Dieses Plenarprotokoll ist ungeprüft und kann Formatierungsfehler etc. enthalten (siehe hier).
Zum Zitieren bitte das offizielle Original-Dokument dieses Plenarprotokolls verwenden.
100. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Rainer Brüderle (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Benzinpreise steigen jetzt, vor Pfingsten, auf Rekordhöhe. Wir erleben das fast regelmäßig vor langen Wochenenden und Feiertagen. Der Bundeswirtschaftsminister spricht davon, dass offensichtlich, so wörtlich, der Wettbewerb nicht funktioniert. Wir haben ein Duopol auf dem Benzinmarkt, zwei große Gruppen, und eine Zahl freier Tankstellen, die gegen die Übermacht offenbar nicht ankommen können. Auch in anderen Bereichen verstärkt sich die Beurteilung, dass der Wettbewerb als Triebfeder für Innovationen und vernünftige Preise nicht richtig funktioniert. Wir erleben derzeit bei einem großen deutschen Konzern, dass die „Fusionitis“ revidiert wird, dass man sich wieder auf Deutschland konzentriert, nachdem man viele Milliarden versenkt hat. Der damalige Kartellamtspräsident Böge hat 2 001 bei der Tankstellenfusion BP/Aral deutliche Bauchschmerzen gehabt. Niemand sehnt sich nach dem Telefonmonopol zurück: graue Einheitshörer und extrem hohe Inlandstelefonpreise.
- [Zuruf] CDU/CSU: Doch, die Linke
Deshalb muss der Wettbewerb funktionieren. Das Kartellamt hat sein Instrumentarium, aber das reicht nicht aus. Die Monopolkommission hat immer wieder beklagt, dass die Missbrauchsaufsicht der Kartellämter die Erwartungen nicht erfüllen kann. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Wir brauchen eine klare Linie. Die Bundesregierung handelt widersprüchlich: Sinnvolle Anreizregulierung in der Energiewirtschaft steht einem sinnlosen Verbot von Verkäufen unter Einstandspreis gegenüber.
- [Beifall] FDP
Annotieren Korrigieren! Permalink
Darüber hinaus diskutiert die Koalition darüber, für Zeitungen einen Ausnahmetatbestand im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu etablieren, um offenbar politisch gewollte Zusammenschlüsse zu ermöglichen. Wollen wir etwa eine Einheitszeitung für Deutschland auf den Weg bringen? Deshalb muss der Instrumentenkasten des Kartellamts um das Instrument der Entflechtung erweitert werden, das die Amerikaner jetzt seit über 100 Jahren kennen; dort ist es der sogenannte Sherman Act. Im Falle übertriebener Vorgehensweise kann gehandelt und entflochten werden. Die Entflechtung ist eine Ultima Ratio, „fleet in being“, die man sicherlich nur dann anwenden wird, wenn nichts anderes mehr geht. Rechtliche Bedenken dagegen, die es hier in dieser Debatte gibt, sind meines Erachtens nicht überzeugend. Schon bisher kann das Kartellamt bei Fusionen Auflagen machen, zum Beispiel die Auflage, Teile eines Unternehmens oder ein Unternehmen zu veräußern, um eine Genehmigung erst erwirken zu können. Leichtfertig darf das nicht geschehen; es soll auch nicht enteignet werden. Wenn Eingriffe erfolgen, wird das natürlich auch entsprechende Konsequenzen haben. Aber ich bin überzeugt, dass allein die Tatsache, dass eine Korrektur erfolgen kann, dämpfend wirkt und die stärksten Auswüchse reduzieren wird. Dann besteht auch die Möglichkeit, Ministererlaubnisse, die sich als falsch erweisen, zu korrigieren. Heute kann man das nicht. Ich halte – um konkret zu werden – nach wie vor die Fusion Eon/Ruhrgas für einen wettbewerbspolitischen Fehler.
