich gefreut, Ihrer Rede lauschen zu können. Ich muss allerdings sagen, dass das, was in Meseberg verabredet wurde und was danach passiert ist, nicht deckungsgleich ist. So hat beispielsweise Bundeskanzlerin Merkel das Steuerprivileg der Post attackiert.

  • [Zuruf] Dr. Rainer Wend (SPD): Da hat sie mit Friede Springer telefoniert

Es gab – das ist zwei, drei Wochen her – die Diskussion, ob es einen Sinn ergibt, das Steuerprivileg der Post anzutasten. Ich sage Ihnen – so lautet auch unser Antrag–: Ja, es ist richtig, die Mehrwertsteuerbefreiung der Post auf den Prüfstand zu stellen. Es handelt sich um eine Form der Wettbewerbsverzerrung. Wir wollen eine steuerliche Gleichbehandlung aller Teilnehmer am Markt. Deswegen muss die Mehrwertsteuerbefreiung der Post weg.

  • [Beifall] FDP

Aber wir stimmen dem Antrag der FDP nicht zu.

  • [Zuruf] Dr. Rainer Wend (SPD): Das ist schon mal gut

Wir wollen Wettbewerb, so lautet unser Antrag. Wir wollen, dass die Voraussetzungen für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb geschaffen und Wettbewerbsbehinderungen und Wettbewerbsverzerrungen aufgehoben werden. Das verlangt zum einen eine steuerliche Gleichbehandlung der Marktteilnehmer und zum anderen die Schaffung von Mindestlöhnen. Es ist nicht gut, wenn sich Anbieter durch Lohndumping Eintritt in den Markt verschaffen. Deswegen sind die Regelungen zum Mindestlohn bei Briefzustellern, die Sie in Meseberg beschlossen haben, richtig.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Führen Sie doch beides zusammen! Sorgen Sie für die Einführung von Mindestlöhnen auf der einen Seite und die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung auf der anderen Seite! Frau Kopp, Sie haben – völlig zu Recht – gefragt, wo die Kreativität bleibt, sich einmal mit der Frage auseinanderzusetzen, wie durch die notwendige Post-Universaldienstleistungsverordnung, PUDLV, gewährleistet werden kann, dass die Versorgung flächendeckend und bezahlbar ist, dass ein Brief von Sankt Peter nach Sankt Peter-Ording genauso schnell transportiert wird wie von München nach Berlin. Der bisher einzige Ansatz, um dieses Ziel zu erreichen, besteht in der Befreiung der Post von der 19 -prozentigen Mehrwertsteuer. Es gäbe weitere Möglichkeiten. Die EU hat Vorschläge gemacht. Im Übrigen ist es nicht so, dass wir uns hier in einem luftleeren Raum bewegen: Es gibt ein Vertragsverletzungsverfahren, das den Umgang mit der Mehrwertsteuer zum Gegenstand hat. Das heißt, wir werden uns sowieso damit auseinandersetzen müssen, wie wir den anderen Anbietern auf dem Postmarkt die gleichen Bedingungen wie der Post gewährleisten und wie wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Kundinnen und Kunden, der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen können, dass die Postzustellung flächendeckend, sinnvoll und gut ist. Herr Schui, auch Ihnen täte ein bisschen mehr Kreativität bei der Beantwortung der Frage, warum sich der Postmarkt so entwickelt hat, wie er sich entwickelt hat, gut. Wir leben im Zeitalter des Internets.

  • [Zuruf] Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Der doch nicht

Viele Briefe werden heutzutage als E-Mail versandt. Unser Postmarkt ist völlig anders als 1995. Ich finde es richtig, sich Gedanken darüber zu machen, wie sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Es macht auch Sinn, sich zu fragen, ob Arbeitsplätze abgebaut werden und wie die Arbeitsmarktbedingungen sind. Es ist klug und vernünftig, darüber nachzudenken. Aber statisch zu denken und davon auszugehen, dass die Situation in 2 007 der von 1995 entspricht, ist wirklich zu wenig.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für uns Grüne ist klar: Ja zu den Mindestlöhnen, Ja zur gleichen steuerlichen Behandlung, Ja zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Nein zum Lohndumping, Ja zu einer verbraucherfreundlichen Entwicklung des Postmarkts. Es bedarf auf allen Seiten ein bisschen mehr Kreativität bei der Umsetzung der Anforderungen der Post-Universaldienstleistungsverordnung, damit es zu einer verbraucherfreundlichen Situation kommt. Wenn das geschieht, sind wir auf dem richtigen Weg. Ich bin froh, dass die Große Koalition nicht mehr darüber spekuliert, ob man die Abschaffung des Briefmonopols doch noch hinausschiebt. Diese Diskussion ist tatsächlich beendet, unter anderem, weil wir Grünen gefordert haben, für die im Postmarkt Beschäftigten Mindestlöhne zu schaffen.

