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Offene Plenarprotokolle

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100. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages( - )

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mir wäre es lieber, wenn der Tagesordnungspunkt allgemein dem Thema Glaubensfreiheit gewidmet wäre. Es geht um das Menschenrecht, dass jeder Mensch auf dieser Welt das glauben kann, was er möchte, und sich nach eigenem Gutdünken einer Religionsgemeinschaft anschließen kann. Daran darf er nicht gehindert werden. Am Glauben darf man – egal in welchem Namen; sei es im Namen einer Religion oder einer Staatsideologie – nicht gehindert werden. Ich halte das generell für falsch und sage das als Vertreter meiner Partei mit besonderem Nachdruck, weil auch auf uns Verantwortung lastet.

  • [Zuruf] Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Das steht in unserem Antrag Es geht um Religionsfreiheit

– Das ist völlig klar. Insofern meine ich, Frau Kollegin Steinbach, dass man die Liste Ihrer Beispiele noch erweitern kann; aber sie beschränken sich nicht auf Christen. Im Übrigen finden auch im Namen des Christentums noch heute Morde statt. In einem europäischen Land nicht weit von uns entfernt bekämpfen sich Protestanten und Katholiken seit Jahrzehnten wechselseitig mit der Waffe in der Hand und hindern die Kinder je nach ihrer Religionszugehörigkeit regelmäßig am Schulgang. Es gibt in den Südstaaten der USA immer wieder das Verbrennen von Kirchen schwarzer Brüder und Schwestern durch weiße Rassisten. Das halte ich für unerträglich. Als evangelischer Christ sage ich: Auch das findet im Namen unseres gemeinsamen Gottes statt. Auch das ist zu verurteilen. Ich will Ihnen aber erklären, warum ich meine, dass der Kollege von der FDP recht hat, und warum ich den FDP-Antrag ausdrücklich für unterstützenswert und richtig halte. In Erfurt verbrannte sich vor wenigen Monaten ein evangelischer Pfarrer mit der Begründung, dass er Angst hat und ein Fanal setzen will gegen den Islam in Deutschland. Als es den ersten Islamgipfel in Deutschland gab, zu dem Herr Schäuble eingeladen hatte – was ich sehr begrüße –, riefen Mitarbeiter meines Büros im Innenministerium an und baten um ein Gespräch. Von der Telefonzentrale bekamen sie die Antwort, das gehe heute nicht, denn es finde der „Islamistengipfel“ statt.

  • [Heiterkeit] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Zuruf] Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dass Herr Schäuble das gesagt hat, glaube ich

Wenn das die Übersetzung ist, sobald eine abrahamitische Großreligion mit angesprochen wird – ich will die Kollegin, die das gesagt hat, gar nicht öffentlich denunzieren –, dann halte ich das für symptomatisch. Mittlerweile greift eine islamistische Phobie in diesem Land um sich, und wir trennen nicht mehr zwischen dem Muslim, den wir sehr begrüßen, und dem Fundamentalisten. Ich lehne den Fundamentalisten in jedweder Form ab, in wessen Namen auch immer er daherkommt.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Ich komme noch einmal auf den Antrag der Großen Koalition zurück. Frau Steinbach, als Anlass für Ihren Antrag benennen Sie ausdrücklich, dass in Afghanistan ein Muslim zum Christentum übergetreten ist. Sie erwähnen und beschreiben das zu Recht. Aber sind es nicht unsere und die NATO-Truppen, die dort für eine Rechtsordnung eintreten, bei der sich die Frage stellt, ob sie unserer Wertegemeinschaft standhält?

  • [Zuruf] Christoph Strässer (SPD): Nein

Ist es das Ergebnis eines solchen Kriegseinsatzes, dass zum Schluss jemand, der von der einen Religion zu einer anderen übertreten will, sogar staatlicherseits mit dem Tod bedroht wird?

  • [Zuruf] Christoph Strässer (SPD): Nein, genau das wird verhindert
  • [Zuruf] CDU/CSU: Welcher Kriegseinsatz denn? Sie meinen wohl den internationalen Friedenseinsatz?

