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Offene Plenarprotokolle

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106. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wozu der ganze Stress?“ – so lautet die Überschrift eines Zeitungsartikels, in dem es um die Behandlung von Familien und Frauen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht geht. Wenn Ehefrauen oder Ehemänner neben der Familienarbeit erwerbstätig sein wollen, dann bringt ihnen der aufgrund von Steuerklasse V sehr niedrige Nettozweitverdienst nur Frust. Die Benachteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Steuerklasse V ist eklatant. Das betrifft nicht nur den Lohnsteuerabzug, sondern auch die Höhe der Transferleistungen Erziehungsgeld, Elterngeld usw. Es sind zu 95 Prozent Frauen, die von den negativen Auswirkungen von Steuerklasse V betroffen sind. Wenn diese Frauen dann auch noch staatliche Leistungen beanspruchen – ich habe diese Leistungen gerade erwähnt –, dann werden sie doppelt diskriminiert: einmal beim Einkommen aus Erwerbsarbeit und außerdem, wenn die Höhe staatlicher Leistungen nach dem Nettoeinkommen berechnet wird. Frauen mit Steuerklasse V erhalten weniger Geld als jemand mit Steuerklasse III oder IV. Man muss ganz deutlich sagen, dass es nicht darum geht, dass Ehepaare weniger Steuern zahlen; vielmehr geht es darum, dass die Steuern, die ein Ehepaar zahlt, wenn beide erwerbstätig sind, anders verteilt werden, damit es Frauen wirklich Spaß macht, etwas hinzuzuverdienen, um das Familieneinkommen aufzubessern.

  • [Beifall] FDP

Seit Jahren besteht für Ehepaare das antiquierte Steuerklassensystem III/V oder IV/IV. Ich will nur auf Steuerklasse V eingehen. Diese Steuerklasse stammt aus einer Zeit, in der es selbstverständlich war, dass der Ehemann der Ernährer ist, während die Ehefrau die Kinder erzieht und den Haushalt managt. In der heutigen Zeit reicht das Einkommen eines Einzelnen oftmals nicht aus, um eine Familie zu ernähren – das wissen wir alle –, und daher müssen beide arbeiten gehen. Die Erwerbstätigkeit einer Frau hat dann nichts mit Selbstverwirklichung zu tun oder damit, dass sie eine Rabenmutter ist. Viele Frauen – viele Männer ebenfalls – wollen nämlich sowohl Kinder haben als auch arbeiten. Ich wiederhole: Diese Frauen sind weder Rabenmütter, noch sind sie auf Selbstverwirklichung aus. Ehepaare mit einem Alleinverdiener stehen finanziell oftmals besser da, weil diejenige Person, die nicht arbeitet, familienkrankenversichert ist. Auch diesen Aspekt müssen wir sehen. All das verfestigt die konservative Arbeitsteilung in einer Ehe, und das wollen Liberale nicht.

  • [Beifall] FDP

Ich möchte eine Anmerkung zum Ehegattensplitting machen. Sie alle wissen, dass die SPD das Ehegattensplitting abschaffen will. SPD und CDU/ CSU haben hier im Bundestag aber auch ganz anderslautende Gesetze verabschiedet. Ich erinnere nur an die Einführung der sogenannten Reichensteuer. Beim normalen Ehegattensplitting ist es so, dass Ehepaare bei gutem Einkommen bis zu 8000 Euro sparen können, wenn einer der beiden zu Hause bleibt. Durch die sogenannte Reichensteuer wird der Vorteil für dieses Familienmodell auf bis zu 15000 Euro jährlich angehoben. Das bedeutet: Wenn der eine der beiden Ehepartner reich ist und der andere zu Hause bleibt, schenkt der Staat ihnen – das ist Folge der guten Ideen der SPD – 15000 Euro.

  • [Zuruf] Jörg-Otto Spiller (SPD): Das muss mal erklärt werden
  • [Zuruf] Ute Kumpf (SPD): Wo haben Sie das denn ausgegraben?
  • [Zuruf] Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Das könnte ein Investorenmodell sein

Diese eklatante Diskrepanz durch die Kombination von Ehegattensplitting und sogenannter Reichensteuer werden Sie mir bestimmt erklären. Dass es in der Tat bis zu 15000 Euro sind, hat Frau Hendricks mir in der Antwort auf meine Anfrage an die Bundesregierung mitgeteilt.

  • [Zuruf] Jörg-Otto Spiller (SPD): Und deshalb ist die FDP gegen die Reichensteuer?

Es ist deshalb nur logisch, dass in dem heute vorliegenden Antrag der FDP gefordert wird, die Steuerklasse V abzuschaffen und das ganze Steuerklassensystem zu reformieren.

  • [Zuruf] Gabriele Frechen (SPD): Damit schaffen wir auch die Splittingtabelle ab

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass durch das System von Ehegattensplitting und der Steuerklasse V die Arbeitsanreize für Zweitverdiener – das sind gerade Frauen – vermindert werden. Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Die Frau will nach der Kinderziehungspause wieder in den Beruf einsteigen.

  • [Zuruf] Ute Kumpf (SPD): Das ist keine Pause, sondern Arbeit

Das Paar setzt sich an den Küchentisch und fragt sich, ob sich das überhaupt lohnt, was die Frau dann netto verdient. Bei Einstufung in die Steuerklasse V – das wissen ja viele von Ihnen – bleibt sehr wenig übrig. Hinzu kommt, dass die Berufstätigkeit vielleicht noch ein zweites Auto erfordert. Wenn Kinder da sind, ist zu berücksichtigen, dass wegen der Einkommensabhängigkeit der Kindergartengebühren auch hier noch höhere Kosten anfallen. Das heißt, mit Steuerklasse V und den zusätzlichen Kosten lohnt es sich manchmal wirklich nicht mehr, dass die Ehefrau wieder in das Berufsleben einsteigt. Das wollen wir alle hier im Bundestag ändern. Die FDP hat schon in der letzten Legislaturperiode über das Solms-Konzept eine Steuerklassenreform vorgeschlagen. Am 2 9. November letzten Jahres haben wir, weil bei Ihnen nichts passiert ist, einen Antrag dazu vorgelegt, den wir heute beraten. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Steuerklassensystem für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu überarbeiten, indem erstens das geltende System abgeschafft wird und zweitens unbürokratische Vorschläge für die Neuregelung des Lohnsteuerabzugs vorgelegt werden, die sich stärker am jeweiligen Arbeitslohn der Ehepartner orientieren.

  • [Beifall] FDP

Der Vorschlag der Großen Koalition, den ich in der Zeitung gelesen habe, ist meines Erachtens falsch und kommt zu spät. Es ist ein politischer Skandal, wie ich finde, dass die Frauen bis 2 009 durch die Steuerklasse Vweiterhin beim Elterngeld benachteiligt werden sollen. Wenn jemand 2 000 Euro brutto verdient, würde bei Steuerklasse V das Elterngeld monatlich um 390 Euro geringer ausfallen als bei Steuerklasse III. Daran sieht man, dass diese Steuerklasse unbedingt abgeschafft werden muss. – Das kann ich Ihnen gern schriftlich geben. Ich komme zum Schluss: So wie es sich heute darstellt, bleibt es nach dem Willen von SPD und CDU/ CSU beim jetzt gültigen Steuerklassensystem. Es wird nur auf die derzeit schlechte Regelung eine zusätzliche draufgesetzt. Das ist keine echte Reform. Ich gehe davon aus, dass Ihr Vorschlag in den Ausschussberatungen noch verbessert wird und dass wir gemeinsam zu einer besseren Steuerklassenreform kommen, die allen Frauen und allen Familien in Deutschland nützt und Frauen Lust auf Arbeit macht.

  • [Beifall] FDP

Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Patricia Lips.

  • [Beifall] CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen in der Tat vor der Einlösung jahrelanger frauenpolitischer Forderungen. Ich meine das nicht ironisch,

  • [Zuruf] Ina Lenke (FDP): Nein, nein Das ist richtig

sondern absolut im Ernst. Damit bekommt ein eher steuersystematisches Thema einen gesellschaftspolitischen Hintergrund. Je länger Sie gesprochen haben, Frau Lenke, desto mehr habe ich meine Rede verkürzt, weil wir – das werden wir auch sehen – im Ansatz durchaus ähnliche Ziele haben. Wer will verkennen, dass wir das Gleiche als Ausgangspunkt, als Problem, identifiziert haben? Im Prinzip ist Ihnen sogar dafür zu danken, dass an dieser Stelle eine parlamentarische Debatte stattfindet, also wieder einmal Öffentlichkeit hergestellt wird.

  • [Beifall] Hellmut Königshaus (FDP)

