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Offene Plenarprotokolle

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100. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Michelbach hat versucht, hier um Vertrauen zu werben und ein Gesetz zu vertreten, von dem ich weiß, dass er es innerlich eigentlich ablehnt.

  • [Zuruf] Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Wir haben konstruktiv mitgearbeitet, die FDP nur destruktiv

Es geht heute Abend um wirklich viel Geld. Es geht noch um mehr. Es ist das Ende des bisher selbstständigen ERP-Vermögens und zugleich der Kniefall der Parlamentsmehrheit vor der Exekutive in Gestalt des Finanzministers.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] Dr. Rainer Wend (SPD): Dasstimmt doch nicht, Herr Michelbach, oder?

Die Koalition bricht heute mit einem Konsens, Herr Kollege Wend, der 53 Jahre lang fraktionsübergreifend gehalten hat. Ich darf zitieren: "Die Bundesregierung tritt mit ihrem Entwurf nicht nur deutsches Recht mit Füßen, sondern verstößt gegen deutsch-amerikanische Abkommen zur Wirtschaftsförderung. Wenn die Koalition ihre Zerschlagungspläne weiterverfolgt, befindet sich die Bundesregierung geradewegs auf dem Weg in die Bananenrepublik."

  • [Zuruf] Laurenz Meyer (CDU/CSU): Was?
  • [Zuruf] Christian Lange (SPD): Und das um 2 1. 55 Uhr Das ist nicht zu fassen Gott sei Dank hört das keiner mehr

"Geht es nach ihrem Willen, werden die Marshall-Gelder dem Parlament künftig dauerhaft entzogen. Wir halten die Regierungspläne daher für verfassungsrechtlich unseriös und wirtschaftsfeindlich."

So die jetzige Staatssekretärin Dagmar Wöhrl und der Kollege Bernhardt in einer Presseerklärung der Unionsfraktion vom Oktober 2 004.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] Laurenz Meyer (CDU/CSU): Das können Sie doch nicht einfach falsch zitieren

Leider hat der Wechsel von der Oppositions- auf die Regierungsbank den klaren Blick von damals getrübt.

  • Gerd Andres, Parl. Staatssekretär: Nein, das ist heilsam

Der Koalitionsvertrag wird exekutiert, obwohl der Finanzminister auf diese 2 Milliarden Euro überhaupt nicht angewiesen ist. Das Herausbrechen der 2 Milliarden Euro ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass auch das Restvermögen auf die Kf W übertragen wird, obwohl diese, wie sie sagt, die Eigenkapitalspritze gar nicht braucht. Mit diesem Gesetz werden die Mittelstandsgelder der Verfügungsgewalt des Kf W-Vorstands unterstellt. Die Rechte des Parlaments werden nur noch pro forma gewahrt und in Wirklichkeit an andere abgegeben. Es ist ziemlich einmalig in der Parlamentsgeschichte, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich eine Mehrheit von Abgeordneten bei so viel Geld selbst entmündigt.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] FDP

Trotz aller Änderungen und trotz aller Kosmetik, die Sie in letzter Minute natürlich noch versucht haben, ist vieles ungeklärt, offen und fragwürdig geblieben.

  • [Zuruf] Laurenz Meyer (CDU/CSU): Was?

Es wird ohne ersichtlichen Mehrwert mit einer bewährten Tradition gebrochen. Die Gefahr eines Substanzverlustes ist, auch wenn uns die Bundesregierung gern anderes weismachen würde, alles andere als gebannt; der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen. Er hat auch kritisch angemerkt, dass die Bundesregierung es bis zum heutigen Tage versäumt hat, den Bestand des Vermögens zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu ermitteln. Wie kann man glaubhaft die Substanz erhalten wollen, wenn man den Ausgangswert dafür überhaupt nicht genau kennt?

  • [Zuruf] Dr. Werner Hoyer (FDP): Sehr wahr

Wenn man behauptet, man wolle das ERP-Sondervermögen auf keinen Fall schmälern, stellt sich doch auch die Frage: Warum in aller Welt macht man ein Gesetz, in das man hineinschreibt, dass die Kosten für die Verwaltung des ERP-Sondervermögens, die bislang der Bund getragen hat, künftig vom Sondervermögen zu tragen sind? Wir haben heute keine akzeptable Antwort auf die Frage bekommen, warum die künftige Anlage des ERP-Sondervermögens nicht öffentlich ausgeschrieben worden ist, was sowohl aus ordnungspolitischen als auch aus Ertragsgründen geboten gewesen wäre.

