Dieses Plenarprotokoll ist ungeprüft und kann Formatierungsfehler etc. enthalten (siehe hier).
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118. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Kurt Bodewig (SPD)
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Dr. Diether Dehm (DIE LINKE)
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Kurt Bodewig (SPD)
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Dr. Diether Dehm (DIE LINKE)
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Sie haben die Formulierung von Elmar Brok so ähnlich wiedergegeben, wie auch ich sie im Ohr habe. Als Ergebnis der gescheiterten Referenden in den Niederlanden und Frankreich ist Transparenz aus der Verfassung herausgenommen worden. Wäre nicht mehr Transparenz die richtige Antwort gewesen, und war das nicht auch die Vorgabe durch die drei Ds, die in das Kommunikationsverfahren aufgenommen werden sollten? Zweitens. Weil ich nicht der Meinung bin, dass zum Beispiel das Deutsche Reich allein deswegen ein Konstrukt des Friedens war – das war es ja nicht –, weil bei seiner Gründung die Kriege zwischen einzelnen Ländern aufhörten, habe ich die Frage, ob Sie, wenn Sie von der Abwesenheit von Krieg in Europa sprechen, den Kosovokrieg ausblenden und ob Sie sich zum anderen vorstellen könnten, dass die Formulierung, militärische Fähigkeiten schrittweise zu verbessern, auch in Richtung Abrüstung und nicht in Richtung Aufrüstung gedeutet werden könnte. Wenn ja, warum schreibt man es dann nicht in den Vertrag hinein?
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Kurt Bodewig (SPD)
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Ich habe nichts gegen Abrüstung; das wissen alle. Ich glaube, dass Rüstung nicht unbedingt der produktivste Wert einer Gesellschaft ist. Gegen Abrüstung hat in diesem Hause wohl kein einziger Abgeordneter etwas einzuwenden. Zweitens. Ich habe davon gesprochen, dass in diesem Raum Europas die längste Phase der Abwesenheit von Krieg herrscht. Deswegen – genau das zeigt das Beispiel Kosovo – sind die Länder im Westbalkan so daran interessiert, Teil des europäischen Integrationsprojektes zu werden. Allein eine weite Perspektive führt dazu, dass Kampfhandlungen dort minimiert worden sind und dass Zivilgesellschaften sich wieder neu errichten. Das ist die beste Argumentation dafür, dass das Konstrukt Europäische Union genau der Friedensgarant ist, den wir haben wollen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Drittens. Ich möchte noch etwas zu den Ausführungen von Elmar Brok sagen. Er hat sehr deutlich gemacht, dass es in Frankreich gar nicht um die europäische Frage ging. Einzelne haben dieses Thema aus innenpolitischen Gründen instrumentalisiert. Ich selber habe an Podiumsdiskussionen in Frankreich teilgenommen und weiß daher, dass es da nicht um Europa, sondern um Chirac und andere Personen ging. Manche, die vorher in der Regierungsverantwortung waren, haben sich eines Populismus befleißigt, den ich für nicht verantwortlich halte. Das war die Situation in Frankreich. Es hätte eine Phase der Reflexion geben sollen. Wir haben festgestellt, dass alle auf Deutschland geschaut haben, weil eine starke Präsidentschaft die letzte Chance war, den Verfassungsprozess wieder in Gang zu bringen. Genau das ist gelungen. Darauf können wir stolz sein. Diese drei Punkte, die sich auf Ihre Fragen beziehen, weisen darauf hin, dass die EU für die Gesellschaften in Europa und für die globale Friedensentwicklung absolut notwendig ist. – Vielen Dank, für Ihre Fragen. Sie dürfen sich jetzt gerne wieder setzen.