- [Beifall] Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE)
- [Beifall] FDP
Annotieren Korrigieren! Permalink
Niemand kann mir begründen, dass jemand in der sozialen Marktwirtschaft 87 Prozent Marktanteil braucht, damit die Marktwirtschaft funktionieren kann. Damit solche Fehlentscheidungen mit unschönen politischen Begleitungen, personalpolitischen Belobigungen und Ähnlichem, die damit verbunden sind, korrigiert werden können, braucht man das Instrument der Entflechtung. Man braucht das auch auf europäischer Ebene. Die europäische Wettbewerbskommissarin Kroes hat mehrfach eine Entflechtung in der Energiewirtschaftgefordert.
- [Zuruf] Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Zu Recht
Annotieren Korrigieren! Permalink
Herr Bundeswirtschaftsminister Glos hat große Sympathie dafür bekundet. Offenbar auf Druck aus der Koalition ist er später wieder zurückgerudert und hat seine öffentliche Äußerung relativiert, sodass man nicht weiß, was er in Wirklichkeit darüber denkt. All diese Elemente zeigen, dass es klug ist, den Instrumentenkasten zu erweitern. Das Kartellamt muss in der Lage sein, dramatischen Fehlentwicklungen entgegenzutreten. Die Amerikaner lassen ja manches laufen, mehr als wir; aber ich habe in Amerika Fälle erlebt–bei AT&T und auch bei IBM –, bei denen schließlich doch durchgegriffen worden ist. Wenn übergeordnete Gesichtspunkte des Gemeinwohls gefährdet sind, kann eingegriffen und eine Entscheidung revidiert werden. Bei uns geht das nicht. Deshalb lautet unsere Forderung, in das nationale Kartellrecht das Instrument der Entflechtung aufzunehmen und das Gleiche auf europäischer Ebene auf den Weg zu bringen, wie es von der Kommissarin angemahnt wird. Wenn wir glaubwürdig deutlich machen wollen, dass es uns mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ernst ist – das ist die Magna Charta der sozialen Marktwirtschaft –, dann wäre es ein Widerspruch, den Strukturen hilflos gegenüberzustehen. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, man sei für Wettbewerb, und auf der anderen Seite tausend Ausflüchte haben und kneifen, wenn es um die Ausgestaltung eines entsprechenden Instrumentes geht. Wettbewerb muss auch unbequem sein, ansonsten erreichen wir keine guten Ergebnisse und ansonsten haben kleinere Unternehmen keine Chance auf dem Markt. Wir haben es bei der gestrigen Debatte wieder gehört: Wenn wir im Telekommunikationsbereich keinen Wettbewerb ermöglicht hätten, dann wären wir in diesem Bereich noch unendlich rückständig.
- [Beifall] FDP
Annotieren Korrigieren! Permalink
Wir erleben Ähnliches auch bei Preisgestaltungen in der Energiewirtschaft. Auch hier muss es andere Strukturen geben. Deshalb ist unsere herzliche Bitte, sich über ideologische Scheuklappen hinwegzusetzen und Ja zu sagen zu einer Erweiterung eines Instruments, das sorgsam geprüft werden muss, das aber in Extremfällen die Möglichkeit zur Korrektur einräumt. Ansonsten kann man nur wie der Bundeswirtschaftsminister sagen, alles sei ganz schlimm, man könne nichts machen und der Wettbewerb funktioniere nicht. Wer A sagt, muss auch B sagen. Sie haben die Chance, B zu sagen. Auch mein Name fängt mit B an; das ist ein gutes Zeichen. Herzlichen Dank.
- [Beifall] FDP
- [Heiterkeit] FDP
Annotieren Korrigieren! Permalink
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
Video der Rede von Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Albert Rupprecht (CDU/CSU)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Brüderle, wir kämpfen wie Sie mit Leidenschaft und aus tiefster Überzeugung für Wettbewerb; denn wir glauben, dass nur Wettbewerb, Vielfalt, Kreativität und das Sich-Anstrengen den Wohlstand in Deutschland sichern können. Wir sind fest entschlossen, Vermachtungsstrukturen wie zum Beispiel im Strombereich aufzubrechen. Was wir derzeit im Strombereich machen, ist konzeptionell durchdacht. Es handelt sich um ein Gesamtpaket. Wir ziehen das auch gegen den massiven Widerstand mancher Konzerne durch, weil wir an die zwingende Notwendigkeit des Wettbewerbs glauben.