– Sie nennen das Friedenseinsatz. – Ich nenne das Ergebnis verwerflich – auf das Sie selber hinweisen –, wenn eine Rechtsordnung entsteht, in der die Glaubensfreiheit nicht mehr akzeptiert wird und nicht mehr im Mittelpunkt steht. Deswegen begrüße ich den Antrag der Grünen, wonach solch ein Fluchtgrund auch als Asylgrund anerkannt werden soll. Diesem Menschen müssten wir, weil er in seinem Heimatland Afghanistan mit dem Tode bedroht wird, als Konsequenz Asyl bei uns gewähren. Darf ich Sie auf diesen Widerspruch einfach aufmerksam machen? Wir begrüßen das Bekenntnis zur Glaubensfreiheit. Die Maßstäbe müssen Toleranz und Respekt sein. Deswegen mahne ich im Hinblick auf die Verhandlungen mit der Türkei an, dass es möglich sein muss, dort eine christliche Kirche ohne Restriktionen zu bauen. Aber der Maßstab muss dann in Heinersdorf genauso gelten. Es ist aber Ihre Partei, die dort Wahlkampf und Propaganda macht.

  • [Beifall] DIE LINKE

Der Maßstab muss überall gleich sein. Deswegen bin ich sehr dafür, dass wir mit der türkischen Regierung bei den Beitrittsverhandlungen darüber ernsthaft verhandeln. Aber der gleiche Maßstab muss bei uns auch gelten. Wir können die Dinge nicht ungleich behandeln. Das ist der Grund, weshalb ich den ausschließlich auf das Christentum fokussierten Antrag der Großen Koalition für zu kurz gegriffen halte. Die Glaubens- und Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, das wir mit Toleranz und Respekt auf der ganzen Welt durchsetzen müssen, und zwar in Kenntnis der Verfolgung der Christen und all der Umstände, die Sie zu Recht angesprochen haben. Das gilt auch für verfolgte Bahai und verfolgte Muslime. Der Trennstrich muss dort sein, wo Intoleranz und Dogmatismus beginnen und der Glaube zu Fundamentalismus mutiert und als Rechtfertigung für Mord herhalten muss. Das sollten wir gemeinsam ablehnen. Deswegen sind wir für den Antrag der FDP. Wir würden es begrüßen, wenn das Hohe Haus diesen annimmt. Wir machen uns auch dafür stark, dass der Antrag von den Grünen heute angenommen wird. Vielen Dank.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nächster Redner ist der Kollege Volker Beck für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, die Diskussionslage, die in dieser Debatte herrscht, ist ein Ärgernis; denn es geht eigentlich um die Forderung – und da stellt sich ein sehr ernsthaftes Problem –, dass die Glaubensfreiheit weltweit geachtet wird, wie wir es in der Überschrift unseres Antrags formuliert haben. Wer in seiner Religionsfreiheit eingeschränkt wird, wer wegen seiner Religion verfolgt wird, muss im Rahmen unserer Menschenrechtspolitik Unterstützung erfahren, unabhängig davon, woran er glaubt, ob er an einen Gott glaubt, ob er an mehrere Götter glaubt oder ob er an gar keinen Gott glaubt. Das ist Glaubensfreiheit, und das müssen wir schützen. Wir dürfen nicht nur Solidarität mit Christen üben, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, meine Damen und Herren von der Großen Koalition.