- [Heiterkeit] SPD
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In den letzten anderthalb Minuten meiner Rede möchte ich noch einige kritische Punkte ansprechen. Bei allem Dank an die Rechtsexperten gibt es noch einige Probleme, die nicht nur technischer Natur sind. Ich nenne nur ein einziges Beispiel. In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik geht es unter anderem um Fluggastdaten im Rahmen eines Abkommens zwischen Europa und den USA. Die Situation ist so, dass es eine parlamentarische Kontrolle nicht geben wird. Das EP und auch der Eu GH können sich damit nicht befassen, weil es eine rein intergouvernementale Angelegenheit ist. Das halte ich für falsch. Ich möchte Sie daher bitten, darauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
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Ich weiß, es wird in der Schlussphase noch schwierige Verhandlungen geben. Aber ich denke, dass Deutschland aufgrund der während der Präsidentschaft gewonnenen Erfahrungen die Portugiesen darin unterstützen kann, dass das, was in Berlin erarbeitet worden ist, in Lissabon in einen anspruchsvollen Vertrag mündet. Wir wünschen uns das. Ihnen, Herr Außenminister, wünschen wir allen Erfolg. Vielen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Dr. Stephan Eisel (CDU/CSU)
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir die Bürger für die europäische Idee weiter begeistern wollen, dann müssen wir uns immer wieder der Frage zuwenden, warum die europäische Einigung notwendig bleibt. Denn wir haben es mit dem merkwürdigen Phänomen zu tun, dass der Erfolg der europäischen Einigung teilweise die Motivation der Bürger erschwert, weil dieser Erfolg als selbstverständlich erachtet wird. Die Motivation der Gründergeneration „Nie wieder Krieg! Nie wieder Diktatur!“ hat zum Erfolg der Europäischen Union geführt. In diesen Wochen feiern die ersten Städtepartnerschaften ihr 60 -jähriges Jubiläum. Ich nenne nur die erste deutsch-englische Städtepartnerschaft zwischen Oxford und Bonn. Ich glaube, wir können heute gar nicht mehr ermessen, was es bedeutet hat, dass wenige Monate nach dem Zweiten Weltkrieg die Kriegsgegner aufeinander zugegangen sind und sich die Hand gereicht haben.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Das zweite große Ziel, nämlich Freiheit für ganz Europa, ist ebenfalls erreicht worden. Es gilt vielen heute als selbstverständlich. Es ist der jungen Generation nur schwer zu vermitteln, was der Eiserne Vorhang war und was Mauer und Stacheldraht bedeuteten. Es wird die Frage gestellt, warum es mit der Europäischen Union und mit der europäischen Integration weitergehen muss, da doch diese Ziele erreicht sind. Uns Europäern wird in der Zeit der Globalisierung immer klarer, dass wir nur ein kleiner Teil dieser Welt sind. Der Außenminister hat gesagt, dass die Welt nicht auf Europa wartet. Heute leben nur 7, 5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 2050 werden es nach Angaben der UNO aufgrund des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums nur 4 Prozent sein. Wir haben nur dann eine Chance, unsere Werte, unsere politische Kultur und unsere Lebensweise zu bewahren, wenn wir zusammenrücken. Wir werden dies aber nicht schaffen, wenn wir uns innerhalb der Europäischen Union, die zukünftig nur 4 Prozent der Weltbevölkerung ausmacht, das Leben schwer machen. Das ist die Legitimation, die für die europäische Einigungsbewegung notwendig ist. Deswegen war es wichtig, nach der Schaffung des Binnenmarktes, der Formulierung des Ziels einer Politischen Union und der Einführung des Euro das Verfassungsprojekt anzupacken. Mit dem Reformvertrag in der jetzigen Form haben wir natürlich weniger erreicht, als wir erreichen wollten. Das wird deutlich, wenn man die ursprüngliche Idee von einer Verfassung, die von einem Verfassungskonvent gestaltet wurde, zum Vergleich heranzieht. Aber trotzdem ist dieser Reformvertrag viel mehr als die jetzige Grundlage der Europäischen Union, der Vertrag von Nizza. Deshalb ist dieser Reformvertrag ein Erfolg.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Ein ganz wesentlicher Punkt in diesem Reformvertrag ist das Subsidiaritätsprinzip, das zwei Seiten hat: Die eine Seite ist Dezentralisierung; nicht alles muss auf europäischer Ebene gemacht werden. Die zweite Seite des Subsidiaritätsprinzips ist aber, dass die Ebene, der eine Aufgabe zugewiesen wird, für die Erledigung dieser Aufgabe gestärkt werden muss. Es gibt auf europäischer Ebene Aufgaben, für die sie noch nicht stark genug ist. Als Stichworte nenne ich nur die europäische Außenpolitik und die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Lieber Herr Kollege Dehm von der zur Linkspartei umgetauften PDS, die früher einmal SED hieß.
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Jetzt Linke
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– Das hat Ihnen anscheinend gut gefallen. – Dass Sie hier Europa und die Europäische Union als Hort des Militarismus bezeichnen,
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Das habe ich nicht gesagt
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hat in etwa die dialektische Qualität, die dazu geführt hat, die Mauer zum antifaschistischen Schutzwall umzuinterpretieren.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] FDP
- [Widerspruch] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE)
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Da Sie das immer noch machen, kann ich Ihnen nur sagen: Bei Ihnen gilt hinsichtlich der politischen Erkenntnis offensichtlich der im Musikgeschäft verbreitete Satz: „Tausendmal berührt, tausendmal ist nichts passiert“. Sie sollten endlich einen Schritt weitergehen.