- [Beifall] CDU/CSU
Es ist schon mehrfach hier gesagt worden, und es ist richtig: Nur der Wettbewerb beschert den Verbrauchern niedrige Strompreise. Die Bürger draußen im Lande haben es satt, dass die Stromrechnung inzwischen zu einer zweiten Miete geworden ist. Aber nun zu Ihrem Antrag. Die Frage ist doch in der Tat, ob eine allgemeine Entflechtungsnorm eine wirklich wirksame Waffe gegen Vermachtungsstrukturen in der Wirtschaft ist. Das Thema ist nicht neu; darüber wird seit 50 Jahren immer wieder diskutiert. Auch mehrere FDP-Minister haben diese Debatte geführt. Aber letztendlich wurde dieses Instrument bis dato nie eingeführt. Warum nicht? Erstens. Das Bundeskartellamt sagt uns, dass die Entflechtung letztendlich nicht praktikabel ist, weil jedes betroffene Unternehmen, das diesen tiefen Eingriff in das Eigentum hinnehmen muss, natürlich versuchen wird, dagegen gerichtlich vorzugehen. Dieser Streit durch alle Instanzen dauert dann zehn Jahre. Wenn das Kartellamt nach zehn Jahren gewinnen sollte, haben sich aber der relevante Markt sowie die Organisationsstruktur, die Produktstruktur und die Unternehmensstruktur auf diesem Markt fundamental geändert. Wir leben in dynamischen Zeiten. Nach zehn Jahren besteht gar nicht mehr die Grundlage, auf der eine Entscheidung über die Entflechtung getroffen worden war. Was wird in diesen zehn Jahren passieren? Es ist vollkommen klar, dass das betroffene Unternehmen nicht mehr in Deutschland, sondern woanders investieren wird. Warum sollten Vattenfall und RWE in Infrastruktur und in Kraftwerke bei uns investieren, wenn ihnen die Zerschlagung am Standort Deutschland droht? Das werden sie natürlich nicht tun. Summa summarum werden diese juristischen Auseinandersetzungen harte gerichtliche Kämpfe sein; die meisten wird das Kartellamt verlieren. Außerdem werden die dringend notwendigen Investitionen nicht in Deutschland, sondern in Polen, in Frankreich und anderswo getätigt werden.
- [Zuruf] CDU/CSU: So ist es
Annotieren Korrigieren! Permalink
Entflechtung, Herr Brüderle, ist eben nicht die große Wunderwaffe.
- [Zuruf] Rainer Brüderle (FDP): Warum geht es in Amerika?
Annotieren Korrigieren! Permalink
Sehr geehrte Damen und Herren, eine allgemeine Entflechtungsnorm macht nur dann Sinn, wenn die Entflechtung innerhalb weniger Monate durchgezogen und abgeschlossen werden kann. Das schaffen Sie nur, wenn Sie sie im Paket mit Beweislastumkehr und Sofortvollzug einführen. Aber genau dies lehnt die FDP bei der derzeitigen Novelle des GWB ab. Herr Brüderle, das ist nicht stimmig, das ist widersprüchlich.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Annotieren Korrigieren! Permalink
Sie brauchen ein Entflechtungsmodell, das verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Ihr Modell ist dem Rhiel-Modell sehr ähnlich, das ich auf den ersten Blick durchaus als sehr sympathisch empfunden habe. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Diskussion auch über das Rhiel-Modell in den letzten Monaten letztendlich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufgezeigt hat. Nach 50 Jahren Debatte gibt es bis dato noch kein überzeugendes Modell. Zweitens. Eine Entflechtung kann in einem freien Land, wie die FDP in ihrem Antrag zu Recht schreibt, immer nur die Ultima Ratio sein.
- [Zuruf] FDP: So ist es
Annotieren Korrigieren! Permalink
Nur wenn alle anderen Maßnahmen gescheitert sind, darf der Staat in das Eigentumsrecht der Bürger eingreifen, um den Wettbewerb zu sichern. Nun gibt es Vorschläge vonseiten der Grünen sowie der Linken und den Wunsch der Kommissarin Kroes, die Entflechtung in der Energiewirtschaft zu vollziehen.
- [Zuruf] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau
Annotieren Korrigieren! Permalink
Aber Ultima Ratio heißt auch für die Energiewirtschaft, dass alle anderen Maßnahmen ergriffen worden und gescheitert sein müssen. Davon kann jedoch bis heute überhaupt nicht die Rede sein. Wir sind mitten in der Umsetzung eines riesengroßen Energiepakets. Einiges wurde bereits beschlossen, und einiges wird in den nächsten Monaten sowohl im Deutschen Bundestag als auch auf europäischer Ebene beschlossen werden. In der Tat kann heute niemand abschließend sagen, ob dieses Energiepaket das erreichen wird, was wir uns wünschen. Aber es hat das Potenzial, den Wettbewerb auf dem deutschen Markt erheblich zu beleben und einen europäischen Energiemarkt zu etablieren. Gerade der Ausbau der Kuppelstellen und der europäischen Netze ist die Voraussetzung für einen europäischen Energiemarkt. Dies ist Bestandteil der derzeitigen Verhandlungen auf europäischer Ebene. Aber auch hier gilt: Nur dann, wenn der Ausbau der Kuppelstellen und alle anderen Maßnahmen nicht ausreichten, könnte ernsthaft an eine Entflechtung als Ultima Ratio gedacht werden. Drittens. Die FDP hat durchaus Recht, wenn sie in ihrem Antrag formuliert, dass eine Entflechtungsnorm nicht nur in Deutschland, sondern auf jeden Fall parallel auch auf europäischer Ebene eingeführt werden müsste, weil es anderenfalls zur Abwanderung von Investitionen ins Ausland sowie zum Verlust von Produktion und Arbeitsplätzen in Deutschland käme. Der Deutschland-Chef von Vattenfall sagt uns bereits jetzt, dass es immer schwieriger werde, Investitionen in Deutschland beim Mutterkonzern in Schweden zu rechtfertigen, weil man ihn dort schlichtweg frage, wieso er Kraftwerke nicht günstiger in Polen baue und dann den Strom von Polen nach Deutschland transportiere. Eine Entflechtung ausschließlich in Deutschland führte dazu, dass mancher international tätige Konzern nicht mehr in Deutschland investierte und produzierte. Dies gilt natürlich insbesondere für marktmächtige Unternehmen, die von einer Entflechtung bedroht wären. Das Risiko, die Investitionen und das Eigentum zu verlieren, wäre ihnen zu hoch. Deswegen brauchen wir in einem solchen Fall einen Gleichklang von europäischem und deutschem Recht. Heute weiß aber noch niemand, welche Vorschläge die Kommissarin Kroes im Herbst zur eigentumsrechtlichen Entflechtung vorlegen wird. Auch deswegen ist heute nicht der Zeitpunkt, einem konkreten Modell der FDP zuzustimmen. Unser Anliegen muss es aber sein, Minister Glos, der im Juni im Energieministerrat über diese Themen verhandeln wird, ein Meinungsbild des Parlaments mit auf den Weg zu geben, damit er dort die deutschen Interessen vertreten kann. Er soll und muss wissen, was das deutsche Parlament darüber denkt. Ich fasse zusammen: Erstens. Ein funktionierender Wettbewerb ist eine zentrale Voraussetzung für Wohlstand; dies ist die zentrale Errungenschaft seit Ludwig Erhard. Zweitens. Eine Entflechtung von Unternehmen, um den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher zu sichern, kann als Ultima Ratio nicht ausgeschlossen werden, aber wirklich nur als Ultima Ratio! Drittens. Alle derzeit vorliegenden Modelle haben erhebliche rechtliche und praktische Mängel und sind nicht geeignet. Auch das FDP-Modell ist nicht geeignet. Deswegen werden wir dem Antrag der FDP heute nicht zustimmen. Herzlichen Dank.
- [Beifall] CDU/CSU
- [Beifall] SPD
Annotieren Korrigieren! Permalink
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
Video der Rede von Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Dr. Herbert Schui (DIE LINKE)
Video der Rede von Dr. Herbert Schui (DIE LINKE)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brüderle, ich bin Ihnen zunächst dankbar, dass Sie die Tributzahlungen an die Mineralölkonzerne anlässlich hoher christlicher Feste kritisieren. Das sollte an sich nicht sein. Vielleicht sollte man eher weltliche Feste zum Anlass nehmen und die christlichen davon ausnehmen. Damit ist aber auch schon klar, was mit Entflechtung bewirkt werden kann. Wenn die Kosten durch technischen Fortschritt gesenkt werden, dann kann bei vielen Anbietern am Markt durchaus erreicht werden, dass die Preise den Kosten entsprechen. Dann besteht über Entflechtung und Wettbewerb die Möglichkeit, auf die Einkommensverteilung einzuwirken. Allerdings fördert Entflechtung nicht notwendigerweise technische Innovationen. Ebenso können wir nicht behaupten, dass Konzentration Innovationen verhindert. Denn immer dann, wenn kostensenkende Innovationen möglich sind, wird ein Unternehmen, auch wenn es eine Monopolstellung einnimmt und gut verdient, die Möglichkeit zur Steigerung der Gewinne nutzen. Denn es gibt bei einem Unternehmen niemals eine Obergrenze der Gewinne.
- [Beifall] DIE LINKE
Es ist aber auf einige ungelöste Fragen hinsichtlich der Entflechtung hinzuweisen. Durch Entflechtung allein erzielen wir keinen technischen Fortschritt in der Umwelt. Ich erinnere an die Rußpartikelfilter oder die Entwicklung von Kraftfahrzeugen mit geringem Kraftstoffverbrauch. Einen solchen Fortschritt erreichen wir dann nicht, wenn jener technische Fortschritt keinen ordentlichen Gewinnschub verspricht. Ähnliches können wir da und dort in der Forschung der Pharmaindustrie verzeichnen, wenn es um Medikamente geht, die in den Überlegungen nicht den ersten Rang einnehmen. Ein weiterer Punkt. Wir können durch Entflechtung nicht erreichen, dass der technische Fortschritt der Humanisierung der Arbeitswelt dient. Ob mit oder ohne Entflechtung: Technischer Fortschritt wird in diesem Bereich immer nur das betreffen, was den größten Gewinn bringt. Wenn der Gewinn mit mehr Stress erkauft wird, dann wird natürlich auch dem entsprochen. Mit Entflechtung ist also nicht alles zu erreichen. Nun zu einigen administrativen Fragen, wie Ihre Idee durchzusetzen ist. Als Kriterium für Entflechtung nennt die FDP – ich zitiere –: "Der kausale Zusammenhang zwischen der verursachenden Markt- bzw. Unternehmensstruktur einerseits und der durch sie verursachten missbräuchlichen Verhaltensweise muss eindeutig sein." Die Eingriffskriterien sollen „extrem hoch angesetzt werden“. Nun kann man notfalls noch den Marktanteil, bei dem Missbrauch entsteht, nachweisen. Wenn aber aus dem Antrag ein Gesetz wird, dann böte dies vielen Juristen und Gutachtern eine Beschäftigung gegen gutes Honorar. Denn Marktanteile usw. lassen sich noch nachweisen. Aber bezüglich eines kausalen Zusammenhangs, wie ihn die FDP in ihrem Antrag formuliert, bin ich skeptisch. Es gibt genug verkorkste Wirtschaftstheorie und Fachgutachter, die reichlich verwirrende Überlegungen dazu anstellen werden. Ich vermute, dass solche Rechtszüge lange dauern und kein Ergebnis bringen.