  • [Beifall] Hans-Michael Goldmann (FDP)
  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das ärgert mich, weil Sie damit die Verhältnisse in der Welt falsch beschreiben. Wir waren mit dem Menschenrechtsausschuss kürzlich in Turkmenistan. Dort gibt es mehrere anerkannte christliche Religionsgemeinschaften. Die Katholiken sind nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt, werden aber toleriert. Der maximalen Verfolgung sind die Juden, die Bahai und die Zeugen Jehovas ausgesetzt. Diesen geht es richtig dreckig. Sie trauen sich noch nicht einmal, zu sagen, dass sie gerne eine anerkannte Religionsgemeinschaft wären, weil schon das verfolgungsauslösend wäre. Das gilt für viele Länder. Selbstverständlich gehört das Gros der Verfolgten in vielen islamischen Ländern christlichen Gruppierungen an. Aber man kann doch nicht davon absehen – bloß weil sie kleine Minderheiten sind –, dass Juden und Bahai in diesen Ländern oft noch einer viel stärkeren Verfolgung ausgesetzt sind. Ich war im Januar mit meinem Fraktionsvorsitzenden im Iran. Dort sind die großen christlichen Gemeinschaften im Parlament vertreten. Die Bahai sind dagegen völlig rechtlos, weil es nach muslimischem Glauben legitimerweise keinen Propheten und Religionsgründer nach Mohammed geben kann. Solche Hintergründe verschweigen Sie. Sie haben in Ihrem Antrag seitenweise aus dem Weltverfolgungsindex – das ist ein amerikanisch-christliches Institut – abgeschrieben. Das alles ist richtig und wahr. Aus Anständigkeit fügen Sie noch einen Absatz an, in dem Sie die Juden erwähnen. Aber alle anderen Religionsgemeinschaften finden praktisch nicht statt. So erreichen Sie keinen Respekt vor der Glaubensfreiheit in den Ländern, denen wir sagen: Unabhängig vom Bekenntnis setzen wir uns für das Prinzip ein. Sie führen diese Debatte kulturalistisch und verlogen. Das ist ein Ärgernis, weil Sie damit dem richtigen Anliegen, die Glaubensfreiheit zu verteidigen, in der Welt und in der Menschenrechtspolitik der Bundesrepublik Deutschland schaden.

  • [Beifall] Hans-Michael Goldmann (FDP)
  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sie sind noch nicht einmal konsequent, wenn es um Ihren eigenen Anspruch geht. Das erste Land, das im Weltverfolgungsindex aufgeführt wird und wo die Verfolgung der Christen in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat, ist Usbekistan. Seit dem Aufstand von Andischan leiden die Christen dort verstärkt unter Verfolgung. Was hat Ihre Regierung gemacht? Sie hat die Sanktionen gegen die Verbrecher von Andischan

  • [Zuruf] Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Gelockert

gelockert – die Bundesregierung war die treibende Kraft in Brüssel –, ohne dass sich in den Menschenrechtsfragen etwas verändert hat.

  • [Beifall] Burkhardt Müller-Sönksen (FDP)
  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich sage Ihnen als Christ: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.“ Diese Politik ist vom Übel. Sie reden sehr viel darüber, was man international machen muss und was im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zu besprechen ist. Das alles teile ich. Was die diesbezüglichen Maßnahmen angeht, gibt es keine großen Unterschiede zwischen unserem Antrag und den Anträgen der Koalition und der FDP. Aber wir reden zurzeit über das Zuwanderungsgesetz. Es gibt einen Abschnitt in den EU-Richtlinien, der besagt: Religiöse Verfolgung muss explizit als Verfolgungsgrund anerkannt werden.

  • [Zuruf] Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Außer in Deutschland

Dieser Punkt fehlt bei der vom Minister vorgesehenen Umsetzung. Wir beantragen eine den EU-Richtlinien gemäße Umsetzung und verlangen entweder einen entsprechenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf, der bereits in der nächsten Sitzungswoche verabschiedet werden soll – heute ist also der letzte Tag, an dem wir das im Parlament verlangen können –, oder einen neuen Gesetzentwurf als Formulierungshilfe. So lieb scheinen Ihnen die verfolgten Christen im Ausland dann doch nicht zu sein, dass sie sich auf gesetzlich garantierten Flüchtlingsschutz in Deutschland verlassen können.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wenn wir über Religions- und Glaubensfreiheit reden, müssen wir auch darüber reden, wie es in Deutschland aussieht. Jeder darf hier seinen Glauben leben und sich zu Religionsgemeinschaften zusammenschließen. Aber wir haben ein großes Problem bei der Gleichstellung des Islam als Weltreligion mit der christlichen und der jüdischen Glaubensgemeinschaft sowie anderen, kleineren Gruppierungen, die bei uns anerkannt sind. Ich glaube, wir müssen einen Fahrplan zur Gleichberechtigung des Islam entwickeln. Das könnte ein sinnvolles Arbeitsergebnis der Islamkonferenz sein. Aber da höre ich, dass man den Leuten nur Schwüre auf die Verfassung abnehmen will. Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Aber es muss auch klar sein, dass die Muslime dann, wenn sie die Voraussetzungen des deutschen Religionsverfassungsrechts erfüllen, den Körperschaftsstatus und das bekommen, was allen anderen Religionsgemeinschaften gleichermaßen gewährt wird.

  • [Beifall] Burkhardt Müller-Sönksen (FDP)
  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Voraussetzung ist aber – auch darüber muss man in der Islamkonferenz diskutieren –, dass die muslimischen Organisationen und Verbände akzeptieren, dass die Glaubensfreiheit der anderen Religionsgemeinschaften zu respektieren ist. Da will ich mit Erlaubnis der Präsidentin auf ein Beispiel hinweisen.

Ein kurzes Beispiel.

Ein Satz. – In Hamburg verhindert die Schura die Einbeziehung der Bahaireligion in den interreligiösen Dialog.

  • [Zuruf] Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Ein Skandal

Ich meine: So etwas ist nicht zu akzeptieren. Muslime können theologisch der Meinung sein, dass der Bahaiglaube ein völlig irriger Glaube ist, aber in dieser Gesellschaft müssen sie Andersgläubigen den gleichen Respekt zollen, den sie für sich einfordern.

Herr Kollege!

So etwas kann man aber nur verlangen, wenn man den einseitigen christlichen Blick beiseitelässt und auf die Gleichberechtigung aller Religionen Wert legt.

  • [Beifall] DIE LINKE
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich gebe das Wort der Kollegin Angelika Graf, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Religionsfreiheit – das hat die Debatte sehr deutlich gezeigt – ist in einer freiheitlichen Demokratie ein hohes Gut. International ist sie leider ein Streitthema; denn in unterschiedlichen Regionen unserer Welt gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, was Religionsfreiheit eigentlich bedeutet. Auf die Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung konnten sich 1981 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Staaten nur um den Preis einigen, dass das Recht auf Religionswechsel nicht aufgenommen wurde. Das war ein hoher Preis, kann doch Religionsfreiheit im eigentlichen Sinne nur verwirklicht werden, wenn jeder und jede Einzelne in der Entscheidung tatsächlich frei ist, zu wählen, ob er oder sie glaubt und, wenn ja, woran. Von der tatsächlichen Verwirklichung der Religionsfreiheit sind wir also weit entfernt. Besonders schwierig ist es, wenn wir über unseren europäisch-westlichen Tellerrand hinausschauen. Letztlich geht es in den internationalen Verhandlungen über Religionsfreiheit um zwei widerstreitende Konzepte. Das eine betont das individuell verbriefte Menschenrecht auf Religionsfreiheit–darauf berufen wir uns –, das andere Konzept erhebt die Forderung nach staatlichem Schutz der Religion, Schutz vor Diffamierung und Schutz der Würde der Religion. Letzteres ist das Modell, für das sich viele islamische Länder aussprechen, wobei unter dem Stichwort der Religion oft nur der Islam gesehen wird, was dazu führt, dass andere Religionen wie Christentum, Hinduismus, Bahaireligion und Judentum unterdrückt oder verfolgt werden. Fakt ist, dass diese islamischen Länder selten ein säkulares Staatssystem haben. Von daher ist der Wunsch nach Schutz der Religion durch den Staat nachvollziehbar. Dass es allerdings auch säkulare Staaten im islamischen Spektrum gibt, welche selbst den dort seit Urzeiten verwurzelten Christen nicht das Recht auf Priesterausbildung und freie Religionsausübung geben, macht leider der Blick auf die laizistische Türkei und ihr Umgang mit den aramäischen Christen deutlich. Dazu ist schon viel gesagt worden. Der Mord in Malatya hat ein weiteres Schlaglicht auf diese Situation geworfen. Ich stimme allen zu, die gesagt haben, dass wir darüber im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt der Türkei diskutieren müssen. Die Verwirklichung von Religionsfreiheit ist ein komplizierter Prozess. Ein gutes Beispiel dafür ist Afghanistan. Dies ist in vielen Anträgen erwähnt. Dort ist der Islam Staatsreligion. Die Glaubensfreiheit ist zwar in der Verfassung verbrieft, aber nur für Nichtmuslime. Muslime selbst genießen diese Freiheit nicht. In der Praxis klagen zudem hinduistische Minderheiten und Christen über Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer Religion. Auf der anderen Seite hat Afghanistan zum Beispiel den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sehr wohl ratifiziert. Das gewährt nun wiederum einigen Spielraum, der im Zusammenhang mit der drohenden Verurteilung Abdul Rahmans in die Waagschale geworfen worden ist.