Sie passt in ihrer Grundsätzlichkeit hervorragend zu den anderen Debatten am heutigen Tage. Allerdings, Kolleginnen und Kollegen der FDP, sind Sie sicherlich mit Ihrem Antrag nicht die ersten und einzigen – das haben Sie auch erwähnt –, die das zugrundeliegende Problem erkannt haben. Worum geht es noch einmal? – In Kürze: Wenn Ehepartner annähernd gleichviel verdienen, bedienen sich beide in der Regel der Lohsteuerklasse IV. Liegen jedoch die Einkünfte weiter auseinander, wählen sie – zurzeit sind es etwa 4 Millionen Ehepaare – die Kombination aus den Steuerklassen III und V. Durch einen Ausgleich im Rahmen der Veranlagung ist es bis zu diesem Punkt vor allem die Optik, die im Jahresverlauf und pro Monat eine Hürde aufbaut, mit der erforderlichen Begeisterung die Berufstätigkeit aufzunehmen bzw. auszuüben, und dies trifft natürlich mehrheitlich auf Frauen zu. Viel wichtiger sind deshalb für viele die, nennen wir es, Nebenwirkungen–Sie beschreiben es –, nämlich die vom Nettolohn abhängigen Leistungen wie Arbeitslosengeld und alles andere mehr. Dabei sollten und dürfen wir jedoch nicht den Eindruck hinterlassen, es sei einzig eine Aufgabe des Steuersystems, regulatorisch einzuwirken, um zu einer wie auch immer gearteten erhöhten Bereitschaft, berufstätig zu werden, zu kommen. Wenn wir an anderer Stelle – nur ein Beispiel – über den Ausbau von Kinderbetreuung reden, wie auch am heutigen Vormittag, dann drehen wir ja gesamtwirtschaftlich natürlich genauso an einem Rad, das perspektivisch direkt Auswirkungen auf dieses traditionelle Steuerklassensystem III/V haben wird, da sich Einkommen verändern werden oder sollen. Das dürfen wir nicht vergessen; das müssen wir immer im Hinterkopf behalten. Kehren wir nun zurück und fragen uns, was die Ziele sein sollen, wenn Änderungen an Steuerklassen vorgenommen werden: erstens eine Stärkung der Anreize insbesondere für Frauen, eine Arbeit aufzunehmen; zweitens eine ausgewogenere Verteilung der Lohnsteuerlast zwischen den Ehepartnern. Drittens. Die Gesamtsteuerlast beider per anno darf nicht höher sein als heute, aus haushaltspolitischer Verantwortung allerdings auch nicht niedriger. Viertens. Die erwähnten Lohnersatzleistungen, wenn der Fall eintritt, sollen/werden dann höher ausfallen. Fünftens soll unter Berücksichtigung des Ehegattensplittings die Wahlfreiheit in der Lebensgestaltung aufrechterhalten werden, beispielsweise könnte bei Einführung eines neuen Modells ein Wahlrecht eingeräumt werden, das bisherige beizubehalten. – Wer möchte das nicht alles unterschreiben?

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] FDP

Nun zur Lösung: Gestatten Sie mir, dass ich zwei Quellen bemühe, weil sie mir bei der Vorbereitung so gut gefallen haben: "Statt der bisherigen Steuerklassen werden wir ein Anteilssystem einführen, mit dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht." Die andere Quelle besagt: Die Bundesregierung wird aufgefordert, "möglichst unbürokratische Vorschläge für die Neuregelung des Lohnsteuerabzugs insgesamt vorzulegen, wobei die Abzugsbeträge bei Ehegatten sich stärker am jeweiligen Anteil am Bruttoarbeitslohn orientieren." Die ersten Worte stammen aus dem Koalitionsvertrag, einem Werk, mit dem man als FDP-Abgeordneter nicht einverstanden sein muss, dessen Inhalte jedoch – das ist unbestritten – konsequent umgesetzt werden, für manch einen in diesem Land zu schnell. Die zweite Quelle – wir können lange darüber diskutieren, woher was stammt – ist ein wörtliches Zitat aus Ihrem Antrag. Ein Unterschied ist selbst für Steuerexperten zum Teil nur schwer erkennbar.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Fazit bis dahin: Ein Problem wurde allgemein erkannt und soll bzw. wird bereits einer Lösung zugeführt. Es gibt Ihren Antrag. Es gibt Vorschläge aus dem Ministerium; sie sind Ihnen bekannt. Beide verfolgen das gleiche Ziel. Über den Weg werden wir noch diskutieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Politik immer einfach wäre, könnten wir damit theoretisch den heutigen Tag beschließen. Die Sache hat allerdings – natürlich – den sprichwörtlichen Haken: Mit der Begründung, ein einzelnes Element, nämlich die Lohnsteuer klasse V – darum ging es zu 90 Prozent in Ihrem Antrag und in Ihrer Rede – zu überarbeiten, abzuschaffen, wie auch immer Sie es nennen wollen, oder, besser formuliert – das ist ja das eigentliche Anliegen –, Frauen über das Steuersystem einen größeren Anreiz zur Berufsaufnahme zu geben – das ist ja das eigentliche Ziel –, kommen Sie in Ihrem Antrag zu der Forderung, das gesamte bestehende Steuerklassensystem umzuarbeiten bzw. aufzulösen.