- Vorsitz: Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Annotieren Korrigieren! Permalink
Ein wesentlicher Grund für Entflechtung und Maßnahmen, die darüber hinausgehen, wird im FDP-Antrag nicht genannt: Das ist der kausale Zusammenhang – so Ihr Terminus – zwischen Marktmacht und politischer Macht. Vor allen Dingen deswegen, so meine ich, brauchen wir Entflechtung. Denn im Rahmen der Konzentration bestimmen "die Großunternehmen … nicht nur entscheidend die Entwicklung der Wirtschaft …, sie verändern auch die Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft … Mit ihrer durch Kartelle und Verbände noch gesteigerten Macht …" gewinnt die Großwirtschaft "einen Einfluß auf Staat und Politik, der mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar ist."
- [Beifall] DIE LINKE
Annotieren Korrigieren! Permalink
Sie usurpiert Staatsgewalt. "Wirtschaftliche Macht wird zu politischer Macht. Diese Entwicklung ist eine Herausforderung an alle, für die Freiheit und Menschenwürde, Gerechtigkeit und soziale Sicherheit die Grundlagen der menschlichen Gesellschaft sind. …" "Das zentrale Problem heißt heute: Wirtschaftliche Macht. Wo mit anderen Mitteln eine gesunde Ordnung der wirtschaftlichen Machtverhältnisse nicht gewährleistet werden kann, ist Gemeineigentum zweckmäßig und notwendig." – Also auch die Methode einer eigentumsrechtlichen Entflechtung. Nun, der emphatische Charakter der letzten Sätze lässt erraten: Es handelt sich um Zitate aus einem Parteiprogramm, nämlich aus dem Godesberger Programm der SPD von 1959. Diese Passagen sind aktueller denn je. An die FDP richtet sich dieses Zitat sicherlich nicht; denn als Rechtsstaatspartei weiß die FDP ohnehin, dass wirtschaftliche Macht oft genug Bürger- und Menschenrechte beschränkt hat. Ich bin gespannt, ob die SPD die Kurve zu den Vorstellungen des Godesberger Programms kriegt oder ob sie der neuen Tradition nachgibt, dass das alles nicht mehr zeitgemäß ist. Vielen Dank.
- [Beifall] DIE LINKE
Annotieren Korrigieren! Permalink
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD)
Video der Rede von Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Christian Lange (SPD)
Video der Rede von Christian Lange (SPD)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat: Wettbewerb braucht Regeln. Ich denke, dieser Grundgedanke verbindet die FDP und die Sozialdemokraten mit mehreren hier im Hause. Ich will allerdings infrage stellen, Herr Kollege Brüderle, ob das Beispiel, das Sie gleich zu Anfang genannt haben – die unerfreuliche Entwicklung der Benzinpreise vor Pfingsten –, ein gutes Beispiel ist, verweist es doch auf die nationalen Steuerhöhen. Nach einem Blick auf die Übersicht des Hamburger Energie-Informationsdienstes stelle ich fest, dass Deutschland bei den Benzinpreisen ohne Steuern im Vergleich der 2 5 EU-Staaten auf Rang 14 liegt. Beim Diesel erreicht Deutschland Rang 2 0 und gehört damit zu den billigsten Ländern Europas. Deshalb kommt das Institut in der Frage „Funktioniert der Wettbewerb?“ zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf an die Konzerne, sie würden an den Tankstellen zu hohe Preise nehmen, zumindest aus diesem Grunde nicht zutrifft. Ich sage das deshalb, weil ich finde, dass die ehrliche Debatte es gebietet, das hier zu erwähnen. Ganz so einfach ist der Zusammenhang also nicht. Obwohl ich weiß, dass die Aussage problematisch ist, glaube ich sagen zu dürfen: Das ist kein Beispiel dafür, dass wir eine solche Entflechtungsnorm bräuchten. Wir sind uns einig: Funktionierendem Wettbewerb kommt für eine freiheitliche Gesellschafts- und Privatrechtsordnung eine zentrale Bedeutung zu. Das deutsche Kartellrecht hat die Aufgabe, den Wettbewerb vor Beschränkungen zu schützen. Deutsches und europäisches Kartellrecht stützen sich dabei im Wesentlichen auf drei Instrumente, mit denen Wettbewerbsbeschränkungen verhindert bzw. untersagt werden können: zum Ersten das Kartellverbot, zum Zweiten die Missbrauchskontrolle über marktbeherrschende Unternehmen sowie zum Dritten die Zusammenschlusskontrolle. Damit sind wir bisher einigermaßen gut gefahren. Ich sage das, obwohl wir alle wissen – wir sind ja dabei, das GWB zu novellieren –, dass es hier durchaus Verbesserungsbedarf gibt. Selbstverständlich können diese kartellrechtlichen Instrumente bzw. Vorschriften nicht jeden Einzelfall vorweg ausdrücklich regeln; das liegt in der Natur der Sache. Deshalb gibt es die im Kartellrecht weitverbreiteten sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffe, zum Beispiel den der „marktbeherrschenden Stellung“ und den des „relevanten Marktes“. Was bedeutet das nach der derzeitigen Rechtslage? Anknüpfungspunkt ist § 19 Abs. 1 GWB. Da heißt es: "Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten." Wie wird das nun angewandt? Ich will nur auf diese beiden unbestimmten Rechtsbegriffe hinweisen. Zum relevanten Markt. Die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht erfordert die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens. Eine marktbeherrschende Stellung wiederum gibt es nicht per se, sondern nur auf einem zuvor individuell ermittelten relevanten Markt, auf dem das Unternehmen über eine besondere Position verfügt. Der relevante Markt des Unternehmens wird grundsätzlich in einer sachlichen – bezogen auf das Produkt – und in einer räumlichen Hinsicht – bezogen auf das Gebiet – bestimmt und abgegrenzt. Damit kommen wir zum zweiten, zentralen unbestimmten Rechtsbegriff. Es stellt sich letztlich die Frage, ob diese Begriffe ausreichen, um das Marktgeschehen zu beherrschen. Hat man den relevanten Markt ermittelt, muss in einem weiteren Schritt geprüft werden, ob das Unternehmen auf diesem Markt eine marktbeherrschende Stellung innehat. Eine marktbeherrschende Stellung liegt dann vor, wenn das Unternehmen über eine wirtschaftliche Machtstellung verfügt, die es auf diesem relevanten Markt in die Lage versetzt, sich in nennenswertem Umfang unabhängig von seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und/oder letztlich den Verbrauchern zu verhalten. Zum Nachweis dieser marktbeherrschenden Stellung wird in der Praxis auf die Marktund Unternehmensstruktur sowie auf das Marktverhalten des Unternehmens selbst abgestellt. Wichtige Kriterien dabei sind insbesondere der Marktanteil des Unternehmens, die Marktzutrittsmöglichkeiten für andere Unternehmen sowie der Zugang zu Absatz- und Beschaffungsmärkten. Im deutschen Kartellrecht wird bei einem Marktanteil von einem Drittel die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens vermutet. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe beschreiben abstrakt den Bereich, für den sie gelten sollen. Durch die Auslegung seitens der Kartellbehörden bzw. der Verwaltungsgerichte wird dabei eine Bewertung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen, in dem der Begriff konkret angewandt werden soll. Durch diese unbestimmten Rechtsbegriffe ist es dem Kartellrecht möglich, einen konstanten ordnungspolitischen Rahmen zu setzen. Mit dessen Hilfe wiederum können wir auf dynamische Entwicklungen reagieren und im Interesse eines gut funktionierenden Wettbewerbs handeln. Den Vorschlag der FDP, eine über die geltenden Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts hinausgehende eigentumsrechtliche Entflechtungsregelung in die laufende Kartellrechtsnovelle aufzunehmen, halte ich für nicht angezeigt. Das gilt zumindest solange, wie nicht alle Möglichkeiten – damit sind wir wieder bei dem Ultima-Ratio-Argument –, die das deutsche bzw. das europäische Wettbewerbsrecht hergeben, auch angewandt werden. Das deutsche und das europäische Wettbewerbsrecht kennen eine allgemeine Entflechtungsregel über die Ansätze der Wiederauflösung vollzogener Unternehmenszusammenschlüsse nicht. Solche strukturellen Maßnahmen stellen – der Kollege Rupprecht hat bereits darauf hingewiesen – einen sehr erheblichen Eingriff in die unternehmerische Betätigungsfreiheit dar und müssen deshalb im Einzelfall begründbar sein. Unterstellen wir einmal, wir kämen Ihrem Antrag nach. Es stellt sich schon die Frage: Bringt das überhaupt etwas? Bei Ihrer Forderung nach einer Entflechtungsnorm im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bemühen Sie, wie ich meine, die USA als Vorbild. In den USA war der sogenannte Sherman Antitrust Act die erste Rechtsquelle für das Wettbewerbsrecht gegen die Beschränkung des Marktes durch Marktmacht. Er wurde im Jahr 1890 erlassen. Lassen Sie uns einmal ein bisschen in die Rechtsgeschichte der USA schauen, um festzustellen, ob der angestrebte Entflechtungsgewinn tatsächlich eingetreten ist. Dieses Recht kam in den USA nur in Einzelfällen zur Anwendung. American Tobacco wurde 1911 auf Grundlage des Sherman Antitrust Acts entflochten. Das ist das erste Beispiel. Das zweite Beispiel: Standard Oil wurde am 8. November 1906 von der Regierung der USA angeklagt und am 5. Mai 1911 entflochten. Das nächste Mal kam das Gesetz erst sehr viel später zum Einsatz: AT&T – Herr Brüderle, dieses Beispiel haben Sie selbst genannt – wurde am 8. Januar 1982 aufgrund dieses Gesetzes entflochten, nachdem das Unternehmen 1974 vom Department of Justice angeklagt worden war. Viertes Beispiel: IBM wurde 1982 auf der Grundlage des Gesetzes angeklagt; das Verfahren wurde allerdings eingestellt. Fünftes Beispiel: Microsoft wurde 1991 ebenfalls angeklagt, gegen den Sherman Antitrust Act verstoßen zu haben; das Verfahren endete 1994 mit einem Vergleich. Die marktbeherrschende Stellung von Microsoft beklagen auch wir dann und wann. Zumindest aufgrund der Vorgänge in jüngster Vergangenheit können wir erhebliche Zweifel daran haben, ob eine solche Entflechtungsregelung überhaupt zu dem von Ihnen erwünschten Erfolg führt. Die USA sind jedenfalls, so meine ich, kein gutes Beispiel dafür. Deshalb halte ich es für falsch, auf den Sherman Antitrust Act abzustellen.
- [Beifall] SPD
Die FDP betont, dass solche erzwungenen Entflechtungen nur in Betracht kommen, wenn der Wettbewerb durch ein Übermaß an Marktmacht beschränkt wird und diese Beschränkung mit herkömmlichen Mitteln auf Dauer nicht beseitigt werden kann. Sie ziehen also eine zusätzliche Hürde ein.
Annotieren Korrigieren! Permalink
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD)
Video der Rede von Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Christian Lange (SPD)
Video der Rede von Christian Lange (SPD)
Bitte suche das Video dieser Rede mit diesem Link
und trage die URL hier drunter ein.
Permalink dieser Rede
Rede taggen
Rainer Brüderle (FDP)
Herr Kollege Lange, würden Sie mir zustimmen, dass die Wirkung dieses Mechanismus nicht nur an den von Ihnen angesprochenen Fällen abzulesen ist? Die „fleet in being“ ist deshalb so wirksam, weil viele Prozesse, die sonst angestrebt würden, nicht stattfinden, weil man sonst das Risiko eingehen würde, dass Entflechtungsmaßnahmen ergriffen werden. Deshalb kann man die Wirkung eines Instruments nicht nur an den vollzogenen Fällen beurteilen, sondern muss auch die Fälle berücksichtigen, die gar nicht aufgetreten sind; diese kann man natürlich nur schwer messen. Aber das ist einer der Effekte, die dabei erwünscht sind.