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Sehr komisch Jetzt erbitte ich Gelächter
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Für mich ist der Reformvertrag eine Etappe – allerdings eine wichtige – und nicht das Ziel der europäischen Integration. Es muss weitergehen, und zwar nicht nur, weil es, wie ich vorhin gesagt habe, in unserem Interesse liegt, dass wir Europäer uns enger zusammenschließen müssen, sondern auch, weil wir ein Vorbild für die Welt sind. Wir und die Generationen vor uns in Europa haben gezeigt, dass es möglich ist, in Vielfalt zusammenzuleben und Konflikte ohne Gewalt und Krieg zu lösen.
- [Zuruf] Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Afghanistan und Kosovo
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Wie sähe die Welt aus, wenn dieses Beispiel Schule machen würde? Herzlichen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
Video der Rede von Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
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Herr Kollege Eisel, Sie sind für den Kollegen Paziorek in den Deutschen Bundestag nachgerückt. Sie haben heute zum ersten Mal in diesem Hohen Hause gesprochen. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Ihre politische und persönliche Zukunft.
- [Beifall]
Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union auf Drucksache 16 / 6632. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 6632 die Annahme des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD auf Drucksache 16 / 6399 mit dem Titel „Regierungskonferenz zur Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union und Unterrichtung der Bundesregierung entsprechend Ziffer VI der Vereinbarung zwischen Deutschem Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU/ CSU bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90 /Die Grünen und Die Linke und Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 16 / 5882 mit dem Titel „EU-Regierungskonferenz schnell zum Erfolg führen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD und der CDU/ CSU bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und Gegenstimmen der Fraktion der FDP angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 3 seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen auf Drucksache 16 / 5888 mit dem Titel „EU-Regierungskonferenz – Für eine handlungsfähige und demokratische EU“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, der CDU/ CSU und der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 a bis 7 c auf: a)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG) – Drucksache 16 / 6308 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend b)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren – Drucksache 16 / 6561 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit c)Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie – Drucksache 16 / 5370 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.
- [Beifall] SPD
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Brigitte Zypries (SPD)
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich denke, wir sind uns alle einig: Wenn man das Familienrecht ändert, gestaltet man die Gesellschaft. Das hat nicht zuletzt die große Scheidungsreform gezeigt. Wenn man das Verfahrensrecht ändert, gestaltet man – so kann man meinen – nicht so recht. Aber man darf, glaube ich, die Augen nicht davor verschließen, dass das Verfahrensrecht in vielen Fällen nicht nur dienende Funktion hat, sondern – das gilt gerade für das Familienrecht – dazu angetan ist, dafür zu sorgen, dass die Rechte der Beteiligten tatsächlich durchgesetzt werden können. Denn wenn ein Vater erst einmal ein halbes Jahr keinen Umgang mit seinem zweijährigen Kind hat, dann wird diese Beziehung in solch einer Weise gestört, dass dies kaum wieder aufgearbeitet werden kann. Deshalb ist es so wichtig, dass gerade im Familienrecht besonders schnell entschieden wird, insbesondere wenn es um das Sorgerecht bzw. um das Umgangsrecht geht. Wir haben heute zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu beraten, die beide mit dem familienrechtlichen Verfahren zu tun haben, zumindest im weitesten Sinne. Der eine betrifft eine Neufassung des FGG; das ist ein richtig dickes Gesetzeswerk. Wir haben dabei einen einheitlichen allgemeinen Teil neu geregelt. Wir haben die Verfahrensrechte und die Mitwirkungsrechte der Beteiligten erstmals umfassend geklärt. Das gilt nicht nur für familiengerichtliche Verfahren, sondern auch für Betreuungssachen, Unterbringungssachen, Nachlasssachen, Registerfragen oder die Freiheitsentziehung. Diesen ganzen Bereich regeln wir neu. Wir strukturieren das bis heute zersplitterte Rechtssystem neu und gestalten es effizienter. Der größte Teil der sogenannten FGG-Reform, der Reform