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Offene Plenarprotokolle

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100. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Ich erteile das Wort Kollegen Max Lehmer, CDU/ CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Gäste! Die dauerhafte Sicherstellung der biologischen Vielfalt ist das unumstrittene Ziel, und zwar national und international. Dies kommt auch in dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt zum Ausdruck, dem 188 Länder als Vertragsparteien zugestimmt haben. Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern und hat von Anfang an eine aktive Rolle gespielt. Und das ist gut so. Mit dem Entwurf einer nationalen Strategie zur Biodiversität sollen die Verluste biologischer Vielfalt bis zum Jahre 2 010 deutlich reduziert bzw. gestoppt werden. Es ist dabei unverzichtbar, nationale oder zumindest regionale Aktionspläne zu erstellen, da sich – wie Sie wissen – die Situation weltweit sehr unterschiedlich darstellt. 80 Prozent der biologischen Vielfalt finden sich in nur 15 Entwicklungsländern wieder. In diesem Zusammenhang möchte ich eine globale Betrachtung vornehmen. Die drei weltweit großen Herausforderungen der Zukunft sind: erstens die Ernährungssicherung, zweitens die Sicherung der Energieversorgung und drittens der nachhaltige Schutz der natürlichen Ressourcen. Der Zielkonflikt liegt in der Konkurrenz um die begrenzte und unvermehrbare Fläche für das Pflanzenwachstum. Lediglich 11 Prozent der Erdoberfläche sind landwirtschaftlich nutzbar. Gleichzeitig wird die Bevölkerung bis zum Jahr 2 050 auf über 9 Milliarden Menschen anwachsen. Die für den Lebensmittel- und Energiebedarf verfügbare Fläche pro Mensch wird sich demzufolge rechnerisch erheblich verringern. Dies erzeugt erheblichen Druck auf die verbleibenden Naturschutzflächen. Je mehr Fläche für Nahrung und Energie gebraucht wird, desto kleiner werden folglich die naturbelassenen Flächen. Darauf wurde im Übrigen schon 1992 bei der Konferenz in Rio ausdrücklich hingewiesen. Diese Situation erfordert daher eine sehr verantwortungsvolle Landnutzung. Aktiver Natur- und Artenschutz hängt also auch unmittelbar mit der Art, der Intensität und der Qualität der Nutzung von Nahrungs- und Energieflächen zusammen.

  • [Beifall] CDU/CSU

So kommt insbesondere flächenschonenden und damit leistungsfähigen, aber trotzdem ökologisch verträglichen und nachhaltigen Nutzungsformen für den landschaftlichen Pflanzenbau eine ganz besondere Bedeutung zu. Auf diesen Zusammenhang hat auch Umweltminister Gabriel im Oktober 2 006 bei der Debatte zum gleichen Thema ausführlich hingewiesen. Wir müssen uns mithilfe moderner Technologien die Intelligenz der Natur nutzbar machen und die Natur gleichzeitig schützen.

  • [Beifall] CDU/CSU

Um diesen Zielen gerecht zu werden, ist eine Effizienzsteigerung pro Flächeneinheit unumgänglich. Die neueren Erkenntnisse über die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Pflanzenwachstum müssen selbstverständlich in diese Überlegungen einbezogen werden. Vorgänge in der Natur sind äußerst komplex, weshalb die Auswirkungen menschlicher Eingriffe in diese Systeme dauerhaft durch wissenschaftliche Forschung zu begleiten sind. Ökologische Forschung muss ein fester Bestandteil der nationalen Strategie sein.

  • [Beifall] CDU/CSU

Im gleichen Zusammenhang steht die Agroforstwirtschaft, die Nutzung einer Anbaufläche durch die Kombination von Elementen der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft. Im Hinblick auf die Notwendigkeit, landwirtschaftlichen Boden auch für die Erzeugung von Biomasse für die Energiegewinnung zu nutzen, sollte der Anbau schnell wachsender Holzarten ins Auge gefasst werden.

  • [Zuruf] Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann stimmen Sie doch unserem Antrag zu

Für diese Nutzungsform liegen bereits erste wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die interessante ökologische und ökonomische Vorteile gleichermaßen belegen. Es ist möglich, 5000 Liter Heizöl durch die Verbrennung von Holz zu ersetzen, das pro Jahr auf 1 Hektar Energiewald wächst. Gleichzeitig findet man laut Untersuchungsergebnissen dabei bis zu zehnmal mehr Arten als auf den angrenzenden Äckern. Die Bundesregierung sieht deshalb Agroforstsysteme zu Recht als eine mögliche geeignete Landnutzungsform für sogenannte Grenzstandorte und stillgelegte Flächen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Happach-Kasan?

