Dieses Plenarprotokoll ist ungeprüft und kann Formatierungsfehler etc. enthalten (siehe hier).
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118. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Steffen Kampeter (CDU/CSU)
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Otto Fricke (FDP)
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Herr Kollege Kampeter, dem, was Sie gerade in Bezug auf die richtige Verwendung der Gelder gesagt haben, stimme ich im Grundsatz zu.
- [Zuruf] CDU/CSU: Oh
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Steffen Kampeter (CDU/CSU)
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Otto Fricke (FDP)
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Darüber brauche ich mit der Kollegin Lenke gar nicht zu diskutieren. Sie weiß das meistens besser als mancher Haushälter. Herr Kollege Kampeter, Sie haben gerade gesagt, dass es, wenn die Länder das Geld nicht dafür verwenden, wofür es vorgesehen ist, Ärger gibt. Das hört sich stark an; Sie wirken ja auch am Rednerpult stark. Für mich stellt sich aber die Frage: Wie machen Sie das? Was machen Sie denn dann? Sagen Sie mehr als: „Das ist böse, was ihr da gemacht habt!“? Oder enthält das Gesetz wirklich eine Regelung, damit Sie sagen können: „Das ist eine Fehlverwendung. Wir streichen euch die Gelder, bzw. ihr müsst sie zurückgeben“?
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Steffen Kampeter (CDU/CSU)
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Herr Kollege Fricke, als Jurist sollten Sie wissen: Ein Blick ins Gesetz und in die Verwaltungsvereinbarungen hilft immer weiter. Wir haben das Verfahren klar geregelt – Kollege Steinbrück nickt –: Die Gelder werden nur auf Antrag für bestimmte Maßnahmen, die ich hier aufgezählt habe, bewilligt. Zweitens machen wir ein Monitoring, um sicherzustellen, dass der Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen vorangeht. Das ist im Vergleich mit allen vorherigen Gesetzen, bei denen wir behauptet haben, Geld für die Familien auszugeben, ein Gesetz, das den zielgenauesten und im Übrigen auch unbürokratischsten Einsatz garantiert.
- [Zuruf] Ina Lenke (FDP): Das wollen wir doch erst einmal sehen
Damit sorgen wir dafür, dass das Geld da ankommt, wo es erforderlich ist, nämlich in den Gemeinden, die die Aufgaben zu lösen haben, die sich im Zusammenhang mit der Betreuung von unter Dreijährigen stellen. Damit setzen wir Maßstäbe. Das ist vorbildlich und familienfreundlich.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Ein weiterer Punkt ist der Zuschuss für den Betrieb. Die Begeisterung der Finanzpolitiker darüber ist eingeschränkt;
- [Zuruf] Norbert Barthle (CDU/CSU): Sehr eingeschränkt
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der Kollege Fricke hat darauf hingewiesen. Wir sind der Auffassung, dass das eigentlich Ländersache ist. Aber auch hier gilt: Wenn sich die Länder nicht ihrer Verantwortung für die Familien stellen, sollten wir die Familien nicht darunter leiden lassen. Das muss jedoch langsam wirklich der letzte Vorgang sein, bei dem die Länder erst Kompetenzen übernehmen wollen, aber im nächsten Schritt eine Finanzierung durch den Bund fordern. Unter Kaufleuten gilt das als unanständiges Verhalten. Das sollte kein Regelfall sein. Das bedeutet einen Abzug in der B-Note. Das ist ein Mangel dieses Gesetzes; das will ich nicht verschweigen.
- [Beifall] FDP
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Unser Verhalten nützt aber unter dem Strich den Familien; auch das muss man klar sagen. Ein weiterer Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist die Verbindung zwischen dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige und dem Betreuungsgeld. Für die Unionsfraktion ist klar, dass das eine nur kommt, wenn das andere vereinbart wird.
- [Beifall] CDU/CSU
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Deswegen wird im anstehenden Gesetzgebungsverfahren deutlich zu machen sein – das bezieht sich nicht auf dieses Gesetz, sondern auf das Folgegesetz hinsichtlich des Sozialgesetzbuches –, in welcher Art und Weise das umgesetzt werden soll. In der Koalition sind wir diesbezüglich, so glaube ich, auf einem guten Weg. Der Kollege Singhammer wird alles, was in diesem Zusammenhang zum Sozialgesetzbuch VIII gesagt werden muss, vortragen. Insgesamt finde ich: Dies ist ein guter Tag für die Familien, weil wir eine Aufgabe lösen, die die Familien an uns herangetragen haben. Es ist ein guter Tag für die Haushalts- und Finanzpolitik, weil wir den nahezu schon zu frechen Forderungen in Höhe von 7 oder 8 Milliarden Euro, die wir hier investieren sollten, nicht nachgekommen sind, sondern gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister und der Bundesfamilienministerin eine Obergrenze festgelegt haben und dafür Sorge getragen haben, dass das Geld tatsächlich bei den Familien ankommt und nicht in den Länderhaushalten versickert. Dies ist insgesamt ein guter Tag für die Große Koalition, weil wir Handlungsfähigkeit bewiesen haben und deutlich gemacht haben, dass wir zur Lösung der Probleme, die die Menschen in diesem Land haben, einen vernünftigen Beitrag leisten können. Wir wissen, dass bei der Erziehung die Hauptaufgabe bei den Familien selbst liegt. Aber wir als Staat, wir als Große Koalition wollen in dem Maße, in dem wir es können, helfen. Deswegen ist dies ein guter Vorschlag.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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Diana Golze (DIE LINKE)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe jeder Politikerin und jedem Politiker recht, wenn sie oder er sagt, dass mit dem heute vorliegenden Gesetzesvorhaben zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ ein wichtiger Schritt gemacht wird. Es ist gut, dass in den letzten Monaten Dynamik in diese Debatte gekommen ist. Es ist auch gut, dass es hier zu einem Prozess des Umdenkens der politisch Handelnden gekommen ist: weg von der Stigmatisierung der Kindertagesbetreuung und hin zu einer gesellschaftlichen Akzeptanz von Kindertagesstätten. Diese Leistung muss man Ihnen, Frau von der Leyen, unumwunden zugestehen.
- [Zuruf] Nicolette Kressl (SPD): Bei den Sozialdemokraten war da keine Kehrtwende notwendig
Ja, es ist gut, dass es intensive Gespräche mit den Ländern gegeben hat. Es ist natürlich auch gut, dass es zu einer grundsätzlichen Einigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die Wichtigkeit dieses Themas und letztlich über die Umsetzung des Ausbaus gekommen ist. Ja, es ist gut, dass Herr Steinbrück schlussendlich das nötige Signal der Mitfinanzierung dieses Vorhabens durch den Bund in Form dieses Sondervermögen gegeben hat. Doch vor allem angesichts der Höhe des Sondervermögens stellt sich die Frage, wie ein Kinderbetreuungsangebot aussehen wird, das mit einer solchen Summe ausgebaut wird. Damit bin ich bei dem, was die Linke zum einen an diesem Sondervermögen und dessen gesetzlicher Ausgestaltung und zum anderen an den vorgesehenen Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz kritisch betrachtet. Bei einem Blick in die Historie der Kindertagesbetreuung wird schnell offensichtlich, dass das, was heute als großer Durchbruch gefeiert wird, letztlich ein Ablenkungsmanöver kurz vor Fristablauf ist.
- [Beifall] DIE LINKE
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Das Tagesbetreuungsausbaugesetz ist mit dem Datum 27. Dezember 2004 versehen. Heute, am Tag der Debatte über die nötige Finanzierung, schreiben wir den 11. Oktober 2007. Angesichts der zeitlichen Abläufe und der Fristen von der Verabschiedung des Gesetzes 2004 bis zur Schaffung des Sondervermögens 2007 bin ich gespannt, wann die Bundesrepublik endlich das große Ziel erreicht, auf einen vergleichbaren Stand wie Schweden, Dänemark oder Frankreich zu kommen. Eine solche Politik geht zulasten der Kinder, die schon jetzt von einer guten Tagesbetreuung profitieren sollten. Es ist schon beachtlich, Frau von der Leyen, wie Sie es geschafft haben, der Öffentlichkeit den ausgehandelten Kompromiss zum ab 2013 bestehenden Rechtsanspruch als Erfolg zu verkaufen,
- [Zuruf] Steffen Kampeter (CDU/CSU): Stimmt aber
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obwohl dieser laut Tagesbetreuungsausbaugesetz bereits 2010 gelten sollte.
- [Zuruf] Nicolette Kressl (SPD): Ist doch nicht wahr
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Es ist vielleicht eines der Glanzstücke des Politikmarketings, ein großes Versagen als immensen Schritt nach vorn zu verkaufen.
- [Beifall] DIE LINKE
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Denn das neue Vorhaben, nicht 2010, sondern erst 2013 einen solchen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zu garantieren, sehe ich nicht als Erfolg, sondern als weiteren traurigen Beweis verfehlter Kinder- und Familienpolitik.
- [Beifall] DIE LINKE
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Nennen Sie die Dinge beim Namen, Frau Ministerin! Die Bundesrepublik Deutschland erreicht das durch die rotgrüne Bundesregierung gesetzlich verbriefte Ziel, bis 2010 ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsnetz auszubauen, nicht einmal ansatzweise. Im Bericht des Familienministeriums zum Stand des Ausbaus der Kindertagesbetreuung vom 12. Juli 2007 war man ehrlicher. Da heißt es, dass der Ausbau von einer geringen Dynamik gekennzeichnet ist. Man schlussfolgert auf Seite 4 – ich zitiere –: "Die bisherige Entwicklung reicht damit nicht aus, um das Ausbauziel des TAG zu erreichen." Das war im Juli dieses Jahres. Die Bundesrepublik wird im Jahre 2013 auf einem Stand sein, der schon jetzt, im Jahre 2007, nicht ausreichend ist. In § 24 a Abs. 4 des TAG steht – ich zitiere wieder –: "Solange das erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der neugeschaffenen Plätze 1. Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist, und 2. Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen …, besonders zu berücksichtigen." Sie wollen mit diesem Sondervermögen ein Kinderbetreuungsnetz aufbauen, das 35 Prozent der in der Bundesrepublik lebenden Kinder einen Kita-Platz liefert. Dieses Angebot wird nicht für alle Kinder ausreichen, die dies in Anspruch nehmen wollen. Ich befürchte, dass, wie schon jetzt, leider auch in meinem Bundesland Brandenburg die Kinder von erwerbslosen Eltern vom Besuch einer Kita ausgeschlossen bleiben. Das hätte dann nichts, aber auch gar nichts mit einem Rechtsanspruch für jedes Kind zu tun; denn dieser muss unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern gelten.
- [Beifall] DIE LINKE
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Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
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