  • [Zuruf] SPD: Eben, genau umgekehrt

Der westliche Druck hat bewirkt, dass sich Afghanistan besonnen hat. Der afghanische Staat macht hier aber einen sehr schwierigen Spagat. Wir können nur hoffen, dass er sich für mehr Religionsfreiheit positiv auswirkt. Es ist ein tiefsitzender Konflikt zwischen den Ansprüchen an Freiheit und Demokratie, die wir, die internationale Staatengemeinschaft, für dieses Land fordern und unterstützen, und dem Bedürfnis der Afghanen nach Sicherheit in althergebrachten Strukturen und nach Traditionen. Auch damit müssen wir uns stärker beschäftigen, wenn wir verstehen wollen, was in diesem Land passiert. Wir trauern dieser Tage um drei deutsche Bundeswehrsoldaten, die in Afghanistan ermordet worden sind. Heute ist ein finnischer ISAF-Soldat ums Leben gekommen, ebenfalls im Norden Afghanistans. Herr Ramelow, Sie haben gesagt, dass diese Soldaten diejenigen, die dort Terror ausüben, provoziert haben. Diese Aussage ist absurd. Diese Soldaten haben definitiv für mehr Sicherheit und mehr Freiheit in diesem Land gekämpft, und sie sind denen zum Opfer gefallen, die in der Öffnung des Landes und in der Veränderung der Gesellschaft eine Gefahr für ihre eigenen Machtstrukturen sehen und die Religion menschenverachtend dazu benutzen, kriminelle, vom Koran in keiner Weise zugelassene Gewaltakte – auch gegen die eigene Zivilbevölkerung – zu legitimieren.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD
  • [Beifall] FDP

Ein Staat kann die Freiheit der Religion nur dann durchsetzen und gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten nur dann wirksam vorgehen, wenn er über die Voraussetzungen eines legitimen staatlichen Gewaltmonopols und über Rechtsstaatlichkeit verfügt. Dazu braucht er auch eine starke Zivilgesellschaft. Gerade in Krisensituationen und in Zeiten politischer Transformationen werden Menschenrechte und Freiheiten oft als Erstes als unnötiger Zierrat abgetan. Oftmals gibt es einen Verweis, dass es gilt, zunächst bestimmte Konflikte zu lösen, die Infrastruktur zu stützen und Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen, bevor es um die Einhaltung der Menschenrechte geht. Es geht definitiv darum, die Menschenrechte und Freiheiten mitzudenken und die Menschen in die Gestaltung einzubeziehen. Das gilt nicht nur für die Schaffung der Voraussetzungen für Menschenrechte wie Religionsfreiheit, sondern auch für den interreligiösen Dialog, den wir dringend brauchen. Wenn die heutige Debatte dazu beiträgt, dass wir nachdenklich werden und einen solchen Prozess noch stärker unterstützen, als es in der Vergangenheit der Fall war, dann ist ihr Ergebnis richtig gut. Dafür danke ich Ihnen allen.

  • [Beifall] CDU/CSU
  • [Beifall] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • [Beifall] SPD

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Alois Karl, CDU/CSU-Fraktion.

  • [Beifall] CDU/CSU