des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit, beschäftigt sich mit Familiensachen. Ich würde gern als Erstes die Schaffung des Großen Familiengerichts nennen. Endlich wird es möglich, über alle Familiensachen bei einem Gericht zu entscheiden. Die heute oft beklagte Zersplitterung zwischen Familiengericht einerseits und Amtsgericht andererseits tritt nicht mehr ein. Wir wollen mit diesem Gesetz regeln, dass Kindschaftssachen künftig vorrangig und beschleunigt zu bearbeiten sind. Ich habe eben gesagt, warum das erforderlich ist. Dies betrifft vor allem Kleinkinder. Wenn hier erst einmal lange Zeit kein Umgangsrecht besteht, dann wird etwas unwiederbringlich geschädigt, und es bedarf vieler Verfahren oder Hilfen, um das zu bereinigen. Wir wollen deshalb die einvernehmliche Lösung von Verfahren in Kindschaftssachen stärken. Das heißt, wir wollen in gewissen Fällen quasi vorschreiben, dass es eine Art Mediation geben muss, eine Verständigung darüber, ob man sich nicht doch noch einvernehmlich einigen kann. Wir wollen den Kindern für die Zukunft das Recht eines eigenen Verfahrensbeistandes geben. Sie sind diejenigen, die in diesen Verfahren am meisten betroffen sind und deshalb gegebenenfalls objektive Hilfe brauchen. Die Entscheidung ist das eine. Die Frage, wie man eine solche Entscheidungen vollstreckt, ist das andere. Deshalb schlagen wir bei der Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen Verfahren vor, die das Ganze schneller und effektiver gestalten und mehr Druck ausüben können. Insgesamt ist es eine gute Reform. Die Tatsache, dass sie so lange gedauert hat, jetzt aber mit ihren über 800 Seiten allenthalben große Zustimmung erfährt, zumindest im Großen und Ganzen – natürlich gibt es Kritik im Einzelnen; das versteht sich von selbst –, zeigt mir, dass wir hier auf dem richtigen Wege sind. Ich bin sicher, dass der Deutsche Bundestag die teilweise vorhandenen Monita der Verbände im Rahmen von Sachverständigenanhörungen noch diskutieren und dann im Zweifel zu einem vernünftigen Ergebnis kommen wird. Der zweite Gesetzentwurf betrifft das Klärungsverfahren hinsichtlich der Vaterschaft. Dieses Thema beschäftigt uns schon lange. Bereits vor knapp zwei Jahren habe ich mich für ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jetzt bestätigt und festgestellt, diese Tests stellten einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar und seien daher nicht erlaubt. Auf der anderen Seite gibt es natürlich ein legitimes Interesse des Vaters bzw. des vermeintlichen Vaters, zu wissen, ob er wirklich der Vater ist, und auch ein Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung. Deshalb haben wir mit diesem Gesetzentwurf versucht, einen neuen Weg zu gehen. Während das Recht heute nur das Anfechtungsverfahren kennt, stellen wir mit dem neuen Gesetzentwurf, der Ihnen jetzt zur Beratung vorliegt, ein Verfahren vor, das nur die Feststellung der Abstammung regelt und nicht gleich mit einer Lossagung verknüpft ist. Es wird also die Möglichkeit geben, festzustellen, ob jemand der Vater ist oder nicht; dieser wird auch dann, wenn er nicht der Vater ist, erklären können, er wolle trotzdem die soziale Familie aufrechterhalten: Ich will mich nicht von meiner Familie lossagen, in der wir zehn Jahre lang gut zusammengelebt haben; das will ich jetzt nicht zerstören, nur weil ich zwar der soziale, aber eben nicht der biologische Vater bin. Wir zeigen hier einen Weg auf, der den Interessen der Väter und der Kinder Rechnung trägt, auch wenn ich weiß, dass es Bedenken gibt, ob den Kindern nicht zu viele Rechte gegeben werden. Wir geben den Kindern das Recht, dann, wenn es ihnen psychisch schlecht geht – wenn sie beispielsweise in der Pubertät erhebliche Probleme haben –, zu verlangen, dass der Vater oder der vermeintliche Vater – also derjenige, der die Feststellungsklage erheben will – die Vaterschaftsfeststellungsklage um ein Jahr verschiebt. Damit wollen wir die Rechte von Kindern schützen, zumal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine solche Regelung nahelegt. Ich weiß, dass der Kollege Gehb diese doppelte Möglichkeit, die wir vorne und hinten eingezogen haben, als zu weit gehend ansieht. Das werden wir noch zu diskutieren haben. Hinsichtlich der Frage, ob dies nach der Rechtsprechung aus Karlsruhe aus Verfassungsgründen erforderlich ist, werden wir weiteren verfassungsjuristischen Sachverstand im Rahmen von Anhörungen hinzuziehen können. Ich freue mich auf die Beratungen. In einem bin ich mir ganz sicher: Wir haben mit beiden Gesetzentwürfen einen richtigen Weg beschritten, der dem Wohle von Kindern und der möglichst schnellen Beilegung von familiären Streitigkeiten dient. Dass es im Einzelnen noch Korrekturen geben kann, das gehört zum Struck’schen Gesetz.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD