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11. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüße Sie alle herzlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wünsche uns einen guten Tag und gute Beratungen. Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich einige Mitteilungen zu machen: Der Kollege Kai Wegner hat sein Amt als Schriftführer niedergelegt. Als Nachfolger schlägt die Fraktion der CDU/ CSU den Kollegen Carsten Müller vor. Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind. – Das ist offenkundig der Fall. Damit ist der Kollege Müller zum Schriftführer gewählt. Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde: Aktuelle Entwicklung im Hinblick auf die Vogelgrippe und Schutzmaßnahmen der Bundesregierung (siehe 10. Sitzung) ZP 2 Erste Beratung des von den Abgeordneten Matthias Berninger, Dr. Thea Dückert, Margareta Wolf (Frankfurt), weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNIS-SES 90 /DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – Drucksache 16 / 365 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Kultur und Medien ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Andreae, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90 / DIE GRÜNEN: Für starke und handlungsfähige Kommunen – Drucksache 16 / 371 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Innenausschuss Rechtsausschuss ZP 4 Erste Beratung des von den Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 16 / 369 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe ZP 5 Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee (Gesetz zur Ausweitung des ASCOBANS-Abkommensgebiets) – Drucksache 16 / 38 – (Erste Beratung 8. Sitzung) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 16. Ausschuss) – Drucksache 16 / 389 – Berichterstattung: Abgeordnete Josef Göppel Christoph Pries Angelika Brunkhorst Lutz Heilmann Cornelia Behm ZP 6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Karin Binder, Sevim Dagdelen, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE: EU-Antidiskriminierungsrichtlinien durch einheitliches Antidiskriminierungsgesetz wirksam und umfassend umsetzen – Drucksache 16 / 370 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Petitionsausschuss Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Verteidigungsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss ZP 7 Vereinbarte Debatte: Berichte über die Rolle von BND-Mitarbeitern vor und während des Irakkrieges ZP 8 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 16) a)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Mai 2003 über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Vertragsgesetz zum SEA-Protokoll) – Drucksache 16 / 341 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung b)Beratung des Antrags der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90 /DIE GRÜNEN: Für starke soziale und ökologische Standards in der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) der Weltbank – Drucksache 16 / 374 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ZP 9 Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 17) a)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung – Drucksache 16 / 33 – (Erste Beratung 8. Sitzung) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie – Drucksache 16 / 385 – Berichterstattung: Abgeordnete Erich G. Fritz Dr. Ditmar Staffelt Martin Zeil Ulla Lötzer Margareta Wolf (Frankfurt) b)Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit – Drucksache 16 / 37 – (Erste Beratung 8. Sitzung) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – Drucksache 16 / 381 – Berichterstattung: Abgeordneter Max Straubinger c)Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Zweiten Änderung des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Zweites Espoo-Vertragsgesetz) – Drucksache 16 / 43 – (Erste Beratung 8. Sitzung) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Drucksache 16 / 388 – Berichterstattung: Abgeordnete Andreas Jung (Konstanz) Dr. Matthias Miersch Horst Meierhofer Lutz Heilmann Sylvia Kotting-Uhl Der TOP 10 – Änderung des Gentechnikgesetzes – soll abgesetzt werden. An seiner Stelle soll der TOP 15 –Abriss des Palastes der Republik – aufgerufen werden. Außerdem ist die Beratung des TOP 14 – Berichterstattung des Bundes zur Forschungs- und Technologiepolitik – bereits heute, im Anschluss an den TOP 11, vorgesehen. Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist auch das so beschlossen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 16 / 99 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist auch das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst der Kollege Franz Thönnes für die SPD-Fraktion.
- [Zuruf] Dr. Guido Westerwelle (FDP): Für die Regierung
– Entschuldigung. Das hat eine gewisse Logik. Die Angabe war insofern nur unvollständig. Das führt aber zu einer zusätzlichen Aufmerksamkeit für die Bundesregierung,
- [Zuruf] Dr. Guido Westerwelle (FDP): Es ändert aber nichts an dem, was er sagt
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Franz Thönnes (SPD)
Schönen Dank, Herr Präsident. – Guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Praxis der Umsetzung des Sozialgesetzbuches II, also die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit dem Ziel der schnellen und zügigen Rückkehr in Arbeit durch Fördern und Fordern mit Leistungen aus einer Hand, geht jetzt in das zweite Jahr. Schritt für Schritt ist das Sozialgesetzbuch II nach der Reform umgesetzt worden. Aber auch notwendige Klarstellungen und Veränderungen aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis und auch aufgrund von Entscheidungen der neuen Regierungskoalition werden jetzt in Angriff genommen bzw. sind entschieden worden. Dazu gehört die mit der Übernahme der Kosten für die Unterkunft der Arbeitslosengeld-II-Empfänger geschaffene Verlässlichkeit für die Kommunen. Mit dem so genannten Revisionsgesetz wird geregelt, dass der Bund den Kommunen in 2005 und 2006 im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitslose jeweils 29, 1 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt. Heute geht es um eine weitere wichtige Veränderung: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hat zum Ziel, Menschen, die erwerbsfähig sind und Hilfe bei der Aufnahme oder bei der Beibehaltung einer Arbeit benötigen, zu unterstützen und ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Jetzt wird ein weiterer wichtiger Reformpunkt umgesetzt, den die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag verabschiedet haben. Damit wird auch deutlich, dass wir sehr zügig und sehr schnell die notwendigen Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Angriff nehmen. Bislang ist im Sozialgesetzbuch II unter Bezugnahme auf das Referenzsystem der Sozialhilfe die Regelleistung zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums für West- und Ostdeutschland unterschiedlich hoch festgelegt; sie beträgt für den Westen 345 Euro und für den Osten 331 Euro. Wesentliches Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Ost und West zu vereinheitlichen und das Ostniveau an das Westniveau anzugleichen. Die Bundesregierung hat – das wissen Sie; ich will das in Erinnerung rufen – im Rahmen der Änderung des Sozialgesetzbuches II einen Ombudsrat ins Leben gerufen, der sich mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschäftigt. Ihm gehören Dr. Christine Bergmann, die ehemalige Bundesfamilienministerin, Professor Dr. Kurt Biedenkopf, der ehemalige Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, und Dr. Hermann Rappe, der ehemalige Vorsitzende der IG Bergbau, Chemie, Energie an. Aufgabe dieses Ombudsrates ist es, die Einführung der neuen organisatorischen und gesetzlichen Regelungen im Rahmen des SGBII kritisch zu begleiten, Schwachstellen aufzuzeigen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung auszusprechen. Mit der Angleichung der Regelleistung greifen wir eine wesentliche Empfehlung des Ombudsrates auf. Der Ombudsrat hat in seinem Zwischenbericht nämlich gefordert, die um 14 Euro niedrigere Regelleistung in den neuen Bundesländern auf das höhere Leistungsniveau im Westen anzuheben. Dafür gibt es, wie ich denke, gute Gründe. Drei zentrale Gründe möchte ich nennen: Sicherlich gibt es Unterschiede hinsichtlich Kostenniveau und Konsumverhalten zwischen Ost und West. Wir müssen aber auch feststellen, dass solche Unterschiede in der ganzen Republik in den einzelnen Regionen bestehen; regionale Besonderheiten sind existent. Da es sich bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gegensatz zur Sozialhilfe um eine Leistung des Bundes handelt, ist es vertretbar, einen einheitlichen Wert auf Westniveau zugrunde zu legen, um so das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern. Zweitens. Wichtigstes Ziel des Sozialgesetzbuches II ist die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Von daher werden hohe Anforderungen an die überregionale Mobilität der Menschen gestellt. Eine bundeseinheitliche Regelleistung wird eher dazu beitragen, dass die Menschen eine Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet aufnehmen. Drittens. Diese neue Gleichbehandlung in West und Ost kann – das muss ich schlicht und einfach so sagen – mit dazu beitragen, dass das SGBII eine größere Akzeptanz findet. Eine solche Leistungsverbesserung führt natürlich zu zusätzlichen Ausgaben. Diese werden gut 220 Millionen Euro pro Jahr betragen und zulasten des Bundes gehen. Deswegen haben die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag Verabredungen getroffen, dass an anderer Stelle Einsparungen vorgenommen werden sollen, die vor dem Hintergrund dieser Regelung aber vertretbar sind. Ich glaube, dass wir uns bei den weiteren Beratungen mit den Fraktionen hier im Hause darüber unterhalten müssen, welche Änderungen am Zuschnitt der Bedarfsgemeinschaften bei Jugendlichen unter 25 Jahren notwendig sind. Die Koalitionsparteien haben geregelt, dass Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nun generell in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden sollen. Sie sollen mit Erreichen der Volljährigkeit also nicht mehr automatisch eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. Dies führt wiederum dazu, dass die Jugendlichen nicht 100 Prozent der Regelleistung erhalten, sondern, da sie keinen eigenen Haushalt führen, nur 80 Prozent. Bezüglich des Erstbezuges einer Wohnung soll eine Zustimmung des Leistungsträgers erforderlich sein. So sollen Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Zustimmung des Leistungsträgers einholen müssen, wenn sie erstmals eine eigene Wohnung beziehen wollen. Absicht des Gesetzes ist – das will ich deutlich sagen–, dass jemand, wenn er 18 Jahre alt wird, nicht automatisch zu Hause ausziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft begründen kann. Wir führen Solidarität auf die Kernzelle der Solidarität, nämlich die Familie, zurück. Hier besteht eine gegenseitige Verantwortung. Schließlich ist all das, was vom Bund geleistet wird, keine anonyme sozialstaatliche Leistung, sondern hierfür werden Steuergelder von den Menschen verwendet, die Arbeit haben. Sie tragen mit ihren Steuergeldern dazu bei, dass wir gesellschaftliche Solidarität für die Menschen, die Arbeit suchen und vermittelt werden wollen, finanzieren können. Damit sollte aber nicht die Finanzierung einer eigenen Wohnung ab dem 18. Lebensjahr gewährt werden. Natürlich wird es, um das deutlich zu sagen, in dem einen oder anderen Fall Ausnahmen geben, zum Beispiel dann, wenn jemand weit entfernt vom Wohnort seiner Familie arbeitet oder ausgebildet wird. Dann wird im Einzelfall darüber zu entscheiden sein. Es kann durchaus auch Fälle geben, bei denen eine eigene Wohnung notwendig ist. Das sollten dann aber die Ausnahmen sein. Kurzum: Wir wollen vermeiden, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften weiter ansteigt und dass sich Jugendliche ohne eigenes oder mit einem nicht ausreichenden eigenen Einkommen die erste Wohnung über die Grundsicherung für Arbeitsuchende finanzieren lassen.
- [Beifall] CDU/CSU
Gleichfalls geht es darum, die im Koalitionsvertrag enthaltene Regelung umzusetzen, dass der Bund nicht mehr 78 Euro für die Bezieher von Arbeitslosengeld II in die Rentenversicherung einzahlt, sondern dass die Zahlungen auf 40 Euro gesenkt werden. Die daraus ergebenden Einsparungen werden sich ab 2007 auf ungefähr 2 Milliarden Euro belaufen. Es geht aber auch darum, dass wir an anderer Stelle eine Klarstellung bezüglich des Leistungsausschlusses für EU-Bürger, die sich erstmals zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, vornehmen wollen. Mietkautionen sollen künftig nicht mehr als Zuschuss, sondern als Darlehen gewährt werden. Damit wird vermieden, dass eine vom SGB-II-Träger gezahlte Mietkaution bei einem Umzug beim Leistungsbezieher verbleibt. Daneben wird es weitere Regelungen geben, bis hin dazu, dass vom SGB-II-Träger gewährte Darlehen dinglich, zum Beispiel im Grundbuch, abgesichert werden sollen. Ich glaube, wenn die genannten Änderungen in die Beratung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch einbezogen würden, dann hätten wir ein erstes Gesamtpaket, in dem die finanzwirksamen Maßnahmen in Bezug auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende enthalten wären, und dann könnten wir im Zusammenhang mit dem IT-Verfahren zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II sehr zügig und schnell die entsprechenden Programmierungen vornehmen, sodass die neuen Leistungen gezahlt und die Einsparmaßnahmen umgesetzt werden könnten. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Erstens. Wir übernehmen eine wichtige Empfehlung des Ombudsrates, indem wir bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Ostleistungen an die Westleistungen angleichen. Zweitens. Unerwünschte Auswirkungen werden verändert. Drittens. Es werden vertretbare Einsparungen vorgenommen, um die zusätzlichen Ausgaben an anderer Stelle zu finanzieren. Ich glaube, das alles geschieht, ohne die Zielsetzung, die mit dem SGBII an dieser Stelle verfolgt wird, zu gefährden. Ganz im Gegenteil: Die Zielgenauigkeit wird erhöht, wodurch eine größere Akzeptanz erreicht wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Dirk Niebel (FDP)
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion erkennt ausdrücklich an, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eine immer noch bestehende Mauer in den Köpfen der Menschen einreißen und den Unterschied zwischen Ost und West im 16. Jahr der deutschen Einheit ausgleichen möchte. Trotz der Erfahrungen aus dem letzten Herbst, als ein weithin bekannter politischer Schwermatrose aus den bayerischen Bergen versucht hat, diese Mauer in den Köpfen der Menschen noch einmal künstlich aufzubauen,
- [Beifall] FDP
- [Zuruf] Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Das ist rhetorischer Schwachsinn
müssen wir anerkennen, dass Deutschland seit 16 Jahren verheiratet,
- [Lachen] CDU/CSU
- [Lachen] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Lachen] SPD
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Entschuldigung, vereint ist. – Der Kollege Ramsauer hat mich so nervös gemacht,
- [Zuruf] Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Du hast ein schlechtes Gewissen
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weil er natürlich nicht akzeptieren kann, dass es falsch ist, dass sein Landesvater im letzten Wahlkampf meinte, der Intellekt und die Dummheit seien in Deutschland regional unterschiedlich verteilt.
- [Zuruf] Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Das ist eine Hetze gegen alle Süddeutschen
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Wir wissen, dass die Menschen in Nord und Süd, in Ost und West genetisch bedingt gleichermaßen schlau und gleichermaßen dumm sein können. Deswegen glaube ich schon, dass es vernünftig ist, auch hierüber mal zu reden.
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Nichtsdestotrotz wäre es natürlich gut gewesen, wenn sich die Bundesregierung ihre eigene Antragsbegründung genauer durchgelesen hätte; denn im Gesetzentwurf schreibt sie – ich zitiere: – "Zwar weist das Verbrauchsniveau und das private Konsumverhalten in Ost und West weiterhin deutliche Unterschiede auf. Solche Unterschiede bestehen jedoch nicht nur zwischen den alten und neuen Bundesländern; vielmehr ergeben sich innerhalb des gesamten Bundesgebietes regionale Besonderheiten." Damit kommen wir zu dem Schluss, dass es eigentlich vernünftiger gewesen wäre, die Regelleistungen auch im Arbeitslosengeld II entsprechend den regionalen Einkommens- und Verbrauchskosten festzulegen. Dies wäre insbesondere deshalb gut gewesen, weil natürlich jeder weiß, dass das Leben in Emden günstiger als in München und in Stuttgart vielleicht etwas teurer als in Pasewalk ist. Darüber hinaus vergisst die Bundesregierung leider, die Regelleistungen für die nicht erwerbsfähigen Hilfeempfänger entsprechend anzugleichen; denn die nicht erwerbsfähigen Hilfeempfänger im Bereich der Sozialhilfe sind in ihren Vorschlägen überhaupt nicht berücksichtigt. Aber auch deren Lebenshaltungskosten sind unterschiedlich.
- [Beifall] FDP
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Insbesondere die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensverhältnisse hätte in der Konsequenz zur Folge, dass die Anreizwirkungen, die mit den Hartz-Reformen für die Aufnahme eines Arbeitsplatzes erhöht werden sollten, nicht konterkariert werden; denn eines müssen Sie sich alle vor Augen führen: Das Arbeitslosengeld II wirkt faktisch wie ein Mindestlohn. Jeder, der wirtschaftlich denken kann, hat überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund, unterhalb des Mindestlohns eine Tätigkeit anzunehmen. Deswegen ist die Unterscheidung nach den regionalen Besonderheiten wichtig, ohne einen Popanz zwischen Ost und West aufzubauen. Im 16. Jahr der Einheit müssen wir endlich von diesem alten Klassendenken zwischen Ost und West wegkommen und akzeptieren, dass wir in unterschiedlichen Regionen der Republik die gleichen Probleme haben. Es ist ein Verdienst von Rot-Grün: Nach ihrer Regierungszeit sind die Probleme bundesweit einheitlich groß geworden.
- [Beifall] FDP
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Wir wollen eine neue Förderpolitik gestalten, die es ermöglicht, im Osten wie im Westen notwendige strukturelle Veränderungen durchzuführen. Deswegen haben wir immer Modellregionen verlangt. Die Frau Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung mehr Mut zur Freiheit gefordert und dazu aufgerufen, mehr Freiheit zu wagen. Geben Sie den unterschiedlichen Regionen die Freiheit, zu versuchen, ihre Probleme auf neuen Wegen zu lösen, unabhängig von den gesamtgesetzlichen Rahmenbedingungen, auch einmal vom Bundesrecht abweichen zu können und auszuprobieren, ob in einer Region vielleicht andere Wege besser zum Ziel führen.
- [Beifall] FDP
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Wir wollen darauf hinweisen– auch das muss ein Jahr nach dem Beginn von Hartz IV möglich sein–, dass die Hartz-Reformen I bis IV nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Dem Bundesminister für Arbeit und Soziales liegt ein ungefähr 2500 Seiten dicker Bericht von Wirtschaftsinstituten vor, der der Öffentlichkeit bisher nur teilweise bekannt geworden ist, mit einem offenkundig verheerenden Urteil über Hartz I bis III. Das Einzige, was wirklich funktioniert, sind die Minijobs. Diese wollen sie jetzt auch noch teurer machen. Wir wollten mit den Hartz-Reformen– übrigens wir alle– Kosten sparen und die Vermittlung in Arbeit verbessern. Beide Ziele sind nicht erreicht worden. Im Jahr 2005 kostet Hartz IV den Bund 25, 6 Milliarden Euro statt 14, 6 Milliarden Euro. Die Gesamtkosten aller öffentlichen Kassen betrugen im letzten Jahr 44, 6 Milliarden Euro. Das ist alles andere als eine Erfolgsstory, insbesondere weil die Vermittlung in Arbeit nicht verbessert worden ist. Bei 18 Prozent Marktanteil der Bundesagentur für Arbeit kann man nun wirklich nicht von einem echten Erfolg sprechen. Das Einzige, was boomt, sind die 1 -Euro-Jobs. Diese sind aber nicht mehr in der Statistik enthalten. Damit konterkarieren Sie das, was Sie im Wahlkampf gesagt haben.
- [Beifall] FDP
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Ich zitiere den geschätzten Kollegen Pofalla aus der „Frankfurter Rundschau“ vom 16. August 2005 : "„Wir werden eine ehrliche Statistik machen“ … Nach Ansicht der Union täusche die Regierung über das wahre Ausmaß der Arbeitslosigkeit hinweg, weil Erwerbslose in öffentlich geförderten Maßnahmen wie Ein-Euro-Jobs nicht in der Statistik registriert werden." Sie wollen all das fortschreiben. Sie machen die gleichen Fehler wie die rotgrüne Bundesregierung. Schwarz-Rot ist nicht besser als die rotgrüne Bundesregierung, was das Täuschen und das Manipulieren von Statistiken anbetrifft. Deswegen sind es jetzt mittlerweile nicht mehr die Arbeitslosen von Rot-Grün, sondern wir reden über die Arbeitslosen der neuen Bundesregierung von Schwarz-Rot. Hier mahnen wir Lösungen an.
- [Beifall] FDP
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Sie müssen zumindest im Handeln, wenn Sie es schon im Denken aufgegeben haben, zu einem wachstumsorientierten Pfad zurückkehren, einer Politik, die Wirtschaftswachstum ermöglicht. Sie müssen sich von einer sozialdemokratischen Politik abwenden, die schon zu Zeiten der sozialliberalen Koalition gezeigt hat, dass Investitionsprogramme, die fremdfinanziert sind, weil man das Geld nicht hat, nicht die gewünschten Wirkungen erzielen. Stattdessen werden Sie am 27. Januar etwas Neues in Deutschland erleben, nämlich eine enorme Liquiditätslücke bei den Betrieben. Am 27. Januar müssen die Betriebe im Vorhinein die Sozialversicherungsbeiträge abführen, um die Rentenkasse zu stabilisieren. Das kostet die Betriebe rund 9, 8 Milliarden Euro im Jahr. Auf der anderen Seite wollen Sie nach einer Änderung dieses Gesetzentwurfs, über die im Ausschuss beraten werden soll, den Zuschuss zur Rentenversicherung bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern um 2 Milliarden Euro kürzen. Das heißt, Sie werden zur Finanzierung der Rentenkassen eine Umschichtung zulasten der Betriebe vornehmen und wollen das mit einem Investitionsprogramm mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro kompensieren. Sie machen damit wieder genau dasselbe, was die Sozialdemokraten immer wieder getan haben: Sie nehmen den Bürgern Geld weg, verwalten es in einem teuren Verwaltungsapparat, ziehen die Verwaltungskosten ab und weisen es dann vorzugsweise zweckgebunden den Bürgern wieder zu. Das ist Unsinn. Die Menschen wissen selber am besten, was sie mit ihrem Geld machen sollen.
- [Beifall] FDP
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Sie wollen, unter anderem um die Kaufkraft zu stärken, das Arbeitslosengeld II in der ganzen Republik an das Westniveau angleichen. Wie ich vorhin bereits festgestellt habe, wäre dies grundsätzlich anerkennenswert, wenn Sie es richtig machen würden. Sie aber begleiten das Vorhaben mit einer Mehrwertsteuererhöhung. Eine Mehrwertsteuererhöhung führt aber nicht zur Stärkung der Kaufkraft. Im Gegenteil: Da das soziokulturelle Existenzminimum durch Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe gewährleistet werden soll, werden Sie an dieser Stelle nachbessern müssen. Zeitgleich mit der Mehrwertsteuererhöhung werden Sie auch die Leistungen erhöhen müssen. Sie werden allerdings auf der anderen Seite Arbeitsplätze in der legalen Wirtschaft vernichten. Denn gerade in personalintensiven Bereichen – im Handwerk, in der Gastronomie und im Einzelhandel – können die höheren Kosten nicht auf die Preise abgewälzt werden. Das wird zwangsläufig zur Zunahme der Schwarzarbeit führen. In diesem Bereich wurde im letzten Jahr ein Umsatz von schätzungsweise 346 Milliarden Euro erzielt. Durch Durchschnittslöhne dividiert entspricht das fast 5 Millionen Vollzeitarbeitsplätzen. Die sozialpolitische Komponente ist dabei noch nicht berücksichtigt. Sie weisen immer wieder darauf hin, dass das Vorhaben sozialpolitisch vertretbar sei, weil der ermäßigte Mehrwertsteuersatz unverändert bleibe. Das ist aber völliger Unsinn. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt für Tiernahrung, Schnittblumen, Lebensmittel und Druckerzeugnisse. Ich habe selber drei Kinder. Sie wollen mehr als den Hund füttern, selber etwas essen und die Zeitung lesen. Gerade die großen Familien werden überproportional belastet.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] FDP
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Insbesondere diejenigen, die von einer mehrwertsteuerfinanzierten Beitragssenkung nichts haben, nämlich die Arbeitslosen, Selbstständigen, Schüler, Studenten und Rentner, werden überproportional belastet. Das ist die Politik, die Sie im Wahlkampf als sozial gerecht bezeichnet haben. Die gegenwärtige Situation ist dadurch geprägt, dass die Bundesrepublik, von Schwarzarbeit gezeichnet, einen Verlust von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen zu verzeichnen hat.
- [Zuruf] Klaus Brandner (SPD): Sie haben noch gar nicht zur Kenntnis genommen, dass die Schwarzarbeit gesenkt worden ist
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– Sie werden bestimmt gleich selber reden, Herr Brandner. Ich vermute, dass Ihnen in der Fraktion noch Redezeit zugestanden wird.
- [Zuruf] Klaus Brandner (SPD): Sie sollen ja nur zugeben, dass die Schwarzarbeit bei Rot-Grün gesenkt worden und bei Schwarz-Gelb gestiegen ist
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– Wenn Sie von einer Politik reden, Herr Brandner, die dazu führt, dass der Anreiz zur Aufnahme einer legalen Beschäftigung in Deutschland nicht mehr gegeben ist, dann verstärken Sie diesen Effekt. Darüber hinaus haben die gesamten Hartz-Reformen von Hartz I bis IV gezeigt, dass die handwerklichen Grundlagen falsch waren. Das wurde beim virtuellen Arbeitsmarkt, bei der EDV A 2 LL sowie bei den unterschiedlichsten Problemen deutlich. Der ddp hat heute um 3. 15 Uhr gemeldet – ich zitiere –: "Die schnelle Angleichung des Arbeitslosengeldes II im Osten an das Westniveau droht am Fehlen der entsprechenden Software zu scheitern." Sie setzen genau das fort, was Rot-Grün gemacht hat. Sie machen genau denselben handwerklichen Murks, der dazu führt, dass die Menschen das Vertrauen in die politischen Entscheidungsträger verlieren. Das ist falsch. Deswegen werden wir das Gesetzgebungsverfahren mit einem weiteren Antrag begleiten, der auf eine Angleichung der Leistungen entsprechend den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland abzielen wird. Ich hoffe, dass wir Sie im Gesetzgebungsverfahren davon überzeugen werden, dass nur dieser Weg gerecht ist. Denn nur dann, wenn die Menschen entsprechend den Lebenshaltungskosten in ihrer Region ein existenzsicherndes Einkommen erzielen, haben sie die Möglichkeit der menschenwürdigen Teilhabe an der Gesellschaft.
- [Zuruf] Klaus Brandner (SPD): Sie wollen die Leistungen senken, Herr Niebel Reden Sie doch mal darüber
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Das ist der richtige Weg. Dazu wollen wir gerne unsere Hand reichen. Vielen herzlichen Dank.
- [Beifall] FDP
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
Video der Rede von Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute erneut eine Änderung der so genannten Hartz-IV-Gesetzgebung, auf die wir uns in den Koalitionsverhandlungen verständigt haben. Mir ist es wichtig, dies auch in den Zusammenhang all der Maßnahmen zu stellen, die wir uns im Kontext der Hartz-IV-Reform vorgenommen haben. Denn das soll und wird ein Konzept aus einem Guss sein. Wir wollen kein hektisches Hin und Her; es soll vielmehr wohl erwogen aufeinander aufbauen und von dem Grundsatz ausgehen, dass der Kern der Hartz-IV-Reform – die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in einer Grundsicherung für Arbeitslose – mit den entsprechenden Fördermaßnahmen im Grundsatz richtig war. Im Kern geht es nun darum, all das, was in der Vergangenheit politisch entschieden worden ist und nicht richtig gelaufen ist, neu zu justieren.
- [Beifall] CDU/CSU
Damit haben wir im letzten Jahr mit der Erarbeitung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch begonnen. 2005 haben wir uns an der Finanzierung der Unterkunfts- und Heizungskosten beteiligt, die den Kommunen im Rahmen von Hartz IV entstanden sind. Das war uns wichtig. Das werden wir auch 2006 tun. Das haben wir, die Union, vor der Wahl den Kommunen versprochen und nach der Wahl mit den Sozialdemokraten vereinbart. Das haben wir im Interesse der Kommunen und der betroffenen Menschen gemeinsam umgesetzt. Wir haben uns nun die Angleichung des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland an das westdeutsche Niveau in Höhe von 345 Euro vorgenommen. Herr Kollege Niebel, Sie haben dieses Thema zum Anlass für einen Rundumschlag gegen die Arbeitsmarktpolitik im Allgemeinen und die Arbeitsmarktpolitik der schwarz-roten Bundesregierung im Besonderen genommen. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass Sie mit dem Thema, um das es heute konkret geht, Schwierigkeiten haben.
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Überhaupt nicht
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Wie Sie wissen, legen wir kein Investitionsprogramm der klassischen Art auf. Vielmehr haben wir uns entschieden, draufzulegen. Das war immer Ihre Forderung. Wir tun mehr für Bildung und Forschung, für die Verkehrsinfrastruktur und für Familien. Das wird die Investitionstätigkeit in Deutschland fördern. Was ist uns dabei vorzuwerfen? Wir tun doch das Richtige. Das ist für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Tat noch wichtiger als die arbeitsmarktpolitischen Reformmaßnahmen, die wir zusätzlich auf den Weg bringen.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Aber das Geld müssen Sie erst abkassieren, weil Sie es nicht haben
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Herr Niebel, Sie haben auf die Zahl der Arbeitslosen unter Schwarz-Rot hingewiesen. Nachdem Angela Merkel gerade sechs Wochen Bundeskanzlerin ist, behaupten wir sicherlich nicht, dass auf dem Arbeitsmarkt alles prima ist. Wenn wir aber schon über die Zahl der Arbeitslosen unter Schwarz-Rot reden, dann sollten wir nicht vergessen, zu erwähnen, dass es im Dezember letzten Jahres – saisonbereinigt – 110000 Arbeitslose weniger gab. Das ist der stärkste Rückgang seit sechs Jahren. Das ist sicherlich nicht nur das Verdienst unserer Gesetzgebungsarbeit. Aber es ist ein guter Start, nach dem Sie sich die Finger geleckt hätten. Wir jedenfalls sind damit ganz zufrieden.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Wir treffen nun mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs eine politische Entscheidung. Es geht dabei nicht um die Korrektur handwerklicher Fehler. Vielmehr ist in der Vergangenheit die Entscheidung getroffen worden, unterschiedliche Regelsätze einzuführen. Dies war durchaus politisch begründbar. Es gibt aufgrund von 40 Jahren real existierendem Sozialismus leider auch 15 Jahre nach der deutschen Einheit viele Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Aber weil wir offen für notwendige Veränderungen sein wollen, ist ein Ombudsrat eingesetzt worden. Er war kein Verkehrsunfall, sondern politisch gewollt. Dieser Rat ist zu einer Empfehlung gekommen. Es gibt sicherlich viele andere Fragen, die in diesem Zusammenhang zu diskutieren sind. Auch der Bundesrat hat aus seiner Sicht durchaus bedenkenswerte Argumente angeführt. Aber wir sind zu der politischen Entscheidung gekommen, dass es richtig ist, den Regelsatz in Ostdeutschland an den in Westdeutschland anzugleichen. Herr Kollege Niebel, Sie haben den Teil der Begründung des Gesetzentwurfs zitiert, den Sie im Rahmen Ihrer Argumentation für sinnvoll hielten. Aber Sie haben an der Stelle aufgehört, an der darauf hingewiesen wird – das hat der Herr Staatssekretär eben zu Recht ausgeführt –, dass es sich bei der hier zur Diskussion stehenden Leistung – anders als bei der Sozialhilfe – um eine Leistung des Bundes handelt und dass es daher vertretbar ist, einen einheitlichen Satz – in diesem Fall einen einheitlichen Wert auf Westniveau – festzulegen. Ich denke, dass dieses Vorhaben, auf das wir uns verständigt haben, vernünftig ist. Bei dem, was wir im letzten Jahr beschlossen haben und nun einbringen, handelt es sich um Maßnahmen, die – so richtig sie sind – den Bund Geld kosten. Deswegen ist es richtig, dass wir alle Maßnahmen, die wir uns im Rahmen von Hartz IV vorgenommen haben, im Zusammenhang sehen, und zwar auch diejenigen, bei denen es um vom Bund dringend benötigte Einsparungen geht. Der Staatssekretär hat bereits angedeutet, dass wir uns noch einiges vorgenommen haben. Wir werden in den Fraktionen zu beraten haben, ob wir in das laufende Gesetzgebungsverfahren gegebenenfalls andere Vorschläge einbringen werden, in denen es zum Beispiel um die Erweiterung des Begriffs der Bedarfsgemeinschaft und um den Umgang mit Personen geht, die erstmals eine eigene Wohnung beziehen wollen und einen entsprechenden Antrag stellen. Der Minister hat das schon in der gestrigen Ausschusssitzung angesprochen. Ich habe die Reaktionen gesehen, die von Oppositionsparteien kamen, wenn auch nicht von Ihnen, aber von anderen. Es gibt nämlich heute noch Menschen, die es als große emanzipatorische Errungenschaft betrachten, wenn der Staat jungen arbeitslosen Menschen ihre erste eigene Wohnung finanziert. Ich will deutlich sagen: Ich bin selbst lange genug in einem politischen Jugendverband tätig gewesen. Ich sehe auch auf Seite der Sozialdemokraten die eine oder andere, die ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Mir sind solche Forderungen nicht fremd und ich habe auch großes Verständnis dafür. Aber wir müssen immer sehen, dass sich der Staat nicht übernehmen kann, dass er sich bei den Leistungen, um die es geht, nicht verheben kann und dass er Prioritäten setzen muss.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Wir haben uns vorgenommen, uns um dieses Thema im Laufe dieses Jahres zu kümmern. Wenn es um die Frage geht, ob wir es uns leisten wollen, dass der Staat jedem arbeitslosen jungen Menschen seine eigene Bude finanziert, oder ob wir die Priorität an der Stelle setzen, dass wir uns bei der Anrechnung von zur Altersvorsorge dienendem Vermögen von Menschen, die nach jahrzehntelanger Beitragszahlung unverschuldet in Arbeitslosigkeit gekommen sind, großzügiger zeigen, dann neige ich dazu, eher das Vermögen der Älteren zu schonen, anstatt jungen Menschen entgegenzukommen, die sehr wohl auf die Solidarität der Familie bauen können und deren Familien leistungsfähig sind.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Das sind die Dinge, die wir uns vorgenommen haben. Wir werden darüber hinaus weitere Maßnahmen zu ergreifen haben. Wir haben uns vorgenommen, Einsparungen zu erreichen, indem wir die Organisation von Hartz IV reformieren. In diesem Bereich wollen wir 1, 2 Milliarden Euro einsparen. Wir werden im Laufe der nächsten Monate entsprechende gesetzliche Maßnahmen dazu ergreifen. Es geht also einerseits darum, handwerkliche Fehler, die gemacht worden sind, einvernehmlich zu korrigieren, und es geht andererseits darum, gegebenenfalls andere politische Prioritäten zu setzen. Das machen wir jetzt in diesem Bereich. Wir haben im Übrigen auch feststellen können, dass die Möglichkeiten, etwas zum ALGII hinzuzuverdienen, was zum Teil sehr unbürokratisch möglich ist, in beachtenswertem Maße in Anspruch genommen worden sind. Ich sage aber auch ganz deutlich: Wir werden in Zukunft alle Möglichkeiten nutzen müssen, Menschen Angebote zu machen, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen und Arbeit aufzunehmen. Da, wo es nötig ist, müssen wir Druck machen, damit wirklich nur diejenigen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, die wirklich auf diese Leistungen angewiesen sind. Das ist die andere Seite der Medaille. Das wird auch bei der Diskussion über das Kombilohnmodell eine Rolle spielen, bei dem es nicht darum geht, das soundsovielte arbeitsmarktpolitische Instrument neben andere zu setzen, sondern darum, erfolgreiche Ansätze, die es bisher gibt, mit diesem zu verbinden. Wir müssen Fördern und Fordern miteinander verbinden. Wir müssen den Leistungsmissbrauch stärker bekämpfen, auch wenn uns das sicher keinen großen Beifall einbringen wird. Wir müssen das tun, weil wir als Fachpolitiker der unterschiedlichen Bereiche gemeinsam immer im Blick haben müssen, wie sich die Kosten entwickeln, wie sich der Bundeshaushalt entwickelt und wie wir das am Ende finanziell vernünftig darstellen können. Dazu erfolgt heute dieser Schritt. Wir werden in den Ausschussberatungen über all die Fragen zu sprechen haben, die Herr Niebel angesprochen hat, zum Beispiel was die Reduzierung des Zahlbetrags für die gesetzliche Rentenversicherung angeht. Natürlich gibt es in dem Bereich Interessenkonflikte. Wir müssen zu einem fairen Ausgleich kommen. Mein Eindruck ist, dass wir da auf einem guten Weg sind. Wir möchten alle diejenigen, die uns auf diesem Weg konstruktiv begleiten wollen, mitnehmen. Ich möchte Sie aufrufen, diesen Weg zu beschreiten. Es geht nicht darum, alte ideologische Debatten fortzuführen, sondern es geht darum, anzuerkennen, dass sich diese Regierung entschieden hat, das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium effizienter zu machen. Darauf haben wir uns gemeinsam verständigt. Wichtiger für die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist in der Tat, wie wir die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum insgesamt setzen, und zwar in der Steuerpolitik und in der Bildungs- und Forschungspolitik. Da sind wir auf gutem Wege. Wir haben uns nicht nur etwas vorgenommen, sondern in diesen Tagen auch etwas in den Bundestag eingebracht. Wir werden das arbeitsmarktpolitisch flankieren so gut es geht. Dafür haben wir einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Ich lade Sie alle ein, dabei konstruktiv mitzumachen. Vielen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Am 17. Oktober 2003, als Hartz IV beschlossen wurde, standen meine Kollegin Petra Pau und ich mit einem Transparent vor dem Bundestag, um gegen das Hartz-IV-Gesetz zu protestieren.
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Aber Sie hätten doch reinkommen können
– Wir kamen auch noch hinein, keine Angst! – Auf diesem Transparent stand: „Gegen Armutsgesetze – PDS im Bundestag“. Wir griffen zu diesem außerparlamentarischen Mittel, weil hier im Haus die Abgeordneten von SPD, CDU/CSU und den Grünen taub für unsere Argumente waren.
- [Beifall] DIE LINKE
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Sie hatten den Bezug zum alltäglichen Leben der Menschen verloren und folgten blind Herrn Hartz und ihren Fraktionsführungen. Ich erinnere daran, dass der Abgeordnete Hilsberg von der SPD in aller Öffentlichkeit erklärte, von 331 Euro könne man im Osten gut leben. Andere Md Bs dachten gar, bei den 331 Euro handele es sich um den Wochenbetrag. Das war auch der Anfang vom Ende der rotgrünen Bundesregierung.
- [Beifall] DIE LINKE
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Es zeigte sich schnell, dass wir mit unserem Protest und unserer Kritik am Hartz-IV-Gesetz Recht haben. Die öffentlichen Proteste, die schlechten Wahlergebnisse von CDU/CSU und SPD und unsere guten Ergebnisse haben Sie zu einer sehr späten Einsicht gezwungen.
- [Beifall] DIE LINKE
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Nun müssen Sie die größten Ungerechtigkeiten im Gesetz beseitigen. Einer unserer zentralen Kritikpunkte in Bezug auf das Hartz-IV-Gesetz war und ist die unterschiedliche Höhe des Arbeitslosengeldes II in Ost und West: In Westdeutschland bekommen die Betroffenen 345 Euro und in Ostdeutschland nur 331 Euro Arbeitslosengeld im Monat. Die Bundesregierung begründete den Unterschied von 14 Euro mit den niedrigen Lebenshaltungskosten in den neuen Ländern. Ich habe bereits im September 2004 die Bundesregierung gefragt, warum sie das Ost-West-Gefälle bei der Festlegung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt, das Nord-Süd-Gefälle oder das Stadt-Land-Gefälle aber nicht. Die Vertreter der Bundesregierung konnten mir diese Frage nicht beantworten.
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Das wundert mich nicht
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Offensichtlich hatten die zuständigen Beamten und Politiker da immer noch eine Mauer im Kopf. Die Mauer im Kopf ist aber nicht ein Privileg von Westbeamten. Auch Frau Merkel, damals Vorsitzende der CDU/ CSU-Fraktion, hat dieser Ungleichbehandlung zugestimmt.
- [Beifall] DIE LINKE
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An dieser Stelle möchte ich allen Demonstranten danken, die sich nicht beirren ließen und trotz Spott und Häme in den Medien immer weiter demonstrierten.
- [Beifall] DIE LINKE
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Es ist ein Erfolg der vielen Anti-Hartz-IV-Demonstranten, dass die SPD und nun auch die CDU/CSU die Forderung der Linkspartei nach einem einheitlichen Arbeitslosengeld von 345 Euro endlich umsetzen werden.
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Herr Ramsauer, das muss doch in Ihren Ohren klingen
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Ich habe auf Anti-Hartz-IV-Demonstrationen immer wieder gehört, dass die da oben sich doch nicht alles erlauben können. Ich sage Ihnen: Diese Empörung war gerechtfertigt. Ich halte es für ein wichtiges Zeichen, dass sich Widerstand gegen unsoziale Politik auch lohnen kann.
- [Beifall] DIE LINKE
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Diejenigen, die demonstriert haben, aber auch diejenigen, die gezweifelt haben, erleben jetzt, dass Gesetze nicht in Beton gegossen sind, sondern von Menschen gemacht werden und von Menschen auch wieder geändert werden können. Jetzt müssen wir neuen Mut fassen und noch diejenigen Dinge ändern, die unbedingt geändert werden müssen. Die großen Sozialverbände stimmen überein: Mindestens 420 Euro im Monat sind für ein menschenwürdiges Leben erforderlich. Dementsprechend ist die Minimalforderung der Linkspartei.
- [Beifall] DIE LINKE
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Natürlich kommen einige Kritiker mit dem Argument, dass es nicht sein könne, dass ein Arbeitsloser mehr Geld bekomme als ein Wachmann oder eine Verkäuferin bei Schlecker. Dieser Kritik stimme ich mit Nachdruck zu. Diese Zustände sind wirklich unhaltbar. Aber die Lösung kann doch nur heißen, dass wir gesetzliche Mindestlöhne festschreiben müssen, damit Arbeitgeber nicht weiterhin solche Hungerlöhne zahlen dürfen.
- [Beifall] DIE LINKE
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Ich habe meinen Wahlkreis Berlin-Lichtenberg mit dem Motto „Von Arbeit muss man leben können“ direkt gewonnen. Ich kann allen Abgeordneten nur empfehlen, dieses Motto zu beherzigen; denn alles andere wird sehr teuer. Ich sage Ihnen mit aller Deutlichkeit, dass der Kombilohn der teuerste Weg ist. Es ist doch jetzt schon oft so, dass die Hungerlöhne, die bei Schlecker und anderen Discountern gezahlt werden, vom Arbeitsamt aufgebessert werden, damit die Menschen überhaupt genug zum Leben haben. Ich sage Ihnen: Es kann doch nicht sein, dass wir mit Steuergeldern das Lohndumping reicher Ladenketten finanzieren.
- [Beifall] DIE LINKE
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Frau Merkel hat im Wahlkampf immer wieder erklärt, dass eine Angleichung des Arbeitslosengeldes nicht möglich sei, da dafür das Geld im Haushalt fehle. Nun hat sie offensichtlich doch die 220 Millionen Euro gefunden, die für die Angleichung nötig sind. Als haushaltspolitische Sprecherin meiner Fraktion kann ich Ihnen versichern, dass auch für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes II auf 420 Euro pro Monat Geld im Haushalt zu finden ist.
- [Beifall] DIE LINKE
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Ich möchte an dieser Stelle auf den konkreten Text des Gesetzentwurfs der Bundesregierung eingehen. Ich finde es fast amüsant, dass in der Begründung für die Angleichung des Arbeitslosengeldes II Argumente vorgebracht werden, die wir gegenüber der Bundesregierung schon bei der Beschlussfassung im Jahr 2003 vorgetragen haben. Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass die bundeseinheitliche Zahlung des Arbeitslosengeldes II in Höhe von 345 Euro im Monat zur „Wahrung der Rechtseinheit“ erforderlich sei. Weiterhin schreiben Sie – ich zitiere –: "Hinsichtlich des Verbraucherverhaltens, der Leistungskosten und des Nettoeinkommens bestehen noch gravierende regionale Unterschiede, die sich nicht nur im Vergleich der neuen Bundesländer zu den alten Bundesländern ergeben, sondern auch innerhalb der Länder ... und auch zwischen den Ländern im Norden und im Süden des Landes." Genau das war damals meine Argumentation gegen eine unterschiedliche Behandlung in Ost und West. Ich erwähne das jedoch nicht, um den Lernprozess der Bundesregierung zu würdigen, sondern um eine ganz einfache Forderung aufzumachen: Die Wahrung der Rechtseinheit wird als Begründung für die Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ost und West genannt. Diese Begründung ist richtig. Sie ist heute richtig und sie war auch 2005 richtig. Aus der Begründung der Bundesregierung ergibt sich, dass es ein Fehler war, das Arbeitslosengeld II in Ost und West in unterschiedlicher Höhe festzulegen. Demzufolge ist es logisch, dass das Arbeitslosengeld II rückwirkend zum 1. Januar 2005 angeglichen werden muss.
- [Beifall] DIE LINKE
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Meine Fraktion hat einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ich gehe davon aus, dass alle, die hier immer ihr hohes Rechtsbewusstsein preisen, gar nicht anders können, als diesem Antrag zuzustimmen.
- [Beifall] DIE LINKE
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Gestern ist in verschiedenen Ausschüssen über die Frage der Angleichung diskutiert worden. In der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses musste ich erfahren, dass die Bundesregierung ihren eigenen Gesetzentwurf, bezogen auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens, augenscheinlich überhaupt nicht gelesen oder dies bereits wieder vergessen hat. Im Gesetzentwurf ist klar und deutlich zu lesen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2006 in Kraft treten soll. Nun gibt es angeblich technische Probleme. Mein Kollege Niebel von der FDP ist ja schon darauf eingegangen. Ich finde aber, dass die technischen Probleme die Bundesregierung nicht daran hindern dürfen, das Arbeitslosengeld II rückwirkend zum 1. Januar 2006, besser natürlich – wie es unserem Antrag entspricht – zum 1. Januar 2005 anzugleichen. Um gleich den Vorwurf abzuwehren, wir würden Geld verteilen, das nicht vorhanden ist, möchte ich Sie abschließend darauf verweisen, dass der Zuschuss für die Bundesagentur für Arbeit im Jahre 2005 um 400 Millionen Euro gesunken ist. Für die Nachzahlung 2005 brauchen wir 220 Millionen Euro, also gut die Hälfte. Die Angleichung ist ein überfälliger Akt der Gerechtigkeit. Halten Sie die Betroffenen nicht länger hin. Verzögerungen sind mit uns nicht zu machen. Vielen Dank.
- [Beifall] DIE LINKE
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Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
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Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Meine Fraktion unterstützt die Angleichung der Regelsätze in West und Ost. Wir fordern das seit langem. Wir haben immer deutlich gesagt, dass es sich hierbei um eine schematische Trennung handelt, die seit langem inhaltlich nicht mehr zu begründen ist. In der Begründung des Gesetzentwurfs steht deutlich – Frau Lötzsch hat darauf hingewiesen –, dass es natürlich auch in den alten Bundesländern regional sehr differenzierte Einkommensverhältnisse gibt, es dort aber trotzdem einen einheitlichen Regelsatz gibt. Das muss für Gesamtdeutschland gelten. Das ist seit langem unsere Auffassung.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Zuruf] Klaus Brandner (SPD): Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von Rot-Grün
Im Übrigen hätten wir das – das sage ich den Kollegen von der CDU/ CSU – seit mindestens einem halben Jahr haben können. Das war von der rotgrünen Regierung geplant; einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir Ihnen vorgelegt. Aber Sie waren es, die das noch vor einem halben Jahr abgelehnt haben und nichts davon wissen wollten.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Zuruf] Ute Kumpf (SPD): Man muss das ein bisschen differenzieren
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Wir sind also für die Angleichung. Wir kritisieren aber das von der großen Koalition gewählte Verfahren.
- [Zuruf] Klaus Brandner (SPD): Da ist sie aber spät aufgestanden
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Wenn es den politischen Willen zu einer bundeseinheitlichen Regelung bei den Regelsätzen gibt, dann darf dieser nicht nach politischem Gusto in die Tat umgesetzt werden, sondern dann muss es ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren dafür geben. Dieses Verfahren muss auf einer aktuellen Datenbasis beruhen. Herr Niebel hat schon darauf hingewiesen. Diese Datenbasis ist die Einkommens- und Verbraucherstichprobe, und zwar nicht die von 1998, sondern die von 2003. Die Auswertung dieser Stichprobe liegt uns vor. Es gibt nichts, was dagegen spräche, sie zugrunde zu legen. Seit 1998 ist nun wirklich einiges geschehen. Ich erinnere nur daran, dass die Strompreise um knapp 30 Prozent gestiegen und Zuzahlungen im Gesundheitsbereich eingeführt worden sind. Das sind Faktoren, die eingerechnet werden müssen.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass die Festsetzung der Regelsätze von herausragender Bedeutung ist, und zwar nicht nur für die Betroffenen – für die allemal; das, glaube ich, braucht man nicht weiter zu betonen –, sondern auch für die sozialen Sicherungssysteme ganz allgemein, zum Beispiel in Bezug auf die Festsetzung des Existenzminimums im Einkommensteuerrecht. Das ist einer der Gründe, warum es so wichtig ist, dass diese Regelsätze inhaltlich genau begründbar sind und dass das Bemessungsverfahren dafür nachvollziehbar ist. Das war sehr lange politischer Konsens in diesem Hause.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Lesen bildet ja bekanntermaßen. Deswegen möchte ich Ihnen heute Morgen einmal etwas vorlesen, und zwar den Anfang eines Artikels in der „Welt“ vom 16. August 2005. Ich zitiere: "Die von CSU-Chef Edmund Stoiber ausgelöste Debatte über die Politik für Ostdeutschland ist durch Streit über die Angleichung des Arbeitslosengelds II verschärft worden. Während Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am Montag eine baldige Anhebung des Ost-ALG an das Westniveau ankündigte, lehnte Unions-Kanzlerkandidat in Angela Merkel dies als zu teuer ab." Was ist eigentlich passiert? Seit einigen Tagen schaut sich die Öffentlichkeit erstaunt den tosenden Kampf um den Titel der sozial gerechtesten Regierungspartei an. So hat sich die Debatte seit damals verändert.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Damit das klar ist – das will ich Ihnen hier noch einmal ausdrücklich sagen –: Weder die CDU/CSU noch die SPD hat sich in dieser Frage mit Ruhm bekleckert. Gerade Sie von der CDU/ CSU waren in der Vergangenheit als Wackeldackel unterwegs.
- [Lachen] CDU/CSU
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Frau Merkel hat die Angleichung damals nicht nur abgelehnt, sondern sie hat sogar noch einen draufgesetzt: Sie wollte nicht nur regional unterschiedliche Sätze beim Arbeitslosengeld II, sondern sie wollte sie auch noch nach Alter differenzieren. So viel zum Thema Bürokratieabbau, meine Damen und Herren.
- [Zuruf] Dirk Niebel (FDP): Aber die Grünen haben das Gesetz als Regierungspartei schon mitgemacht, oder?
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Was das für ein Aufwand gewesen wäre, können Sie sich sicher gut vorstellen.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Herr Brauksiepe, Sie waren es doch damals, der gegen die Regelung, die Sie heute hier positiv bewerten, CDU-regierte Bundesländer mobilisiert hat, um genau das zu verhindern, was Sie heute loben. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, dann wäre das Arbeitslosengeld II angeglichen worden, aber nach unten. Dann gäbe es in Westdeutschland jetzt monatlich 14 Euro weniger. Wir sind für die Angleichung. Aber das, was jetzt passiert, riecht nach einer neuen Form von Begrüßungsgeld. Sie möchten gerne, dass die Wählerinnen und Wähler im Osten vor den anstehenden Landtagswahlen begrüßen, dass es eine große Koalition gibt. Aber ich sage Ihnen: Das wird Ihnen vor allem vor dem Hintergrund dessen, was Sie in Bezug auf die jungen Erwachsenen unter 25 Jahren jetzt noch vorhaben, nicht gelingen. Diese wollen Sie in die elterliche Bedarfsgemeinschaft zurückführen, was Sie, Herr Brauksiepe, wortreich begründet haben. Ich will überhaupt nicht bestreiten – das sage ich, damit das ganz klar ist –, dass es in diesem Bereich Entwicklungen gegeben hat, die wir alle so nicht gewollt haben. Aber Sie schütten das Kind mit dem Bade aus. Ich frage Sie: Ist das, was die große Koalition vertritt, wirklich das Ideal der Moderne, nämlich dass junge Menschen, die zum Teil über Jahre schon eigenständig gelebt haben, in das „Hotel Mama“ zurückkehren sollen, dass sie ihre Eigenständigkeit, die wir gewollt und lange gefördert haben, jetzt wieder verlieren?
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Wir brauchen an dieser Stelle differenziertere Lösungen. Lassen Sie uns darüber noch einmal in Ruhe beraten. Wir erkennen an, dass es ein Problem gibt. Aber wir erkennen nicht Ihr Lösungsangebot an. Dieser Plan ist falsch und muss verändert werden. Falsch finde ich im Übrigen auch die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für ALG-II-Empfänger. Es ist nicht nur so, dass damit für die Betroffenen der bescheidene Rentenanspruch in Höhe von 4, 10 Euro auf 2, 90 Euro im Monat weiter abgesenkt wird. Sie entziehen damit auch den Rentenkassen Geld. Die Zeche müssen die Beitragszahler zahlen. Es ist ein erneuter Verschiebebahnhof und kein Beitrag zur Absenkung der Lohnnebenkosten, die sie immer versprochen haben.
- [Zuruf] Klaus Brandner (SPD): Das ist ein Zeichen von Unkenntnis, Frau Pothmer Das zahlen die Steuerzahler
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Lassen Sie mich nun etwas ganz Grundsätzliches sagen. Die Höhe der Transferleistungen ist deshalb wichtig, weil es entscheidend von ihr abhängt, ob diejenigen, die keinen Arbeitsplatz haben, menschenwürdig leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Aber Transferleistungen allein – unabhängig von ihrer Höhe – reichen nicht aus. Viel wichtiger ist es, Zugänge zu eröffnen: Zugänge zu Bildung, Zugänge zu Arbeit. Was Sie da zu bieten haben, ist wirklich erschreckend mager, meine Damen und Herren von der großen Koalition.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Wenn es nicht gelingt, die Gruppe derjenigen, die Transferleistungen beanspruchen, zu verkleinern und sie stattdessen immer weiter anwächst, dann werden die Transferleistungen auf Dauer immer geringer werden. Deswegen brauchen wir eine riesige Kraftanstrengung im Bereich der Bildung, insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung. Ich sage Ihnen: Was die große Koalition in der Föderalismuskommission verabredet hat, ist ein gigantischer Fehler. Es ist falsch, dass sich der Bund in diesem zentralen Bereich von seiner Verantwortung zurückzieht. So werden Sie das Problem nicht lösen. Die Familienministerin lässt sich jetzt dafür feiern, dass sie von den Ländern und von den Kommunen verlangt, die elterlichen Kindergartenbeiträge auf null zu setzen. Ich muss daher fragen: Warum hat diese Familienministerin ihre eigenen Forderungen nicht erfüllt, als sie Familienministerin in Niedersachsen war?
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Sie stellt Forderungen, die sie in der Vergangenheit schon längst hätte erfüllen können.
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Zuruf] Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU): Das ist euch wohl noch nie passiert
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Diese Leichtigkeit des Seins, die Frau von der Leyen jetzt als Bundesfamilienministerin an den Tag legt, mag für sie selbst angenehm sein. In der Sache führt das jedenfalls überhaupt nicht weiter.
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