  • [Zuruf] Dr. Rainer Wend (SPD): Ach, deswegen Ich habe schon immer überlegt
  • [Zuruf] Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Gut, dass wir auf euch gehört haben

Jetzt müssen Sie noch für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen. Dann sind wir auf dem richtigen Weg. Vielen Dank.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Wort hat der Kollege Gerald Weiß für die Unionsfraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mehr Wettbewerb sind fast alle, natürlich bis auf die, die am liebsten wieder volkseigene Betriebe hätten. Aber wie soll der Wettbewerb auf dem Briefdienstleistungsmarkt in einem offenen Land, mitten in einem riesigen Wirtschaftsraum künftig aussehen? Herr Dr. Kolb, ich mache mir ein bisschen Sorgen um das politische Langzeitgedächtnis der FDP;

  • [Zuruf] Gudrun Kopp (FDP): Keine Sorge

denn die Instrumente, die die Große Koalition jetzt anwenden will, sind in der Zeit, als wir, Union und FDP, gemeinsam regiert haben, entwickelt worden. Das Entsendegesetz ist nichts anderes als ein Rahmen, durch den aus Wettbewerbsordnungsgründen dort ein tariflicher Mindestlohn ermöglicht werden soll, wo wir ihn brauchen. Das ist die Philosophie der Großen Koalition. Ich wiederhole: Es geht darum, dort tarifliche Mindestlöhne zu ermöglichen, wo wir sie aus Wettbewerbsordnungsgründen brauchen. Vieles spricht dafür, dass der Postdienstleistungsmarkt ein Markt ist, auf den das zutrifft. Das Entsendegesetz hat seine Wurzeln in unserer gemeinsamen Regierungszeit.

  • [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Aus Fehlern lernen, Herr Weiß

Was das Postgesetz angeht – es stammt ebenfalls aus den 90 er-Jahren –, wollten wir nicht den Wildwestwettbewerb, Herr Dr. Kolb, den Sie jetzt offenbar wollen, Stichwort „Rückkehr zu Ihren Wurzeln, Laisserfaire-Liberalismus“. Mit § 6 Abs. 3 des Postgesetzes sollte Wettbewerb um Servicequalität, um Effizienz und um Preise geschaffen werden,

  • [Zuruf] Gudrun Kopp (FDP): Eben

aber nicht Wettbewerb auf den Knochen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der kleinen Leute.

  • [Zuruf] Gudrun Kopp (FDP): Sie schaden den kleinen Leuten

In diesem Sinne wollten wir mit dem Postgesetz einen geordneten Wettbewerb. Es geht um die Frage: Wie viel Ordnung muss auf diesem Markt sein? Es soll so viel Wettbewerb wie irgend möglich stattfinden – das fördert die Kreativität –, aber es muss in gewisser Hinsicht auch eine Wettbewerbsordnung existieren, damit wir Fehlentwicklungen, wie wir sie jetzt beobachten, beenden oder neuen Fehlentwicklungen vorbeugen können. Es kann doch nicht dazu kommen, dass der Staat wegen des sehr niedrigen Lohnniveaus auf bestimmten Teilmärkten regelhaft zuzahlen muss nach dem Motto – der Arbeitsminister hat es heute früh in der Debatte gesagt –: Den Rest holst du dir bei Münte. – Wir dürfen nicht zulassen, dass man sich den Rest bei Münte holen muss.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Das Mittel der Wahl ist kein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Wir müssen vielmehr einen Rahmen schaffen, um – ich sage es noch einmal – einen tariflichen Mindestlohn dort zu ermöglichen, wo wir ihn brauchen.