Ja, bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Kollege Lehmer, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen insbesondere zu den Agroforstsystemen. Allerdings können wir bekanntlich mit dem jetzigen Bundeswaldgesetz ein solches System nicht einführen. Deswegen meine Frage: Wie ist der Stand der Überlegungen zur Änderung des Bundeswaldgesetzes, damit der rechtliche Rahmen geschaffen wird, um Agroforstsysteme tatsächlich einsetzen zu können?

Ich bestätige Ihre Bedenken in dieser Hinsicht; ich habe sie auch. Daher rege ich an, dass wir uns mit dieser Thematik noch eingehend befassen. Auch aus diesem Grunde kann der Antrag der Grünen nicht angenommen werden. Da dieser Punkt noch offen ist, bedarf er zunächst einer Klärung.

  • [Zuruf] Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch eine Forderung von uns

Der Antrag der Grünen fordert die Schaffung einer Informations- und Koordinationsstelle Agroforstwirtschaft. Der Informationsbedarf ist aber durch Beratungsangebote der Privatwirtschaft und vor allen Dingen der Ämter für Landwirtschaft und Forsten in diesem Bereich nach meiner Information bereits gut gedeckt. Eine solche Stelle ist somit überflüssig. Des Weiteren machte der Antrag eine Änderung des Pachtrechts notwendig, die aber im Hinblick auf Art. 14 Grundgesetz verfassungsrechtlich problematisch wäre. Der Antrag kann folglich nicht unsere Zustimmung finden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ich erteile Kollegin Gabriele Groneberg, SPD-Fraktion, das Wort.

  • [Beifall] SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich werde nicht das sperrige Wort „Biodiversität“ benutzen; auch ich sage hierzu viel lieber „Artenvielfalt“ und „biologische Vielfalt“. Letztendlich drückt dies viel mehr aus, und das versteht dann auch jeder. Der Schutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist in der Tat eine globale Herausforderung, die nur durch gemeinsame internationale Anstrengungen bewältigt werden kann; das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon geschildert. Wir in Deutschland leisten unseren Beitrag dazu. Der Entwurf einer nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist umfangreich und wird – gar keine Frage – sicherlich ausgiebig beraten werden. Aber wir sind eben nur ein kleiner Teil in dieser großen Welt. Rund 80 Prozent der weltweiten natürlichen Vorkommen an genetischen und biologischen Ressourcen ist – das wurde gerade gesagt – in den Entwicklungsländern zu finden. Die dramatische Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen ist die größte Herausforderung unseres Jahrhunderts. Besonders die ländliche und vor allen Dingen die arme Bevölkerung in den Entwicklungsländern ist hiervon doppelt und dreifach betroffen. Sie leidet darunter, dass sie kein Trinkwasser, keine Nahrung, keine Energie und keine fruchtbaren Böden hat. Wenn ich das Wenige, das noch vorhanden ist, zum Überleben brauche, dann schert mich, ehrlich gesagt, die biologische Vielfalt verflixt wenig. Dann nehme ich das wenige Vorhandene erst einmal, um meine eigene Lebensgrundlage zu sichern. Wir bekennen uns nicht nur im eigenen Land zu unserer Verantwortung zum Schutz der biologischen Vielfalt, vielmehr wollen wir natürlich auch den armen Ländern helfen, die dazu allein nicht in der Lage sind.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Auch dazu werden im Entwurf einer nationalen Strategie Aussagen gemacht. Was bedeutet das jetzt konkret? Es ist nicht erst jetzt, sondern schon seit Jahren so, dass wir den Schutz der biologischen Vielfalt in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsthema und zugleich als eigenständigen Sektor unterstützen und in unsere Programme aufgenommen haben. Wir führen zurzeit rund 150 Projekte in unseren Partnerländern durch. 300 Millionen Euro haben wir dafür eingesetzt. Auf multilateraler Ebene ist Deutschland der drittgrößte Geber bei der Finanzierung der globalen Umweltfazilität. Was heißt das eigentlich, wenn wir das machen? Was sind konkrete Projekte? Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: den Pendjari-Nationalpark in Benin. Dieser Nationalpark mit seinen anschließenden Jagdzonen ist ein wichtiges Schutzgebiet von hoher regionaler Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt. Die Bevölkerung wird zum Erhalt dieses Ökosystems beitragen und dies auch akzeptieren, wenn es gelingt, ihre Interessen direkt zu berücksichtigen und über an den Park gebundene Entwicklungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Armut der Bevölkerung beizutragen. In einem gemeinsamen Ansatz – das ist das wirklich Interessante – von Kf W, GTZ, von Holland und Frankreich, aber auch von der Globalen Umweltfazilität wird dieses Projekt zwei Zielen dienen können: Einerseits wird ein einmaliges Naturschutzgebiet bewahrt und andererseits ein Beitrag zur Armutsreduzierung geleistet. Die Anrainerbevölkerung bekommt Pläne zur nachhaltigen Erschließung an die Hand. Aber eine nachhaltige Erschließung ist natürlich nicht das, was letztendlich hilft. Sie ist vielmehr gleichzeitig damit verbunden, dass Managementkenntnisse zur Führung eines solchen Parks entwickelt und Ressourcen, die in diesem Park bestehen, erkannt werden. Damit erreichen wir, dass die biologische Vielfalt für diese Menschen auch eine Bedeutung als Einkommensquelle bekommt, die von daher gesehen den Schutz der Bevölkerung verdient. Dies wird die Bevölkerung dann auch tun.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Halten wir noch einmal fest: Der Schutz der biologischen Vielfalt gerade in ärmeren Ländern wird sicherlich nur dann umgesetzt, wenn sich daraus ein Einkommen erzielen lässt. In unserem Koalitionsantrag verfolgen wir eine Strategie, in der die Bezüge zur Armutsbekämpfung und Gerechtigkeit betont werden. Noch ein Wort zu Ihnen, Frau Happach-Kasan: Der Antrag der Grünen ist wirklich nicht nur heiße Luft. Das sollte man hier einmal deutlich sagen; alles andere wäre unfair. Er enthält sehr wohl gute Aspekte, die es eigentlich verdienen, dass man ihm zustimmt. Nur leider haben wir einen eigenen Koalitionsantrag. Insofern werden wir natürlich diesem zustimmen und den Antrag der Grünen ablehnen. Ich kann Ihnen sagen: Wir bedauern das. Vielleicht finden wir demnächst eine gemeinsame Grundlage, auf der wir dann einen Antrag einbringen können. Ich weiß, dass wir uns hinsichtlich der Wechselwirkungen, die sich aus der Biodiversität und der Armutsbekämpfung ergeben, generell einig sind. Herzlichen Dank.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD mit dem Titel „Deutschlands Verantwortung national und international mit einer umfassenden Strategie zur biologischen Vielfalt wahrnehmen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 42 75, den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD auf Drucksache 16 / 1996 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des ganzen Hauses bei Stimmenenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen mit dem Titel „Nachhaltige Ressourcennutzung durch Agroforstwirtschaft“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16 / 52 94, den Antrag der Fraktion des Bündnisses 90 /Die Grünen auf Drucksache 16 / 2 794 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90 /Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der FDP angenommen. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16 / 5413 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ( 4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN Beendigungsgesetz zum Berlin/ Bonn-Gesetz – Drucksachen 16 / 32 84, 16 / 4461 – Berichterstattung: Abgeordnete Stephan Mayer (Altötting) Siegmund Ehrmann Ernst Burgbacher Jan Korte Wolfgang Wieland Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Kollege Wolfgang Bosbach, CDU/CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern auch die Debatte über den Beschluss des Deutschen Bundestages, dass Parlament und Regierung nach Berlin umziehen. Heute haben wir diesen Punkt wieder auf der Tagesordnung, und ich ahne, er wird auch in den nächsten Jahren immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden,

