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120. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Genau zur richtigen Zeit, heute, haben Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen, zum Beispiel der Caritas, des Bundesausländerbeirates, von Attac, der IG Metall, von Mehr Demokratie e. V. oder auch Verdi, die Bundesregierung aufgefordert, ohne Verzögerung die verfassungsmäßigen Voraussetzungen zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Nicht-EU-Bürgerinnen und-Bürger zu schaffen. Die Linke steht seit langem in Kontakt mit gesellschaftlichen Gruppen, Vereinen und Migrantenverbänden und will mit ihrer parlamentarischen Initiative diese gesellschaftliche Debatte aufgreifen und befördern. Das kommunale Wahlrecht für Drittstaatenangehörige ist als Prüfauftrag in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat es aber bislang versäumt, mit konkreten Initiativen voranzuschreiten, und verfolgt keinen konkreten Zeitplan – siehe dazu die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage von uns. Wir möchten mit unserer Initiative der Bundesregierung Beine machen.
- [Beifall] DIE LINKE
Wir wollen sie dazu bringen, dass sie endlich aktiv wird. Seit 1992 gibt es ein kommunales Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und-Bürger in Deutschland. Das Verwehren dieses Rechts für Drittstaatenangehörige ist eine unerträgliche Ungleichbehandlung. Dass diese sich hier viel länger aufhalten – im Durchschnitt sind es über 17 Jahre –, ist noch einmal ein Indiz dafür, welche Ungleichbehandlung hier herrscht. Bereits in 16 Ländern der EU gibt es ein solches kommunales Wahlrecht. Am weitesten geht dabei Irland. Es ist vor allen Dingen nicht zu verstehen, warum Deutschland, das für sich den Anspruch erhebt, Motor der europäischen Integration zu sein, weiterhin ein Entwicklungsland in Sachen Demokratie ist. Die parlamentarischen Kräfteverhältnisse sind unseres Erachtens im Moment besonders gut. Die Fraktion Die Linke hat bereits am 4. Juli ihren Antrag zur Schaffung eines kommunalen Wahlrechtes für Drittstaatenangehörige eingereicht. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass jetzt auch die Grünen parlamentarisch initiativ geworden sind. In der SPD gibt es viele prominente Unterstützerinnen und Unterstützer eines solchen kommunalen Wahlrechts. Dazu haben sich zum Beispiel der SPD-Vorsitzende Beck, Bundesminister Müntefering oder auch mein Kollege Edathy geäußert. Auch in der CDU haben wir mit der Oberbürgermeisterin Frau Roth in Frankfurt, dem Oberbürgermeister Fritz Schramma in Köln, dem Vorsitzenden des Deutsch-Türkischen Forums, Herrn Bülent Arslan, oder auch mit der von mir sehr geschätzten Rita Süssmuth politisch starke Unterstützerinnen und Unterstützer für ein solches kommunales Wahlrecht. Die Realisierung dieses kommunalen Wahlrechts ist so in greifbare Nähe gerückt. Nun müssen alle, denen dies am Herzen liegt, handeln und ihren Worten Taten folgen lassen, und das aus folgenden Gründen: Hier geht es nämlich nicht nur um ein Wahlrecht. Es geht um einen Schritt zur Förderung demokratischer Kultur und des Konsenses in der Gesellschaft. Der Verein Mehr Demokratie e. V. stellt in dieser Frage nämlich ein erhebliches Demokratiedefizit fest, wenn Menschen dort, wo sie leben, nicht wählen können und damit aus der Gesellschaft ausgeschlossen sind. Man kann auch nicht ein stärkeres Bekenntnis der Migrantinnen und Migranten zu den demokratischen Werten fordern, ihnen aber gleichzeitig wichtigste Rechte vorenthalten.
- [Zuruf] Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt
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Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur skandalös und ungerecht. Sie fördert geradezu die Entfremdung der Migrantinnen und Migranten von der Öffentlichkeit und der hiesigen Gesellschaft.
- [Beifall] DIE LINKE
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Wenn immer mehr Migrantinnen und Migranten eine immer größere Integrationsleistung erbringen sollen, muss man auch bereit sein, rechtliche Missstände und Benachteiligungen zu korrigieren. Integration ist eben keine Einbahnstraße. Man kann nicht über Parallelgesellschaften meckern, wenn man ganze Bevölkerungsgruppen von der demokratischen Teilhabe ausschließt. Deshalb hat die Linke diesen Antrag eingebracht. Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die Bundesratsinitiative hinweisen – eingebracht von Rheinland-Pfalz und unterstützt von Berlin –, mit der die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts gefordert wird. Das Bundesverfassungsgericht – darauf werden Sie sicherlich noch eingehen – hat in seinem Urteil von 1990 zwar einige negative Vorgaben gemacht, die das kommunale Ausländerwahlrecht aber eben nicht grundsätzlich ausschließen. Die Hauptbegründung war, dass mit der Übernahme der Staatsbürgerschaft das Wahlrecht gewährleistet sei. Das löst aber nicht das grundsätzliche Problem. Im Vergleich zu 1990 ist die Einbürgerungszahl heute nämlich sehr niedrig. Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde verschärft, zuletzt durch die Abschaffung der erleichterten Einbürgerung von unter 2 3 -Jährigen. 2 000 lag die Einbürgerungszahl bei 187000. 2 006 waren es nur noch 12 5000 Einbürgerungen. Die Hälfte der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund–das sind circa 7 Millionen Menschen – besitzt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Rund 5 Millionen davon sind sogenannte Drittstaatenangehörige, also keine EU-Bürger. In diesem Deutschen Bundestag ist eine programmatische Mehrheit für die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts vorhanden. Herr Edathy, weil Sie sich für das kommunale Ausländerwahlrecht engagiert haben, möchte ich Sie bitten, Ihrer Forderung nicht nur in Ihrer Fraktion, sondern auch in der anderen Koalitionsfraktion Nachdruck zu verleihen.
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Stephan Mayer (CDU/CSU)
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Vorweg eine Bemerkung: Frau Kollegin Dadelen, es ist noch nicht so weit gekommen, dass uns die Linke Beine machen müsste. Ganz im Gegenteil: Die Bundesregierung weiß sehr wohl, was sie zu tun hat. Sie nimmt den Prüfauftrag, den wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, durchaus ernst. Einige Punkte sprechen aber – Sie haben einige dankenswerterweise schon angesprochen – ganz eindeutig gegen die Einführung eines Ausländerwahlrechts im kommunalen Bereich. Sevim Dadelen Man kann mit Sicherheit grundsätzlich über alles reden. Die Argumente, die Sie, meine lieben Kollegen von den Grünen und von der Linken, bringen, sind aber nicht neu, und sie werden auch durch regelmäßiges Wiederholen nicht besser oder richtiger.
- [Zuruf] Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil sie richtig sind Da können sie nicht richtiger werden
Der Gesetzentwurf, den die Grünen vorlegen, ist abgeschrieben. Er ist eins zu eins vom Land Rheinland-Pfalz übernommen worden.
- [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist keine Schande
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Sie wissen, dass der Gesetzentwurf, den das Land Rheinland-Pfalz vorgelegt hat, am 12 .Oktober dieses Jahres von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden ist, wohl deshalb, weil er wenig oder keine Aussicht auf Erfolg hatte.
- [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Rechtsausschuss war er
- [Zuruf] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht ihn aber nicht falsch
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Entscheidend ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 1990. Frau Kollegin Dadelen, dieses Urteil hat keine negativen Vorgaben gemacht, sondern klare Maßregeln für ein kommunales Ausländerwahlrecht aufgestellt. Es ist darauf hingewiesen worden – und das ist entscheidend –, dass Art. 2 0 Abs. 2 unseres Grundgesetzes besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.
- [Zuruf] Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es
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Damit ist gemeint: von den deutschen Staatsangehörigen.
- [Zuruf] Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo steht das?
- [Zuruf] Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer sagt das denn?
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Zur Ausübung der Staatsgewalt gehören unter anderem die Wahl von kommunalen Gremien sowie die Durchführung und die Beteiligung an Landtags- und Bundestagswahlen. Es ist nun einmal einer der vornehmsten Bestandteile der Staatsangehörigkeit, sich an Wahlen zu beteiligen. An dieser Stelle gehört klar gesagt: Es geht nicht, dass hier Rosinenpickerei betrieben wird. Es kann nicht sein, dass ich mir aus einer Rechtsposition die angenehmen, die positiven Aspekte herausnehme und die negativen beiseite schiebe. Es ist genauso wie in einem Verein: Ich kann mich nicht einfach so an einer Mitgliederversammlung eines Vereins beteiligen. Wenn ich in einem Verein mitsprechen möchte, dann muss ich Mitglied des Vereins werden. Gleiches gilt für das Staatsangehörigkeitsrecht.
- [Beifall] CDU/CSU
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Stephan Mayer (CDU/CSU)
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
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Vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. – Herr Kollege Mayer, Sie haben kurz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und meinten, dass eine Änderung deshalb nicht möglich wäre. Nehmen Sie doch bitte Folgendes zur Kenntnis.
- [Zuruf] CDU/CSU: Fragen Fragen
– Ich möchte wissen, wie er das bewertet. – In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage äußert sich zumindest die Bundesregierung dahin gehend – da müssen Sie ja eine differenzierte Position haben –, dass die Änderung des kommunalen Wahlrechts durch eine Verfassungsänderung möglich wäre. Es wird nicht argumentiert, dass die Ewigkeitsklausel, Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz, wie es immer wieder gesagt wird, einer Öffnung des Wahlrechts für Drittstaatenangehörige zwingend entgegensteht. Das heißt, es ist durch eine Verfassungsänderung möglich. Sie könnten mir doch zustimmen, dass, wenn der politische Wille da ist, die verfassungsmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden können.
- [Zuruf] Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der ist aber bei der CDU nicht vorhanden
- [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist eher die CSU
- [Zuruf] Beatrix Philipp (CDU/CSU): Das kommt erschwerend hinzu
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Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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