  • [Zuruf] Dr. Rainer Wend (SPD): Herr Lange wird ja noch reden

Wir wissen nicht, ob die Kapitalverzinsung in Höhe von 590 Millionen Euro ausreicht, um die Förderleistung dauerhaft zu garantieren. Auch das Verfahren selbst spricht Bände. Nicht selten wurden wichtige Unterlagen erst in letzter Minute vorgelegt–zu spät, um sich eingehend damit befassen zu können. Der Bundesrechnungshof hat noch in seiner Stellungnahme vom 2 1. Mai erklärt – Herr Kollege Meyer, hören Sie zu; auch dies dürfte ziemlich einmalig sein –, dass die Bundesregierung mit ihrem Verhalten eine qualifizierte Beratung des Parlaments durch den Bundesrechnungshof behindert.

  • [Zuruf] Dr. Werner Hoyer (FDP): Wo er recht hat, hat er recht
  • [Zuruf] Dr. Rainer Wend (SPD): Was?

Auch der Umgang mit den Amerikanern als den Geldgebern ist alles andere als ein diplomatisches Glanzstück. Kürzlich wollte die Regierung noch abwarten, bis sich die USA endgültig positioniert haben. Jetzt stellt man sie doch vor vollendete Tatsachen.

  • [Zuruf] Dr. Werner Hoyer (FDP): Außenpolitisches Desaster

Die Freien Demokraten dieses Hauses beteiligen sich im Gegensatz zu den Kollegen von Schwarz-Rot nicht an der Zerschlagung des ERP-Vermögens und an seiner Entdemokratisierung. Wir fühlen uns der Tradition und der Zweckbestimmung dieses Treuhandvermögens für den Mittelstand verpflichtet und lehnen dieses Gesetz ab.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] Dr. Rainer Wend (SPD): Stimmt das wirklich?
  • [Zuruf] Christian Lange (SPD): Überraschung
  • [Zuruf] Laurenz Meyer (CDU/CSU): Das hätte ich von der FDP nicht erwartet

Jetzt spricht Christian Lange für die SPD-Fraktion.

  • [Beifall] SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute Abend um 2 2 Uhr wieder einmal ein Schauspiel klassischen Oppositionsgebarens erleben dürfen. Ich bedaure es, dass das Marshallplanvermögen und die Verbesserungen, die wir im Unterausschuss gemeinsam durchgesetzt haben, in Ihrer Rede nicht gewürdigt worden sind;

  • [Beifall] SPD
  • [Zuruf] Martin Zeil (FDP): Kosmetik

denn die wichtigste Botschaft des heutigen späten Abends ist: Alle Unternehmer und alle Existenzgründer in Deutschland können sich auch weiterhin auf die Mittelstandsförderung des Bundes verlassen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Wenn die FDP nicht dabei sein will, dann tut mir das leid. Sie hätten die Chance, sich das gleich bei der Abstimmung noch einmal zu überlegen. Dass wir es schaffen, Haushaltskonsolidierung und Mittelstandsförderung unter einen Hut zu bringen, ist in der Tat der Charme des Konstrukts, das wir heute Abend beschließen werden. Lassen Sie uns schauen, wie wir das machen.

  • [Beifall] SPD

Zunächst zu Ihrem Argument der Wettbewerbsverzerrung: Meine Damen und Herren von der Opposition und insbesondere von der FDP, Sie wissen, die Bundesregierung hat die Frage möglicher Wettbewerbsverzerrungen durch Kapitalverstärkung der Kf W im Hinblick auf das EU-Beihilfe recht prüfen lassen. Aus beihilferechtlicher Sicht der EU ist gegen die Neuordnung des Sondervermögens nichts einzuwenden, da das der Kf W zur Verfügung gestellte Kapital des ERP-Sondervermögens ausschließlich dem Fördergeschäft der Kf W zugutekommt. Dies betrifft auch die von deutschen Banken vorgetragenen Bedenken gegenüber einer möglichen Wettbewerbsverzerrung aufgrund der Kapitalerhöhung. Auch das macht deutlich: Die Konstruktion ist so gewählt, dass neue Geschäftsfelder und neue Kundengruppen für die Kf W nicht entstehen können. Es können insbesondere auch keine Industriebeteiligungen gekauft werden. Das war uns ein Anliegen. Deshalb haben wir dies im Vertrag und im Gesetz festgeschrieben. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass diese Wettbewerbsverzerrungen vielleicht etwas für die Märchenstunde um 2 2 Uhr sind, jedoch nichts für die Wirklichkeit in Deutschland.

