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100. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
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René Röspel (SPD)
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gerade einmal sechs Jahre her, dass die Nachricht um die Welt ging, das menschliche Genom sei nun komplett entschlüsselt. Das heißt, die Erbinformation des Menschen ist fast bekannt. Wenn man sich das an einem anderen Beispiel vor Augen führt, stellt sich die Frage: Was bedeutet das? Wir haben jetzt eine Bibliothek mit 3000 Büchern, jedes Buch hat 1000 Seiten, und auf jeder Seite sind etwa 1000 Buchstaben hintereinander in ihrer Abfolge zu lesen, allerdings in einer Sprache, die wir eigentlich noch nicht verstehen, viel zu wenig verstehen oder noch nicht richtig verstanden haben. Wir wissen viel weniger, als wir technisch können. Von einer Reihe von Genen oder Genveränderungen wissen wir, dass sie mit Sicherheit zur Entstehung einer Krankheit führen. Wir kennen aber nicht den Zeitpunkt des Ausbruchs dieser Krankheit. Wir wissen nicht, ob das sofort, in zehn, 30 oder 40 Jahren der Fall sein wird. Häufig kann auch nur vermutet werden, dass ein Gen an der Entstehung einer Krankheit beteiligt ist. Es kann eine Wahrscheinlichkeit angegeben werden, ob eine Krankheit überhaupt ausbricht; aber letztlich wissen wir dies nicht. Eine 18 -jährige gesunde Frau ohne Symptome kann im Internet einen Gentest bestellen und testen lassen, ob sie etwa eine Veranlagung zu Brustkrebs hat. Sie bekommt dann möglicherweise die Antwort, dass sie mit 50 -prozentiger Wahrscheinlichkeit an Brustkrebs erkranken kann, vielleicht in 2 0, 30 oder 40 Jahren oder auch gar nicht. Ist das eine sinnvolle Information? Ich glaube, wir sind uns ziemlich einig, dass das keine sinnvolle Information ist. Nun zum Kernproblem von Gentests. Sie sind dann nützlich, wenn es um eine Krankheit geht, die man therapieren kann, bei der es eine Möglichkeit gibt, sie zu verhindern. Gentests werden dann problematisch, schädlich, zur Last oder Bürde eines Menschen, wenn man zwar eine Auskunft darüber erhält, ob eine Krankheit mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit – oder eben gar nicht – ausbricht, man diese Krankheit aber nicht therapieren kann, wenn es also auf die Antwort, die man durch einen Gentest bekommt, keine sinnvolle Verhaltensweise gibt.
- [Beifall] SPD
Diese Information kann ein Leben verändern, manchmal sogar dramatisch. Sie kann – das ist schon gesagt worden – nicht nur das eigene Leben verändern, sondern auch das derjenigen Menschen, die um einen herum leben. Wenn es um eine vererbbare Krankheit geht und ich die Information bekomme, dass ich sie in mir trage und sie vielleicht in 2 0 oder 30 Jahren ausbricht, dann bedeutet das, dass sich auch meine Eltern, meine Geschwister und meine Kinder Gedanken machen oder Gedanken machen müssen, ob sie vielleicht Träger dieser Krankheit sind. Sie fragen sich: Haben der Test, den mein Vater oder mein Bruder hat vornehmen lassen, und die Auskunft, die er bekommen hat, auch für mich eine Auswirkung? Das kann dazu führen, dass die Unsicherheit über das Entstehen oder Ausbrechen einer Krankheit wie ein Damoklesschwert über dem Leben eines Menschen hängt. Ich habe in der Debatte Folgendes gemerkt: Wir alle sind uns einig: Wir brauchen in unserem Land im Zusammenhang mit Gentests eine Regelung, die unsinnige Gentests vermeidet, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Menschen bzw. des Patienten ermöglicht. Dazu gehört – auch darüber sind wir uns einig – eine umfassende Aufklärung über Zweck und Aussagekraft eines Gentests und über mögliche Therapien nach einem Gentest. Zu dieser Regelung gehört auch das Recht auf Nichtwissen. Wie gerade in meinem Beispiel angedeutet, muss man das Recht haben, die Mitteilung eines Befundes abzulehnen. Dazu gehört, dass niemand zu einem Gentest gezwungen werden darf
- [Beifall] SPD
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und dass niemand von einem Gentest Gebrauch machen darf, um einen Vorteil zu erlangen. Dazu gehört, dass niemandem ein Versicherungsschutz und der Abschluss einer Versicherung verwehrt werden dürfen; das ist ganz wichtig. Wir sehen, dass in anderen Ländern schon zum Beispiel getestet wird, ob eine Veranlagung zu Morbus Huntington besteht, und man eine Lebensversicherung nur dann abschließen kann, wenn man dies ausschließen kann – mit fürchterlichen Konsequenzen, wenn das nicht der Fall ist: keine Lebensversicherung, kein Kredit, kein Haus, keine Zukunft. Dazu gehört auch, dass niemand am Arbeitsplatz oder bei einer Einstellungsuntersuchung wegen seiner genetischen Ausstattung diskriminiert werden darf. Die Probleme solcher Regelungen ergeben sich übrigens im Detail. Natürlich sind wir alle froh, wenn bei einem Elektriker mit einer einfachen Ishihara-Farbtafel ein Rot-Grün-Farbtest durchgeführt wird – das ist im Prinzip mit einem Gentest vergleichbar –, damit er keine Kabel vertauscht. Das bezieht sich auf das, was Kollegin Reimann und Herr Kauch ansprachen: Es gibt eben auch eine besondere Verpflichtung gegenüber Dritten, was in der Detaildebatte eine besondere Rolle spielen wird und spielen muss. Es sei mir als Forschungs- und Wissenschaftspolitiker erlaubt, einige weitere Punkte anzumerken. In der Untersuchung des menschlichen Genoms und der Erbinformationen steckt ein gewaltiges Potenzial zur Bekämpfung von Krankheiten und zum besseren Verständnis von Krankheiten. Allerdings werden wir eine solche Forschung nur dann verantwortlich betreiben können, wenn sich Probanden, also Menschen, zur Verfügung stellen. Diese brauchen einen besonderen Schutz, gerade wenn es um minderjährige oder nicht einwilligungsfähige Menschen geht. Es muss aber vor allen Dingen das Vertrauen darauf geschaffen werden, dass ihre Daten nur zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden. Deswegen ist es für uns als Forschungspolitiker eben auch wichtig, dass ein sogenanntes Forschungsprivileg oder Forschungsgeheimnis eingeführt wird; auch das ist schon erwähnt worden. Das heißt, dass der Staatsanwalt eben keinen Zugriff auf die Daten bekommt, die jemand zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt hat. Die Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ hat 2 002 einen in der Tat umfassenden Bericht zu genetischen Daten vorgelegt, der Forderungen und Empfehlungen enthält. Wir haben in der rot-grünen Koalition im Jahr 2 004 in langen Diskussionen begonnen, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Wir haben es leider nicht geschafft, diesen in Gesetzesform zu gießen, weil die Neuwahl dazwischenkam. Wir bekommen heute eine fast unveränderte Fassung dieses rot-grünen Gesetzentwurfes zur Vorlage. Mein Dank geht nicht nur an Bündnis 90 /Grüne, die die Initiative ergriffen haben, eigentlich geht er – die Frau Staatssekretärin ist da – an das Bundesministerium für Gesundheit, in dem dieser Entwurf erarbeitet worden ist. Ich glaube, dieser Entwurf ist eine gute Grundlage für die kommenden Diskussionen.
- Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
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Lassen Sie uns gemeinsam einen überzeugenden rechtlichen Rahmen für genetische Daten und Gendiagnostik in diesem Land schaffen! Frau Präsidentin,
- [Heiterkeit]
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es ist alles gesagt. Ich habe noch an derthalb Minuten Redezeit. Schreiben Sie mir die doch bitte für die nächste Sitzungswoche gut! Vielen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Mit der Übertragung der Redezeit auf die nächste Woche – so weit sind wir noch nicht.
- [Zuruf] SPD: Das ist ein Problem der Gendiagnostik
Wir kommen jetzt zu dem Redebeitrag des Kollegen Dr. Ilja Seifert von der Fraktion Die Linke.
- [Beifall] DIE LINKE
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Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf den Tribünen! Es ist einige Jahre her, da starb in meinem Wahlkreis eine Frau an der Huntington-Krankheit. Das ist kein schöner Tod. Ihr Sohn, der damals Anfang 2 0 war, hatte eine gute Schulausbildung hinter sich und eine gute Lehre absolviert und fing an zu arbeiten. Weil seine Mutter an dieser Krankheit gestorben war, ließ er sich auf die Huntington-Krankheit testen. Solche Tests wurden damals ohne große Vorbereitung und ohne große Aufklärung durchgeführt. Der Test fiel positiv aus. Dies stürzte diesen Mann ins Unglück: Er empfand diese Diagnose als „sein Todesurteil“, wie er es bezeichnete. Es ist hier schon xmal gesagt worden, dass niemand weiß, wann diese Krankheit ausbricht. Man weiß nur, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ausbricht, und man weiß, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tode führt – zu einem, wie gesagt, sehr qualvollen Tode. Der Mann hörte auf zu arbeiten, er verlor seine Familie, fiel ins Bodenlose. Was will ich damit sagen? Es reicht nicht, solche Tests anzubieten, man muss auch darüber aufklären, wie man mit einem positiven Testergebnis umgehen kann. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen von der Grünenfraktion außerordentlich dankbar für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs, weil wir damit heute die Gelegenheit haben, darüber zu reden. Die Debatte ist, wie sich gezeigt hat, von hoher Ernsthaftigkeit geprägt. Herr Schily, Ihr Beitrag hat mich sehr beeindruckt; das will ich ausdrücklich sagen, auch wenn wir von verschiedenen Fakultäten sind. Wir müssen also bedenken, dass es nicht nur um die Aufklärung derjenigen geht, die einen solchen Test machen wollen. Es geht auch nicht nur um die Aufklärung der Angehörigen; es ist ja bereits mehrfach gesagt worden, dass die Verwandten immer mit betroffen sind. Ich glaube, wir brauchen darüber hinaus eine breite gesellschaftliche Aufklärung – im Vorfeld –, was die Ergebnisse solcher Tests sein können und wie wir damit umgehen sollen. Ich nenne noch ein Beispiel: Selbst wenn sich eine junge Frau darüber aufklären lässt, was ein Gentest auf die Anlage für Brustkrebs aussagen kann und wie sie mit dem Fall, dass der Test positiv ausfällt, umgehen kann, bleibt die Frage, wie sich ihr Partner verhält, wie er damit umgeht, wenn er nicht mit aufgeklärt worden ist, und wie Kolleginnen und Kollegen damit umgehen. Da können Dinge zerbrechen, die nicht kaputtgehen müssten. Wenn wir also nicht eine breite öffentliche Aufklärung darüber haben, was solche Tests aussagen können –wie lange kann es dauern, bis die Vorhersagen eintreffen, falls sie überhaupt eintreffen, und mit welcher Härte treffen sie ein –, dann richten wir mehr Schaden an, als wir Nutzen stiften können. Ich will noch eines hinzufügen: Wenn wir Aufklärung betreiben, müssen wir auch ernsthaft darüber reden, was es eigentlich bedeutet, mit einer genetischen Krankheit oder der daraus folgenden Behinderung zu leben. Wir müssen klarmachen, dass eine erbliche Krankheit zwar nicht wünschenswert ist, aber auch nicht das Todesurteil bedeutet. Wenn man eine erbliche Krankheit hat, müssen schließlich Generationen vor einem ebenfalls diese Krankheit gehabt haben. Wir müssen klarmachen, dass man auch mit solchen Krankheiten und den daraus folgenden Beeinträchtigungen und Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, Freude empfinden kann und dass man auch unter diesen Vorzeichen ein erfülltes Leben führen kann. Wenn die Aufklärung nicht in dieser Form erfolgt, wird jeder Betroffene stigmatisiert sein. Das wäre – Kollege Hüppe hat das angesprochen – eine Form von Selektion. Das wollen wir auf keinen Fall. Herr Schily, Sie haben auf die finstere Nazizeit hingewiesen, in der mit Genetik furchtbare Verbrechen begründet wurden. Wenn wir in der breiten Öffentlichkeit keine allgemeine Diskussion über Gentests führen, werden wir, wenn es um den konkreten Gentest und die individuelle Aufklärung geht, Schiffbruch erleiden. Deswegen danke ich für den Anlass zu dieser Diskussion. Ich hoffe – ich spreche auch die Besucher auf den Tribünen an –, dass wir uns so lange über dieses Thema unterhalten werden, bis wir verstanden haben: Man kann auch mit Krankheit leben, und eine genetische Veranlagung zu einer sehr schlimmen Krankheit bedeutet nicht das Todesurteil. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
- [Beifall] DIE LINKE
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- [Beifall] SPD
- [Beifall] FDP
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch die heutige Debatte ist mir vieles von dem in Erinnerung gerufen worden, worüber wir seit zehn Jahren diskutieren. Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit zehn Jahren mit dieser Thematik. Das Büro für Technikfolgenabschätzung hat mit einer Analyse für den Deutschen Bundestag begonnen. Eine Enquete-Kommission hat daran weitergearbeitet. Rot-Grün hat dann angefangen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu basteln. Er war sehr umfangreich. Wir hätten das Gesetz fast zustande gebracht. Herr Beck hat aber viele Dinge eingebracht, die das Ganze verkompliziert haben.
- [Zuruf] Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch sonst gar nicht seine Art
Als er heute sagte: „Jetzt müssen wir es aber endlich tun“, habe ich gedacht: Fasst euch einmal an die eigene Nase; ihr hättet es schon längst haben können. In der Tat besteht Regelungsbedarf, aber an anderer Stelle, als meistens gesagt wird. Schauen wir uns einmal an, was man am Menschen alles untersuchen kann: Man kann Menschen anschauen und feststellen, was sie von anderen unterscheidet. Man sieht zum Beispiel, dass einige Menschen eine blasse Hautfarbe und rötliche Haare haben und dass andere dunkelbraun sind und dunkle Haare haben. Man weiß, dass die blassen Menschen leichter einen bestimmten Hautkrebs bekommen, den die anderen fast nie bekommen. Das weiß man. Das kann man vorhersagen. Entsprechend wird auch beraten. Es ist die Pflicht von Krankenhäusern und Arztpraxen, eine Familienanamnese zu erheben. Wenn man dem Patienten helfen will, muss man über ihn Bescheid wissen und ihn fragen – das ist gutes ärztliches Handeln –: Gab es Krebserkrankungen bei den Eltern? Gab es Bluthochdruckerkrankungen? Gab es Diabetes in der Familie? Das macht man, um dem Patienten prädiktiv zu helfen, um zu wissen, wo etwas vorliegen könnte. Es gibt prädiktive Datenerhebungen. Das Ganze kann man jetzt perfektionieren. Bei der Zuckerkrankheit war es früher, als es die Labormedizin noch gar nicht gab, so, dass der Arzt den Finger in den Urin gesteckt hat und geschmeckt hat, ob er süß ist oder nicht. Dann hat er gesagt: Das ist die Zuckerharnruhr. Das ist Diabetes. Dann gab es die ersten Nachweismethoden für Zucker im Harn und im Blut. Dann war das Ganze ein bisschen appetitlicher. Der Arzt brauchte diese Opfer nicht mehr zu bringen. Später gab es sogar prädiktive Tests, das heißt Belastungstests. Man gab dem Patienten eine bestimmte Menge Glukose und beobachtete, wie er darauf reagiert. Aufgrund des Ergebnisses konnte man sagen – zu dem Zeitpunkt hatte der Patient noch keine Zuckerkrankheit –, ob er wahrscheinlich eine entwickelt oder nicht. Wenn er Gewicht abnimmt, wenn er sich richtig verhält, dann entwickelt er keine, und wenn er sich falsch verhält, entwickelt er vielleicht eine. Auch das war unsicher. All das kennen wir schon. Das Gleiche haben wir jetzt in der Medizin auf molekularer Ebene perfektioniert. Das heißt, wenn man die Strukturen in der Zelle analysiert, kann man mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit sagen, dass der Mensch bestimmte Risiken oder Stärken hat, die ihn von anderen unterscheiden. Das Ganze wird eigentlich nur dann gemacht, wenn es dem Patienten nutzt. Es darf nur dann gemacht werden. Der Versuch, Krankheiten zu erkennen, ihnen vorzubeugen oder sie zu heilen, ist in Deutschland die Ausübung der Heilkunde. Hier gibt es ganz feste Regeln. Es gibt die ärztliche Schweigepflicht. Das ist ein zu Recht und zum Glück hoch strafbewehrtes Schutzgut. Für den gesamten Bereich gilt die informationelle Selbstbestimmung. Es gibt also ein Zweischrankenrecht; der Bereich ist besonders gut geschützt. Deshalb vertrauen Menschen Ärzten diese Informationen an. Wehe den Ärzten, die das missbrauchen. Sie werden bestraft, und das ist richtig so. Es gibt jetzt aber ein technisches Verfahren, welches unabhängig vom ärztlichen Können verkauft werden kann. Im Internet werden Sets angeboten. Hierfür braucht man nur einen Tropfen Blut oder Körpersubstrat. Dann wird ein Ergebnis angezeigt. Dazu gibt es Interpretationshilfen. Die Menschen bekommen diese Informationen und werden dann damit alleingelassen von Leuten, die gar keine Verantwortung gegenüber denjenigen haben, die ihr Blut untersuchen lassen. Das ist das Schlimme und Neue. Das heißt, hier werden unverantwortlich und unverbindlich mit der Angst der Menschen Geschäfte gemacht. Das erzeugt Panikreaktionen bei den Betroffenen. Sie wissen nicht, was sie mit den Ergebnissen tun sollen. Sie werden alleingelassen. Das darf nicht passieren. Hier brauchen wir Schutzmechanismen. Viele Schutzmechanismen gibt es schon. Ich habe die ärztliche Verantwortung angesprochen. Wir haben die Ausübung der Heilkunde geregelt. Hier muss man noch einmal genauer schauen, was eigentlich schon geregelt ist, damit wir nicht durch ein neues Gesetz alles doppelt und dreifach regeln. Diese Bestandsaufnahme müssen wir durchführen. Es könnte sein, dass das Gesetz dadurch hinterher erheblich schlanker wird. Es gibt auch eine prädiktive Diskriminierung; so kann man es nennen. Das heißt, dass man Menschen diskriminieren kann, nicht weil sie sich jetzt irgendwie verhalten oder bestimmte Eigenschaften haben, sondern weil man aufgrund statistischer Wahrscheinlichkeiten ahnt oder vermutet, dass sie einmal bestimmte Merkmale entwickeln werden. Das sind ganz klar Vorurteile. Möglicherweise werden Lebenschancen von Menschen aufgrund von Vorurteilen verbarrikadiert und verhindert. Hier müssen wir als Gesetzgeber handeln. Hier wird immer gesagt, dass das größte Problem bei den Versicherungen liegt. Das möchte ich ein bisschen relativieren. Die private Versicherungswirtschaft versucht schon immer, das Risiko zu analysieren. Auch sie will wissen, ob in der Familie schon einmal Erkrankungen vorgelegen haben, ob ich rauche oder nicht und ob ich Bluthochdruck habe oder nicht. Wenn ich das angebe, steigt die Prämie. Dieses Prinzip ist nicht neu. Man geht ein risikoadjustiertes Geschäft ein, wenn man so eine Versicherung abschließt. Ich will das Prinzip der unterschiedlichen Versicherungen einmal darstellen. Es gibt die Solidarversicherung. Die kümmert sich nicht um die individuellen Risiken. Sie sagt: Es gibt insgesamt soundso viele Menschen, davon werden soundso viele krank, dann müssen wir soundso viele Beiträge erheben, damit wir sie alle behandeln können. Sie kümmert sich nicht um den Einzelnen. Es gibt auch Privatversicherungen. Wenn man zum Beispiel eine Kaskoversicherung fürs Auto abschließen will – das ist ein ganz einfaches Beispiel, das viele von Ihnen kennen –, dann fragt die Versicherung, ob man eine Garage hat. Wenn man keine Garage hat, muss man mehr zahlen. Das ist eine Diskriminierung der Garagenlosen. Aber das machen wir so. Es kann sich ja nicht jeder eine Garage leisten. Das heißt, das Prinzip kennen wir längst. Wir müssen uns entscheiden: Wollen wir eine solidarische Sicherung? Ist es überhaupt gesellschaftspolitisch richtig, Menschen zu unterscheiden und zu diskriminieren, weil sie sich etwas leisten können oder nicht, weil sie so sind oder anders? Oder wollen wir das nicht beachten und bei allen gemeinsam das Sicherheitsrisiko abdecken? Darüber haben wir nicht in ausreichendem Maße diskutiert. In der Arbeitswelt ist das sehr differenziert zu betrachten. In der Tat gibt es Situationen, in denen wir Menschen aufgrund von Risiken diskriminieren müssen, weil das Leben vieler anderer Menschen von ihnen abhängt. Wenn zum Beispiel der Kapitän oder der Steuermann eines Schiffes nicht zwischen Backbord und Steuerbord bzw. zwischen Rot und Grün unterscheiden kann, dann gibt es Probleme, dann knirscht es unter dem Kiel. Jeder wird sagen, dass es richtig ist, solche Leute nicht ans Ruder zu lassen, sondern ihnen lieber andere Arbeiten zu geben. In diesem Fall ist das unstrittig. Wenn es allerdings darum geht, darüber zu entscheiden, ob wir diese Risiken im Rahmen von Gentests beurteilen wollen, muss ich sagen: Auch Gentests gewährleisten keine Sicherheit. Wir können niemandem aufgrund einer Wahrscheinlichkeit verwehren, einen bestimmten Beruf zu erlernen. So müssen zum Beispiel sehr viele Friseusen ihren Beruf abbrechen, weil sie mit allergisierenden Stoffen zu tun haben. In diesem Beruf beträgt die Abbrecherquote 30 bis 40 Prozent. Auch hier können wir nicht einfach einen Gentest verlangen und nur diejenigen für diesen Beruf zulassen, die diesem Test zufolge mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht allergisch werden. Das geht nicht. Vielmehr müssen wir die Arbeitsbedingungen verbessern und untersuchen, welche Stoffe die Menschen krank machen. Es ist doch nicht normal, dass man am Körper Stoffe benutzt, die Menschen krank machen. Es gibt also Alternativen, über die man diskutieren muss. Der Gesetzentwurf, den die Grünen vorgelegt haben, ist sehr problematisch. Ich möchte nur darauf hinweisen: Wir haben ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht. Aber als wir dieses Gesetz erarbeitet haben, waren wir völlig blind, was diese wichtige Art des Diskriminierungsschutzes betrifft. Die Aspekte Versicherungen und Arbeit hätte man dort nämlich sehr wohl einbauen können. Eventuell haben wir bald ein Forschungsrahmengesetz zu erarbeiten, in dem man regeln könnte, wie im Rahmen der Forschung mit genetischen Daten umzugehen ist. Darüber hinaus müssen wir nach wie vor die Fragen der Fortpflanzungsmedizin gesetzlich regeln. Auch dieses Problem haben wir noch nicht gelöst. Bestimmte Themen, um die es in diesem Zusammenhang geht–Stichwort: prädiktive Diagnostik –, können wir in einem solchen Gesetz aufgreifen; dieser Ansatz wurde in diesem Hause schon einmal verfolgt. Zudem gibt es das bewährte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)
Ich komme zum Schluss. Der Deutsche Bundestag hat schon einiges unternommen. Wir haben nämlich die europäische Verfassung beschlossen. Wir wollen ihr zustimmen. In der europäischen Verfassung steht – das hat die erste Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages angeregt –, dass niemand wegen seiner genetischen Ausstattung diskriminiert werden darf. Diese sehr moderne Verfassung ist bisher leider nicht zur Geltung gekommen. Die Bundesregierung und wir alle sind aufgefordert, in diese Verfassung nicht nur die Kriterien Rasse, Geschlecht und Hautfarbe aufzunehmen – all das sind letztlich genetisch bedingte Merkmale –, sondern das Diskriminierungsverbot auf die genetische Ausstattung auszudehnen: Niemand darf wegen seiner biologischen bzw. genetischen Ausstattung diskriminiert werden.
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)
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Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
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Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16 / 32 33 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 38 a bis 38 k sowie die Zusatzpunkte 2 a bis 2 d auf: 38 a)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2 5. Juni 2 005 zur Änderung des Partnerschaftsabkommens vom 2 3. Juni 2 000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) – Drucksache 16 / 4970 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO b)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz – Drucksache 16 / 5051 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie c)Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Max Stadler , Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Einmalzahlung für Versorgungsempfänger im Jahre 2 007 (Versorgungsempfänger-Einmalzahlungsgesetz 2 007 – VEz G 2 007) – Drucksache 16 / 52 50 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Verteidigungsausschuss Haushaltsausschuss d)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juni 2 006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Drucksache 16 / 5386 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss e)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften – Drucksache 16 / 5384 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz f)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes – Drucksache 16 / 5338 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Gesundheit g)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2 005 / 36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe – Drucksache 16 / 5385 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung h)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften ( 2 005) (IGV) vom 2 3. Mai 2 005 – Drucksache 16 / 5387 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Innenausschuss i)Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12 .Oktober 2 006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen – Drucksache 16 / 5388 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss j)Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Dr. Lothar Bisky, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN Für die Beendigung des Pachtvertrages zwischen Kuba und den USA über Guantánamo Bay – Drucksache 16 / 462 8 – Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe k)Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Christine Scheel, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90 / DIE GRÜNEN Schutz der Anlegerinnen und Anleger bei Zertifikaten stärken – Drucksache 16 / 52 90 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ZP 2 a)Beratung des Antrags der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Klaus W. Lippold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken – Drucksache 16 / 5416 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Innenausschuss Sportausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss b)Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Sibylle Laurischk, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Mehr Freiheit wagen – Zivilgesellschaft stärken – Drucksache 16 / 5410 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss c)Beratung des Antrags der Abgeordneten Markus Löning, Florian Toncar, Michael Link (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Todesstrafe weltweit abschaffen – Drucksache 16 / 5411 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe d)Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90 / DIE GRÜNEN Schutz für irakische Flüchtlinge gewährleisten – Drucksache 16 / 5414 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 39 a bis 39 o auf. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 39 a: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag , Markus Kurth und der Fraktion des BÜNDNISSES 90 / DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anhebung der Vergütung von Berufsbetreuern – Drucksache 16 / 2 649 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ( 6. Ausschuss) – Drucksache 16 / 3935 – Berichterstattung: Abgeordnete Ute Granold Christine Lambrecht Joachim Stünker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Neškovi Jerzy Montag Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen zur Anhebung der Vergütung von Berufsbetreuern. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 3935, den Gesetzentwurf der Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen auf Drucksache 16 / 2 649 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Zustimmung der Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen und Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Tagesordnungspunkt 39 b: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses ( 7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Spieth, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für apothekenpflichtige Arzneimittel auf 7 Prozent – Drucksachen 16 / 732 , 16 / 3014 – Berichterstattung: Abgeordnete Manfred Kolbe Dr. Barbara Höll Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 3014, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16 / 732 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion des Bündnisses 90 / Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der FDP-Fraktion angenommen. Tagesordnungspunkt 39 c: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Kersten Naumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN Überschuldung privater Haushalte wirksam bekämpfen – Drucksachen 16 / 1544, 16 / 3907 – Berichterstattung: Abgeordnete Julia Klöckner Marianne Schieder Hans-Michael Goldmann Dr. Kirsten Tackmann Bärbel Höhn Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 3907, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16 / 1544 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion des Bündnisses 90 / Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 39 d: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( 15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Modellversuch für Wassertaxen in Berlin starten – Drucksachen 16 / 2 519, 16 / 42 68 – Berichterstattung: Abgeordneter Ingo Schmitt (Berlin) Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 42 68, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion des Bündnisses 90 / Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 42 68 empfiehlt der Ausschuss, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16 / 2 519 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist damit einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 39 e: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( 15. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln (inkl. 13869 / 06 ADD 1 und 13869 / 06 ADD 2 ) KOM ( 2 006) 570 endg.; Ratsdok. 13869 / 06 – Drucksachen 16 / 3382 Nr. 2 . 16, 16 / 4542 – Berichterstattung: Abgeordnete Heidi Wright Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion und Enthaltung der Fraktion des Bündnisses 90 / Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 39 f: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( 15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Götz, Dr. Joachim Pfeiffer, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Ernst Kranz, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland – Drucksachen 16 / 4570, 16 / 4940 – Berichterstattung: Abgeordneter Joachim Günther (Plauen) Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 4940, den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD auf Drucksache 16 / 4570 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion des Bündnisses 90 / Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 39 g: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90 / DIE GRÜNEN Umgehend Konzept für eine ergebnisoffene Standortauswahl für ein nationales Atommüllendlager vorlegen – Drucksachen 16 / 2 790, 16 / 4964 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Maria Flachsbarth Christoph Pries Angelika Brunkhorst Eva Bulling-Schröter Hans-Josef Fell Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 4964, den Antrag der Fraktion des Bündnisses 90 / Die Grünen auf Drucksache 16 / 2 790 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion des Bündnisses 90 / Die Grünen angenommen. Jetzt kommen die Tagesordnungspunkte 39 h biso. Es handelt sich um die Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Tagesordnungspunkt: 39 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2 . Ausschuss) Sammelübersicht 2 18 zu Petitionen – Drucksache 16 / 52 60 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 2 18 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 39 i: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2 . Ausschuss) Sammelübersicht 2 19 zu Petitionen – Drucksache 16 / 52 61 – Wer stimmt dafür? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 2 19 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung des Bündnisses 90 /Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 39 j: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2 . Ausschuss) Sammelübersicht 2 2 0 zu Petitionen – Drucksache 16 / 52 62 – Wer stimmt dafür? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 2 2 0 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 39 k: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2 . Ausschuss) Sammelübersicht 2 2 1 zu Petitionen – Drucksache 16 / 52 63 – Wer stimmt dafür? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 2 2 1 ist ebenfalls einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 39 l: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2 . Ausschuss) Sammelübersicht 2 2 2 zu Petitionen – Drucksache 16 / 52 64 – Wer stimmt dafür? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 2 2 2 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen Die Linke und des Bündnisses 90 /Die Grünen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion angenommen. Tagesordnungspunkt 39 m: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2 . Ausschuss) Sammelübersicht 2 2 3 zu Petitionen – Drucksache 16 / 52 65 – Wer stimmt dafür? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 2 2 3 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 39 n: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2 . Ausschuss) Sammelübersicht 2 2 4 zu Petitionen – Drucksache 16 / 52 66 – Wer stimmt dafür? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 2 2 4 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion des Bündnisses 90 / Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 39 o: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ( 2 . Ausschuss) Sammelübersicht 2 2 5 zu Petitionen – Drucksache 16 / 52 67 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 2 2 5 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Jetzt rufe ich den Zusatzpunkt 3 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion des BÜNDNIS-SES 90 /DIE GRÜNEN Die sogenannte Herdprämie als Hindernis für eine gute vorschulische Förderung für alle Kinder Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin der Kollegin Renate Künast, Bündnis 90 / Die Grünen, das Wort.