  • [Zuruf] Ina Lenke (FDP): Genau

Auch wenn dem viele grundsätzlich eine gewisse Sympathie entgegenbringen, ähnelt Ihr Vorgehen – gestatten Sie mir bitte, das zu sagen – im bisher beschriebenen Zusammenhang so ein bisschen der berühmten Kanone, mit der man auf Spatzen schießt. Wir haben nicht vergessen, dass Sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesamtsteuersystemsvorgelegt haben. Hierzu gab und gibt es unterschiedliche Ansichten; so ist eben Demokratie. Dennoch war die Vorgehensweise Ihrer Fraktion an dieser Stelle konsequent. Es macht aber nur bedingt Sinn, Teilelemente eines Gesamtsystems separat zu behandeln. Heute ist es die Lohnsteuer klasse V, morgen ist es in einem anderen Ausschuss ein anderes Thema. Bitte denken Sie darüber nach. Diese Splitteranträge gehen an dem ordnungspolitischen Anspruch, den Sie für sich selbst gerne reklamieren, deutlich vorbei. Ihr ganzes Ansinnen heute wirkt damit innerlich zerrissen zwischen den Anliegen der Finanz- und denen der Familienpolitiker Ihrer Fraktion. Lassen Sie mich noch ein Zitat aus Ihrem Antrag bringen.

Würden Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Lenke zulassen?

Nein, ich bin gleich am Ende meiner Rede. – Das Zitat aus Ihrem Antrag lautet: "Aber auch innerhalb des geltenden Einkommensteuerrechts ist die Aufteilung der insbesondere von Ehegatten zu zahlenden Lohnsteuer … möglich." Das heißt, Sie haben dort einen Weg aufgezeigt, in welche Richtung man gemeinsam weiter diskutieren kann. Deshalb mein Appell: Lassen Sie uns gemeinsam das eigentliche Problem lösen! Da sind wir nicht weit auseinander. Aber diese Teil- bzw. Rumpfanträge, um familienpolitische Duftnoten zu setzen, helfen uns an dieser Stelle nicht weiter. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung der kommenden Wochen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Die Kollegin Lenke zu einer Kurzintervention.

Frau Kollegin, mich ärgert wirklich, dass Sie zu den mit der Steuerklasse V zusammenhängenden Problemen sagen, das seien Splitterprobleme bzw. es gehe um einen Splitterantrag. Sie haben selber gesagt, 4 Millionen Frauen würden darunter leiden. Es geht uns nicht darum, Frauen dazu zu drängen, berufstätig zu werden, sondern darum, dass doppelte Diskriminierung durch die Steuerklasse V beseitigt wird. Die Steuerklasse V ist vor 40 oder 50 Jahren eingerichtet worden, als die Verhältnisse entsprechend waren. Heute sind die Verhältnisse anders. Ich bitte, hier nicht von Splitteranträgen zu reden, vor allem, nachdem Sie selber zu Anfang Ihrer Rede gesagt haben, dass es hier auch um ein frauenpolitisches Anliegen gehe.

Frau Lips, möchten Sie antworten?

Ich antworte kurz. – Sehr geehrte Kollegin, ich habe das nicht in Bezug auf die Wichtigkeit gesagt. Ich glaube, ich habe in meiner Rede genauso wie Sie auf die Dringlichkeit und Wichtigkeit hingewiesen, das Thema anzugehen. Damit spreche ich sicher für alle Fraktionen in diesem Haus, und zwar nicht nur für die Frauen, sondern auch für die Männer. Ich habe allerdings darauf verwiesen, dass es von Ihnen durchaus ein Gesamtkonzept gibt, wie es auch von anderen steuerpolitische Gesamtkonzepte gibt. In dem Zusammenhang habe ich mir erlaubt, darauf aufmerksam zu machen, dass der Umgang mit der Lohnsteuer klasse V auch Bestandteil Ihres Gesamtkonzeptes ist, Sie dieses Problem aber nun daraus herausgegriffen haben. Vor diesem Hintergrund handelt es sich um den heute vorliegenden Antrag um einen Splitterantrag. Die Frage ist: Wie kommen wir im Rahmen des bestehenden Systems zu einer möglichst breiten Lösung in diesem Haus, also ohne das gesamte Steuerklassensystem aufrollen zu müssen? Auch dazu haben Sie in Ihrem Antrag einen Weg aufgezeigt und zugleich deutlich gemacht, dass Sie zu einer Diskussion bereit sind. Das war der ganze Hintergrund meiner Rede am heutigen Tag. Danke schön.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Zuruf] Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie hätten uns nicht sagen müssen, was Sie vorher schon einmal gesagt haben

Jetzt hat die Kollegin Dr. Barbara Höll für Die Linke das Wort.

  • [Beifall] DIE LINKE