  • [Beifall] SPD

Ich sage Ihnen noch etwas: Wir ändern auch nichts am Hausbankenprinzip; denn das wäre die Voraussetzung dafür, dass Ihre Befürchtungen eintreten. Es ist auch weiterhin so, dass die Hausbanken bestehen bleiben werden und dass es entsprechende Förderungen geben wird, die wir dem Mittelstand über die Kf W zugutekommen lassen und die über diese abgewickelt werden– ein weiteres Indiz dafür sind, dass Ihre Befürchtungen nicht stimmen können. Ein zweiter Punkt, den Sie angesprochen haben, waren die Konsultationen mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie wissen, die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Ausland ist Aufgabe der Bundesregierung und nicht des Parlaments. Trotzdem verhält es sich so, dass wir als Parlament die Vereinigten Staaten von Amerika weit über das Maß hinaus beteiligt haben. In nichtöffentlichen Sitzungen dieses Unterausschusses waren Vertreter der Botschaft anwesend. Ich lege Wert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat ist. Eigentlich wären wir dazu nicht verpflichtet gewesen. Wir haben es dennoch getan, weil wir entsprechende Befürchtungen ausräumen wollten. Deshalb können Sie doch nicht sagen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika mit ihren Argumenten dieses Konzept torpedieren würden. Im Gegenteil: Sie waren von Anfang an beteiligt. Die Bundesregierung hat dies vor der Entscheidung des Kabinetts in gleicher Form noch einmal sichergestellt. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir das Maximum an Beteiligung gewährt haben.

  • [Beifall] SPD

Wir haben auch, was unsere eigenen Angelegenheiten – den Vertrag und die entsprechende Verwaltungsverordnungen – anbelangt, das Maximum geleistet. Ja, wir mussten ein wenig Druck ausüben, das ist richtig. Das haben wir alle gemeinsam getan. Es sind alle Fraktionen vor den Beratungen informiert gewesen.

  • [Zuruf] Martin Zeil (FDP): Zwei Tage vorher

Ein großes Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion–und auch von den Kolleginnen und Kollegen von der CDU/ CSU und letztlich auch von Ihnen – war und ist es, dass die Beteiligung des Deutschen Bundestags auch in Zukunft sichergestellt ist. Wir haben dies – ich sage das ganz klar – gemeinsam durchgeboxt. Es ist ein großer Erfolg, dass der Parlamentsvorbehalt im Hinblick auf das Gesetz und auf den Vertrag heute und in Zukunft sichergestellt ist. Das ist das Ergebnis unseres gemeinsamen Kampfes. Deshalb bitte ich Sie: Tun Sie nicht so, als wenn Sie sich anders positionieren wollten!

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Gemeinsam haben wir dafür Sorge getragen, dass auch in Zukunft das Parlament das Sagen hat, und das ist gut so. Deshalb will ich es hier entsprechend würdigen. Damit die Mittelstandsförderung auch in Zukunft sichergestellt ist, muss allerdings die Vorraussetzung erfüllt sein, dass die entsprechenden Gelder tatsächlich zur Verfügung stehen. Sie wissen, dass die Bundesregierung seinerzeit ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das zu zwei Ergebnissen führte: Erstens. Ein dauerhafter Erhalt des ERP- Wirtschaftsvermögens ist nur möglich, wenn neben der laufenden Förderung auch der Substanzerhalt gewährleistet ist. Zweitens. Für Förderung und Substanzerhalt werden jährliche Erträge von mindestens 590 Millionen Euro benötigt, davon 300 Millionen Euro für die Finanzierung neuer Förderleistungen und 2 90 Millionen Euro, um den Substanzerhalt sicherzustellen. Wir haben in den entsprechenden Beratungen dafür Sorge getragen, dass diese Bedingungen erfüllt werden. Auf der Basis dessen, was wir nach der Anhörung gemeinsam beschlossen haben, wurde noch einmal nachjustiert. Ich möchte an die Kleinigkeit in Art. 1 § 7 Abs. 2 des Gesetzentwurfs erinnern: Dort wird die Anregung des Bundesrechnungshofes aufgegriffen, für den Fall eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs dem Sondervermögen über die Kf W vorübergehend Mittel zur Verfügung zu stellen. Damit besteht kein Bedarf mehr für eine Kreditaufnahme am Markt. Gleichzeitig wird der Bundeshaushalt entlastet. Durch eine stärkere Einbeziehung des Knowhows der Kf W wird außerdem eine Effizienzsteigerung ermöglicht. Wir sind nämlich davon überzeugt, dass wir durch die Zusammenlegung der Strukturen eine ökonomische Situation erreichen, bei der beide Seiten gewinnen.

  • [Beifall] SPD

Das ERP erhält langfristige Planungssicherheit und deutlich höhere Erträge als bisher. Die Kf W erhält als Förderbank des Bundes zusätzliches Eigenkapital. Letztlich erreichen wir dadurch eine Stärkung der Mittelstandsförderung. Genau das ist der Sinn und Zweck unseres Vorgehens. Die Kf W wird im Gegenzug dazu verpflichtet, jährlich über die Verwendung des eingebrachten Sondervermögens zu berichten. Auch dies entkräftet Ihre Bedenken. Darüber hinaus erteilt die Kf W auf Anfrage alle benötigten Auskünfte. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel für die Wirtschaftsförderung zeitweise nicht ausreichen, stellt die Kf W dem ERP-Sondervermögen vorübergehend Mittel in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro bereit. Auf Vorschlag des Bundesrechnungshofes wurden dem Parlament weitere Kontrollrechte eingeräumt: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie muss am Schluss eines jeden Rechnungsjahres – auch das war ein Vorschlag aus der Anhörung – die Jahresrechnung für das Sondervermögen aufstellen; zudem muss es zum 31. Dezember jedes Jahres einen Jahresabschluss – eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung – vorlegen. Der Jahresabschluss ist im Rahmen des jährlichen Gesetzes über den Wirtschaftsplan zu veröffentlichen. Wir können damit sicher sein, dass die Rechte des Parlaments in bester Weise gewahrt werden.

  • [Beifall] SPD

Ich möchte ein weiteres Ergebnis festhalten: Mit dem Übergang von Verbindlichkeiten des Sondervermögens auf den Bund führen wir die Politik der Eingliederung von Schulden der Sondervermögen in die Bundesschuld konsequent fort. Das erhöht die Transparenz und vereinfacht so das Kreditmanagement und die Bundesschuldenverwaltung. Eine eigene Kreditaufnahme des ERP-Sondervermögens wird künftig nicht mehr notwendig sein. Es wurde klargestellt, dass das Gesetz zur Neuordnung der ERP- Wirtschaftsförderung lediglich die Ermächtigung für die Einbringung weiterer Teile des Sondervermögens als Nachrangkapital schafft. Durch Zusatz des Wortes „befristet“ – darauf haben auch Sie Wert gelegt – wird zudem deutlich gemacht, dass das Sondervermögen nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Darlehens zeit frei darin ist, das Vermögen anderweitig anzulegen. Auch hiermit wurde einer Anregung aus der Anhörung Rechnung getragen. Ich denke, es ist gelungen, in hohem Maße sicherzustellen, dass die Mittelstandsförderung in Deutschland auch in Zukunft auf sicheren Beinen steht. Folgendes war uns, der SPD-Fraktion, besonders wichtig: Es ist sichergestellt, dass wir hier im Parlament das letzte Wort haben, wie es in Zukunft mit der Mittelstandsförderung weitergeht. So war es in den vergangenen mehr als 50 Jahren; so wird es auch in Zukunft sein. Das ist eine gute Botschaft. Deshalb würde ich mir wünschen, dass alle hier im Hause zustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Es spricht nun der Kollege Dr. Herbert Schui für Die Linke.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Zuruf] Laurenz Meyer (CDU/CSU): Mal sehen, ob er jetzt noch die Kurve kriegt

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lange, Ihre Rede war zwar sehr emphatisch, aber nicht ganz überzeugend. Warum eigentlich das ERP-Sondervermögen letztendlich neu geordnet werden soll, wissen wir nun immer noch nicht.

  • [Zuruf] Christian Lange (SPD): Das habe ich schon viermal gesagt

Natürlich werden dem Bund 2 Milliarden Euro zugeführt. Aber angesichts der doch außerordentlich günstigen Konjunkturlage – Sie haben schließlich den ewigen Frühling ausgerufen – kann ich die Begründung der Regierung, es handele sich um eine enorme Effizienzsteigerung, nicht einsehen. Es ist vielmehr deutlich geworden, dass die Neuordnung das Verfügungsrecht des Parlamentes einschränkt, das ERP-Sondervermögen schwächt und die Kf W stärkt. Daran hat sich auch nach den genannten Neuformulierungen substanziell nichts geändert. Alles läuft darauf hinaus, dass die Fördermöglichkeiten durch das ERP-Sondervermögen eingeschränkt werden. Der Rechnungshof geht davon aus, dass der Anteil der liquiden Mittel am Vermögen abnimmt. Damit wird das Vermögen, was die Fördermöglichkeiten angeht, sozusagen versteinert. Die Bundesregierung hingegen – das scheint mir das interessantere Phänomen zu sein – gewinnt an Spielraum hinzu. Es geht nicht allein um die 2 Milliarden Euro, die dem Bundeshaushalt definitiv zugeführt werden. Es geht auch darum, dass Forderungen in Höhe von 14 Milliarden Euro, die ursprünglich zum ERP-Sondervermögen gehörten, nun auf die Kf W übergehen. Die Kf W hat dann die Möglichkeit, diese 14 Milliarden Euro zu verbriefen und zu liquidieren. Sie kann also zusätzliche Staatsschulden erwirken, ohne dass damit ein Verstoß gegen die Maastrichtkriterien einhergehen würde. Dieses Arrangement stammt eigentlich aus der Schröder/Clement-Ära. In dieser Zeit hatte die Bundesregierung erhebliche Probleme, die Maastrichtkriterien einzuhalten. So kam man auf diese Idee. In der Genshagener Kabinettsklausur vom 10. Januar 2 006 ist das noch einmal bekräftigt worden. Was ich aber nicht verstehen kann, ist, dass CDU und CSU diesem Gesetz zustimmen. Es ist deswegen merkwürdig, weil beide Parteien doch betonen, wie sehr ihnen an Waigels Maastrichtkriterien gelegen ist. Wenn dem so ist, dann sollte eigentlich nicht der Verdacht entstehen können, dass hier ein Schattenhaushalt geschaffen wird, der dem Bund, wenn es „brennt“, die Möglichkeit gibt, sich zu verschulden, ohne dass das gleich Kontroversen mit Brüssel auslöst. Auf der anderen Seite kann ich natürlich verstehen, dass man sich diese diskrete Möglichkeit der Staatsverschuldung eröffnen möchte. Es ist mir klar, dass die Regierung dies tun muss, weil sie aufgrund der Senkung bei den Unternehmensteuern und der Steuern auf Vermögens- und Unternehmenseinkommen allgemein schließlich künftig wieder mit Haushaltsdefiziten rechnen muss–dies umso mehr, als hohes Wachstum und höhere Steuereinnahmen zwar einstweilen zu verzeichnen sind, aber kein Dauerzustand sein werden. Letzte Bemerkung. Notwendig wäre eine klarere Organisation der Kf W. Unsere Position ist eindeutig: Es könnte so bleiben, wie es ist. Das ERP-Sondervermögen hat sich in vielen Jahren bewährt. Es gibt unter den gegebenen Bedingungen kein Erfordernis, daran herumzubasteln. Notwendig wären allerdings klarere Auflagen für die Kf W, damit § 2 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau eingehalten wird. Die Kf W nimmt, was ihre Aufgaben angeht, einen zu großen Spielraum wahr. Das liegt daran, dass der Verwaltungsrat seiner Aufgabe, die Kf W zu überwachen, nicht in geeigneter Weise nachkommen kann. Denn er ist zum einen nicht richtig zusammengesetzt, und zum anderen ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet, was dazu führt, dass die Geschäftspolitik der Kf W nicht in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Es wäre besser, wenn man mittelfristige Pläne für die Kf W machen würde – dies gilt auch nach der neuen Regelung, die eine Mehrheit finden wird –, mit denen die Geschäftspolitik der Kf W in einem engeren Sinne vonseiten des Parlaments festgelegt werden könnte. Vielen Dank.

  • [Beifall] DIE LINKE

Jetzt hat das Wort der Kollege Hans-Josef Fell für die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ERP-Sondervermögen hat 60 Jahre lang den Mittelstand sowie Innovation und Umweltschutz in Unternehmen gefördert und unterstützt. Dies war eine Erfolgsgeschichte, nicht zuletzt für den Aufbau Ost. Gemeinsam haben alle Fraktionen über Jahrzehnte hinweg die Begehrlichkeiten der Finanzminister abgewehrt, das Vermögen zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden. Der Unterausschuss ERP-Sondervermögen hat über Fraktionsgrenzen hinweg ebendieses Vermögen verteidigt. Substanzerhalt und Verfügungsgewalt durch das Parlament waren diesem Unterausschuss immer sehr wichtig. Doch das ERP-Sondervermögen erlebt heute den schwärzesten Tag in seiner Geschichte. Die Vertreter von Union und SPD verweisen zwar darauf, dass es noch schlimmer hätte kommen können. Das ist wohl wahr. Bundesfinanzministerium und Kf W hatten vorgehabt, das ERP-Sondervermögen zwischen sich aufzuteilen. Dies konnte durch den Widerstand des Bundestages verhindert werden. Dennoch haben das ERP-Sondervermögen und der Bundestag erheblich Federn lassen müssen. In der Vergangenheit war der Bundestag der Souverän über das Vermögen. Zukünftig muss er seine Macht und seine politische Gestaltungsmöglichkeit mit dem Kf W-Vorstand teilen. Die Verfügungsgewalt über das Kapital ist sogar gänzlich an den Kf W-Vorstand übergegangen. Herr Lange, ein Parlamentsvorbehalt war bisher nicht notwendig, weil das Parlament eben der Souverän war. Die Tatsache, dass es nun einen Parlamentsvorbehalt benötigt, zeigt doch auch den Verlust der Parlamentsrechte auf.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] FDP
  • [Zuruf] Christian Lange (SPD): Das ist unlogisch

Dies ist nichts anderes als Demokratieabbau. Ich halte es für bedauerlich, dass die Bundesregierung Parlamentarier dazu gebracht hat, dem Abbau der eigenen Souveränitätsrechte auch noch zuzustimmen. Die Haltung der Bundesregierung ist auch sonst sehr fragwürdig. Sie hat immer verhindert, dass optimale Anlagemöglichkeiten für das Vermögen überhaupt untersucht wurden, und sie hat sogar den Bundesrechnungshof an seiner Beratungstätigkeit für den Bundestag gehindert. So wurden zugesagte Entwürfe sehr spät und manchmal zu spät geliefert oder überhaupt nicht vorgelegt, wie das Beispiel der fehlenden Planungsrechnungen zeigte. Die Bundesregierung hatte auch guten Grund für ihre Verschleierungstaktik. Die Neuordnung des ERP-Sondervermögens hat mehr den Interessen des Finanzministers und der Kf W gedient, kaum aber dem Interesse des Landes, des Parlaments, der Wirtschaft oder des Vermögens selbst.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] FDP

Die Bundesregierung hat mittlerweile eine Verwaltungsvereinbarung beschlossen, die im Widerspruch zum ERP-Neuordnungsgesetz steht. Trotz aller Verschleierungsversuche wissen wir jetzt, dass dem Vermögen gesetzeswidrig real Substanz entzogen wird. Als Folge des Substanzentzugs und der Reduzierung der liquiden Mittel wird die Förderkraft des Vermögens in den nächsten Jahren deutlich abnehmen. Die Aufgabenverteilung in der Großen Koalition ist offensichtlich ganz klar: Die Parlamentarier dürfen Reden über Mittelstands- und Innovationspolitik halten, der Finanzminister missbraucht das ERP-Sondervermögen und damit das wichtigste Förderinstrument für den Mittelstand zur Haushaltskonsolidierung, und der Wirtschaftsminister lässt dies einfach geschehen. Früher hatte die SPD gemeinsam mit den anderen Fraktionen das ERP-Sondervermögen mit Zähnen und Klauen verteidigt. Heute stellt sich die Frage: Wer schützt das ERP-Sondervermögen noch vor den SPD-Finanzministern?

  • [Zuruf] Dr. Rainer Wend (SPD): Fell

Ich weiß, dass einzelne Parlamentarier in den Regierungsfraktionen noch versucht haben, das Schlimmste zu verhindern. Das ist ihnen hoch anzurechnen. Nichtsdestotrotz müssen wir festhalten, dass 60 Jahre nach der Marshallrede dem ERP-Sondervermögen großer Schaden zugefügt wird.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] FDP

Wir hätten uns wohl alle einen schöneren Jahrestag in zwei Wochen zur Feier des ERP-Sondervermögens gewünscht. Ich jedenfalls bin gespannt, was der Kongress der USA zu dieser unilateralen Maßnahme Deutschlands sagen wird. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] FDP

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP- Wirtschaftsförderung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt unter Buchstabea seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 5447, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 16 / 4664 und 16 / 5054 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. "Dritte Beratung" und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie vorher angenommen. Unter Buchstabeb seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 5447 empfiehlt der Ausschuss, dem von der Bundesregierung mit der Bitte um Zustimmung vorgelegten Vertrag gemäß Art. 1 § 6 des Gesetzes zur Neuordnung der ERP- Wirtschaftsförderung zuzustimmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktionen der FDP und des Bündnisses 90 /Die Grünen auf Drucksache 16 / 5476 ? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist bei Zustimmung durch die Fraktionen des Bündnisses 90 /Die Grünen und der FDP, bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen und einiger Abgeordneter der Linken sowie bei Enthaltung eines Abgeordneten der Linken abgelehnt. Wer stimmt dem Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16 / 5475 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion Die Linke bei Zustimmung des Großteils der Fraktion Die Linke und Gegenstimmen des übrigen Hauses abgelehnt. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 16 auf: –Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Klaus Ernst, Hüseyin-Kenan Aydin, Karin Binder , weiteren Abgeordneten und der Fraktion der LINKEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes – Drucksache 16 / 3016 – –Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArb Sch G) – Drucksache 16 / 2 094 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 11. Ausschuss) – Drucksache 16 / 5316 – Berichterstattung: Abgeordneter Wolfgang Grotthaus Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Wolfgang Grotthaus für die SPD.

  • [Beifall] CDU/CSU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema, das wir jetzt behandeln, scheint aus meiner Sicht unerschöpflich zu sein. Gegen die hier wieder zu beratenden Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, insbesondere gegen den FDP-Entwurf, hat sich die SPD-Fraktion bereits mehrfach ausgesprochen – und dies nicht nur in dieser Wahlperiode, sondern in den vorhergehenden beiden Wahlperioden.

  • [Zuruf] Ernst Burgbacher (FDP): Das ist leider richtig
  • [Zuruf] Jörg Tauss (SPD): Das ist deren Running Gag

Denn wir sind der Auffassung, dass Änderungen nicht nur einer eingehenden fachlichen Diskussion bedürfen, sondern dass auch eine Abstimmung mit den Bundesländern notwendig ist, die ihre Erfahrungen aus dem Vollzug mit in die Beratungen einbringen müssen. Ihnen ist somit aus den zurückliegenden Diskussionen hinlänglich bekannt, dass das BMAS auf der Fachebene eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingerichtet hat. Dabei wird natürlicherweise auch die Verkürzung der Nachtruhe eine Rolle spielen. Sollte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen empfehlen, werden wir diese bewerten und im Rahmen eines vernünftigen Arbeitsschutzes – ich betone noch einmal: eines vernünftigen Arbeitsschutzes – für junge Menschen gewichten. Dabei sei schon an dieser Stelle angemerkt, dass die Gesundheit der jungen Menschen und nicht der zusätzliche Nutzen von Arbeitspotenzial im Mittelpunkt stehen wird.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Nun zu den Anträgen. Was will die FDP? Im Gesetzentwurf der FDP ist vorgesehen, den Beginn der Nachtruhe für im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Schaustellergewerbe beschäftigte Jugendliche von bisher 2 2 auf 2 4 Uhr heraufzusetzen und an den Berufsschultagen von bisher 2 0 auf 2 1 Uhr. Mit diesen Änderungen soll eine bessere Ausschöpfung des Ausbildungspotenzials in diesen Branchen ermöglicht und so der Jugendarbeitslosigkeit entgegengewirkt werden. Zwei Stunden mehr in den Nachtstunden bedeuten also Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit. Zudem sollen die Möglichkeiten von Haupt- und Realschülern für eine Ausbildung verbessert werden. Die früheren Reifeprozesse und veränderten persönlichen Nachtruhezeiten der über 16 -Jährigen ließen diese Änderungen zu, ohne den Schutz der arbeitenden Jugendlichen zu gefährden. Das hört sich erst einmal gut an.

  • [Zuruf] Ernst Burgbacher (FDP): Ist auch gut

Doch betrachten wir den Sachverhalt ein wenig näher. Die der Bewertung zugrunde liegenden Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache. Mit den FDP-Maßnahmen wird keine Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze erreicht.

  • [Beifall] Jörg Tauss (SPD)

Allerdings werden die Grundwerte des Jugendarbeitsschutzes über Bord geworfen.

  • [Zuruf] Ernst Burgbacher (FDP): Ach Gott

Die FDP spricht von Lockerung, ich spreche von Aushöhlung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

  • [Beifall] SPD

Eine ausreichende Nachtruhe ist insbesondere für junge, in der Entwicklung stehende Menschen wichtig. Das Jugendarbeitsschutzgesetz trägt schon heute durch Ausnahmeregelungen den Besonderheiten des Gaststättenund Schaustellergewerbes Rechnung.

  • [Beifall] SPD
  • [Zuruf] Martin Zeil (FDP): Weit von der Realität entfernt

Was sagen die Zahlen? Im Gegensatz zu anderen Branchen, wo mehrheitlich ein Rückgang der Zahl der Ausbildungsplätze feststellbar war, kann im Hotel- und Gaststättengewerbe ein Plus von neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen verzeichnet werden. Allerdings fällt die Übernahme in reguläre Arbeitsverhältnisse in keiner Branche geringer aus. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Die geltenden Ausnahmeregelungen sind nach unserer Auffassung allemal ausreichend. Wesentliche Ausbildungsinhalte können nach Einschätzung der Gewerkschaft NGG auch innerhalb der bisherigen Arbeitszeiten vermittelt werden.

  • [Beifall] Jörg Tauss (SPD)

Uns liegt als Zweites ein Antrag der Fraktion Die Linke vor.

  • [Beifall] DIE LINKE

In ihrem Antrag hebt Die Linke darauf ab, dass sich die Lebenswirklichkeit junger Menschen, insbesondere der Zeitpunkt der Aufnahme der ersten Erwerbstätigkeit, deutlich nach hinten verschoben habe. Die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen, die heute eine Ausbildung beginne, sei 18 Jahre und älter, für sie gelte das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr, weshalb sein Geltungsbereich auf Jugendliche unter 2 1 Jahren auszuweiten sei. Man muss sich das einmal vor Augen führen: Die Linke möchte gerne das Wahlalter – auch für die Bundestagswahl – auf 16 Jahre senken,

  • [Zuruf] Gitta Connemann (CDU/CSU): Das ist wenig vernünftig

will aber gleichzeitig die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf unter 2 1 -Jährige ausdehnen.

  • [Zuruf] Diana Golze (DIE LINKE): Die Wahllokale machen um 18 Uhr zu
  • [Zuruf] DIE LINKE

– Ihre Reaktion zeigt deutlich, dass ich Sie getroffen zu haben scheine. Der Antrag Ihrer Fraktion zeigt deutlich, dass hier in keiner Weise zielführend gearbeitet wird. Denn das Jugendarbeitsschutzgesetz zielt auf den Schutz junger, in der Entwicklung stehender Menschen, es schützt Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • Gitta Connemann [CDU/CSU], an die LINKE gewandt: Man muss die Jugendlichen vor Ihnen schützen
  • [Zuruf] Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Lesen und verstehen sind zweierlei

Das entscheidende Kriterium ist hierbei das Alter, nicht der Beginn des Arbeitslebens. Das Jugendarbeitsschutzgesetz knüpft nicht wie das Berufsbildungsgesetz an ein Ausbildungsverhältnis an. Erwachsene Arbeitnehmer unterliegen den allgemeinen Regelungen des Arbeitsschutzes. Ein weiter gehender, für erwachsene Auszubildende nötiger Schutz ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Deshalb ist eine Ausweitung des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht erforderlich. Die Ausweitung des Begriffs „Jugendliche“ auf unter 2 1 -Jährige erscheint vor dem Hintergrund des deutschen Volljährigkeitsalters und einschlägiger Vorschriften der EU und der ILO rechtssystematisch zweifelhaft.

  • [Beifall] SPD

Herr Kollege, kommen Sie zum Ende, bitte.