  • [Beifall] Roland Claus (DIE LINKE)

vielleicht in einem neuen Gewande, immer in der Hoffnung: Steter Tropfen höhlt den Stein. Das ist aus der Sicht von Berlin und Umgebung auch verständlich; denn das bedeutet Milliardeninvestitionen hier in Berlin, Zehntausende neuer, sicherer Arbeitsplätze – dass die dann woanders verloren gehen, wird gerne ausgeblendet. Aber ich sage noch einmal: Aus der Sicht von Berlin ist mir der Wunsch durchaus verständlich. Allerdings müssen wir im Deutschen Bundestag die Interessen der gesamten Bundesrepublik Deutschland wahren. Bei dieser Gelegenheit der kleine Hinweis: Nicht nur das Land/die Stadt Berlin hat legitime Interessen; legitime Interessen haben auch andere Städte und Regionen in unserem Land. Es wird gerne mit Kosten argumentiert, insbesondere mit den Kosten der Pendelei. Ich habe Verständnis für dieses Thema, dazu sage ich später auch noch etwas. Wer aber die Kosten in den Mittelpunkt der Argumentation stellt, sollte bedenken, dass Kosten bei der Entscheidung für Berlin nicht nur keine Rolle gespielt haben, sie durften – aus politischen Gründen – überhaupt keine Rolle spielen. Damals hieß es, es gehe um die Glaubwürdigkeit der Politik, sie müsse verlässlich und berechenbar sein. Diese Argumentation greife ich gerne auf: Was damals für Berlin galt, muss heute auch für Bonn gelten. Ich zitiere Willy Brandt – der ist zitierfähig –

  • [Zuruf] SPD: Immer

– nicht immer, aber immer öfter –: "Mein Interesse ist es aber, an etwas mitzuwirken, das Berlin nicht außen vor lässt, was aber auch nicht eine Lösung ist, die überwiegend und einseitig zulasten von Bonn ginge. Denn wir haben Platz für mehr als einen Ort, für die Regierung und die anderen Instanzen, ganz abgesehen davon, dass natürlich in Bonn eine Menge investiert worden ist, was nicht einfach in den Sand geschrieben werden darf." Rita Süssmuth: "Es ist mir beim Gesetz wichtig, daran zu erinnern: Das alles war ein Kompromiss. Ohne den Plan, Ministerien in Bonn zu belassen, wäre nicht auszuschließen gewesen, dass die Entscheidung auch anders hätte ausfallen können." Im Klartext: für Bonn. Am Ende dieser kleinen Zitatsammlung der große Philosoph Gregor Gysi: "Mein entscheidendes Argument für Berlin ist eigentlich eine Frage nicht nur der nationalen Glaubwürdigkeit, sondern auch der internationalen Glaubwürdigkeit…"

  • [Beifall] DIE LINKE

Man kann Glaubwürdigkeit aber nicht nur für Berlin reklamieren; das Glaubwürdigkeitsargument muss auch für Bonn gelten. Es gibt einen untrennbaren politischen Sachzusammenhang zwischen der Entscheidung des Deutschen Bundestages, mit dem Parlament und einem Teil der Bundesregierung einschließlich der politischen Führung aller Ministerien nach Berlin umzuziehen, und dem Berlin/ Bonn-Gesetz. Das Berlin/Bonn-Gesetz ist die politische Geschäftsgrundlage für diese Umzugsentscheidung. So richtig die Entscheidung für Berlin war, so falsch wäre es, diese politische Grundsatzentscheidung des Deutschen Bundestages von damals, wenn auch nur in Teilen, infrage zu stellen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD

Es kommt im Übrigen ganz selten vor, dass ein Antragsteller im Antrag die Argumente für die Ablehnung des Antrages gleich mitliefert. Im Antrag heißt es wörtlich: "„Sicherstellung einer dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn“ …" So ist es. Wer das aber zitiert, muss doch zu der Erkenntnis gelangen, dass man diese gesetzgeberische Grundsatzentscheidung nicht nach wenigen Jahren wieder aufheben kann. Das wäre nämlich nicht „dauerhaft“, sondern das Gegenteil von „dauerhaft“. Außerdem wäre es gegenüber Bonn und der Region nicht fair. Ein geradezu kurioses Argument findet sich auf Seite 3 des Antrages. Dort wird ausführlich beschrieben, dass Bonn und die Region Bonn nach der Umzugsentscheidung und den Umzügen eine überaus positive Entwicklung genommen haben. Damit haben Sie recht. Dass Bonn und die Region Bonn wirtschaftlich erfolgreich waren, kann doch aber kein Argument dafür sein, Tausende von Arbeitsplätzen nach Berlin zu verlagern. Berlin sollte sich vielmehr anstrengen, um wirtschaftlich mindestens ebenso erfolgreich zu sein wie die Region Bonn.

  • [Zuruf] Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben die Staatsbetriebe in Bonn gelassen

Das größte Investitionshindernis in Berlin ist doch nicht der fehlende zweite Umzug. Das größte Investitionshindernis in Berlin ist der rot rote Senat. Das ist der eigentliche Grund.

  • [Beifall] Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] FDP
  • [Lachen] DIE LINKE
  • [Lachen] SPD
  • [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Nur ein Grüner klatscht

Ich darf darum bitten, nicht gegen die Gesetze der Logik zu argumentieren. Liebe Leute, man kann doch nicht ernsthaft eine Zweiteilung der Regierungsfunktionen beschließen und sich anschließend wundern, dass man eine Zweiteilung der Regierungsfunktionen hat. Wer eine Zweiteilung beschließt, muss doch wissen, dass sie danach auch kommt. Hier wird ja gelegentlich der Eindruck erweckt, der damalige Gesetzgeber hätte im Zustand der Bewusstlosigkeit eine Entscheidung getroffen, und nachdem er aufgewacht ist, erst gesehen, was er entschieden hat. Diese Entscheidung war gewollt.

  • [Zuruf] Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war doch Nötigung
  • [Gegenruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Freie Abgeordnete waren das damals
  • [Zuruf] Carl-Ludwig Thiele (FDP): Freie Abgeordnete waren das damals

Sie wurde bewusst herbeigeführt, vermutlich um eine Reihe von Bonnbefürwortern auf die Seite Berlins zu ziehen. Sind sie aber auf dieser Seite angekommen, sagt man ihnen: Ätsch, das war gar nicht ernst gemeint. In Wahrheit wollten wir ja den Komplettumzug. – Das hat mit einer verlässlichen, mit einer redlichen Politik nichts zu tun. Politik muss verlässlich und berechenbar sein. Das, was Berlin für sich reklamiert, reklamieren Bonn und Umgebung mit genauso guten Gründen für sich.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Zu den Kosten der Pendelei. Ich habe Verständnis dafür, dass man fragt, ob es wirklich nötig ist, dass so viele Euros für die Pendelei ausgegeben werden. Dahinter setze auch ich ein Fragezeichen.

  • [Zuruf] Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist mit dem Klimaschutz?

In der parlamentarischen Arbeit, in den Fraktionen, den Arbeitsgruppen und den Ausschüssen, erleben wir, ganz egal, von wo die Bataillone anreisen, Folgendes: Es erscheint der Abteilungsleiter, im Gefolge der Unterabteilungsleiter, der Referatsleiter und jemand, der Ahnung hat. Da darf man schon einmal fragen: Genügt nicht der, der sich zu dem Thema auskennt? Muss ein ganzes Bataillon anreisen? – Man muss auch nicht unbedingt ins Flugzeug steigen. Ab und zu genügt der Griff zum Telefonhörer. Nichts spricht dagegen, die Reiserei zu reduzieren. Wenn man sich aber den Zeitraum von 1999 bis 2 006 ansieht, stellt man fest, dass in der ersten Hälfte dieser Zeitspanne 70 Prozent der Kosten angefallen sind und in der zweiten Hälfte nur noch 30 Prozent. Die Kosten sind also rückläufig. Geradezu ein Stück aus dem Tollhaus ist es, den Eindruck zu erwecken, als sei ein Umzug nach Berlin für den deutschen Steuerzahler besonders kostengünstig. Ich lasse jetzt einmal dahingestellt, ob ein Komplettumzug 4 oder 5 Milliarden Euro kostet.

  • [Zuruf] Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Das stimmt nicht Die Zahlen sind ausgedacht

Jedenfalls haben wir das Geld nicht.

  • [Zuruf] Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Woher haben Sie solche Zahlen?

Wir müssten Kredite aufnehmen. Wenn die Kosten 5 Milliarden Euro betrügen, müssten wir jedes Jahr etwa 2 50 Millionen Euro Zinsen zahlen. Dieser Betrag läge um ein Vielfaches höher als die Kosten der Pendelei. Das Kostenargument ist also nicht tragfähig. Zum Schluss, Herr Präsident, möchte ich noch ein Zitat des ehemaligen Kollegen Dr. Möller aus der damaligen Debatte anführen: "Deutschland verfügt über zwei politische Schwergewichte: Berlin und Bonn. Die mit dem Namen Bonn verbundenen Grundentscheidungen deutscher Politik bleiben das Fundament deutscher Politik." Und Fundamente müssen stabil und dauerhaft sein. Danke fürs Zuhören.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP