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Offene Plenarprotokolle

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120. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Herr Abgeordneter, der Zeitraum, der für die Vorbereitung dieses Konzepts notwendig war, macht deutlich, wie sorgfältig die Bundesregierung hier vorgegangen ist. Das wird sie weiterhin tun. Angesichts dessen muss keine Besorgnis darüber bestehen, dass Irritationen in dem von Ihnen beschriebenen Umfang eintreten werden. Die von Ihnen angesprochene Klärung der vermögensrechtlichen Verhältnisse ist nicht Gegenstand Ihrer dringlichen Frage. Ich weiß, dass Sie ursprünglich eine Frage dazu eingereicht hatten. Dies ist aber bei uns so nicht angekommen.

  • [Zuruf] Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber jetzt

Eine Zusatzfrage des Kollegen Fromme.

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass im Vorfeld der Erarbeitung ein Gremium eingeschaltet war, in dem internationale Wissenschaftler vertreten waren und das die gesamte gesellschaftspolitische Bandbreite widergespiegelt hat, und dass gerade die öffentliche Diskussion im Laufe des letzten Jahres in den Medien, insbesondere in Hörfunk und Fernsehen, die mit dem Zentrum gegen Vertreibungen verbundene Intention und den Bedarf deutlich unterstrichen hat, dieses Kapitel der Geschichte zu bewältigen und aufzuarbeiten und ein Mahnmal insbesondere für Jugendliche zu setzen, dass man Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit immer wieder verteidigen muss?

Ich kann Ihnen gern bestätigen, dass es bei den zahlreichen Gesprächen einen Kreis gegeben hat, dem in der Tat Wissenschaftler unterschiedlicher Herkunft und Ausrichtung angehörten. Es hat sich im Laufe der Diskussion und der Umsetzung dieses Projektes gezeigt – ich glaube, das ist in der aktuellen Diskussion deutlich geworden –, dass es Bedarf nach Erinnerung als Mahnung für die Zukunft gibt. Das ist das Anliegen der Bundesregierung, das sich auch im Koalitionsvertrag wiederfindet.

Kollege Volker Beck.

Herr Staatssekretär, ich bin aus Ihrer Antwort nicht ganz schlau geworden. Die Konzeption für ein sichtbares Zeichen einerseits und die Gespräche mit den Polen und Tschechen andererseits scheinen nicht miteinander verbunden zu sein. Könnten Sie dem Parlament sagen, ob die Bundesregierung das Benehmen oder das Einvernehmen mit der polnischen Regierung und der tschechischen Regierung – das sind die Hauptbetroffenen – herstellt, bevor wir mit einem fertigen Konzept in der deutschen Öffentlichkeit und im deutschen Parlament rechnen müssen? Wenn man wieder Porzellan zerschlägt, vertut man möglicherweise die Chancen, die die Neuwahl in Polen eröffnet hat.

Herr Abgeordneter, es geht zuerst darum, dass wir ein eigenes Konzept unter Beachtung dessen entwickeln, was wir aus polnischen Stellungnahmen und aus Stellungnahmen anderer östlicher Nachbarn wissen; das ist in vollem Gang. Damit wird sich die Bundesregierung befassen. Ich glaube, alle Aspekte der Diskussion werden in die Entscheidungsfindung einfließen.

  • [Zuruf] Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können Sie die Frage noch beantworten?

Sie brauchen keine Sorge zu haben, dass etwas nicht beachtet wird, was wichtig ist. Der Diskussionsprozess findet nicht ohne die Öffentlichkeit statt, sondern er wird von der Öffentlichkeit wahrgenommen und stößt auf ein breites öffentliches Interesse. Ihre Sorge, dass diese Dinge nicht beachtet werden, kann ich deshalb in k einer Weise teilen.

Nachdem nun die dringlichen Fragen wie auch immer beantwortet sind, kommen wir nun zu den vorher eingereichten Fragen zur mündlichen Beantwortung in der ausgedruckten Reihenfolge der Geschäftsbereiche. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Ich rufe zunächst die Frage 1 des Kollegen Beck (Köln) auf und bitte Herrn Staatsminister Erler um die Beantwortung: In welcher Weise hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkelin ihren jüngsten Gesprächen mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin vor einem erneuten gravierenden Rückschritt für die Demokratie in Russland gewarnt, falls die zurzeit im Kreml ventilierten Pläne (Focus Nr. 42 vom 15. Oktober 2 007) zu einer Rochade zwischen dem jetzigen Präsidenten und dem amtierenden Ministerpräsidenten verwirklicht würden und Wladimir Putin damit entgegen der russischen Verfassung, die nur zwei aufeinanderfolgende Wahlperioden vorsieht, für eine dritte Amtszeit als Präsident kandidieren würde?

Die Antwort der Bundesregierung lautet: Die Bundeskanzlerin hat die Frage der verfassungsgemäßen Entwicklung in Russland und die Einhaltung der demokratischen und bürgerlichen Grundrechte in ihren Gesprächen mit Präsident Putin, so auch zuletzt am 14. und 15. Oktober 2 007 in Wiesbaden, kontinuierlich angesprochen.

Bitte schön.