  • [Zuruf] Dr. Werner Hoyer (FDP): Die Rede müssten Sie erst mal beim Wirtschaftsrat der CDU durchgehen lassen

Das ist der Weg über das Entsendegesetz.

Kollege Weiß, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kolb?

Ja, bitte.

Herr Kollege Weiß, wer so redet wie Sie, fordert am Ende einen flächendeckenden gesetzlichen oder tariflich vereinbarten Mindestlohn.

  • [Zuruf] Ute Kumpf (SPD): Das ist ein Flächentarifvertrag, Herr Kollege Kolb

Ich stelle fest – so habe ich es bisher immer verstanden, auch den Kollegen Meyer heute Morgen –, dass die Union das sehr differenziert sieht. Die Tatsache, dass jemand zusätzliche Transferleistungen bekommt, kann nicht allein als Indiz für zu niedrige Löhne herangezogen werden. Stimmen Sie mir in diesem Punkt zu? Der verheiratete Familienvater bräuchte beispielsweise einen Mindestlohn von etwa 12 Euro, um sich und seine Familie zu ernähren. 12 Euro, das ist noch mehr, als es die Linken vor einem Jahr gefordert hatten. Sie wollten damals 7, 50 Euro, im Juni dieses Jahres 8 Euro, und im letzten Antrag waren es 8, 44 Euro.

  • [Zuruf] DIE LINKE: Es waren schon immer 8 Euro

Es geht also noch weit darüber hinaus. Sie können nicht sagen: Jeder, der zusätzlich etwas vom Staat bekommt, hat zu wenig. Dann kommen Sie nämlich zu einer Tarifpolitik nach Familienstand. Das kann auch nicht die Lösung des Problems sein.

  • [Beifall] FDP

In der Differenziertheit lässt sich die Union nicht übertreffen, wie Sie aus Begegnungen mit uns wissen. Der Bezug von Transferleistungen ist nicht das einzige Kriterium. In jedem einzelnen Fall muss die Frage sein: Gebietet es das öffentliche Interesse, hier eine untere Lohngrenze einzuziehen, weil es ansonsten zu Lohndumping käme und wir – das ist ein zusätzliches wichtiges Kriterium – auf dem Wege von Transferzahlungen subventionieren müssten? Die Antwort darauf muss derjenige geben, der sozusagen unter das Dach des Entsendegesetzes will. In den Bereichen Maschinenbau oder Chemie werden wir nie über einen tariflichen oder gar gesetzlichen Mindestlohn reden müssen, aber es gibt arbeitsintensive, wettbewerbsintensive Branchen, in denen wir insbesondere in der Zeit eines Übergangs hin zu offenen Grenzen bzw. in einer Zeit nach jüngst geöffneten Grenzen so etwas wie eine Ordnung brauchen, damit der Wettbewerb – ich sage es noch einmal – sich nicht austoben kann und das nicht auf die Knochen der kleinen Leute geht. – Herr Kolb, erst jetzt dürften Sie sich setzen; Sie haben das vorweggenommen.

  • [Zuruf] Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Ich bedanke mich

Es geht also darum: Wettbewerb so weit wie möglich, Ordnung so weit wie nötig. Diese Kernfrage im vorliegenden Fall der Briefdienstleistungen angemessen zu beantworten, ist die Ambition des gesetzgeberischen Vorhabens. Wir prüfen sehr genau, auch als Fraktion, ob die Voraussetzungen für den Weg, den das Entsendegesetz und die politischen Entscheidungen von Meseberg vorgegeben haben – dazu gehört mindestens 50 Prozent Tarifbindung –, erfüllt sind. Die Regierung muss prüfen, ob im Verfahrensgang die Bedingungen erfüllt werden.

  • [Zuruf] Laurenz Meyer (CDU/CSU): Und der Tarifausschuss

Wir entwickeln Rahmenbedingungen, mit denen das gewünschte Ziel erreicht wird, einen Wettbewerb zulasten der Kleinen zu verhindern und die Grundlage für einen fairen Wettbewerb in einem weit geöffneten Korridor zu schaffen. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD